Im politischen Leben Amerikas fällt das Sommerloch dieses Jahr aus. Im Herbst wird schließlich der Präsident gewählt. Und weil es um den Posten des wichtigsten Machthabers der Welt geht, des Leaders der Weltordnungsmacht schlechthin, genießt jede Wendung im amerikanischen Wahlkampf die Aufmerksamkeit der ganzen Welt. An Wendungen hat es bislang auch nicht gefehlt: Das erste direkte Aufeinandertreffen der beiden Kandidaten gerät zu einem dermaßen großen Desaster für die Demokraten, dass Trumps erneuter Wahlsieg eine sichere Wette zu sein scheint.
Seit Monaten wälzt sich in Israel ein als nationale Spaltung und Staatskrise gewürdigter Streit fort, der sowohl die demokratisch in Parteien organisierte politische Klasse als auch große Teile des Volkes ergriffen hat. Vordergründig geht es dabei insbesondere um eine Reform bestimmter Aspekte des israelischen Justizwesens und vor allem des Verhältnisses der dritten zur ersten und zweiten Gewalt, insbesondere, was die wechselseitigen Einspruchsrechte von Parlament und Oberstem Gericht anbelangt.
Dem nach Deutschland geflohenen ehemaligen Offizier Anwar R., der im Rahmen der staatlichen Aufstandsbekämpfung in Syrien in einem Gefängnis tätig gewesen sein soll, wird vor einem deutschen Gericht der Prozess gemacht. Angeklagt wird er von der deutschen Staatsanwaltschaft wegen vielfacher Mord-, Folter- und Vergewaltigungstaten.
Der 29. April 2021 ist nach allgemeinem Dafürhalten ein „großer Tag für das Klima“: Das Bundesverfassungsgericht gibt an diesem Tag sein „revolutionäres“ Urteil zu mehreren Verfassungsklagen bekannt, die sich gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 richten, gestellt von acht Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihre Zukunft auf dem elterlichen Bauernhof oder Tourismusbetrieb gefährdet sehen, einer bekannten FFF-Aktivistin, Menschen aus Bangladesch und Nepal, deutschen Wissenschaftlern und Prominenten sowie mehreren Umweltverbänden.
Das war für die Nation vielleicht traumatisch. Zum ersten Mal seit 1814 wird das Kapitol in Washington verwüstet, diesmal aber nicht von fremden Soldaten, die auf Befehl eines feindlichen, undemokratischen Monarchen handeln. Im Gegenteil. Es sind glühende amerikanische Patrioten, vor Liebe zu „freedom and democracy“ strotzend, die in der Gewissheit zu Werke gehen, dass sie nur ihr gutes demokratisches Recht reklamieren: „four more years!“ unter der Regentschaft ihres Lieblingspräsidenten.
Mit der permanenten Bedrohung durch das Coronavirus verfährt die Obrigkeit hierzulande, wie es sich für ein christlich-abendländisches Gemeinwesen gehört: Im Mittelpunkt ihrer Pandemiebekämpfung steht das Individuum und gibt dem Staat Anlass zur Frage, wo und wie es sich ansteckt, und wie sich genau das effektiv verhindern lässt.
Die Streitigkeiten der europäischen Institutionen mit einigen osteuropäischen Regierungen, vor allem der polnischen und ungarischen, häufen sich und haben deutlich an Schärfe und Grundsätzlichkeit zugenommen bis hin zu der Frage, ob sich deren Politik überhaupt noch im Rahmen der sogenannten Wertegemeinschaft bewegt oder nicht in eine gefährliche populistische Richtung entgleist ist...
Die Bürger im Land verdienen Respekt vor allem als Volk: Dem schwören seine Herren seit Erfindung der Demokratie zu dienen, wenn sie über es herrschen. Dass sie diesen Schwur systematisch brechen – das ist der feste Standpunkt von neueren Parteien, die sich das Etikett „Populisten“ und alle damit verbundenen üblen Nachreden liebend gerne nachsagen lassen. Ihr Selbstauftrag lautet, dem Volk wieder den Respekt zu verschaffen, den es verdient. Der besteht darum vor allem in der Verachtung aller, die nicht zu dem Volk gehören, das sie definieren.
Die legitime Gewalt des Staates unterwirft die Bürger dem Gesetz. Der Staat verschafft dem Recht Geltung und zwingt sie dadurch zur wechselseitigen Anerkennung ihres freien Willens. Die Rechtspflege sorgt für den Schutz von Person und Eigentum sowie für die Souveränität des Staates. Sie erhält die Konkurrenz, indem sie die Freiheit der Privatsubjekte von der Übereinstimmung ihrer Handlungen mit dem Recht abhängig macht.
Der bürgerliche Staat kann seine ökonomischen Ziele nur dann verwirklichen, wenn sich seine Bürger bei der Verfolgung ihrer materiellen Interessen innerhalb der Grenzen bewegen, die er ihnen setzt. Er ist darauf angewiesen, dass alle die staatlichen Praktiken als notwendige Funktionen für ihr Interesse anerkennen. Die einen müssen sich zu der schlichten Einsicht bequemen, dass gewisse Einschränkungen ihres Gewinnstrebens unerlässlich sind bei der staatlichen Garantie der produktiven Verwendung ihres Eigentums.