In Abschnitt A das Programm zur „Vollendung des Binnenmarktes“ als entscheidende Wende für Europa: Eurostaaten nicht mehr als souveräne Nutznießer und Setzer der Bedingungen ihres nationalen Kapitalismus, sondern Unterwerfung unter die Geschäftsgrundlagen eines gemeinschaftlichen Gesamtstandortes. Das bedeutet – politisch zu fixierende – Aufgabe von Souveränitätsrechten, die v.a. auch das Programm der Währungsunion betrifft (Abschnitt B), die Schaffung eines Gemeinschaftsgeldes, für das die Nationen um Standortvorteile konkurrieren und „Entschuldungsopfer“ bringen müssen.
Nach einem Jahr Krieg in der Ukraine sieht das Land entsprechend aus.
Zu Beginn des letzten Quartals sind zum bisherigen Zerstörungswerk der beiden Seiten flächendeckende russische Raketen- und Drohnenangriffe auf die ukrainische Infrastruktur dazugekommen. Sie zielen auf die Kampf- und Widerstandsfähigkeit der Ukraine und treffen oft genug, um die Bewohnbarkeit etlicher Teile des Landes, die Funktionsfähigkeit seiner Ökonomie wie seiner Herrschaft infrage zu stellen.
Durch die Krise und durch die erbitterte Konkurrenz der mit einem gemeinsamen Geld wirtschaftenden Staaten um ihre Bewältigung kommt den Euro-Ländern die Herrschaft über ihren nationalen Reichtum abhanden – so hatten sie sich das bei der Schaffung eines gemeinsamen Kreditgelds für einen immerwährenden gemeinsamen und je nationalen Aufschwung nicht gedacht.
Der diesjährige Aufruf zur Wahl des neuen Europäischen
Parlaments ist mit einer besonderen Offerte an die aktiv
Wahlberechtigten verbunden. Sie haben nicht nur Gelegenheit,
die von ihren nationalen Parteien aufgestellten Abgeordneten
zu wählen, sondern damit zugleich einem der
länderübergreifend angebotenen Spitzenkandidaten des
Parlaments für das Amt des Chefs der künftigen EU-Kommission
ins Amt zu verhelfen.
Die BRD und andere europäische Staaten machen Außen- und Weltpolitik nicht bloß im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sondern zugleich, bisweilen sogar vorrangig als wichtiger Teil, also auf Basis der weltpolitischen Bedeutung, mit dem strategischen „Gewicht“ der gesamten Europäischen Union.
Europaweit sind die Völker aufgerufen, ihres demokratischen Amtes zu walten bei der ersten Wahl zum Europa-Parlament nach der Osterweiterung. Mit ihrer Stimmabgabe sollen sie sich für das Werk ihrer Herren erkenntlich zeigen und Europa, nachdem es ohne ihr ausdrückliches Zutun größer geworden ist, „demokratischer machen“.
Nach der Auflösung des Warschauer Pakts und der Selbstzerstörung der Sowjetunion hat die EU keine historische Sekunde gezögert, ihren Anspruch anzumelden: Die aus dem Moskauer Regime entlassene Staatenwelt vom Baltikum bis zur ihrerseits „ethnisch“ zerlegten Tschechoslowakei gehört – zu – ihr. Dass diese Länder ihrer gesamten inneren Verfassung nach zu dem exklusiven Club „westlicher“ Nationen überhaupt nicht passten, spielte für den Entschluss zu ihrer Eingemeindung keine Rolle – oder vielmehr eine nachdrücklich bestärkende.
„Mit der EU-Grundrechtscharta ist jetzt einmal mehr… die Frage nach der gemeinsamen Aufsicht über die Souveränität der Mitgliedsstaaten aufgeworfen worden – und wieder einmal konsequent beantwortet und offen gelassen“. Zweck dieser Art von ‚Verfassungslyrik‘: „den schlechten Ruf des politischen Europa (zu) verbessern, um sich einen politisch-moralischen Titel für die Einforderung von Zustimmung gegenüber den Völkern Europas zu verschaffen, wenn es darum geht, das Einheitsprojekt weiter voran zu treiben.“
Erst attestiert die EU der mitregierenden FPÖ Demokratie gefährdende Positionen und belegt ganz Österreich mit Sanktionen, um 6 Monate später der ganzen Mannschaft Europareife zu bescheinigen. Ein „Schmierentheater“ der EU? Von wegen: die EU demonstriert ihren Anspruch, eine schlagkräftige imperialistische Ordnungsmacht zu sein und will zwischen erlaubten und unerlaubten Nationalismen unterscheiden. Österreich hält mit einer Doppelstrategie aus Entgegenkommen und Drohungen dagegen, die EU mit ihrem Veto bei anfallenden Entscheidungen zu blockieren.