Aus der Reihe „Was Deutschland bewegt“
Die Rettung der deutschen Volksseele – vor den Vertretern eines verfassungsfeindlichen Volksbegriffs und vor unerwünschten Ausländern

Dass die AfD in ihrem Herumreiten auf dem durchaus widersprüchlichen Dogma des Staats, dass er zuallererst dem deutschen Volk verpflichtet ist, die Menschenwürde erst mit der biologisch verbürgten Nationalität beginnen lassen will, geht gar nicht: Wenn eine Partei im Falle einer Regierungsübernahme eingebürgerte oder qua Geburt in Deutschland vom deutschen Staat zu seinen Bürgern gemachte Leute als unechte Deutsche entfernen und Ausländer über die rechtlich festgelegte Diskriminierung hinaus prinzipiell fernhalten, schikanieren und entgegen staatlich festgeschriebenen Schutzansprüchen abschieben will, verstößt sie gegen die Verfassung und gehört eigentlich verboten. Was hingegen mit der Verfassung geht, und nicht nur das, führt Volksschützer Dobrindt praktisch vor.

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