Bei seinem Kampf um die Volksgesundheit in Pandemiezeiten trifft der bundesdeutsche Staat auf eine neue Art Gegnerschaft. Der Verfassungsschutz diagnostiziert einen neuen, „den Staat delegitimierenden Extremismus“, der natürlich nicht geduldet werden kann, weil die Staatsmacht schließlich ein Recht darauf hat, von den Bürgern als legitime Herrschaft anerkannt zu werden. Die andere Seite sieht sich ebenfalls im Recht, wenn sie gegen „Freiheitsberaubung“ und „Corona-Diktatur“ aufsteht.