Die Deutsche Bahn AG hat es gut. Nicht eine, sondern gleich zwei der bei ihr engagierten Gewerkschaften schlagen sich in der ersten Jahreshälfte ganz unabhängig voneinander mit den verschiedenen Problemen herum, vor die der große Konzern sie stellt. Und auch bei Amazon geht es für die Gewerkschaft um nicht weniger als ihre Daseinsberechtigung.
Frisch im Amt macht sich die Ampel unter Führung der sozialen SPD ans Werk und setzt das normale Prozedere der Anpassung des Mindestlohns außer Kraft, um den um sensationelle 1,55 € auf 12,– € zu erhöhen.
Von einer werktätigen Klasse und ihrer Lage ist dieser Tage sicherlich nicht die Rede. Von den „Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen“ allerdings schon, und zwar ziemlich ausführlich.
Zu der ewig jungen Frage des systemeigenen marktwirtschaftlichen Gerechtigkeitssinns haben 16 Jahre Merkel-Regierung zwei weit auseinanderliegende Antworten beigesteuert. Die eine gilt für Millionen arbeitsame Bundesbürger, lautet auf einen Betrag von rund 9,60 € die Stunde und überlässt dabei den Inhalt der bezahlten Stunde denen, die mit ihrer Verfügung über eine ganze Menge Geld nicht die Zeit, sondern den pro Zeiteinheit geleisteten Dienst bezahlen.
Manchmal kommt den sozial Schwachen ein Gericht zu Hilfe. Das höchste deutsche Arbeitsgericht schreitet gegen den „systematischen Gesetzesbruch“ in der geschäftlichen Sphäre der häuslichen Pflege ein. Und was vermelden dazu die öffentlichen Beobachter? Damit werde ein sozialstaatliches Modell infrage gestellt, bei dem alle Beteiligten nur gewinnen.
Die EU beschließt im Frühsommer die Reform einer großen Errungenschaft für ihre Bürger: Der freie Verkehr von Dienstleistungen in der EU wird endlich gerecht, üble Ausbeutung und Sozialdumping beendet, der gewerkschaftliche Traum vom ‚gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ real, zumindest außerhalb des Transportsektors. In den Worten des französischen Präsidenten Macron: „ein Europa, das seine Bürger besser schützt“. Fragt sich nur: Wovor, warum und wie?
Auf der Grundlage langjähriger sozialpolitischer
Umbauarbeiten am deutschen Standort von Seiten des
Gesetzgebers haben Deutschlands Unternehmen derzeit an die 25
Prozent ihrer Belegschaften widerstandslos im Niedriglohn
verstaut. Bekanntlich reicht da oft das Verdiente nicht mehr
zum Leben, was zahlreiche Betroffene zur Inanspruchnahme der
staatlichen Grundsicherung nötigt.
„In den kommenden Tagen will Arbeitsministerin Nahles ihren
Gesetzentwurf zum Mindestlohn den Kabinettskollegen vorlegen.
Eine Lohnuntergrenze für arbeitende Jugendliche soll es darin
nicht geben – Nahles fürchtet einen falschen Anreiz und will
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vom geplanten gesetzlichen
Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde ausnehmen. ‚Wir müssen
verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten
Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen‘,
sagte die SPD-Ministerin der Bild am Sonntag...
Mit einem gesetzlichen, flächendeckenden und allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro wollen die neuen Koalitionsparteien die von ihnen wahrgenommenen Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt korrigieren. In diese Diagnose fasst die aktuelle Regierung die Bestandsaufnahmen der einschlägigen staatlichen Verwaltungsinstanzen, dass es einem zunehmenden Teil des deutschen Arbeitsvolkes unmöglich wird, von seiner Arbeit zu leben.
„Der Hartz-IV-Artikel im Gegenstandpunkt (2-10, SS 5-10) enthält eine Übertreibung... “
Du wirfst uns Übertreibung vor – und steigst selbst mit Übertreibungen ein: In dem Artikel steht nicht geschrieben, dass die Arbeitslosen kein Problem mehr für die Sozialpolitik seien; und die These, dass eine Neuauflage des Kombilohns die Ideallösung sei, die der Staat endlich gefunden habe, liest du in den Artikel hinein, um sie zu verwerfen; es steht nicht da...