Die politischen Macher und perspektivischen geschäftlichen Nutznießer von TTIP machen kein Geheimnis aus der prinzipiellen Zwecksetzung des Vertragswerks: Ihnen geht es um eine umfassende Befreiung des zwischenstaatlichen Geschäftsverkehrs von nationalen Vorschriften, die sie jetzt als prinzipielle Hindernisse geschäftlichen Wachstum ins Auge fassen; um die Entfesselung der Konkurrenz ihrer weltweit agierenden Kapitale, von der sie sich eine Mehrung ihres nationalen Reichtums erwarten.