Rechtsstaat & Gewaltenteilung

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Die legitime Gewalt des Staates unterwirft die Bürger dem Gesetz. Der Staat verschafft dem Recht Geltung und zwingt sie dadurch zur wechselseitigen Anerkennung ihres freien Willens. Die Rechtspflege sorgt für den Schutz von Person und Eigentum sowie für die Souveränität des Staates. Sie erhält die Konkurrenz, indem sie die Freiheit der Privatsubjekte von der Übereinstimmung ihrer Handlungen mit dem Recht abhängig macht.

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Der bürgerliche Staat kann seine ökonomischen Ziele nur dann verwirklichen, wenn sich seine Bürger bei der Verfolgung ihrer materiellen Interessen innerhalb der Grenzen bewegen, die er ihnen setzt. Er ist darauf angewiesen, dass alle die staatlichen Praktiken als notwendige Funktionen für ihr Interesse anerkennen. Die einen müssen sich zu der schlichten Einsicht bequemen, dass gewisse Einschränkungen ihres Gewinnstrebens unerlässlich sind bei der staatlichen Garantie der produktiven Verwendung ihres Eigentums.

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