Mitte letzten Jahres erlässt der Bundestag ein „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien“, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das zum ersten Januar dieses Jahres in Kraft tritt und Betreiber wie Facebook, YouTube, Twitter und Co in die Pflicht nimmt, gegen ‚Hasskommentare‘ und ‚Fake News‘ vorzugehen. Der deutsche Staat kommt nicht umhin, kritisch zur Kenntnis zu nehmen, was für eine Saubande er undifferenziert mit dem Recht auf freie Meinung und deren Bekanntmachung in den sogenannten ‚sozialen Medien‘ ausgestattet hat.