Wenn die etablierten Parteien nach dem Grund des Höhenflugs der AfD suchen, dann finden sie ihn mit Vorliebe in ihrer eigenen „Schwäche“, die sie einander wechselseitig bescheinigen. Ihre Ursachenforschung lebt dabei unüberhörbar vom Rechtsanspruch auf die Zustimmung der Wähler zu ihrer Politik und zielt von Anfang an auf die eigentliche Frage ab, wie sie die Leute wieder „zurückholen“, sprich: für sich vereinnahmen können.
Das Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gerät zur Farce, als sich herausstellt, dass eine der „Auskunftspersonen“ V-Mann des Verfassungsschutzes ist. Die „Panne“ mit der V-Mann-Eigenschaft von Urhebern inkriminierter NPD-Ideologien und -Aktivitäten bringt die Überflüssigkeit des ganzen Verbotsverfahrens zum Vorschein: Die NPD ist längst unter Kontrolle.