Das Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gerät zur Farce, als sich herausstellt, dass eine der „Auskunftspersonen“ V-Mann des Verfassungsschutzes ist. Die „Panne“ mit der V-Mann-Eigenschaft von Urhebern inkriminierter NPD-Ideologien und -Aktivitäten bringt die Überflüssigkeit des ganzen Verbotsverfahrens zum Vorschein: Die NPD ist längst unter Kontrolle.