Ende des letzten Jahres einigte sich der EU-Ministerrat auf eine Reform des „Stabilitäts- und Wachstumspakts“, dem seit Jahrzehnten geltenden supranationalen Kreditregime über die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten. Spätestens mit dem Ukraine-Krieg steht fest, dass die EU auf die bisher gültigen, für Europa günstigen und geklärten Gewalt- und Geschäftsbedingungen nicht mehr bauen kann.
Wenn eine Pandemie in Europa Hunderttausende tötet und Millionen krank macht, und wenn die staatlichen Gegenmaßnahmen ungezählte ökonomische Existenzen ruinieren – ist das dann nur schlecht? Nein! Vor allem wenn sie zu einer Zeit grassiert, in der die andere Großkatastrophe „Klimakrise“ schon längst ausgerufen ist.
Die Beschlüsse, ihr staatliche Haushaltsgebaren verbindlich an dem kritischen Urteil der Finanzmärkte über die Euro-Staatsschulden auszurichten, enthalten das Eingeständnis, dass die Finanzmärkte den Euro-Staaten die Anerkennung ihrer Schulden als verlässlicher zinsbringender Finanzvermögen zunehmend verweigern – dass es auf diese geschäftliche Anerkennung für ihre staatliche Finanzmacht aber ankommt.
Die EU-Kommission beschließt gemäß den Grundsätzen des europäischen Stabilitätspakts eine Mahnung an die deutsche Adresse und fordert dafür die notwendige Bestätigung der versammelten Finanzminister. Der Bundeskanzler bezweifelt daraufhin öffentlich die Kompetenz der Brüsseler Kommissare und unterstellt ihnen unlautere Motive. Die deutsche Regierung bringt schließlich mit Unterstützung der großen Länder den Antrag auf ‚Frühwarnung‘ zu Fall und lässt sich nur zu einer vagen ‚Selbstverpflichtung‘ auf eine künftige Senkung der Staatsverschuldung herbei.
Seit Maastricht etablieren die europäischen Nationen unter deutscher Führung ein gegenseitiges Kontroll- und Einmischungsregime. Damit verbieten sie (sich) so manche gewohnte Kalkulation und Wirtschaftsweise im Vorgriff auf die neue Währung. Dass die Stabilität der beteiligten Währungen sich nicht als Voraussetzung herstellen ließ, darf kein Hindernis sein.
Die Erfolge von 40 Jahren europäischer Wirtschaftsunion setzen den Stachel zur Schaffung einer Gemeinschaftswährung, die dem Dollar Konkurrenz machen will und die mit der bisherigen Geschäftsordnung innerhalb Europas aufräumt: Mit der Hoheit über ihren Nationalkredit ist den Nationen das entscheidende Konkurrenzmittel zur Standortpflege genommen, ohne andererseits das nationale Bilanzieren aufzuheben.
Mit einer geldpolitischen Maßnahme namens Stabilitätspakt soll der beabsichtigte Konkurrenzerfolg des zu schaffenden Euro vorweggenommen werden. In der haushalterischen Unterordnung der Nationen unter die selbst gesetzten Stabilitätskriterien sollen schlechte Staatsschulden von guten geschieden werden: Eine politische Spekulation auf die Spekulation der Märkte. Die Vertrauen stiftende Maßnahme dieser Währungsreform zielt auf die Beseitigung des überkommenen ökonomischen Nationalismus der einzelnen Nationen.
Die Beschlüsse, ihr staatliche Haushaltsgebaren verbindlich an dem kritischen Urteil der Finanzmärkte über die Euro-Staatsschulden auszurichten, enthalten das Eingeständnis, dass die Finanzmärkte den Euro-Staaten die Anerkennung ihrer Schulden als verlässlicher zinsbringender Finanzvermögen zunehmend verweigern – dass es auf diese geschäftliche Anerkennung für ihre staatliche Finanzmacht aber ankommt.