Ende November 2006, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform mit ihrem Kernstück, der Neuschaffung eines Arbeitslosengeld II mit einer Regelleistung von monatlich 345 Euro, beurteilt das Bundessozialgericht, oberste Instanz in Sozialdingen, dessen Verfassungsmäßigkeit und befindet „in einem Grundsatzurteil, dass der Regelsatz das zum menschenwürdigen Leben notwendige Existenzminimum nicht unterschreite.“