In Abschnitt A das Programm zur „Vollendung des Binnenmarktes“ als entscheidende Wende für Europa: Eurostaaten nicht mehr als souveräne Nutznießer und Setzer der Bedingungen ihres nationalen Kapitalismus, sondern Unterwerfung unter die Geschäftsgrundlagen eines gemeinschaftlichen Gesamtstandortes. Das bedeutet – politisch zu fixierende – Aufgabe von Souveränitätsrechten, die v.a. auch das Programm der Währungsunion betrifft (Abschnitt B), die Schaffung eines Gemeinschaftsgeldes, für das die Nationen um Standortvorteile konkurrieren und „Entschuldungsopfer“ bringen müssen.
Ende des letzten Jahres einigte sich der EU-Ministerrat auf eine Reform des „Stabilitäts- und Wachstumspakts“, dem seit Jahrzehnten geltenden supranationalen Kreditregime über die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten. Spätestens mit dem Ukraine-Krieg steht fest, dass die EU auf die bisher gültigen, für Europa günstigen und geklärten Gewalt- und Geschäftsbedingungen nicht mehr bauen kann.
Wenn eine Pandemie in Europa Hunderttausende tötet und Millionen krank macht, und wenn die staatlichen Gegenmaßnahmen ungezählte ökonomische Existenzen ruinieren – ist das dann nur schlecht? Nein! Vor allem wenn sie zu einer Zeit grassiert, in der die andere Großkatastrophe „Klimakrise“ schon längst ausgerufen ist.
Rumänien, das Schmuddelkind der EU, darf turnusmäßig den Vorsitz dieses Staatenvereins übernehmen. Seinen Ruf in diesem erlauchten Kreis bessert das überhaupt nicht, beflügelt im Gegenteil nur die Vorbehalte von dessen Machern. Wie gut oder schlecht dieser Ruf begründet ist, behandelt der Artikel.
Das einzige skandinavische Euro-Land kämpft seit vier Jahren damit, dass seine Ökonomie nicht mehr wächst und beträchtliche Teile der nationalen Arbeitskraft nicht mehr beschäftigt werden. Vor gut zehn Jahren vom „World Economic Forum“ mehrfach zum Weltmeister in Sachen Wettbewerbsfähigkeit gekürt, wird Finnland mit seinem Wachstum inzwischen als „Schlusslicht in der EU“ noch hinter Griechenland verbucht.
Im Februar rufen deutsche Kommunen den Notstand aus: Armutseinwanderer, „vor allem Roma“, stellen eine „Gefahr für den sozialen Frieden dar“. Damit ist für einige Wochen auf allen Kanälen der Ring frei für die öffentliche Problematisierung des Ärgernisses.
Die EU hat in jahrzehntelanger Arbeit 78 afrikanische, karibische und pazifische (AKP-)Staaten auf sich verpflichtet, indem sie ihnen in vier Lomé- und dem Cotonou-Abkommen (2000) eine „Asymmetrie“ in den Handelsbeziehungen einräumte („Handelspräferenzen“), d.h. die Einfuhrzölle auf Güter aus diesen Staaten senkte, ohne ihrerseits Zollsenkungen zu verlangen. Durch den „privilegierten“ Handel (SZ, 18.6.07), der diesen Staaten damit eröffnet wurde, ist die „Asymmetrie“ in der Reichtumsverteilung nur fortgeschrieben worden.
Nach der Auflösung des Warschauer Pakts und der Selbstzerstörung der Sowjetunion hat die EU keine historische Sekunde gezögert, ihren Anspruch anzumelden: Die aus dem Moskauer Regime entlassene Staatenwelt vom Baltikum bis zur ihrerseits „ethnisch“ zerlegten Tschechoslowakei gehört – zu – ihr. Dass diese Länder ihrer gesamten inneren Verfassung nach zu dem exklusiven Club „westlicher“ Nationen überhaupt nicht passten, spielte für den Entschluss zu ihrer Eingemeindung keine Rolle – oder vielmehr eine nachdrücklich bestärkende.