Sanktionen kennt der politisch mitdenkende Deutsche – bislang – als „Maßnahmen“, die der eigene Staat im Verein mit anderen verhängt; gegen auswärtige Gewalten, denen man Verstöße gegen Ordnung und Moral der zwischenstaatlichen Verhältnisse nachsagt; Einschränkungen auf dem Gebiet des freizügigen Verkehrs von Waren und Geld, Kapital und Personen, wie er ansonsten und bis zur Verhängung von Sanktionen auch für die sanktionierte Nation gilt; „Maßnahmen“, die den davon betroffenen Staat unter Druck setzen und so zur Änderung seiner Politik nötigen sollen.