Der Westen nach 3 Jahren „America first!“
Der Beginn einer wunderbaren Feindschaft

EU-Politiker können noch so oft die Notwendigkeit einer transatlantischen Handelsfront gegen den eigentlichen, fernöstlichen Gegner beschwören, es hilft nichts: „Die EU ist noch schlimmer als China.“ (Trump) Dafür, dass er mit der EU überhaupt als Kollektiv verhandeln muss, hat Trump bis heute kein Verständnis – und auch keine Scheu, den EU-Mitgliedsstaaten das britische Vorbild anzuempfehlen, um den Club noch einige Köpfe kleiner zu machen. Was Trump von europäischen Handelsüberschüssen gegenüber den USA und überhaupt von der europäischen Handelsmacht hält, ist also klar. Die schönen alten Zeiten sind vorbei, in denen düstere Drohungen aus Washington europäischen Imperialisten bloß ‚diffuse Zukunfts- und Abstiegsängste‘ eingejagt haben. Er läuft schon längst, der Handelskrieg. Die europäische Gegenoffensive auch.

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Der Westen nach 3 Jahren „America first!“
Der Beginn einer wunderbaren Feindschaft

„Ich denke, die Europäische Union ist ein Feind Amerikas, was sie uns im Handel antun.“ (Donald Trump, 15.7.18)

Da können EU-Politiker noch so oft die Notwendigkeit einer transatlantischen Handelsfront gegen den eigentlichen, fernöstlichen Gegner beschwören, es hilft nichts: Die EU ist noch schlimmer als China. (Trump, zuletzt in Davos 2020) Dafür, dass er mit der EU überhaupt als Kollektiv verhandeln muss, hat Trump bis heute kein Verständnis – und auch keine Scheu, den EU-Mitgliedsstaaten das britische Vorbild anzuempfehlen, um den Club noch einige Köpfe kleiner zu machen. Was Trump von europäischen Handelsüberschüssen gegenüber den USA und überhaupt von der europäischen Handelsmacht hält, ist also klar. Wenn jetzt in Europa die Sorge umgeht, Trump könne – nach Abschluss des USMCA (United States-Mexiko-Canada Agreement) und der Phase 1 eines neuen Handelsabkommens mit China – seine Kanonen nun direkt auf die EU richten, dann ist das etwas seltsam. Denn die schönen alten Zeiten sind ohnehin vorbei, in denen düstere Drohungen aus Washington europäischen Imperialisten bloß ‚diffuse Zukunfts- und Abstiegsängste‘ eingejagt haben. Er läuft schon längst, der Handelskrieg. Die europäische Gegenoffensive auch.

I. Der Wirtschaftskrieg der USA gegen die EU

Was Trump dabei zum Einsatz bringt, ist alles, was die USA für die EU sind. Das ist eine Menge:

  • der größte Markt außerhalb der EU – zwar nicht ganz synonym mit dem Weltmarkt, aber definitiv sein unentbehrlichster Bestandteil. Von dessen Ausnutzung hängt der Status der EU als Welthandelsmacht existenziell ab; nur mit dem Geld, das europäische Unternehmen im amerikanischen Freiheitsstall verdienen, können sie das sein, was sie sind und für ihre Staaten sein sollen: Unternehmen von Weltformat. Gerade die stärksten Staaten in Europa mit den schlagkräftigsten Kapitalen können mit Einschränkungen des unternehmerischen Zugriffs auf amerikanische Käufer schlecht leben – dafür ist ihr Geschäft in Amerika schon viel zu groß und viel zu ertragreich;
  • die Heimat der weltgrößten Kapitale, auf deren Attraktion gerade die führenden Länder Europas scharf sind, weil sie bei allen Visionen von eigenen ‚European champions‘ nach wie vor unverzichtbar sind für das, was Europa ist – und unbedingt ausbauen will: einen weltspitzenmäßigen Kapitalstandort, auf dem die Völker Europas kapitalistisch nützlich gemacht werden, dessen Erträge den hoheitlichen Geldbedarf befriedigen und einen unverzichtbaren Beitrag zur Qualität des gemeinsamen Geldes Euro leisten;
  • die ergiebigste Quelle des Kredits, der vom US-Finanzmarkt aus und in dem einzig wahrhaftigen ‚Weltgeld‘ Dollar denominiert den weltweit erfolgreichen europäischen Geschäftemachern den entscheidenden Treibstoff und das Vehikel ihrer Geschäfte liefert – und oft genug auch die Destination, in der sich ihr Geschäft realisiert;
  • schließlich die unentbehrliche weltweite ‚Ordnungsmacht‘, ohne deren Gewaltmittel und weltwirtschaftlichen Ordnungswillen die Weltwirtschaft nicht sein kann, wie Europa sie braucht: für europäische Kapitale flächendeckend und zuverlässig ‚open for business‘. Nur dann übersetzen sich stolze europäische Kapitalproduktivität und -massen in ordentliche, weltweite Bereicherung an fremden Nationen.

Keine Frage: Trump ist sich der Abhängigkeiten seiner europäischen Konkurrenten bewusst und weiß sie auch auszunutzen. Wozu – das geht schon aus seinem Wahlspruch America first! hervor. Was daraus für die Europäer hervorgeht, ist eine entschieden veränderte imperialistische Lage.

1. Ein Angriff auf den europäischen Kapitalismus im Dienst der ökonomischen Überlegenheit und der Sicherheit der USA

Um die unfaire, weil negative transatlantische Handelsbilanz zu korrigieren und Jobs in die Heimat der weltbesten Kapitale und hart arbeitender Dienstkräfte zurückzuholen, hat sich die Trump-Regierung zunächst die europäischen Schlüsselindustrien vorgeknöpft:

Mit seinen Zöllen auf Stahl- und Aluminiumprodukte richtet Trump einen doppelten Schaden an: Der Zugriff auch europäischer Stahl- und Aluexporteure auf den amerikanischen Markt wird verteuert, eingeschränkt; und sie werden zugleich mit einer verschärften Konkurrenz um ihren Heimatmarkt konfrontiert: Billiger produzierende, daher gerne als ‚Billigstahl‘-Produzenten abgestempelte ausländische Konkurrenten nehmen den europäischen Markt nun erst recht, als Ausgleich für den verteuerten Zugriff auf den US-Markt, ins Visier. Das, kombiniert mit einem Rückgang der Nachfrage nach Stahl und Aluminium insbesondere aus der Autoindustrie, ist offenbar für eine neue ‚Stahlkrise‘ in Europa gut. [1] Not macht zwar erfinderisch, aber Erfindungsreichtum hilft in diesem Fall nichts: Verlegen sich findige europäische Stahl- und Aluminiumhersteller auf Produkte, die bislang nicht auf der amerikanischen Strafzollliste gestanden sind, wird die Liste eben ergänzt, damit sich niemand darüber täuscht, wie ernst Amerika es mit der Schädigung seiner europäischen Konkurrenten meint – die Bestrafung lässt sich nicht umgehen, nur hinnehmen. [2]

Auch die europäische Flugzeugindustrie ist dran. Dafür braucht Trump zwar nicht das grüne Licht, das ihm die WTO für Strafzölle wegen EU-Subventionen für Airbus gibt, aber einen solchen auch von bisherigen US-Administrationen lang ersehnten ‚netten Sieg‘ gebraucht er gerne. [3] Seit dem Urteil des Schiedsgerichts sieht sich das europäische Flugzeugkapital mit Zöllen von 10 % auf seine Exporte von Flugzeugen und -teilen in die USA konfrontiert; darüber hinaus belegt Trump ausgewählte Agrargüter vor allem aus den Airbus-Ländern Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien mit Zöllen von 25 %. Und damit die EU gar nicht erst auf die Idee kommt, die Rechtsprechung der WTO als ihr Mittel gegen die USA zu nutzen, [4] werden einige Monate später die Zölle auf EU-Flugzeuge prophylaktisch auf 15 % erhöht und gleich mit der Aussicht auf eine noch weitergehende Bestrafung verknüpft, falls die EU das erwartete Urteil aus Genf gegen amerikanische Subventionen für Boeing zum Anlass für Vergeltungszölle nimmt. [5] Umdrehen lässt sich die fällige Bestrafung also auch nicht.

Mit der Androhung von Zöllen auf Importe aus der europäischen Schlüsselindustrie schlechthin, der Autoindustrie, hat Trump Daimler, BMW und Co sowie die staatlichen Vorsteher europäischer ‚Automobilstandorte‘ – vor allem in Deutschland – schon mehrfach aufgeschreckt. Damit hat er es auch schon geschafft, den europäischen Energiemarkt für amerikanische Energiestoffe (Soja und Flüssiggas) aufzuknacken. [6] Den Aktivisten des automobilen Kapitals selbst ist dieses Folterwerkzeug zwar bislang erspart geblieben – die Schädigung ihrer Geschäfte allerdings nicht. Der revidierte NAFTA-, nun USMCA genannte Vertrag zwischen den USA, Mexiko und Kanada mit seinen neuen, verschärften ‚Local-Content-Regelungen‘ verteuert den Zugriff europäischer, insbesondere deutscher Autokapitale auf den US-Markt. Ihr bewährtes Geschäftsmodell, die erfreulich günstige mexikanische Arbeiterklasse für die Endmontage aller möglichen Autoklassen und Mexiko selbst als zielnahe Startrampe für den Export nach Amerika zu nutzen, wird darüber prekär. [7] Ob und wie sich das Spiel noch lohnt, muss scharf nachgerechnet, tradierte ‚Wertschöpfungsketten‘ müssen womöglich umgestellt werden. Doch über die ganze Prämisse und den entscheidenden Inhalt dieses Vertrags lässt der Dealmaker keinen Zweifel aufkommen. Er bekräftigt seine Freiheit und seine Entschlossenheit, den ökonomischen Zugewinn herbeizuerpressen, falls er sich nicht wie gewünscht einstellt, ihm von seinen Konkurrenten also unfairerweise vorenthalten wird. Vom Standpunkt der kapitalistischen Nutznießer des bisherigen Abkommens in Europa ist ‚Damoklesschwert‘ für diese sichere Ungewissheit vermutlich eher eine Verharmlosung.

Der amerikanische Handelskonflikt mit China mit seinen neu errichteten Zollbarrieren und stets erneuerten Zolldrohungen ist ein weiterer Schlag gegen den Nutzen europäischer Industrien aus der Benutzung des anderen großen und als Ausweg aus der Krise längst verplanten Eckpfeilers des Weltmarkts – auch hier gilt das insbesondere für die automobile Schlüsselindustrie. Weltläufige europäische Kapitalisten beklagen die gestiegenen Kosten ihres Exportgeschäfts von den USA aus nach China und umgekehrt – eine empfindliche Störung ihres überaus einträglichen Hin- und Herschwimmens im Handelsstrom zwischen den zwei wichtigsten Zentren des Weltmarkts. Und der Handelskonflikt hat erst die ‚Phase 1‘ hinter sich.

Betroffen ist der europäische Kapitalstandort darüber hinaus schon seit längerem durch den ‚Tax Cuts and Jobs Act‘, mit dem die Trump-Regierung auswärts operierenden US-Großkonzernen die Repatriierung ihrer Gewinne und die Rückkehr ihrer Firmensitze in die amerikanische Heimat nahegelegt hat. [8] Das Vermögen der umworbenen Konzerne ist zwar nicht in dem Maße aus Europa zurückgeflossen wie gewünscht bzw. befürchtet, aber schon ausreichend, um europäische Klagen laut werden zu lassen. [9] Die Experten mögen noch darüber streiten, ob das zurückverlagerte Geld tatsächlich zur Stiftung verlorengegangener Arbeitsplätze im Dienst echt amerikanischer Kapitalakkumulation geführt hat; fest steht, dass es in Europa definitiv nicht mehr für all das verwendet wird, was europäische Standorthüter an ihm geschätzt haben. Deren fiskalischer Vorteil bei der Attraktion des internationalen Kapitals ist damit entwertet.

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Bei allem, was Trump sich gegen seine auswärtigen Gegner vornimmt, beruft er sich stets auf die ‚nationale Sicherheit‘ der USA – mal offiziell, dauernd rhetorisch. [10] Das mag den betroffenen europäischen Kapitalisten, ihren fürsorglichen Staatsgewalten und ihren journalistischen Fürsprechern wie eine unfaire Finte vorkommen, ein bloßer Vorwand ist das nicht – als ob Trump den nötig hätte. Der Verweis auf ein so elementares hoheitliches Gut ist vielmehr eine deutliche Botschaft mit Zukunftswert, und die wird bei den maßgeblichen Betroffenen in Europa wohl auch angekommen sein: Die ökonomische Überlegenheit amerikanischer Kapitalisten und des amerikanischen Kapitalstandorts betrachtet ihre Staatsgewalt als ein Recht und dessen Durchsetzung als ihre heilige Pflicht; dieser nachzukommen schließt die Schädigung der europäischen Konkurrenten nicht nur ein, sondern zielt auf sie. Darin besteht überhaupt die Sicherheit, auf die die USA hinauswollen.

2. Ein Angriff auf die europäische Handelsmacht im Namen des amerikanischen Rechts des Stärkeren

Worauf die Trump-Regierung da zielt, ist allerdings mehr als die große Mannschaft europäischer Kapitalisten; sie nimmt die EU auch als Handelsmacht ins Visier und greift an zwei entscheidenden Stellen – bei der Regelung der Welthandelsordnung und der Weltenergieversorgung – die europäische Benutzung und Mitgestaltung der Weltwirtschaftsordnung an.

Mit Trumps Absage an das Pariser Klimaschutzabkommen [11] haben die USA nicht bloß ihren Ausstieg an-, sondern die global-rechtliche Grundlegung der europäischen, speziell deutschen Weltmarktoffensive namens ‚Energiewende‘ aufgekündigt – die völkerrechtliche Verpflichtung aller Staaten auf einen Umstieg ihrer Energieversorgung und eine Reduzierung ihrer Emissionen in Richtung ‚Nachhaltigkeit‘. Für eine auf CO2-Reduktion festgelegte und zum Abnehmer grüner Technologien aus Deutschland und Europa zurechtgemachte Welt gibt Trump den amerikanischen Markt nicht her; womit der Weltmarkt für erneuerbare Energien dann kein richtiger mehr ist. Zwar soll auch laut Trump die Zukunft der globalen Energieversorgung revolutioniert werden, aber eben zur Förderung des amerikanischen Geschäftsklimas – so, dass die Welt zum Abnehmer insbesondere des verflüssigten amerikanischen ‚freedom gas‘, zur soliden Basis für amerikanische und entschieden fossile Energiedominanz hergerichtet wird.

Was die Institutionen und Regelungen der Welthandelsordnung betrifft, gilt für die Trump-Regierung ein einfaches Prinzip: Die WTO ist Mittel der USA oder sie ist nicht. Damit hat Trump inzwischen sehr gründlich Ernst gemacht. Auch wenn die USA von der WTO wie im Fall Airbus mal im großen Stil Recht bekommen; und auch wenn Trump sich bei dem Anlass dafür rühmt, die WTO auf Linie gebracht zu haben, [12] heißt das noch lange nicht, dass Amerika vorhat, sich nach den Setzungen dieser internationalen Handelsinstanz zu richten. Schon die fünfzehnjährige Dauer der Auseinandersetzung über Subventionen für Airbus und Boeing zeigt, dass die WTO ‚nicht effizient‘ arbeitet; und dass sie immer wieder auch amerikanischen Konkurrenten in ihren Klagen gegen die USA Recht gibt, offenbart, dass sie sich in Sachen einmischt, die sie nichts angehen. Viel effizienter, so teilt der US-Handelsminister mit, hat die Welthandelsordnung in den Vor-WTO-Zeiten funktioniert, als die USA z.B. die Japaner bilateral zu Garantien amerikanischen Handelserfolgs haben erpressen können. [13] Und damit kündigt der Minister eben keine Rückkehr in die Vergangenheit, sondern die Zukunft des Welthandels an: Ein wirklich fairer Welthandel für alle bestünde in einer Reihe von bilateralen Erpressungsverhältnissen, in denen alle anderen garantiert den Kürzeren ziehen. In diesem Sinne wird mit einem Veto gegen die Nachbesetzung der WTO-Schiedsrichter die Berufungsinstanz des WTO-Schiedsgerichts lahmgelegt. Mit dem globalen ‚Streitschlichtungsverfahren‘ wird die Haltbarkeit der schönen, friedensstiftenden Welthandelsbeziehungen selbst angegriffen, denn selbstverständlich geben diese schon ewig und ziemlich konstant Anlass zur Streitschlichtung. Nicht, dass es dann keine Rechtslage mehr gäbe; nur kennt das neue, von Trump definierte Recht – das des Stärkeren – bloß das eine Gebot: die totale ökonomische Überlegenheit Amerikas gegenüber seinen Konkurrenten. Dafür ist passenderweise Amerika selbst das einzig relevante Schiedsgericht für den Weltmarkt; seinem Ermessen sind also alle rechtsetzenden Souveräne unterworfen.

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Das alles trifft gerade die führenden EU-Mächte hart – nicht nur deswegen, weil damit das weltumspannende Geflecht multi- und bilateraler Handels- und Investitionsschutzabkommen ins Wanken gerät, das sie ihren europäischen Kapitalisten mit verschafft haben und von dem die so ausgiebig profitieren und in noch größeren Dimensionen profitieren wollen. Trumps Konkurrenzoffensive ist vielmehr auch an diesen zwei Fronten ein Schlag gegen den Status, den die EU und ihre Führungsmächte als Handelsmacht beanspruchen. Sie bestehen ja ihrerseits darauf, Mächte von der Gewichtsklasse zu sein, die gerade durch ihre maßgebliche Beteiligung an solchen supranationalen Institutionen und Regelwerken weltweite Geschäftsbedingungen für den Rest der Welt mitsetzen, den Konkurrenten die einschlägigen Vorgaben machen und diese dann auch durchsetzen. Nun bekommen die Europäer von den USA vorgeführt, dass sie die Bedingungen, unter denen sie den Weltmarkt benutzen, nicht in der Hand haben; und dass die Macht, die Bedingungen des Weltmarkts zu bestimmen, nicht in guten Händen ist, sondern in solchen, die den europäischen Imperialismus zurückstufen wollen.

3. Ein Angriff auf die EU als eigenständiges imperialistisches Subjekt

Es hilft Europa auch offensichtlich nicht, der engste Verbündete Amerikas zu sein. Im Gegenteil: Wenn Amerika auf seine Rivalen und Feinde losgeht, dann nimmt es speziell die europäischen Verbündeten in Anspruch – und setzt sich über ihre weltökonomischen und -strategischen Ansprüche und sogar ihre staatliche Souveränität in einer Weise hinweg, dass der Unterschied zwischen den Feinden und den alliierten Helfershelfern der USA verschwimmt.

Bei der Inanspruchnahme Europas für den Kampf der USA gegen ihren Hauptrivalen China steht derzeit der Fall Huawei im Mittelpunkt. [14] Die USA verordnen ihren europäischen Verbündeten den Verzicht auf den Einbau der 5G-Technologie dieser Firma bei der Aus- und Aufrüstung ihrer digitalen Infrastruktur. Für Europa kommt nur amerikanisch lizenzierte Digitaltechnologie in Frage, denn nur die kann die weltweite Sicherheit der USA garantieren. Zwar können sich die USA dabei eventuell auch die finanzielle und technische Unterstützung europäischer Anbieter von 5G-Technologie vorstellen; [15] sie lassen allerdings keinen Zweifel daran, dass das Angebot ein Ultimatum ist: Für den Fall, dass Europa sich der amerikanischen Verordnung widersetzt, wird ihm die Aufkündigung der geheimdienstlichen Zusammenarbeit angedroht; gegenüber Ungarn und der Slowakei wird auch der Abzug der dort stationierten US-Truppen ins Spiel gebracht. Die Botschaft ist nicht misszuverstehen: Für die Verteidigung der amerikanischen Sicherheit auf diesem entscheidenden, ‚strategisch bedeutsamen‘ Feld gegen Vorstöße des chinesischen Rivalen ist die EU kein eigenständiger Bündnispartner, mit dem Amerika sich zusammenschließt, sondern Kampffeld und Waffe in dem von Amerika unilateral bestimmten Kampf; Zuwiderhandlung wird bestraft. Wenn Amerika sich um seine nationale Sicherheit kümmert, dann bestimmt es auch über die Sicherheitsbedürfnisse Europas und darüber, was daraus zu folgen hat. Und gleichzeitig behält sich Trump stets vor, das amerikanische Verhältnis zum chinesischen Rivalen – auch und gerade, was die Benutzung chinesischer Technologie betrifft – frei zu bestimmen, also keineswegs entlang der Front, die Trump den Europäern vorschreibt. In diesem Fall bleibt Europa nicht einmal der schwache Trost, es mit einer der antieuropäischen Trump-Aktionen zu tun zu haben, über die oppositionelle Democrats und transatlantisch gesinnte US-Sicherheitspolitiker den Kopf schütteln. Wenn der US-Außenminister die Europäer vor Zusammenarbeit mit dem chinesischen ‚trojanischen Pferd‘ warnt, dann wird die Offensive von den Spitzen des gesamten US-Establishments unisono unterschrieben. Diese Kampfansage lässt sich also definitiv nicht aussitzen, bis ein anderer ins Weiße Haus einrückt.

Ließe sich Europa auf das Verbot ein, wäre das gewiss ein erheblicher ökonomischer Schaden: Der betrifft erstens die Kosten und die Schnelligkeit des für die Konkurrenzfähigkeit des europäischen Standorts entscheidenden 5G-Netzausbaus, zweitens und vor allem den kapitalistischen Zugriff europäischer Konzerne auf den chinesischen Markt. Mit Vergeltungsmaßnahmen des chinesischen Staats hätte Europa nämlich – davon geht man in Europas Hauptstädten jedenfalls aus – in dem Fall fest zu rechnen. Über solche finanziellen Verluste geht der Schadensfall allerdings hinaus: Reihte sich die EU in die amerikanisch definierte, antichinesische Front ein, wäre das zugleich das Eingeständnis, dass sie über die Bewirtschaftung ihres Binnenmarkts und die Bestimmung ihres Sicherheitsbedarfs eben nicht souverän entscheidet, sich vielmehr amerikanischen Vorgaben in diesem Schlüsselbereich nationaler Sicherheit unterworfen weiß – eine Kapitulationserklärung, für die Europa längst zu groß und zu mächtig geworden ist. Eine solche ökonomische Schädigung und Unterwerfung unter den Imperialismus der USA wäre erst recht für die deutsche Führungsmacht des europäischen Imperialismus schmerzhaft: Deutschland hat doch selbst längst dieser fortschrittlichen chinesischen Tech-Firma eine Schlüsselrolle in seiner eigenen, die Zukunft des deutschen und europäischen Standorts bestimmenden Digitalisierungsoffensive zugedacht – und beansprucht selbst, mit seinen eigenen Sicherheitskriterien über die der gesamten EU maßgeblich zu entscheiden.

Für ihre ökonomisch-strategische Offensive gegen Russland nehmen die USA Europa und – vor allem – Deutschland derzeit an der Ostsee in Anspruch. Den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2, die russisches Erdgas nach Deutschland und von dort aus in die EU befördern soll, bringen die USA buchstäblich auf den letzten Kilometern zum Stillstand. [16] Dazu nutzen sie die Abhängigkeit der globalen Geschäftswelt vom amerikanischen Markt, insbesondere vom amerikanischen Finanzmarkt, und drohen allen an der Rohrverlegung beteiligten Firmen Sanktionen an, die vom Ausschluss von Geschäften in den USA bis zum Ausschluss vom US-Finanzmarkt reichen. Daraufhin stellt die niederländisch-schweizerische Firma ‚Allseas‘ ihre Beteiligung an diesem Geschäft ein, und der Bau wird – vorläufig – gestoppt.

Mit dieser Störaktion zielen die USA einerseits auf die finanzielle und strategische Schädigung des russischen Staates, dessen Staatshaushalt zum größten Teil aus Einnahmen aus dem Öl- und Gasexport finanziert wird und der mit seiner Position als entscheidende Energiequelle für den europäischen Kapitalismus über einen strategischen Hebel verfügt. Andererseits nehmen die USA die EU eben für sich in Anspruch: erstens als Markt für zwar teureres, aber absolut freiheitliches, amerikanisches Flüssiggas, zweitens als Objekt und als Mittel der strategischen Übermacht der USA auf dem europäischen Kontinent.  [17] Europas Energieversorgung ist also nur sicher, wenn seine Energie aus Amerika kommt. Wobei, dies die Trumpsche Wendung, damit kein Versprechen an Europa verbunden ist, sich für seine Sicherheit auf Amerika als Schutzmacht verlassen zu können; es geht um Unterordnung – dafür wird gezahlt, wenn für amerikanisches Gas gezahlt wird.

Das ist gerade für die deutsche Führungsmacht in Europa ein mehrfacher Schaden – und kein kollateraler, wie Trumps einschlägige Wortmeldungen zu erkennen geben. [18] Mit ihrer Offensive durchkreuzen die USA zunächst ein riesiges deutsches Geschäft: Deutsche Gashändler und Leitungsbetreiber sollen an Durchleitung und Weiterverkauf des russischen Erdgases verdienen, dieses für den deutschen und europäischen Wirtschaftsstandort unentbehrlichen Treibstoffs, [19] was auch den deutschen Staatskassen zugute kommt. Auch das deutsche wirtschaftsstrategische Vorhaben wird angegriffen, durch die unmittelbare Verbindung der russischen Förderstätten mit dem deutschen Leitungsnetz alle bisherigen Transitländer auszuschließen und Deutschland damit zur Zentrale für die Verteilung von russischem Gas in Europa zu machen. Gleichzeitig ermuntern die USA Polen dazu, sich mit einem Terminal für amerikanisches Flüssiggas zu einer eigenen Verteilzentrale in Osteuropa aufzubauen. So wird auch Deutschlands Anspruch auf die Definition der europäischen Energiepolitik überhaupt bestritten, den es mit der Installierung der neuen Pipeline gegen alle Einsprüche vor allem osteuropäischer Nationen erhoben hat: Dass Deutschland die gemeinsame europäische Energiepolitik durch seine Alleingänge bestimmen will; dass es dabei auch eine innige Kooperation mit genau der Nation eingeht, für die freiheitsliebende osteuropäische Nationalisten nichts außer einem gesunden Hass übrig haben – das ist schon seit einiger Zeit für einen gediegenen Streit in Europa und zwischen Deutschland und der EU-Kommission gut. Diesen Streit nutzen die USA gezielt aus, um ihren eigenen Anspruch auf den europäischen Gasmarkt und auf die Definition der europäischen Sicherheitspolitik als Befreiungsaktion subalterner europäischer Völker von der deutsch-russischen Knute zu inszenieren. Die einschlägige Klarstellung lautet: Über europäische Sicherheit wird nicht in Berlin, sondern in Washington entschieden.

Mit der einseitigen Kündigung des Atomabkommens mit dem Iran, der Verhängung von den alten und sehr viel neuen umfassenden Wirtschaftssanktionen und seiner totalen Ausgrenzung aus der globalen Dollarwirtschaft fahren die USA das in den paar Jahren seit dem Abschluss des Vertrags in Schwung gekommene europäisch-iranische Geschäft auf Null herunter. [20] Dieser ökonomische Verlust ist aber erst der kleinere Teil des Schadens, den die europäischen Vertragsmächte in diesem Fall zu verdauen haben. An diesem weltpolitischen Hotspot wird Deutschland und Frankreich ihre weltordnungspolitische Bedeutungslosigkeit bescheinigt. Versuche ihrerseits, an dem Vertrag festzuhalten und den Totalboykott der USA nicht bedingungslos zu unterstützen, also weiterhin ihren Unternehmen geschäftliche Beziehungen zum Iran zu gestatten, behandelt Trump als Vorteilsnahme auf Kosten von Amerikas Sicherheit, als Kollaboration mit dem Feind; seitdem gelten für die beteiligten kapitalistisch wirtschaftenden Unternehmen Sanktionen, die sie vom amerikanischen Markt, ihre Banken vom Dollargebrauch und vom US-Finanzmarkt ausschließen.

So kriegt die europäische Macht die Übermacht der USA sowie ihren Unwillen, sich für seine imperialistischen Vorhaben mit Europa überhaupt ins Benehmen zu setzen, zu spüren – was nicht nur den Nahen Osten betrifft. Die Fähigkeit der Europäer, ihren Unternehmen nach eigenem politischen Ermessen die Welt als Geschäftssphäre verfügbar zu machen, gilt nichts, wenn die USA sich das Recht herausnehmen, Staaten aus dieser Geschäftssphäre auszuschließen. Die globale Freiheit des Kapitals – die Prämisse des europäischen Weltgeschäfts und der Macht Europas, den Weltmarkt politisch mit einzurichten und zu betreuen – hat ihren Hauptstammsitz in den USA; und das unerlässliche Geschäftsmittel dieses Kapitals ist eine amerikanische Schöpfung und steht unter amerikanischer Kontrolle. Auf dieses Geschäftsmittel und auf den politischen Willen seines Schöpfers bleibt die europäische Benutzung der Welt angewiesen. Sodass den Europäern auch vorgeführt wird, was ihr eigenes Weltgeld Euro eben nicht ist; es ist ein Weltgeld nur neben dem Dollar, keine Alternative zu ihm.

4. Die Vollendung der Unterordnung der EU unter „America first!“ als Handelsvertrag

Das also ist der hässliche Gesamthintergrund, vor dem die Trump-Regierung sich nun ein neues, selbstredend großartiges Handelsabkommen mit der EU vorgenommen hat – wobei ‚Handelsabkommen‘ offensichtlich eine Fehlbezeichnung ist. Zwar ist die Vertragsmaterie durchaus handelspolitischer Art. Und in den dabei auszuhandelnden Punkten ist auch nicht viel Neues zu entdecken: Stoff sind all die Streitpunkte, die schon seit Jahren zwischen den USA und der EU für lebhafte und immer wieder abgebrochene Verhandlungen sorgen. Gestritten wird insbesondere um die Öffnung des Agrarmarkts, die Reduzierung der Subventionierung der Landwirtschaft, die Liberalisierung des Vergaberechts, um ‚Local-Content-Regelungen‘ und die Abschaffung aller nichttarifären Handelshemmnisse.

Neu ist allerdings der imperialistische Gehalt, der in keinem Handelsvertrag der Welt explizit zu kodifizieren ist, darin aber unübersehbar enthalten ist. Der steht mit der Geschichte der bisherigen America first!-Politik schon fest, noch bevor die Verhandlungen in Gang kommen. Er ist die eigentliche Sache, um die es in jedem zu verhandelnden Punkt geht und gehen wird – nur dass es in dieser Sache für Trump eben nichts zu verhandeln gibt: eine definitive Absage an den europäischen Anspruch auf Gleichrangigkeit. Der ist das zu korrigierende Verbrechen, für das Europa viel zu lange nicht zur Rechenschaft gezogen worden ist; der ist das Vergehen, das Trump an der ‚unfairen‘ Handelsbilanz und an damit schon bewiesener Währungsmanipulation abliest. Die Prämisse und das Ziel des angepeilten Abkommens ist eine Rückkehr zur von Trumps Vorgängern verspielten Normalität in den transatlantischen Beziehungen, nämlich die Sicherung amerikanischer Überlegenheit in dieser für Amerika wichtigsten Beziehung. Das ist ein Gebot – was denn sonst – der nationalen Sicherheit der USA, also auch nur fair.

Entsprechend sieht der Zwischenstand der Verhandlungen aus: Die bisher im Rahmen der ‚multilateralen‘ Wirtschaftsordnung üblichen ‚Regeln‘ des Handelsverkehrs, das gültige Prinzip der wechselseitigen Gewährung von gleichen ‚Wettbewerbsbedingungen‘ sowohl in Bezug auf sich (‚Inländergleichbehandlung‘) als auch in Bezug auf Dritte (‚Meistbegünstigungsklausel‘), das übliche Geschacher der Staaten um die jeweils für die eigenen Kapitale günstigsten Bedingungen für diese Konkurrenz, durchaus auch um den Preis der einen oder anderen Konzession an den Handelspartner – das alles haben die USA gegenüber der EU aufgekündigt. Die Verbesserung der Handelsbilanz der USA und Abbau des Handelsdefizits mit der EU, der national erfolgreiche Ausgang der zukünftigen Konkurrenz, muss den USA von vorneherein von ihrem Handelspartner, der EU, vertraglich zugesichert und garantiert werden; und die USA beanspruchen das Recht, den Deal jederzeit umstandslos, also ohne irgendwelche Umwege über vorher ausgehandelte Rechtswege für die Beilegung von Streitfragen aufzukündigen. Die USA berechtigen so sich dazu, alle bestehenden, von ihnen als unfair gebrandmarkten Handelspraktiken im Handelsverkehr mit der EU, einseitig zu korrigieren. [21]

Die USA werden den Erfolg europäischer Kapitale – vor allem derer aus den Führungsmächten der Union – beim Export von Industriegütern in die USA nicht länger hinnehmen; genauso wenig wie sie bereit sind, den Vorteil, den innereuropäische Konkurrenten auf dem gigantischen europäischen Binnenmarkt genießen, weiter hinzunehmen; den hat die EU für den Nutzen amerikanischen Kapitals uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen: für den Import von Industriegütern, Agrarerzeugnissen und Flüssiggas. Europäischen Protektionismus der bisher WTO-konformen Art werden die USA nicht mehr dulden – von der Zollunion mit einheitlichen Außenzöllen, dem subventionierten und ‚abgeschotteten‘ europäischen Agrarmarkt bis hin zu den supranationalen Wettbewerbsregeln und dem für europäische Unternehmen reservierten Teil des öffentlichen ‚Vergaberechts‘. Die EU soll den digitalen Handel mit Waren und Dienstleistungen, die Online-Plattformen und die grenzüberschreitenden Datenflüsse aus den USA verbindlich von jeglicher Besteuerung, von Einschränkungen wie der Nutzung oder Installation lokaler Rechenanlagen und von der zivilrechtlichen Haftung für Inhalte Dritter freistellen. Die handels- und wirtschaftspolitischen Bedingungen für das Kapitalwachstum auf dem amerikanischen Territorium haben ab sofort in Europa zu gelten; das souveräne Recht der EU, ihren gesamteuropäischen Standort nach ihrem politischen Ermessen zu betreuen, hat diesem Anspruch insoweit zu weichen. Im Programm inbegriffen ist also immer implizit, oft auch explizit der Angriff auf die kollektive Macht des politischen Subjekts namens EU: auf die vergemeinschaftete Bestimmungsmacht über den europäischen Binnenmarkt wie auf den nach außen gerichteten Alleinvertretungsanspruch der EU über die Teilhabe ihrer Mitglieder am Weltmarkt.

Umgekehrt sind die USA, was den Zugang zu ihrem eigenen Markt betrifft, zu keinen Konzessionen bereit. Verlässliche und zuverlässig vorteilhafte Geschäftsbedingungen gelten in Amerika nur für amerikanische Unternehmen: Es gelten ihre Zollvorgaben, ihre Standards, ihr ‚Buy American‘ für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Europäische Investoren können auf keine steuerlichen oder sonstigen Angebote rechnen; europäische Exporteure müssen sich dem Prinzip fügen, dass Amerikas gewaltiger Markt vor allem amerikanischem Kapital zu nutzen hat, und erhöhte Zölle hinnehmen, wenn ihnen der amerikanische Markt überhaupt offenstehen soll. Und sie können und sollen sich nie sicher sein, ob ihr Geschäft nicht im Falle einer negativen Handelsbilanz über Strafzölle und Sanktionen für die von den USA diagnostizierte Unbotmäßigkeit ihrer politischen Hüter und deren Bündnis in Haftung genommen wird. Und bei alledem gilt der generelle Vorbehalt, jedes auswärtige Geschäft zum Schutz legitimer inländischer Ziele der USA, einschließlich des Schutzes von Gesundheit oder Sicherheit und nationaler Sicherheit zu verbieten. Die unmissverständliche Mitteilung an die europäischen Staaten: Sie können ihren Kapitalen den gewohnt verlässlichen Zugriff auf die kapitalistischen Reichtumsquellen in den USA nicht mehr garantieren.

Auch die abgeschlossenen wie geplanten Deals, die die EU mit Drittländern eingeht, gelten den USA prinzipiell als potenzielle Zuwiderhandlung gegen ihr Recht auf die unbedingte Freiheit ihres Kapitals beim Verkaufen und Investieren. Die handelspolitischen Anstrengungen der EU haben der Wiederherstellung amerikanischer Überlegenheit zu dienen: So soll sich die EU vertraglich darauf verpflichten, in ihren Handelsverträgen mit Drittstaaten alles zu unterlassen, was die USA als unlauteren Angriff auf die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kapitale definieren, wie z.B. die Festlegung ihrer jeweiligen Handelspartner auf die Übernahme und Einhaltung von EU-Standards. [22] Schon gar nicht hat sie ihre Wirtschaftsmacht darüber zu stärken, dass sie Abkommen mit nicht-marktwirtschaftlichen Ländern wie China und Russland, den beiden Rivalen Amerikas, abschließt. [23] Die amerikanische Zurückweisung europäischer Bestrebungen als Handelsmacht ist also eine Forderung nach der Unterwerfung Europas unter amerikanische strategische Ziele. Das rundet das Bild schön ab.

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So geht er also, der Handelskrieg. Und doch ist ‚Handelskrieg‘ ein sehr inadäquater Ausdruck für die Offensive, die Trump gegen Europa führt. Die zielt auf eine Klarstellung, die über den Bereich des Handels weit hinausgeht: Die Koexistenz der EU als Wirtschaftsmacht mit den USA – die geht nur unter der Prämisse gesicherter Zweitrangigkeit, als ökonomische und politische Unterordnung unter die USA.

II. Die europäische Gegenwehr

Amerikas Imperialismus der erpresserischen Deals, seine Weltpolitik nach dem Grundsatz des Rechts des Stärkeren, nötigt die EU und ihre Führungsnationen zu einer Politik der eigenen Stärke.

Stark ist die EU nach eigener Auskunft allemal:

„Die Kraft der Idee Europa ist ungebrochen. Es gibt keine Herausforderung für Europa, die nicht mit den Stärken Europas bewältigt werden kann. Ein gutes Beispiel dafür ist in der Tat die Handelspolitik. Ja, es ist richtig: In einer Welt, in der das relative Gewicht Europas abnimmt, wären viele EU-Mitglieder alleine zu schwach, um mit den USA wirkungsvoll über Zölle zu verhandeln oder über ein Freihandelsabkommen mit Japan. Zusammen aber sind wir 500 Millionen und wir machen 40 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts aus. Gemeinsam sind wir die größte Handelsmacht der Welt. Europa muss die Sprache der Macht lernen ... die vorhandene Kraft gezielter einsetzen, wo es um europäische Interessen geht. Wir können die Bedingungen beeinflussen, zu denen wir Geschäfte machen – und wir tun dies längst.“ (Ursula von der Leyen, Rede am 8.11.19)

Trumps Politik der einseitigen Schädigung und Bestrafung europäischer Unternehmen und Staaten wird von der EU nicht hingenommen, sondern in der Form zurückgewiesen, dass die darin enthaltene Absage an den europäischen Anspruch auf Gleichrangigkeit nicht als das genommen wird, was sie ist. Trumps Forderung nach europäischer Unterwerfung wird vielmehr auf den üblichen Streit um Handelskonditionen und strategische Einzelfragen heruntergebrochen, die sich in einer so traditionsreichen Partnerschaft doch lösen ließen – und damit auf ein Niveau der Auseinandersetzung heruntergebracht, auf dem die EU sich stark weiß. Auf dem Niveau werden rote Linien gezogen und Gegenmittel in Anschlag gebracht, um so eine Verständigung mit den USA von gleich zu gleich, ein Geben und Nehmen zwischen gleichberechtigten Partnern zu erzwingen. Insofern nimmt die EU Trump beim Wort, wenn er seine Liebe zum ‚Dealmaking‘ besingt, lässt aber gerade so nicht gelten, was er damit ankündigt – nicht, weil sie ihm seinen handelskriegerischen Elan nicht abnehmen würde, sondern um ihm dadurch die Spitze zu nehmen.

1. Eine handelspolitische Defensive gegen den gar nicht bloß handelspolitischen Angriff der USA

Entsprechend ambivalent – Wortführer der EU würden sagen: ‚besonnen‘ – sieht der Umgang mit Trumps handelspolitischen Angriffen aus. Gegen seine Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte verhängt die EU Vergeltungszölle (u.a. auf Motorräder, Stahl, Eisen, Whiskey, Jeans) und klopft sich dabei öffentlich auf die Brust; zugleich legt sie Wert darauf, dass sie bloß reagiert, außerdem ungern und ausdrücklich im Rahmen des in der ‚regelbasierten Weltordnung‘ Erlaubten,  [24] dessen Nutzen gerade für Amerika dabei unterstrichen wird. In der Causa Airbus besteht die EU auf ihrem Recht, die USA mit Zöllen zu überziehen, sobald die WTO demnächst grünes Licht gibt, beteuert aber auch, das nicht zu wollen, vielmehr möglichst zügig zu einvernehmlichen Verhandlungen über ein echtes ‚level playing field‘ zurückzukehren. Und kaum entschließen sich Frankreich, Österreich und Spanien zur Einführung einer ‚Digitalsteuer‘, die sich zwar nicht explizit, aber unübersehbar gegen die großen amerikanischen Internetkonzerne richtet, setzen sie die Steuer ‚ausnahmsweise‘ bis Ende des Jahres aus – als Zeichen ihres Willens zu einem Kompromiss im Rahmen der OECD, in der die USA und die EU einander als gleichberechtigte Partner begegnen. Die EU verurteilt Trumps Lahmlegung der WTO und schickt das Angebot einer gemeinsamen, vorwärtsweisenden ‚Erneuerung‘ der WTO gleich hinterher, ganz als ob sie Trumps Gründe für die Stornierung nicht mitbekommen hätte. Man empört sich über die Unverfrorenheit der Trump-Regierung, Europa mit angedrohten Autozöllen zu Zugeständnissen erpressen zu wollen, betont die eigene Wehrhaftigkeit – und einigt sich dann mit der Trump-Regierung auf die drastische Erhöhung der Importe von Flüssiggas (LNG) und Sojabohnen aus den USA gegen den nur vorläufigen Verzicht auf die angedrohten Autozölle. [25] Die EU verweigert sich den Bedingungen, die Washington für die Verhandlungen über ein neues transatlantisches Handelsabkommen setzt – im Zentrum steht dabei die amerikanische Forderung nach einer handelspolitischen Gleichstellung von Industriegütern mit Agrargütern –, und stellt ihrer Absage gleich den konstruktiven Vorschlag eines beschränkteren Abkommens zur Seite, das sich in der kurzen Frist allemal leichter erreichen ließe.

Offensichtlich traut sich die EU einiges an machtvoller Defensive gegen die USA zu; eine gleichartige Gegenoffensive kommt nicht in Frage. Wenn ihre neue Chefin von der Notwendigkeit spricht, die Sprache der Macht zu lernen, dann schließt das wohl ein Bewusstsein davon ein, wie weit die europäische Macht gegenüber den USA eigentlich reicht, wie viel Einspruch und Gegenwehr Europa sich gegenüber den USA leisten kann – und auch davon, wie weit die Einigkeit im eigenen Verein eigentlich trägt, die für den fälligen Widerstand nötig wäre. Schon auf dem Feld der Handelspolitik sind nämlich solche Eiertänze zwischen der Beteuerung von Widerstand und der Bereitschaft zu Zugeständnissen eine Herausforderung für die Einheit der Europäer. Das liegt nicht bloß an strategischen Meinungsverschiedenheiten über die richtige Dosierung von Widerstand und Angebot, sondern daran, dass die Vereinsmitglieder und erst recht die zwei Führungsmächte Unterschiedliches zu verteidigen und zu verlieren haben. Preisfrage: Wie viele französische Bauernopfer ist die Abwehr von Strafzöllen auf deutsche Autos wert?

2. Die wirtschaftliche Gegenoffensive: Viel Kredit für viel Wachstum und viel Zukunft

Worauf Europa sich auf jeden Fall einigen kann: Für die Defensive, in die es durch die America first!-Politik gedrängt wird, muss es aufs Wesentliche zurückkommen – aufs Wachstum. Was für die Konkurrenz der Staaten schon immer gilt, gilt erst recht für die neue Qualität der ökonomischen Konkurrenz: Die Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des europäischen Standorts ist absolut geboten.

Für den Kampf um die globalisierten Märkte, auf denen sich der Nutzen diesseits und jenseits des Atlantiks zunehmend ausschließt, braucht Europa Kapitale, die in diesem Kampf bestehen können: nämlich sehr große – entsprechend den Maßstäben, die die USA und China schon gesetzt haben. Und zwar lieber heute als morgen, also nicht als Folge eines langen erfolgreichen Wachstums, sondern als dessen Ausgangspunkt. Das muss man erst mal dürfen. Das Wettbewerbsrecht, unter dem die europäische Kapitalakkumulation bislang so überaus erfolgreich gelaufen ist, gerät so neu auf den Prüfstand – und der europäische ‚Hüter des Wettbewerbs‘ glatt in die Kritik. Dessen Beharren auf dem ‚alten‘ Wettbewerbsrecht, das die Bildung von Monopolen auf dem europäischen Binnenmarkt unterbinden soll, passt nicht mehr – jedenfalls nach Ansicht des deutsch-französischen Gespanns, dessen Konzerne ja vornehmlich gemeint sind, wenn es um das Schmieden der ‚European champions‘ geht. Die Zukunft des europäisch dominierten Weltkapitalismus ist also monopolistisch und der Staat muss das forcieren – und Lenin wird nicht einmal zitiert.

Für diesen Kampf ist auch ‚technologische Führerschaft‘ entscheidend, weil in der wunderbaren Welt des Kapitalismus der technische Fortschritt ohne Vorsprung nichts wert ist. Dieser Vorsprung ist insbesondere bei den digitalen ‚Schlüsseltechnologien‘ geboten, von denen es heißt, so gut wie alle Geschäfte würden in Zukunft von ihnen abhängen, und bei denen Europa nach Ansicht seiner Führungsmächte gegenüber den USA und China schon arg ins Hintertreffen geraten ist. [26] Die fortschrittlichen Technologien sind nämlich nicht auf ihrem Standort erfunden worden, nicht mit einem europäischen ‚Eigentumsrecht‘ versehen, stehen also nicht unter der exklusiven Verfügung des unter ihrer Hoheit fungierenden Kapitals. Das muss sich ändern. Im Bereich der ‚digital services‘ (Netzinfrastruktur, Cloud-Computing etc.), in der Geschäftssphäre namens ‚Mobilität der Zukunft‘, in der künstlichen Intelligenz und der Klimatechnologie – alles, was zur Beherrschung dieser Sphären gehört, müssen ‚unsere‘ Vorzeigeunternehmen selbst können, früher und besser als anderswo. Sonst werden europäische Autos zu fahrbaren Apple-Smartphones statt andersherum; und wenn die technologische Offensive gelingt, dann kann sich sogar der globale Klimaschutz lohnen – dann wird er auch möglich, sogar nötig.

Der Aufwand für diese Zukunftsprojekte ist enorm, da macht sich die EU nichts vor. Für die Rettung der Zukunft des europäischen Kapitalismus braucht es mehr als Hirnschmalz und gesundes Rechtsbewusstsein, woran es Europa ohnehin nicht mangelt: Wir haben leistungsfähige, moderne Technologien und wir wollen nicht, dass sie anderen Kontinenten besser dienen als unseren. (Französischer Wirtschaftsminister Le Maire) Der Nutzen solcher Tugenden und Technologien entfaltet sich erst mit der richtigen Masse an Kapital, das sich diese Technologien zum Mittel seiner Vermehrung macht – und dafür haben schon wieder die USA und China die Maßstäbe gesetzt.

Europa traut sich und seinem großartigen Euro allerdings durchaus zu, diesen Maßstäben gerecht zu werden, und stiftet eine Masse an politischem Kredit – für die heimische Produktion von Batteriezellen für E-Autos, für eine genuin europäische Cloud, auch für einen ‚Green Deal‘ –, der wiederum das weltweit anlagesuchende und -süchtige Finanzkapital anziehen soll, damit es die europäische Konkurrenzoffensive in die nötige Höhe hebelt. [27] Das ist mal eine Verwendung von politischem Kredit, darin sind sich die Europäer einig, die sich echt lohnt – nicht wie in der damaligen ‚Euro-Schuldenkrise‘ zur Rettung von Staaten, die die globale Standortkonkurrenz verloren haben, sondern zur Schaffung von Kapitalen, die sie gewinnen sollen.

Doch bei aller Einigkeit in der Hauptsache ist die europäische Wachstumsoffensive dann doch gut für eine Neuauflage des europäischen Streits um das Geld – um Größe und Zusammensetzung des EU-Haushalts und um die Regeln für den staatlichen Gebrauch des Euro. In beiden Fragen stehen auf der einen Seite die zahlreichen ‚Freunde der Strukturpolitik‘ mit Frankreich als inoffizieller Spitze, die einer ordentlichen Erhöhung des europäischen Gesamtbudgets mitsamt der Lockerung der in ‚Maastricht‘ niedergelegten staatlichen Verschuldungsgrenzen in der Eurozone das Wort reden. Auf der anderen Seite stehen die ‚sparsamen Vier‘ plus Deutschland, die ebenfalls das Prinzip ‚klotzen statt kleckern‘ für angebracht halten, aber darauf bestehen, dass alle nötigen Geldmittel ohne die Relativierung der bewährten und nach wie vor notwendigen Soliditätsvorgaben für den Gebrauch des Euro herbeigeschafft werden müssen – und dass das auch allemal geht: Dafür muss man nur die richtigen Prioritäten setzen, die falschen zurückstellen. Die einzig wirksame Förderung der europäischen Völker, der effektivste Entwicklungsfonds ist ohnehin einer für die Schaffung von weltmarkttauglichen Gewinnerkapitalen.

3. Der Widerspruch der europäischen Gegenoffensive in einer dollardominierten Welt und der neue alte Lösungsversuch

a)

Die große Offensive hat einen Haken. Der liegt allerdings weniger an ihr selbst als an der Lage, aus der sie herausführen soll. Es ist nämlich eine Sache, weltweit konkurrenzfähige kapitalistische Wuchtbrummen mit dem Einsatz eines soliden, weltgeldmäßigen Euro-Kredits zu stiften, eine ganz andere, wovon die zu dominierende globale Konkurrenz nach wie vor lebt. Gerade der hohe weltökonomische Anspruch, den die EU mit ihrer Wachstumsoffensive anmeldet, führt sie in ein imperialistisches Dilemma: Ohne den Markt und das Kreditgeld des amerikanischen Konkurrenten kann die EU gar nicht der Konkurrent sein, der sie sein muss, um gegen diesen Rivalen zu bestehen: Die Erfolge und die Erfolgstüchtigkeit ihrer eigenen Konzerne, überhaupt die Wucht des europäischen Kapitalismus leben von der Benutzung des US-Markts und des Dollar; und die Stärke des Euro als zweites, mit dem Dollar konkurrierendes Weltgeld speist sich zum erklecklichen Teil aus Geschäften, die eben nicht im Euro, sondern in aller Welt mit Dollar gemacht werden. Damit unterliegen die Geschäfte, die für die Potenzen des autonomen europäischen Kapitalismus und des autonomen europäischen Geldes unerlässlich sind, nach wie vor der Jurisdiktion der USA. Und die – das war der Ausgangspunkt – stellen Europa nun klar, dass es mit dem Markt und dem Kreditgeld des amerikanischen Konkurrenten nicht (mehr) das sein und werden kann, was es sein und werden will: eine autonome imperialistische Macht.

Das exquisite imperialistische Problem der Europäer besteht gar nicht darin, dass ihr Standort für das internationale Finanzkapital, das sie für ihre Weltmarktoffensive umwerben, nicht attraktiv genug wäre. Sie attrahieren sogar sehr viel ausländisches Kapital und vor allem: ausländische Kapitale. Doch was Europa dabei an Land zieht, sind Kapital und fortschrittliche Kapitale, deren Geschäfte stets unter amerikanischem Vorbehalt stehen. Und das gilt sowohl für Konzerne aus den USA, die ihr Kapital in Europa zur Anwendung bringen, als auch für alle weltweit tätigen Kapitale, weil sie eben als weltweit tätige Kapitale im Dollar tätig sind. Für dessen Gebrauch setzen die USA derzeit unannehmbare Bedingungen, setzen ihn nämlich mit aller Freiheit und Kampfeslust als Waffe auch und gerade gegen ihre europäischen Konkurrenten ein; deren Nutzen aus dem Geschäft mit amerikanischem Kapital und Kreditgeld wird nicht länger geduldet.

b)

Dieses Problem bringt den Widerstandsgeist der Europäer auf Touren. Es lenkt ihren Blick auf ihren Euro und damit auf die Sache, die laut Madame Europa eben mehr ist als nur eine Währung, sondern für die europäische Einigung überhaupt steht. Es gilt schon wieder und erst recht, die internationale Rolle des Euro zu stärken (EZB-Chefin C. Lagarde, 5.2.20), also mit der Ambition zügig voranzukommen, aus dem Euro eine Währung zu machen, die die Hegemonie des Dollar bricht. Zwar hat Europa dabei zweifellos schon Fortschritte erzielt: Der Euro ist zum zweiten Weltgeld hinter dem Dollar geworden; er hat die Eurozone zu einem weltweit führenden Feld für das Verdienen von gutem Geld über alle innereuropäischen Scheidungen zwischen Gewinner- und Verliererländern hinweg gemacht und den Euro-Staaten finanzielle Freiheiten verschafft, die sie als einzelne Währungshüter davor nicht kannten. Doch angesichts der Erpressungsmanöver Trumps mit der weiter bestehenden Abhängigkeit der Europäer vom Dollar-Markt – die nennt Lagarde höflich Spannungen zwischen den Großmächten und Hinwendung zu einer protektionistischen Politik – müssen die noch bestehenden Unzulänglichkeiten des Euro als Weltgeld zügig überwunden werden.

Trumps Offensive gibt der EU also erneut Anlass, sich mit neuem Schwung einer To-Do-Liste zu widmen, die schon länger vorliegt. Dazu gehört die Reduzierung der Abhängigkeit des internationalen Zahlungsverkehrs europäischer Kapitalisten und Staaten von dem, was Lagarde, schon wieder recht höflich, die Möglichkeit, dass anderen der Zugang zu den Finanz- und Zahlungssystemen verweigert wird nennt. [28] Mit dem Aufbau eines eigenen europäischen Systems könnte Europa seine internationalen Geschäfte davor schützen, selbst zum Objekt der Kontrollen und Blockaden zu werden, an denen die USA schon seit längerem und erst recht unter Trump Gefallen finden. Dazu gehört auch das Vorhaben, den Dollar als Transaktionsmittel zumindest in zentralen strategischen Sektoren wie Energie, Rohstoffen, Flugzeugen sowie im weltweiten Emissionshandel durch den Euro zu ersetzen. Der Anteil des Euro an weltweiten Devisenreserven soll gesteigert werden, europäische Instanzen sollen Anleihen nur noch in Euro begeben – und wenn man schon dabei ist, müsste die EU auch bei der Entwicklung ‚digitaler Währungen‘ vorangehen...

Das Kernstück des europäischen Strebens nach Autonomie in Gelddingen besteht allerdings in der Etablierung eines echt europäischen Kapitalmarkts, der es in puncto ‚Breite und Tiefe‘ mit den USA aufnehmen kann. [29] Auch hier sorgt Trumps Update für die Aktualisierung einer Reihe von schon länger bestehenden europäischen Vorhaben:

  • die Schaffung einer nicht länger kleinteilig national ‚segmentierten‘, sondern einer umfassenden ‚Kapitalmarktunion‘, in der sich europäische und außereuropäische Kapitale leichter für ihren weltweiten Geschäftsbedarf mit Euro eindecken können – zumal die EU den größten Teil ihres länderübergreifenden Kapitalmarkts, nämlich den über die City of London abgewickelten, mit dem Brexit verliert;
  • die Neuauflage der Sache mit den ‚Eurobonds‘ – nicht (mehr) nur zur Rettung überschuldeter Euro-Staaten vor einer krisenbedingten Zahlungsunfähigkeit, sondern als Beitrag zur Stiftung einer unerschöpflich tiefen Refinanzierungsquelle fürs europäische und weltweite Finanzkapital im Euro statt im Dollar;
  • die Vollendung der schweren Geburt der ‚Bankenunion‘, die die europäische Bankenlandschaft nicht bloß krisenfest, sondern im Idealfall zu einer weltweit führenden Bankenmacht im Euro machen würde.

Mit alledem will die EU die Welt mit einer ganz neuen Masse europäischen Kreditgeldes beglücken, das in allen Funktionen des Zahlungsverkehrs und des Kredits zwischen Staaten und Unternehmen benutzt wird, sodass die Welt darauf nicht mehr verzichten kann. Der Dollar macht es ihnen ja vor. Die schiere Quantität, in der dieses Kreditgeld in sämtlichen Funktionen der kapitalistischen Weltökonomie zum Einsatz kommt, verbürgt seine Qualität als Weltgeld.

Die Nötigung, die von Trumps Offensive ausgeht, sorgt hier für einiges an reformerischem Elan und auch für einige Fortschritte der europäischen Vergemeinschaftung in Finanzangelegenheiten. Und zugleich sorgt gerade die Einigkeit über die Dringlichkeit einer europäischen Finanzmarktoffensive an jedem Punkt erneut für Streit innerhalb des Clubs, erst recht unter den Großen – sodass all diese Imperative zum größten Teil genau das bleiben. Es wird wieder um die Maastrichtkriterien gestritten; Deutschland erneuert seinen Unwillen, seine überlegene Kreditwürdigkeit den subalternen Partnern per Eurobonds zu schenken, sowie seine Weigerung, strauchelnde europäische Banken mit gutem deutschen Kredit zu retten... Offensichtlich haben die Führungsmächte bei aller Einigkeit über die Notwendigkeit einer gemeinsamen Offensive als europäische Geldmacht nicht aufgehört, um die Führung dieser Macht und um deren Erträge zu konkurrieren. Doch ihr Streit verdankt sich nicht bloß ihrem widersprüchlichen Dasein als konkurrierende Partner einer kollektiven Macht, sondern dem Widerspruch, der in ihrem emanzipatorischen Anliegen selbst liegt: Es geht um den Grad des Willens und der Bereitschaft der EU, sich von der Abhängigkeit ihres Kapitalismus und ihres Geldes von der Befeuerung und der Beglaubigung durch eine Geschäftswelt zu emanzipieren, die sie bislang ausgiebig und zum eigenen Nutzen ausgebeutet hat, und die Trump jetzt als Waffe gegen sie einsetzt. Dabei laborieren die zwei Führungsmächte an demselben Widerspruch in unterschiedlicher Betonung herum: Die fortgesetzte Benutzung des amerikanisch dirigierten Dollarkapitalismus für das zukünftige Projekt, sich von der Unterordnung unter die USA und ihr Geld zu befreien, geht nicht – Trump lässt einen solchen europäischen Schleichweg zur Gleichrangigkeit nicht länger zu. Und der Beschluss zur entschiedenen Emanzipation heute, um sich morgen des dollardominierten Weltmarkts als gleichrangiges Subjekt bedienen zu können, schüttet den so erfolgreich beschrittenen und nach wie vor nötigen Schleichweg schon heute zu. Diesen Schritt zu beschließen, würde bedeuten, genau die frontale Konfrontation mit den USA anzunehmen, die die Europäer definitiv überfordert.

Aus amerikanischer Perspektive und im Twitterformat liest sich diese europäische Zwangslage übrigens so: Handelskriege sind gut und leicht zu gewinnen! Sie werden einen Deal machen, weil sie müssen.

4. Eine Freihandelsoffensive gegen das Beharren der USA auf ‚fairem Handel‘

Untätig zu bleiben kommt für die EU auch nicht in Frage – und sie bleibt es auch nicht. Sie macht ihr Dilemma zum Ausgangspunkt einer handelspolitischen Vorwärtsverteidigung, die Ersatz für das leisten soll, was ihr mit Trumps America first!-Politik wegbricht.

Sie forciert den weltweiten Ausbau von eigenen Freihandelsabkommen in Amerikas Hinterhof (per Mercosur, mit Kolumbien, Peru, Ecuador und Zentralamerika), in Chinas Hinterhof (mit Vietnam, Indonesien etc.), im asiatischen Raum mit Indien, im Südpazifik mit Australien und Neuseeland; mit Kanada, Japan und Singapur ist der Abschluss schon gelungen. Durch den Abschluss möglichst vieler bilateraler Abkommen in all diesen Weltregionen sollen Freihandelszonen zustande kommen, die in ihrer Zusammenschau eine ‚Allianz der Multilateralisten‘ in Abgrenzung zu den konkurrierenden Weltmächten USA – die selbstverständlich zur Teilnahme herzlich eingeladen sind – und China ergeben sollen. So will Europa sich den Rest der Welt als Verkettung von Absatzmärkten gegen die USA und China sichern; und es tritt dabei gar nicht defensiv auf: Es tritt den einzelnen Nationen als kollektive Handelsmacht gegenüber – fähig, ihre gemeinsamen Grundsätze durchzusetzen: den weiteren Abbau von Zollschranken, eine radikal erweiterte Liberalisierung des Wettbewerbs (sog. WTO+),  [30] eine weitgehende Öffnung auswärtiger Märkte für (Finanz-)Dienstleistungen und Direktinvestitionen sowie eine Lockerung des öffentlichen Vergaberechts für Anbieter aus dem EU-Raum. Die Geschäftsbedingungen, die sie aushandelt, sollen die Leistung erbringen, die Interessen anderer Staaten sich und den eigenen politökonomischen Zwecken zuzuordnen; dies die beabsichtigte Wirkung der vielen europäischen ‚Standards‘ – Umwelt-, Sozial-, Arbeitsschutz- und Verbraucherschutzstandards – beim Ausbau ihrer wirtschaftlichen Beziehungen zum beiderseitigen Vorteil. Ganz prominent ist da der europäische ‚Green Deal‘: Die CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050, mit der die EU ihre Energieversorgung auf neue, industrielle Füße stellen will, verlangt sie auch von allen auswärtigen Kapitalen, wollen sie ihre Produkte in der EU ohne Preisaufschläge loswerden; auch die Einführung eines ‚Klimazolls‘ namens Grenzausgleichsabgabe wird erwogen. Die Handelspartner sollen europäische Standards nicht nur auf ihrem eigenen Standort einhalten, damit europäischen Unternehmen dort das Terrain für weltmarkttaugliche Profite bereitet wird. Die EU arbeitet auch daran, es ihren Handelspartnern zu erschweren, günstigere Standards in ihren Handelsverträgen mit Dritten auszuhandeln, welche ein inakzeptables Hindernis für EU-Unternehmen anderswo wären.

Das ist gewiss sehr anspruchsvoll. Und dafür hat die ‚Handelssupermacht‘ EU der von ihr umworbenen Staatenwelt sicherlich viel zu bieten – gerade einer von Trump betroffen gemachten Staatenwelt, die auf einen erweiterten Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalzufluss aus Europa und einen erweiterten Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit seinen 450 Millionen kaufkräftigen Insassen nicht verzichten will. Doch schon im Ausgangspunkt steht fest, dass dieses Vorhaben keinen Ersatz leisten kann für das, was es ersetzen soll. Denn auch der freieste und europafreundlichste Freihandel – auch mit Standards, die europäischen Großkonzernen und ‚hidden champions‘ in allen Regionen der Welt eine gemähte Wiese bieten – beseitigt weder die europäische Abhängigkeit vom US-Weltmarkt noch die vom US-Weltgeld. Das Geld, das die Europäer dank dieser Freihandelsoffensive in noch größerem Stil verdienen wollen, bleibt unter der Jurisdiktion der Weltmacht, bleibt deren Waffe.

An genau diese Schranke der imperialistischen Emanzipation – an die praktische Anfechtung des Dollar als Mittel und Ziel des internationalen Geschäfts – trauen sich die Europäer in ihren abgeschlossenen und angepeilten Freihandelsabkommen nicht heran. Was ihnen freilich nichts erspart: Längst bevor die EU sich in die Nähe dieses Schritts wagt, geht Trump gegen ihre handelspolitischen Ersatzvornahmen vor. Bevor die EU Mexiko zu einem Teil ihrer ‚multilateralen Allianz‘ machen kann, sind die USA mit ihrem USMCA-Vertrag schon zur Stelle – und lassen keinen Zweifel daran, wie leicht sie es haben, der Staatenwelt ihre eigenen ‚Standards‘ aufzudrücken. Jeden Vertragspartner der EU stellen die USA vor die Frage, ob er sich die Annahme von vergifteten Geschenken aus der EU wirklich leisten kann und will – und machen damit das europäische Projekt, sich Teile des Weltmarkts ökonomisch wie politisch zuzuordnen, unsicher bis fraglich. Die Feindseligkeit, die die USA gegenüber Europas Projekt an den Tag legen, nutzen jedenfalls einige der von der EU als Alliierte umworbenen Staaten, z.B. Bolsonaros Brasilien, dazu aus, die vergifteten Geschenke anzunehmen und gleichzeitig die von Europa geforderte Unterordnung unter seine Richtlinienkompetenz zu verweigern.

Mehr als diese Offensive wird fraglich, wenn Trump mit seinem Veto gegen die Neubesetzung des WTO-Schiedsgerichts dessen Funktionsfähigkeit storniert. Die Blockade der WTO nötigt die EU dazu, sich trotz aller Bekenntnisse zur Aufrechterhaltung und Reform der alten multilateralen Ordnung von dem quasi überstaatlichen, in Wahrheit auf der US-gestifteten Dollarweltordnung beruhenden Geltungsanspruch ihrer Handelsverträge zu verabschieden und deren Durchsetzung in die eigene Hand zu nehmen. Übergangsweise schließt sie Verträge mit willigen Handelspartnern über den Ersatz des WTO-Verfahrens durch bilaterale Schiedsverfahren, [31] deren Durchsetzbarkeit im echten Konfliktfall jedoch noch ihrer Bewährungsprobe harrt. Zur Verteidigung ihrer legitimen Interessen stockt sie ihr Personaltableau um einen Chief Trade Enforcement Officer auf,   [32] verschärft ihre Selbstermächtigung zu einseitigen Sanktionsmaßnahmen im Falle von Handelsstreitigkeiten, [33] und schreibt sich das Recht zu, erstinstanzliche WTO-Entscheidungen notfalls auch ohne rechtskräftige WTO-Lizenz einseitig durchzusetzen. [34] Damit nimmt die EU Maß an dem, was Trump für den Verkehr der Staaten eingeführt hat: dem Recht des Stärkeren, das allein darüber entscheidet, was zum Inhalt des Rechts zwischen den Nationen gemacht oder für obsolet erklärt wird und wer für die Verbindlichkeit von Verträgen bis zur Grenze der Zumutbarkeit und darüber hinaus garantieren kann. So geht das also, die ‚Sprache der Macht‘ lernen: Die EU erhebt sich in die Position der weltweiten Handelsmacht, die für die Durchsetzung internationalen Rechts zuständig ist; sie nimmt die ‚Allianz der Multilateralisten‘ als ihr ‚tool‘ für ihre Konkurrenz mit den USA um die Bestimmung des Welthandels in Anspruch; und sie eröffnet so dem Rest der Welt die heiße Frage, welcher Macht er sich zu-, also unterordnen will.

Dieses Projekt einer weltweiten handelspolitischen ‚Koalition der Willigen‘ im Angesicht des Trumpschen Unilateralismus bereichert wiederum die Konkurrenz zwischen Deutschland und Frankreich um eine weitere Facette. Wer von beiden kann in den neuen Handelsabkommen seine ökonomische und politische Macht gegen den anderen stärken? Dank tatkräftiger Unterstützung durch Deutschland, das schon länger eine innereuropäische Kampagne gegen ‚unproduktive Subventionen‘ für Landwirte führt, wird allen neuen Handelspartnern eine gewisse Öffnung des EU-Agrarmarkts gegen die Senkung von Zöllen für Industrieexporte angeboten – zum großen Missfallen von Frankreich mit seinen industriell betriebenen agrarischen Großbetrieben. Und wenn der brasilianische Präsident Bolsonaro sich weigert, das Pariser Klimaabkommen auch bei der Abholzung seiner Regenwälder einzuhalten, ist das für Macron Anlass, mit der Nicht-Unterzeichnung des Mercosur-Abkommens zu drohen, mit dem Deutschland seine (Auto-)Industrie gerade stärken wollte. An diesen und anderen Fällen zeigt sich eine kleine Ergänzung des Dilemmas, dass der europäische Imperialismus nicht ohne, nicht gegen, aber auch nicht mehr mit den USA geht: Dann geht Europa auch intern nicht mehr so weiter wie bisher.

5. Die Reaktion der EU als strategisches Subjekt: selbstbewusst ausweichend

In allen Fällen, in denen die USA die EU als ihren strategischen Helfershelfer zu deren eigenem Schaden gegen Feinde und Rivalen der USA beanspruchen, bieten die Antworten der EU eine jeweils unterschiedliche Mischung aus Zurückweisung und Entgegenkommen: Der Unilateralismus der USA wird verurteilt, europäische Selbstbestimmung als ernstzunehmende Macht beteuert; andererseits werden Bemühungen um Deeskalation und Beweise der eigenen Nützlichkeit für den Imperialismus der USA angeboten.

a)

Den von der Trump-Regierung verfügten Abbruch von Nord Stream 2 weist der deutsche Außenminister als Eingriff in die Souveränität Deutschlands entschieden zurück [35] und erhält dabei die Rückendeckung der EU-Kommission, die den Sanktionen den Angriff auf ihre Rechtshoheit entnimmt und Sanktionen gegen EU-Firmen ablehnt, die rechtmäßige Geschäfte betreiben (tagesschau.de, 21.12.19). Zugleich werden die Sanktionen von der Schädigung deutscher Souveränität zu einer unrechtmäßigen Schädigung eines privatwirtschaftlichen Geschäfts herabgestuft; eine Eskalation des politischen Streits um die Hoheit über die europäische Energiepolitik, den die USA dabei eröffnen, ist nämlich nicht gewollt. Die deutsche Kanzlerin sieht keine andere Möglichkeit, als Gespräche zu führen, aber sehr entschiedene Gespräche, dass wir diese Sanktionen nicht billigen und schließt die andere Möglichkeit der Gegensanktionen explizit aus; schließlich richten sich die US-Sanktionen nicht gegen Deutschland. Derweil lässt man den russischen Geschäftspartner ein Ersatzschiff für das der nun ausgestiegenen ‚Allseas‘ besorgen – und straft Russlands Erwägung, Gegenmaßnahmen gegen die USA wegen unrechtmäßiger extraterritorialer Sanktionen zu ergreifen, mit Nicht-Beachtung. Zugleich beeilt sich die Berliner Politik, auf ihre Dienlichkeit für Amerikas antirussische Sicherheitsinteressen zu verweisen: z.B. auf ihren unentbehrlichen Beitrag zur Sanktionspolitik gegen Russland. Außerdem setzt Deutschland – zusammen mit Frankreich – die Abhängigkeit Russlands vom Energiegeschäft mit Europa als Hebel ein, um es zum Verzicht auf den Verzicht auf die Ukraine als Transitstaat russischen Erdgases nach Europa zu bewegen. Das soll dann jede amerikanische Invektive des Inhalts, Deutschland mache Europas Energiesicherheit von Russland abhängig, endgültig blamieren: Weil Deutschland derartige amerikanische Bedenken in seiner Verantwortung für die Wahrung von Europas Souveränität bitterernst nimmt, muss es sich auch nicht von den USA diktieren lassen, wie es einer möglichen russischen Einflussnahme auf Europas Energiemarkt und -politik zuvorzukommen hat. Und schließlich lässt es sich auch in diesem sehr bedauerlichen Fall einer Feindschaftserklärung, die unter Freunden eigentlich gar nicht geht, in seiner unverbrüchlichen transatlantischen Freundschaft nicht erschüttern: Eine eigene Politik der Erpressung mit seinen eigenen ökonomischen Mitteln und unter Einsatz seiner eigenen Währung traut sich Deutschland gegen die USA nicht zu – die würde nur eine Konfrontation mit den USA heraufbeschwören, die Deutschland und Europa nicht aushalten können.

b)

Mit Kapital aus fremden Ländern, gerade aus China, haben Europa und Deutschland ihre eigenen Rechnungen und Bedenken. Ein Huawei ist zwar willkommen, weil es Europa schon heute das unverzichtbare Kommunikationsnetz für den Kapitalismus von morgen kostengünstig hinstellen kann, birgt aber gleichzeitig die Gefahr einer Abhängigkeit von und eventuell auch einer Schädigung durch den chinesischen Rivalen. [36] Für dieses Problem findet die EU allemal eine Handhabe: Zum Beispiel werden die Geschäfte auswärtiger Kapitale in Europa zwar nach wie vor willkommen geheißen, jedoch unter den Vorbehalt gestellt, ob sie die Souveränität der europäischen Nationen resp. Europas in Mitleidenschaft ziehen können. [37] Das wirft mitten im Binnenmarkt des vereinten Europa die grundsätzliche Frage auf, wer – Mitgliedsstaat oder EU – über die Zulässigkeit von Investitionen entscheidet, die für das nationale Bestehen in der inner- wie außereuropäischen Konkurrenz entscheidend sind, und wer die Hoheit über die ‚sicherheitsrelevanten‘ Bereiche hat, zu denen immerhin die gesamte Infrastruktur gehört, die für das Funktionieren eines kapitalistisch-demokratischen Standorts wichtig ist. [38]

Das hauptsächliche Sicherheitsproblem mit einer Firma wie Huawei stammt allerdings weniger aus China als – siehe oben – aus den USA. Auf die Forderung der Trump-Regierung, Europa möge auf die Benutzung von Huawei-Technologie in seiner heimischen Netzinfrastruktur verzichten, lassen sich die Europäer nicht ein; von amerikanischen Drohungen lassen sie sich nicht einschüchtern; und vom amerikanischen Angebot, auf diesem Feld gegen den chinesischen Rivalen gemeinsame Sache zu machen, lassen sie sich nicht einnehmen. [39] Zur Überraschung der EU ist es der britische Abtrünnige B. Johnson, der hier vorneweg geht und verkündet, dem amerikanischen Diktat nicht zu folgen, sondern Huawei-Tech zumindest in bestimmten, sicherheitsmäßig weniger empfindlichen Bereichen einzubauen. Bald darauf folgt die offizielle Empfehlung der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten, einen sehr kritischen Blick auf alle ausländischen Netzanbieter zu werfen und in jedem Fall Vorsicht walten zu lassen. So weist die EU Trumps Forderung zurück, legt Wert darauf, von der ‚smoking gun‘ ‚not convinced‘ zu sein, den die US-Geheimdienste bezüglich der angeblichen Spionagetätigkeit von Huawei präsentieren, will das aber nicht als Konfrontation mit Amerika, sondern als eben eigenständige Bewertung verstanden haben: Die Europäer bestehen auf ihrer Souveränität bei der Bestimmung ihrer eigenen Sicherheitskriterien und ihres eigenen Sicherheitsbedarfs. Und das schließt eventuell eben Maßnahmen gegen Gefahren ein, die von amerikanischen Internetkonzernen ausgehen. Und unter diesem Gesichtspunkt kommt die EU auf die ökonomische Offensive in puncto ‚Digitales‘ zurück – um ihre spätestens unter Trump unerträglich gewordene Abhängigkeit von US-Internetkonzernen, auf die sie derzeit nicht verzichten können, zu beseitigen oder wenigstens zu relativieren.

c)

Auf Trumps Kündigung des Atomabkommens mit dem Iran und seine Forderung an Europa, sich hinter seine Politik des ‚maximalen Drucks‘ zu stellen, lassen sich die Europäer nicht ein. [40] Sie verurteilen Trumps Unilateralismus in hohen Tönen, beklagen einen amerikanischen Bruch mit dem Prinzip verlässlicher rechtlicher Beziehungen zwischen Staaten ebenso wie mit dessen materiellem Gehalt, dass bei allen Machtunterschieden und gegensätzlichen Interessen zwischen den Staaten jedem die Verfolgung seines legitimen nationalen Eigennutzes zu konzedieren sei. Berlin, Paris, London und Brüssel beteuern ihren Willen und ihre Bereitschaft, am Abkommen festzuhalten und nach Wegen zu suchen, es auch ohne die USA aufrechtzuerhalten und umzusetzen. Allerdings wird sehr schnell klar, dass die Europäer es zu einer antiamerikanischen Sanktionsbrecherfront nicht kommen lassen wollen; sie haben dabei schlicht zu viel zu verlieren. Ende 2018 reaktiviert die EU-Kommission die längst zum juristischen Instrumentarium gehörende ‚Blocking-Verordnung‘, die die Befolgung der US-Sanktionen durch EU-Unternehmen verbietet, und verleiht den sanktionierten Unternehmen das Recht, auf Schadensersatz zu klagen. Den EU-Mächten ist dabei zugleich klar, dass sie ihre Unternehmen nicht dazu zwingen wollen, die Strafe eines Ausschlusses vom amerikanischen Markt und Finanzmarkt über sich ergehen zu lassen – das wäre gleichbedeutend mit deren Ruinierung. [41] Stattdessen wird die Konstruktion eines geldlosen Geschäftsverkehrs mit Iran entwickelt, wofür eigens ein Finanzvehikel namens INSTEX geschaffen wird. [42] Auch dieser Kunstgriff hält den Geschäftsverkehr mit Iran nicht aufrecht; die fällige Konfrontation mit Amerika wird dabei ja nicht umgangen, sondern lediglich verschoben, was der EU vom zuständigen amerikanischen Minister auch prompt bestätigt wird: Er entnimmt dem Konstrukt den politischen Willen, der es hervorgebracht hat, und findet an dem entlang die rechtlichen Gesichtspunkte, es auf Vorrat für illegal zu erklären – die einstweilen als ‚Verdacht‘ geäußerten Vorwürfe lauten Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Was von INSTEX bleibt, ist die ökonomisch unwirksame Demonstration des Willens der Europäer, dass die überlegene amerikanische Rücksichtslosigkeit nicht das letzte Wort sein darf. [43]

So wird die EU auf dem Feld der strategischen Konkurrenz zwischen Staaten mit einem Problem konfrontiert, das sich auf den Fall Iran gar nicht beschränkt; es ist schon wieder ihr Problem mit dem Dollar-Imperialismus überhaupt. Woran die europäischen Mächte da leiden, das thematisiert die neue EZB-Chefin an der eigenen, zur Dollar-Gleichheit aufstrebenden europäischen Währung, und macht dabei in schon wieder höflich-zurückhaltender Beamtenmanier eine weit in die Zukunft weisende Aussage:

„Die Ausgabe einer internationalen Währung bringt Verpflichtungen mit sich, aber sie schafft auch Chancen... Sie stärkt die geldpolitische Autonomie. Und sie kann dazu beitragen, Anfälligkeiten zu verringern, wie z.B. die Möglichkeit, dass anderen der Zugang zu den Finanz- und Zahlungssystemen verweigert wird... Natürlich sollte die Autonomie nicht als Alternative, sondern als eine robuste Ergänzung der globalen Zusammenarbeit gesehen werden, die von größter Bedeutung ist.“ (Lagarde, 5.2.20)

Den europäischen Mächten mit ihrer Ambition, eine echte europäische Autonomie aufzubauen, schreibt Lagarde ins Stammbuch, dass diese nicht ohne Herstellung der Weltgeldqualität des Euro zu haben sein wird. Das Dementi der Konfrontation, die darin steckt und die über Finanzfragen entschieden hinausreicht, hat sie offensichtlich nötig.

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Die EU-Staaten beglücken ihre Völker mit einer ‚industriellen Revolution‘, die – nicht nur, aber vor allem – im kapitalistischen Erwerbsleben viel durcheinander bringt und einen kräftigen Schub an Verelendung verspricht. Sie tun das, um eine dominante Stellung ihrer kapitalistischen Unternehmen in der Weltwirtschaft zu festigen und den globalen ‚Markt‘ auf deren Bedürfnisse und ihren nationalen Nutzen zuzuschneiden. Sie haben es dabei schon so weit gebracht, dass Russland, der größte und immerhin mit dem weltweit zweitgrößten Atomwaffenarsenal versehene Nachbarstaat, ihnen als billige Energiequelle dient, ohne dafür mehr als Abhängigkeit von Dollar und Euro sowie harte politische Anfeindung und fortgesetzte Sanktionen zu ernten. Der zweitgrößten Wirtschaftsmacht der Welt, der VR China, begegnen sie mit einer berechnenden Mischung aus Vereinnahmung für Wachstum und – siehe oben – ‚revolutionärem‘ Fortschritt der eigenen Nationalökonomie und mit politisch begründetem Misstrauen, mit Vorbehalten und Bevormundung. Das eigene Fußvolk benutzen sie für die solide Mehrung ihres Geldes mit dem Ziel, möglichst viele Kapitalstandorte auf dem Globus mit ihrem Euro-Kredit und für dessen Etablierung als Geldkapital der Welt mit Beschlag zu belegen und in Gebrauch zu nehmen.

Mit all diesen Aktivitäten nehmen die Euro-Mächte Maß an der Weltmacht USA. Und sie lassen davon keineswegs ab, wenn dieser ‚große Bruder‘ ihnen auf drastische Weise ganz praktisch deutlich macht, dass Amerika den globalen Kapitalismus als seinen Besitzstand in Anspruch nimmt und die Konkurrenz aus Europa als Anschlag auf sein existenzielles Interesse, nicht bloß an kapitalistischem Reichtum, sondern an seiner nationalen Sicherheit, als Vergehen gegen sein bedingungslos zu verteidigendes Lebensrecht als einzige Weltmacht zurückweist. Die Euro-Mächte nehmen das als Herausforderung. Amerikas Überlegenheit stellen sie in Rechnung, um möglichst unbehelligt ihre Völker umso zielstrebiger in die Konkurrenz um die Vorherrschaft ihres kapitalistischen Reichtums und ihrer darauf gegründeten politischen Macht hineinzutreiben.

Das ist Europas aktueller Beitrag zum politischen Weltklima.

[1] Kein Zweifel: Es herrscht wieder Stahlkrise in Europa. Zwischen Januar und Oktober ging die Stahlproduktion in der EU um 3,6 Prozent zurück. Erste Analysten sprechen Verkaufsempfehlungen aus. Denn derzeit scheint kein Ende der Turbulenzen in Sicht. (HB, 19.12.19)

[2] Es sei denn, die USA machen eine Ausnahme, was sie für Europa eben nicht tun: Anfang Februar 2020 führen die USA Sonderabgaben auf Produkte wie Stahlnägel, Heftklammern, Draht und Kabel ein. Von den neuen Zöllen auf Stahlprodukte sind Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Mexiko und Südkorea ausgenommen, von den Abgaben auf Aluminium-Erzeugnisse Argentinien, Australien, Kanada und Mexiko. (Spiegel Online, 8.2.20)

[3] Die WTO-Mitglieder ermächtigten ... die Vereinigten Staaten, dem Handel der EU mit Waren und Dienstleistungen Gegenmaßnahmen bis zu einem Wert von 7 496,623 Mio. US-Dollar jährlich aufzuerlegen, weil die EU und bestimmte EU-Mitgliedsstaaten durch Subventionen für Airbus den US-Konkurrenten Boeing geschädigt haben. Es ist die höchste Summe, die in einem WTO-Verfahren je zuerkannt wurde. (wto.org)

[4] Die EU-Handelskommissarin Malmström hatte noch kurz vor Erlass der Strafzölle vor einer Eskalation gewarnt, da die EU aufgrund der Verurteilung der USA wegen der Boeing-Subventionen in Kürze die WTO-Freigabe für eigene Gegenmaßnahmen erwarte, und vergeblich für eine Verhandlungslösung plädiert.

[5] Am 14.2.20 kündigt der US-Handelsbeauftragte Lighthizer eine Erhöhung der Strafzölle von 10 auf 15 % ab 18.3.20 an und verbindet dies mit einer besonders hässlichen Handelstaktik namens Karussellvergeltung (Bloomberg, 7.2.20), bei der die Strafzölle regelmäßig auf verschiedene Warengruppen umgeschichtet werden, was die Sanktionen auf verschiedene Branchen ausweitet und Unsicherheit für die Unternehmen und Kopfschmerzen für die Exporteure verursacht.

[6] Am 27.7.18 einigten sich Trump und Juncker darauf, dass im Vorgriff auf weitere Verhandlungen die EU mehr Sojabohnen und Flüssiggas aus den USA importieren wird. Trump: Ich sagte: ‚Jean-Claude, wir wollen einen Deal machen.‘ Er sagte: ‚Nein, wir sind sehr glücklich.‘ Ich sagte: ‚Du magst glücklich sein, aber ich bin nicht glücklich.‘ Und so kündigte ich an, dass wir einen 20-prozentigen Tarif – könnten 25 sein – auf ihre Autos anwenden werden, die hereinkommen. Und sie riefen sofort an und sagten: ‚Wir würden gerne Verhandlungen aufnehmen.‘ (whitehouse.gov)

[7] Siehe dazu den Artikel zum Fall Mexiko in diesem Heft.

[8] Der Tax Cuts and Jobs Act von 2017 senkt die US-Steuersätze auf Arbeits- (temporär) und Kapitaleinkommen (permanent), entlastet Unternehmensgewinne durch Freistellung ausländischer Dividenden und erlaubt die volle Sofortabschreibung von Unternehmensinvestitionen. Aufgrund unterschiedlicher Unternehmensteuern in den Bundesstaaten sinkt die durchschnittliche tarifliche Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften in den Vereinigten Staaten von rund 39 % auf etwa 26 %.

[9] Im Verhältnis zu Ländern wie Deutschland, die nach der US-Steuerreform eine höhere effektive Steuerbelastung als die USA aufweisen, bestehen im Gegensatz dazu Anreize, steuerpflichtige Gewinne in die USA zu verschieben; im Ergebnis könnte die US-Steuerreform mithin zu einer Aushöhlung des Steuersubstrats in den europäischen Hochsteuerländern führen... Unseren Schätzungen zufolge beträgt der Nettokapitalabfluss [für Deutschland] etwa 32 Mrd. Euro. (ifo Schnelldienst 4/18, S. 4)

[10] Die Sanktionen werden ausdrücklich nicht auf die WTO-Klausel zum Schutz der Wirtschaft (safeguard measures, Art. XIX GATT), sondern auf Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962 der USA aus den Zeiten des Kalten Kriegs gestützt, wonach der US-Präsident zusätzliche Einfuhrzölle oder ähnliche Maßnahmen für eine Ware einführen kann, wenn ihre Einfuhr die nationale Sicherheit zu beeinträchtigen droht (232 measures).

[11] Siehe Trump sagt den Klimawandel ab: Der neue Leitfaden für die globale Energiepolitik in GegenStandpunkt 3-17.

[12] Die WTO ist viel besser zu uns, seit ich Präsident geworden bin. Ich denke, die WTO-Entschädigung ist ein Zeugnis für die gute Arbeit der Trump-Administration. Wir haben bei der WTO im Grunde nie gewonnen. Und jetzt gewinnen wir sehr viel, weil sie wissen, wenn wir nicht fair behandelt werden, werden wir herausgehen. Weil wir ein Sparschwein waren, das von allen anderen Ländern ausgeraubt wurde. (Trump, whitehouse.gov)

[13] In erster Linie ziehen wir bilaterale Handelsabkommen den plurilateralen und multilateralen Handelsabkommen vor. Die Arbeitshypothese ist, dass man mit einer 18 Billionen Dollar schweren Wirtschaft besser individuell verhandeln kann. (R. Lighthizer, US-Handelsbeauftragter)

[14] Siehe Der Fall Huawei in GegenStandpunkt 3-19.

[15] Die Technologie-Offensive, mit der die USA Huawei nun zurückdrängen wollen, besteht aus zwei Phasen. Im ersten Schritt hilft Washington anderen Ländern dabei, eine Telekommunikationsinfrastruktur aufzubauen, die sich allein auf ‚vertrauenswürdige Anbieter‘ stützt. Dazu zählen aus Sicht der USA die skandinavischen Unternehmen Ericsson und Nokia sowie der südkoreanische Samsung-Konzern... Als Förderinstrumente für die Anschaffung westlicher 5G-Technologie will Washington die Development Finance Corporation (DFC) und die Export-Import Bank nutzen... Es müssen allerdings auch US-Technologiefirmen gefördert werden – Cisco etwa, das in Teilsegmenten des 5G-Marktes operiert. Zugleich haben Senatoren beider Parteien einen Gesetzentwurf zur Gründung eines Investitionsfonds eingebracht, der Staaten unter die Arme greifen soll, die ein Huawei-freies 5G-Netz ausbauen wollen. (HB, 16.2.20)

[16] Siehe dazu den ausführlichen Artikel Trump macht sich an die Renovierung der europäischen Energieversorgung in GegenStandpunkt 3-17.

[17] Die USA begründen ihre Strafaktion mit einem just zu diesem Zweck in Washington beschlossenen Gesetz zum Schutz von Europas Energiesicherheit, mit dem die USA sich die Rechtshoheit über Europas Energiepolitik erteilen. Mit der Selbstverständlichkeit, dass amerikanisches Recht weltweite Gültigkeit beanspruchen darf und kann, klagen die USA die beiden entscheidenden Vertragspartner dieses Projekts, Russland und Deutschland, dafür an, dass sie Europas Energiesicherheit der Abhängigkeit von Russland ausliefern, verurteilen sie wegen Insubordination und legen dafür das entsprechende Strafmaß fest. Der US-Präsident ordnet Nord Stream 2 gleich in seine Kritik am mangelnden Rüstungsetat Deutschlands ein: Sie wollen vor Russland beschützt werden – und trotzdem zahlen sie Russland Milliarden Dollar. Und wir sind die Deppen, die für die ganze Sache bezahlen. (DW, 12.7.18)

[18] Ich finde es sehr traurig, dass Deutschland einen gigantischen Öl- und Gasdeal mit Russland macht. Es muss sich vor Russland schützen, und dann hat es nichts Besseres zu tun, als jährlich Milliarden Dollar an sie zu zahlen. Deutschland wird von Russland total beherrscht, weil es mit dieser neuen Pipeline 60 bis 70 % seiner Energie aus Russland beziehen würde. Ich frage euch: Geht das in Ordnung? Wenn man mich fragt, dann geht das nicht in Ordnung, das ist sehr schlecht für die NATO, und es hätte nicht dazu kommen dürfen. (Trump beim NATO-Gipfel, 11.7.18)

[19] Die russischen Erdgaslieferungen machen etwa ein Drittel der Energieversorgung Europas aus.

[20] Alles Nähere zur Kritik von Trump an dem Atomdeal mit dem Iran sowie zu den Berechnungen speziell der Europäer mit dem Atomabkommen in: Anmerkungen zur Kündigung des Atomabkommens mit Iran durch D. Trump in GegenStandpunkt 2-18. Siehe auch den Artikel zum Fall Iran in diesem Heft.

[21] Das Prinzip der Reziprozität definieren sie zu einem einseitigen Einspruchsrecht gegen das WTO-Regelwerk aus Meistbegünstigungsklausel und ‚umfassenden Freihandelsverträgen‘ um: Der U.S. Reciprocal Trade Act (USRTA) ... wird endlich dazu beitragen, unseren Arbeitnehmern faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Ländern zu verschaffen... Der USRTA wird ein unglaubliches Instrument sein, um ausländische Länder an den Verhandlungstisch zu bringen und sie dazu zu bringen, ihre Zölle auf unsere Produkte zu senken und auch ihre Handelsbarrieren zu beseitigen. (Trump, 24.1.19) Für alle Handelsverträge gilt im Übrigen, dass die darin eingegangenen Verpflichtungen hinfällig werden, wenn sie mit amerikanischem Recht in Konflikt geraten: Im Falle von Konflikten hat das Recht der Vereinigten Staaten Vorrang. Keine Bestimmung eines ... Handelsvertrags oder die Anwendung einer solchen Bestimmung auf eine Person oder einen Umstand, die mit einem Gesetz der Vereinigten Staaten ... unvereinbar ist, hat Wirkung. (US Code Title 19, Ch. 27, Sec. 4207a)

[22] Die EU soll zusagen, dass sie die Ausfuhrmöglichkeiten für die Vereinigten Staaten in Bezug auf Exportmärkte von Drittländern nicht beeinträchtigen wird, auch nicht, indem sie Drittländer verpflichtet, sich an nichtwissenschaftliche Beschränkungen und Anforderungen anzupassen oder gesundheitspolizeiliche bzw. pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die nicht auf einem bestimmbaren Risiko beruhen. (US Trade Representative, United States-European Union Negotiations, Summary of Specific Negotiating Objectives, Januar 2019, im Folgenden zitiert als USTR, S. 5) Nichtwissenschaftlich und daher ein unzulässiges ‚nichttarifäres Handelshemmnis‘ ist aus US-Sicht vor allem das europäische ‚Vorsorgeprinzip‘, mit dem sich die EU eine eigene Rechtsgrundlage für alternative, von den WTO-Standards abweichende Risikobewertungen und darauf gestützte Handelsbeschränkungen geschaffen hat.

[23] Die EU soll sich einem Verfahren unterwerfen, das Transparenz und das Ergreifen angemessener Maßnahmen für den Fall sicherstellt, dass die EU ein Freihandelsabkommen mit einem nicht-marktwirtschaftlichen Land verhandelt (USTR, S. 14). Ein besonderer Dorn im Auge ist den USA dabei, dass die EU bisher China, seinem neben den USA größten wirtschaftlichen Rivalen und wichtigsten Handelspartner, im Einklang mit der WTO den Status eines Entwicklungslandes und die damit verbundenen Präferenzzölle einräumt.

[24] Gegen die Stahl- und Aluminiumstrafzölle zieht sie zusammen mit 30 anderen Stahl exportierenden Staaten vor das – von den USA zwar blockierte – Streitschlichtungsgericht der WTO, beruft sich also auf ein Rechtsverfahren, das bis gestern doch noch gemeinsam ausgeübt und betreut wurde, um die Erlaubnis für Gegenzölle zu erwerben.

[25] Die LNG-Importe aus den USA stiegen um 367 %. Im Jahr 2019 ist ein Drittel aller US-LNG-Exporte in die EU gegangen. Die USA sind der drittgrößte Lieferant von LNG in der EU, während sich die EU zum Hauptziel der US-LNG-Exporte entwickelt hat. Die EU-Importe von US-Sojabohnen stiegen von Juli 2018 bis Juni 2019 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um fast 100 %. Die USA sind heute Europas größter Sojabohnenlieferant und konnten ihren Markt weiter ausbauen, nachdem die Europäische Kommission am 29.1.2019 beschlossen hatte, die Verwendung von US-Sojabohnen für Biokraftstoffe zu genehmigen. (ec.europa.eu)

[26] Siehe Zu einigen neueren Fortschritten in der Konkurrenz der Staaten in GegenStandpunkt 3-19 und ‚Industrie 4.0‘: Ein großer Fortschritt in der ‚Vernetzung‘ und in der Konkurrenz um die Frage, wem er gehört in GegenStandpunkt 2-16.

[27] Für ihre Industriepolitik des 21. Jahrhunderts (Kommissions-Vize Maroš Šefčovič) hat die EU ein milliardenschweres Subventionsprogramm für Important Projects of Common European Interest (IPCEI) aufgelegt, das eine starke Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Industrie, konzertierte Maßnahmen zur Beschleunigung der Innovation in den Labors, gemeinsame Finanzinstrumente aus dem privaten und öffentlichen Sektor und einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen zur Unterstützung einer stärkeren europäischen wissensbasierten Wirtschaft vorsieht. Auf Druck von 19 Mitgliedsstaaten bereitet die Kommission derzeit weitere Verfahrenserleichterungen vor. Dazu gehören auch die Kosten der Betreuung der negativen Wirkungen dieses Programms auf einzelne Mitgliedsstaaten; denn auch das steht fest: Die Unbedingtheit, mit der die EU ihr Aufbauprogramm vorantreibt, darf nicht auf Kosten ihrer Einheit gehen; der notwendige Streit darum, wer welche Kosten dieses Aufbruchs zu zahlen hat, muss eingehegt werden.

[28] Das derzeit dominierende, nämlich für nahezu alle Transaktionen zwischen Banken und Börsen benutzte Zahlungssystem ‚Swift‘ wird zwar von internationalen Großbanken und Zentralbanken der G10-Länder beaufsichtigt, aber die maßgebliche Einflussnahme der USA – übrigens auch der EU – zwecks Weitergabe von Daten für die Kontrolle von Finanzströmen sowie zum Ausschluss bestimmter Akteure und Länder vom internationalen Finanzverkehr ist spätestens seit den neuen Iran-Sanktionen hinlänglich bekannt. 2018 vermerkt dazu Außenminister Maas, Europa müsse von den USA unabhängige Zahlungskanäle einrichten ... und ein unabhängiges Swift-System aufbauen. (welt.de, 22.8.18)

[29] An der Stelle führt Lagarde ihren Sinn für historische Zusammenhänge vor: Wir wissen aus der Geschichte, dass tiefe und liquide Finanzmärkte einer der wichtigsten Faktoren sind, um einer Währung zu ermöglichen, internationalen Status zu erlangen. Tatsächlich zeigen Untersuchungen, dass die Kapitalmarkttiefe bei weitem der wichtigste Faktor war, der dem US-Dollar in der Zwischenkriegszeit half, das Pfund Sterling zu überholen. (Ebd.)

[30] Abkommen der neueren Generation (vor allem CETA gilt hier als Blaupause) gelten als ‚WTO+‘, weil sie in den oben genannten Punkten sowie der Ahndung von Staatssubventionen etc. über das hinausgehen, worauf sich bisher die Staatenwelt als ökonomischen Inhalt der WTO-Regelungen einigen konnte – ein erweitertes Regelwerk, für das sich die EU schon seit langem als ‚Reform der WTO‘ einsetzt.

[31] Nach bilateralen Interims-Abkommen mit Kanada und Norwegen gab die EU am 24.01.2020 bekannt, sie habe sich mit Australien, Brasilien, Kanada, China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Südkorea, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Panama, Singapur, Schweiz und Uruguay darauf geeinigt, ein interimistisches Mehrparteien-Berufungsverfahren zu entwickeln. Dies bleibe eine Notmaßnahme, die aufgrund der Lähmung des WTO-Berufungsgremiums erforderlich ist.

[32] Gleichzeitig möchte ich, dass du die Arbeit zur Stärkung der Fähigkeit Europas, sich vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen, leitest. Das bedeutet, dass wir unsere Handelsschutzinstrumente besser nutzen, gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Beschaffung anstreben und das neue System zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen umsetzen müssen. Darüber hinaus möchte ich, dass du prüfst, wie wir unsere Handelstoolbox stärken können. Dazu sollte auch die Aktualisierung der Durchsetzungsverordnung der EU gehören, damit wir Sanktionen anwenden können, wenn andere illegale Maßnahmen ergreifen und gleichzeitig das WTO-Streitbeilegungsverfahren blockieren... Das Kolleg wird einen Chief Trade Enforcement Officer ernennen, der unter deiner direkten Leitung an der Überwachung und Verbesserung der Einhaltung unserer Handelsabkommen arbeitet. (Ursula von der Leyen: Berufungsschreiben an Phil Hogan, designiertes Mitglied der Kommission für Handelsfragen, Brüssel, 10.9.19.)

[33] Als neue tools erwägt die Kommission unter anderem, den ausländischen Staatskonzernen zu verbieten, sich zu überhöhten Preisen in europäische Unternehmen einzukaufen – und ein Regelwerk für Beschaffungswesen, das ausländischen Firmen verbietet, sich um Staatsaufträge innerhalb Europas zu bewerben, wenn ihr Staat europäische Unternehmen zu seinem öffentlichen Beschaffungswesen nicht zulässt.

[34] Nach einem Verordnungsentwurf der Kommission zur Anwendung und Durchsetzung internationaler Handelsregeln soll die Anrufung der – durch die USA blockierten – WTO-Berufungsinstanz durch einen erstinstanzlich unterlegenen Staat die EU künftig dazu berechtigen, sofort einseitige Gegenmaßnahmen zu verhängen. (COM (2019) 623 final v. 12.12.19)

[35] Die Bundesregierung lehnt derartige extraterritoriale Sanktionen ab... Sie treffen deutsche und europäische Unternehmen und stellen eine Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten dar. Europäische Energiepolitik wird in Europa gemacht, nicht in den USA. (Heiko Maas, Welt Online, 23.12.19)

[36] Der andere prominente Fall in Deutschland: Ein weiteres Unternehmen aus dem Reich der Mitte, das ein paar Milliarden in den deutschen Weltmarktführer für Robotertechnik (Kuka) investiert, womit dieser schwäbische Mittelständler seine Position auf dem Weltmarkt behaupten, weil ausbauen kann, sieht sich dem Verdacht ausgesetzt, Diebstahl an ‚unserem‘ geistigen Eigentum zu begehen.

[37] Die Sicherheitsüberprüfung ausländischer Direktinvestitionen (screening of foreign direct investments), die bisher nur in 12 Mitgliedsstaaten und nach sehr unterschiedlichen nationalen Kriterien geschieht, wird EU-weit vereinheitlicht. Mit Hilfe eines ab 2020 gültigen Regelwerks wird jedes ‚fremde‘ Kapital, das sich in die europäische Reichtumsproduktion in einem irgendwie nennenswerten Umfang einklinken und daran verdienen will, nach EU-Vorgaben dahingehend überprüft, ob sich die auswärtigen Investoren damit die Kontrolle über ein Stück europäisches Wachstum oder über Bereiche, die sachlich zu den allgemeinen unverzichtbaren Bedingungen der marktwirtschaftlichen Ökonomie oder zu den Mitteln seiner politischen Hoheit gehören, verschaffen können – womöglich gar im Auftrag ihres auswärtigen politischen Hüters.

[38] Der grundsätzliche Streit, wer das Verfügungsrecht über diese kritischen Bereiche hat, wird einmal mehr in einen Kooperationsmechanismus überführt, der das grundsätzliche Recht der Mitgliedsstaaten auf Prüfung und Zulassung ausländischer Direktinvestitionen explizit bekräftigt, ihm aber zugleich ebenso grundsätzlich den vergemeinschafteten Kriterienkatalog für die Einstufung und Zulassung sicherheitsrelevanter Direktinvestitionen sowie wechselseitige Informationspflichten und Einspruchsrechte der Mitgliedsstaaten untereinander diktiert. Dem Screening grundsätzlich unterworfen sind kritische Infrastruktur physischer oder virtueller Art einschließlich Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit, Kommunikation, Medien, Datenverarbeitung oder -speicherung, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Wahl- oder Finanzinfrastrukturen, ferner kritische Technologien und Güter mit doppeltem Verwendungszweck einschließlich künstlicher Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Cybersicherheit, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Energiespeicherung, Quanten-, Nuklear-, Nano- und Biotechnologien und schließlich die Versorgung mit kritischen Ressourcen, der Zugang zu sensiblen Daten und die Freiheit und Pluralität der Medien. Werden durch ausländische Direktinvestition voraussichtlich Projekte oder Programme von Unionsinteresse aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung beeinträchtigt – in den entsprechenden Bereichen also ziemlich oft –, behält sich die EU ein eigenes Einspruchsrecht vor. Dem innereuropäischen Standortwettbewerb der Mitgliedsstaaten mithilfe ausländischer Direktinvestitionen, den etliche Mitgliedsstaaten als entscheidendes Mittel ihres ökonomischen Überlebens sehen, werden damit im Namen der imperialistischen Räson der EU neue Schranken gesetzt.

[39] Die Bestrebungen, Europas Eigenständigkeit zu stärken und so nicht nur China, sondern auch die USA auf Distanz zu halten, haben damit zu tun, dass die US-Regierung auf anderen Feldern der Wirtschaftspolitik Europa als Gegner behandelt. So erhöhten die Amerikaner die Zölle auf europäische Flugzeuge am Freitag von zehn auf 15 Prozent – und verstärkten damit die europäischen Zweifel, ob ihnen an echter Kooperation überhaupt gelegen ist. ‚Es ist viel Vertrauen verloren gegangen‘, klagen Transatlantiker wie Burns. ‚Deshalb fällt es uns so schwer, gemeinsam auf Chinas Machtstreben zu reagieren.‘ (HB, 16.2.20)

[40] Siehe dazu den Artikel zum Fall Iran in diesem Heft.

[41] Wie wenig diese Maßnahmen praktisch wert sind, erfahren die iranischen Unternehmen, die derzeit vor deutschen Gerichten gegen die Kündigung von Verträgen durch deutsche Unternehmen klagen: Immer mehr iranische Firmen klagen gegen deutsche Unternehmen. (RedaktionsNetzwerk Deutschland, 25.7.19) Dazu die Bundesregierung: Die Blocking-Verordnung enthält demnach keine Pflicht zur Durchführung oder Fortsetzung von bestimmtem Geschäft. (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, BT-Drs. 19/11836 v. 22.7.19, S. 3)

[42] In Wikipedia erfährt man dazu: Die Zweckgesellschaft soll europäischen Unternehmen trotz strenger US-Sanktionen Geschäfte mit dem Iran ermöglichen. Als Vermittlungsstelle verrechnet sie Forderungen europäischer und iranischer Unternehmen miteinander. So kann der Iran Öl oder andere Produkte ausführen. Geld dafür fließt nicht über Banken in den Iran, sondern an europäische Unternehmen, die Waren in den Iran verkaufen.

[43] Was zu der eigenartigen, zum Teil arbeitsteilig zwischen den europäischen Nationen, zum Teil national zwischen Regierung und Opposition, betriebenen Diplomatie führt, den Iranern ein ums andere Mal zu versichern, dass man ihren Frust über die Wirkungslosigkeit von INSTEX sehr gut verstehe, und daneben zu betonen, dass sich daran absehbarerweise nichts ändern wird.