Der anhaltende Zustrom und die Menge der schon angekommenen Flüchtlinge aus zahlreichen Kriegs- und Armutsregionen der Welt regt Deutschland ziemlich auf.
Seit einigen Jahren wächst bei den Regierenden in den USA die Unzufriedenheit damit, dass sich auf ihrem Territorium Millionen von Leuten aufhalten – manche schon seit Jahren oder Jahrzehnten – , die dies von Rechts wegen gar nicht dürfen. In letzter Zeit ist die politische Debatte darum, wie mit diesem Bevölkerungsteil zu verfahren sei, zu einem nationalen Grundsatzstreit eskaliert. Unmittelbarer Anlass ist ein Gesetz des Bundesstaates Arizona, mit dem dessen Regierung der in ihren Augen unhaltbaren Überflutung Arizonas mit Immigranten Herr werden will.
Nach den Landtags- und Gemeinderatswahlen in Wien, bei denen die FPÖ ihren Stimmenanteil nahezu verdoppelt hat, folgen nicht wenige Kommentare dem demokratischen Grundsatz, wonach der Erfolg der Partei Recht gibt, die ihn auf ihre Fahnen heften darf. Exemplarisch dafür der Kurier vom 16.10.
Thilo Sarrazin, mittlerweile Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, hat mit einem ausführlichen Interview für einigen Wirbel gesorgt. Sorgen um Deutschland mit seinem „kleinen Volk“ treiben ihn um. Wenn er von seinem Frankfurter Bankenturm herunter auf die ihm vertraute Stätte seines früheren Wirkens als Finanzsenator, die deutsche Hauptstadt Berlin blickt, kommt er schwer ins Grübeln.
Der türkische Ministerpräsident Erdoğan kommt auf Staatsbesuch nach Deutschland, wo an die drei Millionen Türken als Ausländer oder als türkischstämmige Inländer mit deutschem Pass leben. Einige von ihnen sind gerade ein paar Tage zuvor in Ludwigshafen beim Brand eines Hauses ums Leben gekommen. Beim Besuch des Unglücksortes findet er „dämpfende Worte“ (t-online-nachrichten, 13.2.08) angesichts des Verdachtes, sie wären – wie schon öfter – einmal mehr Opfer antitürkischer Umtriebe geworden.
Die Regierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Status der sich ohne Aufenthaltsrecht hier aufhaltenden Flüchtlinge zu regeln. Im Zuge der Beratungen zu einer Gesetzesreform haben Union und SPD die Sachlage noch einmal in jeder Hinsicht überprüft und dabei „Abschied von der Illusion genommen, man könne den Duldungsstatus so unattraktiv gestalten, dass die Betroffenen von selbst das Weite suchen“. (FAZ, 14.3.) Das Problem besteht offenkundig darin, dass sie es mit Kreaturen zu tun haben, die sich als weitgehend unempfänglich gegenüber allem rechtsstaatlichen Behörden-Terror erweisen.
Am 27.9.06 beginnt die erste „Deutsche Islamkonferenz“. Gastgeber ist der Bundesinnenminister. Er möchte auf alle muslimischen Organisationen als „Teil der Gesellschaft zugehen“ und erhält dafür von der Öffentlichkeit schon vorab Lob.
Wenn wir schon so weit gehen, auch Menschen mit „Migrationshintergrund“ die Staatsbürgerschaft zu verleihen, dann gewiss nicht deshalb, damit sie ihr undeutsches Wesen und Treiben dann auch noch mit deutschem Pass fortsetzen können. Wer glaubt, eine so bedeutsame Sache wie die deutsche Staatsbürgerschaft einfach so „im Vorübergehen“ mitnehmen zu können, der beleidigt uns Deutsche. Ein Kandidat, der es wert ist, ein Deutscher zu werden, muss sich schon bewusst sein, dass er einer „Wertegemeinschaft“ beitritt.
Es genügt ein „Brandbrief“ von Lehrern einer Berliner Hauptschule an ihre Schulbehörde, worin sie mangelnden Respekt vor den Lehrern, Desinteresse der Schüler und Eltern und Sachbeschädigungen beklagen, sowie das Fehlen von „Mitarbeitern aus anderen Kulturkreisen“, „die uns bei Deeskalation und Krisenintervention helfen“, um in der Regierungskoalition ein gewaltiges Echo auszulösen.
Seit 9/11 behauptet Amerika, ein neues, modernes Einwanderungsgesetz zu brauchen, das seinen gewachsenen Sicherheitsinteressen Rechnung trägt. Ein solches hat mittlerweile das Repräsentantenhaus im Dezember letzten Jahres auch verabschiedet. Dieser Gesetzesentwurf zur Grenzsicherung sieht vor, dass letztlich so gut wie alle in den USA lebenden illegalen Einwanderer das Land zu verlassen haben. Nun wird im Senat an einer abgewandelten Version gebastelt, die auch ein Aufenthaltsrecht vorsieht und regeln soll