Österreichs Regierung – vom eigenen Kanzler entsorgt
Eine Zwischenbilanz der türkis-blauen Wende

In Österreich ist die Regierungskoalition aus ÖVP mit dem neuen Kanzler Sebastian Kurz und der FPÖ angetreten, das Land zu reformieren. Sie pflegt den Stil des „Durchregierens”, reformiert das ‚Armenwesen’, die Krankenkassen und das Arbeitsrecht; sie kämpft gegen die „Invasion Illegaler” und führt einen Kulturkampf gegen den „politischen Islam”.

Es hätte, wenn nicht ewig, so doch bis zum Ende der Legislaturperiode so weitergehen können. Auf diesen Zeitraum waren auch die Vorhaben der Koalition abgestellt, wie die Steuerreform. Dann stellt sich heraus, dass die so „professionell“ gemanagte Öffentlichkeitsarbeit („message control“) der Regierung vor zwei Jahren auf Ibiza, mithin vor dem Amtsantritt, brutal versagt hatte.

Aus der Zeitschrift
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Österreichs Regierung – vom eigenen Kanzler entsorgt
Eine Zwischenbilanz der türkis-blauen Wende

Der neue „Stil“ des Regierens von oben

„Auch die Politik braucht ein neues Grundverständnis. Wir müssen wegkommen vom falschen Stil des Streits und der Uneinigkeit und einen neuen Stil des positiven Miteinanders leben... Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit und es ist uns eine Ehre, unserem Land dienen zu dürfen.“
„Gemeinsam stellen wir uns den Aufgaben, die wir in den kommenden Jahren in Österreich bewältigen müssen. Wir arbeiten konstruktiv an Lösungen zum Wohle aller Österreicherinnen und Österreicher und diskutieren hart und ehrlich in der Sache, um zu den besten Ergebnissen zu kommen.“ (Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017-2022, im Folgenden zitiert als „Regierungsprogramm“)

Dieses neue Politikverständnis kündigt einige nicht sehr wuchtig erscheinende, aber tiefgreifende Umwälzungen des österreichischen politischen Procederes an; sie betreffen die Methode der Bildung des Staatswillens, die Rolle der Parteien, des Föderalismus und der Sozialpartnerschaft.

Das erste Ziel, Einigkeit statt Streit, scheint trivial zu sein. Denn dass eine Regierungskoalition aus zwei Parteien nicht nur eine Zusammenarbeit hinkriegt, sondern sogar eine „gemeinsame Zusammenarbeit“, sollte nicht übermäßig verwundern. Die türkis-blaue [1] Regierung will mit dem gezielt gesetzten Unterschied im Erscheinungsbild aber schon ihren ersten Erfolg und ihre erste Leistung für die Bürger kennzeichnen: Die Kurz-Fraktion innerhalb der ÖVP hatte die eigene, vormals rot-schwarze Regierung regelrecht sabotiert, indem sie dieser zumindest den einträchtigen und damit durchschlagskräftigen Auftritt vermasselte, um den damaligen SPÖ-Kanzler Kern alt aussehen zu lassen – und das so erfolgreich, dass Parteifreund und ÖVP-Vizekanzler Mitterlehner zwischen die Fronten geriet, entnervt zurücktrat, und damit den Weg für Kurz frei machte. Statt zu regieren, wurde früher angeblich nur gestritten, die Öffentlichkeit nahm das Erscheinungsbild für die Sache und war indigniert. Nachdem Kurz nun selbst den Kanzler macht, hat sich diese „Sabotage“ erübrigt; selbstverständlich hütet sich auch die endlich wieder an der Macht beteiligte FPÖ, Kurz nach dem früheren Muster der Kurz-Fraktion anzupinkeln.

Der neue Stil demonstrativer Einheit in Regierungsfraktion und Kabinett ist der wesentliche inhaltliche Bruch mit den Usancen der bisherigen Staatsführung und will auch so wahrgenommen werden. Es soll Schluss sein mit dem alten Stil des zwischenparteilichen Aushandelns und Abtauschens von breit formulierten Ansprüchen, des Abwickelns von politischen Geschäften und Gegengeschäften immer mit Blick auf die parteiverbundenen Interessengruppen. Die demokratische Politikmethode des Aufgreifens gesellschaftlicher Interessen, ihrer Anpassung an und Einordnung in die Erfordernisse des Kapitalstandorts wird als Geburtsfehler der Zweiten Republik, nämlich als Schwächung der Zentrale, angesehen und als Verrat des großen Ganzen an den unwürdigen Schacher der Interessen denunziert. Kurz und die Seinen dienen dem Land mit einer Herrschaft, die sich von Partikularinteressen konsequent emanzipiert, umgekehrt denen ihren Stellenwert und ihre Rechte zuweist. Sie regieren Österreich eindeutig aus der Herrschaftsperspektive „von oben“, statt gesellschaftliche Ansprüche „von unten“ anzuerkennen und aneinander zu relativieren, bis ein „Kompromiss“ herauskommt, der ihnen als bloße Resultante des Kräfteverhältnisses und eben nicht als Ergebnis freien politischen Gestaltens gilt. Das kündigen sie an mit dem Bekenntnis, „hart und ehrlich zu diskutieren“, das Ergebnis dann aber ohne Abstriche „gemeinsam“ zu vertreten – statt wie ehedem Kompromisse auch öffentlich bloß bedauernd in Kauf und als Ausgangslage für eine nächste Runde im Dauerstreit zu nehmen. Das frühere Politikmodell mit dem permanenten Aushandeln – „Streiten statt Regieren“ – ist entsorgt, jetzt regiert die Regierung und unterstreicht durch ihre Einigkeit die Alternativlosigkeit ihrer Beschlüsse. Die Protagonisten Kurz und Strache schmachten einander in der – gemeinsamen! – Pressekonferenz an. Das Zeitalter der Harmonie ist angebrochen, und eine SPÖ, die ihren normalen Job als Opposition macht – nach Meinung der Öffentlichkeit mehr schlecht als recht –, kriegt den Vorwurf zu hören, sie spalte mit ihrem Gemecker nur das von der Regierung so einträchtig repräsentierte Land.

Der Föderalismus, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, also diese Seite der Gewaltentrennung, wird schon länger und auch von anderen als Hindernis fürs kantige Durchregieren diskutiert. Kurz will das Diskutieren beenden:

„Österreich leidet seit Jahrzehnten unter einem massiven Reformstau. Es besteht der dringende Bedarf, Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen und damit Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken.“ „Veränderung muss auf einem soliden Fundament dort Entwicklungen vorantreiben, wo die Politik in den letzten Jahren zu schwach war, um zu handeln.“ „Die komplexe und teils nicht mehr zeitgemäße Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden macht die österreichische Verwaltung teuer und oft undurchschaubar... Derzeit verfügen Bund und Länder über eine Vielzahl gegenseitiger Zustimmungsrechte. Viele organisatorische Änderungen dürfen erst nach Zustimmung der jeweils anderen Gebietskörperschaft erfolgen... Diese gegenseitigen Blockademöglichkeiten sollen gänzlich entfallen.“ (Regierungsprogramm)

Das trockene Thema „umfassende Verwaltungsreform“ schafft es glatt auf den ersten Platz der To-do-Liste der türkis-blauen Regierung. Die sieht sich in ihrem Wirken durch die überkommene Kompetenzverteilung eingeschränkt, will sich die wirkliche Hoheit der Politik über alle Unterfürsten und Nebendarsteller erst noch verschaffen, sie muss die Souveränität des Machtzentrums im Grunde genommen erst herstellen, die sie an Bundesländer-, Parteien- und Verbändewesen verloren sieht. Kurz will im ganzen Land durchsetzen, was er mit seiner Partei hinbekommen hat: es zur Manövriermasse seiner Macht herrichten. Vom Standpunkt der zu errichtenden Vertikale der Macht fasst er die legistisch festgeschriebenen „Kompetenzen und Aufgaben“ der verschiedenen Staatsorgane als lauter Fesseln auf, die wegzuräumen bzw. in seinem Sinn neu zu ordnen sind. Der Hinweis auf die „Finanzierung“, die sichergestellt sein will, deutet den Hebel an, mit dem die Bundesregierung mit ihrer Macht über den Haushalt die Gebietskörperschaften und andere direkten Weisungen entzogene Organe des Gemeinwesens gefügig zu machen gedenkt.[2]

Kampfgebiete des Durchregierens

1. Die Reform des ‚Armenwesens‘

Das nächste Reformprojekt der Regierung, an dem sich die Blockademöglichkeiten der „Entscheidungsstrukturen“ bemerkbar machen, ist die Neugestaltung der Sozialhilfe. Die „bedarfsorientierte Mindestsicherung“ heißt nun wieder „Sozialhilfe“ wie früher, und diese Umbenennung drückt eine Akzentverschiebung aus: Hatte sich die alte Zumessung von Beihilfen noch mit einem – irgendwie „objektiv“ ermittelten – „Bedarf“ gerechtfertigt, so macht sich die neue Regelung von diesen Kriterien frei, ist also daran auch nicht mehr zu messen. Die „Hilfe“ ist eine Spendieraktion nach dem Ermessen des Sozialstaats, der zuteilt, was ihm eben geboten und sinnvoll erscheint. Vor dessen neuen Kriterien steht fest, dass gewisse Leute ohne Geld und ohne zufriedenstellende Deutschkenntnisse weniger Almosen zum Leben verdienen als andere; das Geld, das sie nicht kriegen, soll einen Sprachkurs finanzieren. Kurz und seine Koalitionäre verstehen die Kunst, Prinzipien des Rechtsstaats der Form nach einzuhalten – Diskriminierung Hilfsbedürftiger nach rassistischen Gesichtspunkten ist verboten –, sie dabei aber ihrer Substanz nach und für die eigene Anhängerschaft gut erkennbar zu umgehen und so deren wie den eigenen ausländerfeindlichen Gerechtigkeitssinn zufriedenzustellen: Wer kein Deutsch kann, braucht kein Existenzminimum, sondern einen Deutschkurs. Mit diesem Zynismus von Hilfe zieht die Regierung, sozusagen augenzwinkernd, ihre Wählerschaft in eine Kumpanei: Man weiß schon, wie der formelle Respekt vor dem Recht und seinem Diskriminierungsverbot gemeint ist. Auch die Botschaft, die die Neufassung der Sozialhilfe an kinderreiche Familien sendet, macht zugleich der Moral der türkis-blauen Wähler ein schönes Angebot: Die Sozialbezüge solcher Familien werden nämlich durch eine Degression bei wachsender Kinderzahl gedeckelt, was zusammen mit dem neuen „Familienbonus“ [3]) – einer Steuersenkung für Geldverdiener mit Kindern ohne ergänzende „Negativsteuer“ – auf einen volkserzieherischen Effekt zielt: Die Hilfen nehmen bei steigender Kinderzahl pro Kind ab und der Bonus kommt nur Eltern zugute, die mehr Steuern „ins System einzahlen“ als sie an Hilfen herausbekommen. Unterstützung und staatlichen Respekt verdienen nur berufstätige Eltern; sie sind damit nicht nur Ernährer und Versorger, sondern Vorbilder, im Unterschied zu arbeitslosen Eltern, die sich bisher mit Mindestsicherung samt der Beihilfe für mehrere Kinder durchschlagen mussten – und die nun als Sozialschmarotzer denunziert werden, denen man unterstellt, sie würden Kinder in die Welt setzen, um Hilfen abzugreifen. Jedenfalls werden mit den Neuerungen die gefördert, die das politisch erwünschte Familienbild leben: Eltern sollen für ihre Kinder da sein, ordentlich Geld verdienen und den Nachwuchs gleich praktisch an ein mustergültig arbeitsames Leben gewöhnen. Auf schmale Kost gesetzt werden Haushalte, in denen immer weniger Menschen in der Früh aufstehen, um zu arbeiten und sich viele mit Mindestsicherung und Kinderbeihilfe durchschummeln – was, wie der Kanzler herausgefunden hat, vor allem in Wien der Fall sein soll. In der begleitenden Hetze ist viel von migrantischen, muslimischen Familien die Rede, die auf diese Art angeblich zu Geld kommen, gemeint sind jedoch durchaus auch autochthone „Sozialschmarotzer“, die sich durch zu viele Kinder und zu wenig Einkommen diskreditieren.[4] Bedingung des „Familienbonus“ ist der österreichische Wohnsitz des Kindes, und für im Ausland lebende Kinder von in Österreich arbeitenden Eltern wird deren Anspruch auf Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten im Ausland angepasst, also gesenkt, wenn Kinder östlich und südlich von Österreich leben.

Das Bundesland Wien kündigt Widerstand gegen die Reform an, weil dadurch die „Kinderarmut vergrößert wird“. Die Sozialhilfe fällt in die Kompetenz der Länder, ihre Reform kann also nicht schnörkellos und machtvoll durchgezogen werden. Schon wieder stößt die Regierung an ihren Mangel an Souveränität und an die Fesseln der verfassungsgemäßen Gewaltenteilung.[5]

2. Die Reform der Krankenkassen und des Arbeitsrechts

Das andere Hindernis für durchschlagskräftiges Regieren sind die Sozialpartnerschaft bzw. die informellen und erst recht die formellen Kompetenzen der Standesorganisationen von Arbeit und Wirtschaft. Speziell die sozialstaatlichen Versicherungen sind in Form der „Selbstverwaltung“ organisiert, deren Autonomie die Kurz-Regierung nicht länger dulden will.[6]

Sie setzt eine Zusammenlegung der wichtigsten, bisher nach Bundesländern organisierten Gebietskrankenkassen auf die Tagesordnung und begründet den Schritt mit dem unnötigen und schwerfälligen Wasserkopf, den die vielfache Verwaltung der Gebietskassen mit sich bringt. Änderungen in der Gesundheitsversorgung seien erstens teuer und zweitens nur sehr langsam zu realisieren, wenn so viele Akteure mitreden und eigene Interessen ins Spiel bringen dürften. Unter dem Ideal einer schlanken und stromlinienförmigen Verwaltung der Kassen werden Mitbestimmungsrechte besonders der Arbeitnehmerschaft zurückgeschnitten, die bisher über ihre Vertreter mit Ärzten, Krankenhäusern und Pharmaindustrie den Widerspruch zwischen dem ewig zu kleinen Beitragsaufkommen und den zu großen Kosten der Gesundheitsversorgung verwalten durften. Natürlich ist die „Verwaltungsvereinfachung“ dann auch der Türöffner für neue Rücksichtslosigkeit, wenn es um das Eintreiben der Kassenbeiträge sowie um die Verteilung der eingesammelten Finanzmasse geht.[7]

Im Sinn der Deregulierung und Beseitigung sozialpolitischer Bremsen der Wirtschaftstätigkeit beendet die Regierung weiters den schon älteren Streit um die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit. In dieser sie direkt und gegensätzlich betreffenden Sache haben die Sozialpartner bisher die Einigung nicht geliefert, die schon von der vorherigen Regierung angemahnt wurde. Jetzt beschließt die Regierungsmehrheit ein Gesetz, das einen Arbeitstag von maximal 12 Stunden erlaubt [8] – und zwar ausdrücklich ohne die Zustimmung der Gewerkschaft und gegen ihren Widerstand. Um sich von der gegebenen Rechtslage frei zu machen, nutzen die Türkis-Blauen alle verfügbaren parlamentarischen Winkelzüge und Tricks: Ein als Regierungsvorlage eingebrachter Gesetzesentwurf durchläuft obligatorisch ein sogenanntes „Begutachtungsverfahren“, das den Bundesländern und Vertretungsorganen betroffener Interessen das Recht zu Stellungnahmen einräumt. Die gehen dann in die parlamentarische Willensbildung ein, auch wenn die Gesetzgeber natürlich an nichts gebunden sind. Im Fall der Arbeitszeitregelung wird die Vorlage hingegen in Form eines Initiativantrags einzelner Abgeordneter eingebracht; da entfällt dieses Verfahren: Wieder ein kleiner Fortschritt im Durchregieren, das sich von nichts und niemandem dreinreden lässt.

Rechtfertigungen für ihren durchgreifenden Machtanspruch hat die Kurz-Mannschaft massenhaft zu bieten: Negativ sind es lauter Fälle von „Verkrustung“, die das allzu mitbestimmungs- und konsensorientierte Land plagen und es genau deshalb im Streit versinken lassen. Positiv ist es eine beliebig lange Liste äußerer Herausforderungen, vor denen das Land steht und die von Brexit und Brüssel bis China und Trump reichen. Die angegriffenen „Landes- und Standesstrukturen“, nämlich die Vertreter der nicht mehr respektierten Instanzen und Interessen, wehren sich und zweifeln öffentlich daran, dass ausgerechnet Kürzungen der Sozialhilfe, die Fusion der Krankenkassen und Ähnliches Österreich wieder „an die Spitze“ wovon auch immer katapultieren sollten. Sie und die entsprechend eingestimmten öffentlichen Organe blamieren jeden Schritt hin zur perfekten „Vertikale der Macht“ am großen Befreiungsschlag, der dem Land ganz neue Potenzen eintragen und Horizonte eröffnen müsste, und dokumentieren damit vor allem eines: den Erfolg von Sebastian Kurz und seiner Neudefinition des Auftrags der Politik. Sie messen ihn an genau dem Maßstab von Machtvollkommenheit und souveräner Führung, mit dem er sie schlechtgemacht und aus ihren Positionen verdrängt hat. Die Presse scheut sich nicht, dieser Regierung große Versprechungen zugutezuhalten, um sie an der schwachen Realisierung zu blamieren und klein aussehen zu lassen.

„ÖVP und FPÖ sind mit großen Versprechungen gestartet, und haben dabei im Wochentakt die große Show, manchmal mit kleinen Gemeinheiten, abgezogen. Nun wird klar, dass das Formulieren von Gesetzen schwierig ist, und dass für echte Reformen flotte Sprüche nicht reichen.“ (Kurier, 12.4.19)

Natürlich gibt es immer noch die österreichische Verfassung mit dem Föderalismus als tragender Säule und ihren sozialpartnerschaftlichen Ständekammern. Sie macht sich beim Versuch ihrer Aushöhlung und Umgehung bemerkbar. Die angekündigte große Staats- und Verwaltungsreform, die hunderte Gesetze abschaffen will, um mit der Hinterlassenschaft des rot-schwarzen Politikaushandelns so richtig aufzuräumen, kommt an allen Ecken und Enden mit ihr in Konflikt. Eine verfassungsändernde Mehrheit hat die türkis-blaue Koalition nicht – und so läuft die Umverteilung der Macht im Staat auf eine Herausforderung des Verfassungsgerichtshofs hinaus, dessen Liste zu entscheidender Grundsatzfragen immer länger wird.

„Content“ zum neuen Stil von Kurz – die Kernkompetenz der FPÖ: Der Kampf um den Volkskörper

Ein Hauptstück der Regierungs-Agenda ist der Kampf um den homogenen, moralisch intakten und dadurch zuverlässigen österreichischen Volkskörper. Dieser Kampf kennt zwei Fronten: einmal die Verteidigung Österreichs gegen unbestellten Zuwachs durch Flüchtlinge, zum anderen die Drangsalierung der islamischen Community, die schon hier ist und wohl auch bleiben wird.

Der Kampf gegen die „Invasion Illegaler“

Die frühere, auch nicht gerade großzügige Behandlung der Asylwerber und Flüchtlinge gilt der Kurz-Regierung als der einzige Fluchtgrund, den sie kennt und anerkennt: Sie ist ein „pull-Faktor“ mit Sog-Wirkung, mit dem schon länger aufgeräumt wird. Der „Paradigmenwechsel“, die „Kopernikanische Wende“ gegenüber der „Willkommenskultur“, die Abschaffung des alten Asylwesens ist in Europa im Wesentlichen abgeschlossen. Umso mehr geht es jetzt um die Feinjustierung der Abschottung und das Vergrämen der bereits hier Befindlichen: Asylwerbern soll es schlecht gehen, ungefähr so wie dort, wo sie herkommen, damit sie nicht mehr herkommen. Die elende Lage dieser Leute ist also nicht eine in Kauf genommene Wirkung des staatlichen Sparens an ihnen, sondern der deklarierte Zweck. Sie sollen spüren, dass es hier doch nicht so gemütlich ist. (Johann Gudenus, Die Presse, 20.12.18) Australische Flüchtlings-KZs auf abgelegenen pazifischen Inseln gelten dem Kanzler als Vorbild, das er auf die alpenländischen Umstände abwandelt. Zumindest diese Generallinie steht fest, die Umsetzung freilich gerät öfter mit der Rechtslage in Konflikt – weniger mit der inneren Rechtslage; so halbwegs folgt da schon „das Recht der Politik“. Zum Bedauern von Innenminister Kickl bekennt sich Österreich aber noch immer zu internationalen Abkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem sonstigen Rechtsbestand der EU – und die sehen das Einsperren von Leuten, die weder angeklagt noch verurteilt sind, einfach nicht vor. Um es unter diesen Abkommen dennoch zu tun, heißt es, so Kickl, ein bisserl kreativ sein! Er rühmt sich der Advokatenschlauheit, auch gegen Geist und Buchstaben des Rechts sich den Bedarf an Gewalt, den er hat, als Recht und unter dem Recht zu genehmigen. Das geht dann so:

Erst macht er die brutale Metapher von der „Invasion“ durch Leute, die Österreich nicht bestellt hat und nicht haben will und die dennoch aus eigenem Antrieb und eigener Not hier auftauchen, durch die Behandlung derer wahr, die um Asyl nachsuchen: Sie werden als „Illegale“ eingestuft, sobald sie auf dem Landweg nach Österreich kommen. Nach gültiger Auslegung der Abkommen von Dublin ist nämlich der EU-Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig, in dem ein Asylwerber europäischen Boden zuerst betritt, womit ein rechtmäßiger Antrag im EU-Binnenstaat von vornherein unmöglich ist und gar nicht zur Prüfung gelangt. Via Asylantrag findet also nur mehr illegale Migration statt. Dem österreichischen Staat geht es darum, Antragsteller entweder in ihre Herkunftsländer oder in den zuständigen EU-Staat abzuschieben, wozu es blöderweise die Zustimmung der betreffenden Länder braucht – und die zieht sich manchmal oder kommt gar nicht zustande. Als Invasoren und Rechtsbrecher definiert, die sich selbstverständlich dem staatlichen Zugriff zu entziehen suchen, versteht es sich für den Innenminister, die Asylwerber generell als Kriminelle zu behandeln und in Internierungslagern festzuhalten. Soweit die Rechtslage das wegen der Geringfügigkeit der ausländerrechtlichen Verstöße nicht hergibt, kommt er öfter nur mit Versuch und Rücknahme und der Schaffung von Grauzonen voran.[9] Gleich wieder auf Protest stößt zum Beispiel der Versuch, im niederösterreichischen Grenzort Drasenhofen „auffällige“ Jugendliche, also solche, die noch nichts verbrochen haben, gefängnisartig [10] unterzubringen. Neben der obligatorischen „Anwesenheitspflicht“ sollte den Insassen sogar eine Möglichkeit des Ausgangs geboten werden, allerdings nur in Begleitung von „Sicherheitsleuten“: „Auffällige Jugendliche“ sind an der Leine zu führen, sozusagen. Ein anderer, auch wieder gestoppter Vorstoß war die Verhängung von „Präventivhaft für gefährliche Asylwerber“ durch das „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“, mit nachträglicher Prüfung durch einen Richter. Da wird jedenfalls viel probiert und experimentiert, da werden rechtliche Grenzen ausgetestet und überschritten, Möglichkeiten eruiert und neue geschaffen [11] – und es wird sich heftig und praxisorientiert über die Rechtslage geärgert. Die Unterbringung in Privatquartieren oder bei der Caritas führt zu unerwünschter Unterstützung der Asylwerber, durch Rechtsberatung etwa, oder zu unerwünschter Integration als Lehrlinge, Schüler oder Berufstätige. Um das zu unterbinden, wird die Flüchtlingsverwaltung verstaatlicht und den helfenden NGOs entzogen. Man macht die Flüchtlingsabwehr dadurch scharf, dass man die üble Behandlung der Flüchtlinge auf ihre Helfer ausdehnt. Deren Diffamierung als Schleuser und Flüchtlingsindustrie geht ihrer Kriminalisierung voraus.

Kickl vergreift sich an der Sprache

Der Innenminister kämpft nicht nur um die Ausweitung der rechtlichen Spielräume seiner Ausländerpolitik, sondern auch um die der moralischen. Es gibt immer noch die linken oder christlichen Gutmenschen, die seine Anhalte-, Abschiebe- oder Ausreisegefängnisse anprangern, nämlich als das bezeichnen, was sie sind. Ihrer Kritik kommt er zuvor, indem er sie übertreibt, d.h. deren Übertreibung offen provoziert, um die sich äußernde moralische Bewertung als unsachliche und hohle Political Correctness zu denunzieren und zurückzudrängen. Er selbst bringt das Reizwort in Umlauf – und legt mehrfach nach, um auch die entsprechende Aufmerksamkeit zu finden –, dass es in seinen Einrichtungen darum gehe, Asylwerber „konzentriert zu halten“.[12]) Den Aufschrei, den seine Anspielung auf die Konzentrationslager der Nazis zuverlässig auslöst, kontert er mit der Unschuldsmiene dessen, der doch nur das sachlich Gebotene zweckmäßig durchführt und dem andere dafür aus bösem Willen Böses unterstellen:

„‚Es ist nur ein Begriff, diese Grundversorgungszentren, für eine entsprechende Infrastruktur, wo es uns gelingt, diejenigen, die in ein Asylverfahren eintreten, auch entsprechend konzentriert an einem Ort zu halten, weil es unser gemeinsames Interesse sein muss, sehr, sehr schnell zu einem entsprechenden Ergebnis auch zu kommen.‘ ... Kickl selbst erklärte am Donnerstagabend, dass er damit keinesfalls auf Konzentrationslager angespielt habe. Er weise jegliche Verbindung zwischen dem Begriff ‚konzentriert‘ und Begrifflichkeiten des ‚verabscheuungswürdigen NS-Verbrecherregimes‘ entschieden zurück. ‚Konzentriert‘ habe sich inhaltlich ausschließlich auf eine zeitlich und strukturell geordnete Durchführung von Asylverfahren im Interesse der Schutzbedürftigen und des Gastlandes bezogen.“ (Der Standard, 12.1.19)

Mit seiner Provokation verschiebt er die Kontroverse ganz auf das Thema der Sprachhygiene: Der Streit, ob seine Knäste für Hilfesuchende in Ordnung gehen, ist ersetzt durch den, ob man KZ dazu sagen darf. Und der Kampf gegen das gute Gewissen der Republik angesichts dieser Behandlung der Fremden wird zu einem Angriff auf die Glaubwürdigkeit der Gutmenschen gewendet.

Darüber ist ein Schutzobjekt ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt, das sorgsam gepflegt werden muss, wenn Flüchtlinge schlecht behandelt werden. Bundespräsident van der Bellen:

„Ein verantwortungsvoller Umgang mit Sprache ist essenziell für unsere Demokratie. Bewusst oder unbedacht gewählte Formulierungen, die als Anspielungen auf die dunkelste Zeit unseres Landes verstanden werden können, dürfen im politischen Diskurs keinen Platz haben.“ (Ebd.)

Der Präsident mahnt bedachtes Formulieren an – und lässt offen, ob die Rüge mehr in Richtung Kickl geht, der das falsche Wort gewählt hat, oder mehr in Richtung derer, die wegen einer verfänglichen Formulierung die Amtsführung eines demokratisch gewählten Innenministers mit jener dunkelsten Zeit in Beziehung bringen. Jedenfalls wird die Ermahnung Van der Bellens verstanden und befolgt. Schnell findet sich eine FPÖ-Funktionärin aus der Provinz, die sich selbst bei der falschen Wortwahl ertappt und mit ihrer Entschuldigung vorführt, wie leicht Sprachregelungen einzuhalten sind:

„Ihr Posting bereut sie mittlerweile. M.R., seit kurzem Mitglied im Vorstand der FPÖ Tulln, will nicht gewusst haben, welches Wort sie da neben ‚Schlappschwänze‘ und ‚Feiglinge‘ an jene Flüchtlinge gerichtet hat, die ohne ihre Familien aus ihrer Heimat geflohen sind: ‚Das war mir nicht bewusst, dass „Untermensch“ ein Nazi-Wort ist‘, erklärt sie auf Anfrage des Standard.“ (Der Standard, 7.2.18)

Wenn wir über Untermenschen reden, dann vermeiden wir das Wort „Untermensch“, im Interesse der Partei, und anschließend entschuldigen wir uns bei der Sprache!

Der Kulturkampf gegen den „politischen Islam“

läuft längst, gefochten von verschiedenen Initiativen und Parteien, mit verschiedenen Schwerpunkten. Aus freiheitlicher Sicht ist der Islam „politisch“, sobald er sich öffentlich bemerkbar macht, etwa durch ein Kopftuch. Der Fortschritt unter Türkis-Blau ist nur die Fortsetzung der gängigen Drangsalierung der Muslime. Bedeutender als die paar rechtlichen Schritte gegen Kopftücher in Kindergärten und Volksschulen ist die Dauerhetze. Es läuft eine permanente Mobbing-Kampagne gegen Muslime, längst ohne die einst dazu verkündete Absicht, so deren „Integration“ voranzubringen, mit der Botschaft: Der Islam ist kein „Teil Österreichs“, sondern ein Fremdkörper im Volk. Es bremst die Kampagne nicht, dass „verdächtige“ Moscheen, die die Regierung unter großem Getöse schließen lässt, wegen der Religionsfreiheit bald wieder geöffnet werden müssen – es gibt ihr Zunder.

„Ibiza“, oder das abrupte Ende

Es hätte, wenn nicht ewig, so doch bis zum Ende der Legislaturperiode so weitergehen können. Auf diesen Zeitraum waren auch die Vorhaben der Koalition abgestellt, wie die Steuerreform. Dann stellt sich heraus, dass die so „professionell“ gemanagte Öffentlichkeitsarbeit („message control“) der Regierung vor zwei Jahren, mithin vor dem Amtsantritt, brutal versagt hatte.

Das Rechtsbewusstsein eines demokratisch gewählten Populisten …

HC Strache plaudert seinerzeit auf Ibiza in gelöster Stimmung frisch von der Leber weg, durchaus schon mit Blick auf eine Regierungsbeteiligung, also auch darüber, was ich heute zusagen kann: Schwadroniert wird über zu vergebende bzw. zu entziehende Staatsaufträge, die Schädigung eines Unternehmens aus politischen Gründen eingeschlossen, weil dessen Chef andere Parteien unterstützt; über Spenden an die eigene Partei seitens der Begünstigten, aber nicht in die offiziellen Parteikassen, sondern über einen gemeinnützigen Verein; über bereits getätigte Zuwendungen Vermögender an ein solches Vehikel – die idealistischen Spender wünschen sich übrigens eine Steuersenkung; über die Privatisierung des österreichischen Wassers im Wege passender Strukturen, damit die Kohle in den richtigen Händen landet, auch über das Glücksspielmonopol; über eine Umgestaltung der Besitzverhältnisse des wichtigsten Printmediums im Land zum Vorteil der eigenen Partei samt Zugriff auf das schreibende Personal; über eine Umgestaltung der Besitzverhältnisse des staatlichen Fernsehens, um eine Medienlandschaft ähnlich wie der Orbán aufzubauen. Auch im Geschäft des „dirty campaigning“ kennt sich der Mann aus: Kompromittierendes Material über politische Gegner zu organisieren, und es übers Ausland zu spielen, um dem Schmutzkübel-Vorwurf zu entgehen, das wäre schon ein Kunststück...

Worin besteht der Skandal? Dass Politiker kraft ihres Amtes für Staatsaufträge zuständig sind und folglich mit dem passenden Selbst- und Rechtsbewusstsein ans Werk gehen? Dass es für finanzielle Zuwendungen an Politiker und Parteien legale und illegale Wege gibt? Zuwendungen werden durch ihre Offenlegung legal; wenn das Publikum weiß, wer wen wie „schmiert“, dann ist die Bestechung legal, also rechtlich gesehen keine. Dass wirtschaftspolitische Entscheidungen für in der jeweiligen Branche engagierte Firmen u.U. wie die Lizenz zum Gelddrucken wirken? Dass Politiker Medien generell als Mittel ihrer Mission sehen und dementsprechend handeln, beim ihrer Zuständigkeit unterliegenden Staatsfunk schon gleich? Dass das Amtsverständnis und das Sendungsbewusstsein eines Orbán für seine Gesinnungskumpel als Vorbild gilt?

… in der systemeigenen demokratisch-rechtsstaatlichen Grauzone

Was ist jetzt also der Skandal? Worin besteht die „Ungeheuerlichkeit“, die „Grenzüberschreitung“, derer sich Strache schuldig gemacht hat?

Er hat unbeschönigt offenbart, dass „dem Land zu dienen“ für ihn identisch damit ist, es als seine Beute zu betrachten und die politische Macht, die er in die Hände zu bekommen erwartet, für den Ausbau seiner persönlichen und der Macht seiner Partei zu instrumentalisieren. Er hat – zwar nicht öffentlich, vielmehr unbeobachtet, wie er meinte, deswegen aber – ganz offen zum Ausdruck gebracht, dass die Ermächtigung durch demokratische Wahlen, die er anstrebt, ihn dazu berechtigt, seinen politischen Willen ohne Rücksicht auf Formvorschriften und sittliche Bedenklichkeiten durchzusetzen. Und er hat nichts dabei gefunden, dafür Erfolg versprechende Manöver mit – freilich fiktiven – ausländischen Unterstützern einzufädeln. Damit hat er sich tief in eine demokratisch-rechtsstaatliche Grauzone hineinbewegt – die allerdings ganz prinzipiell zur rechtsstaatlichen Demokratie hinzugehört.

Die verknüpft nämlich, was ihr leitendes Personal betrifft, Ermächtigung und Verpflichtung; und das ist kein geringer Widerspruch. Sie organisiert Herrschaft als Beruf, als Ausübung eines Amtes mit festgelegten Kompetenzen, gebunden an Formvorschriften für den Machtgebrauch; und sie gibt zugleich den Figuren, die es in diese Ämter schaffen, die Freiheit, in weiten Grenzen selbst zu definieren, welchen politischen „Job“ sie dort erledigen. Oder umgekehrt: Der bürgerliche Staat überantwortet das Regime über die Regierten dem Willen der Parteien und der Parteileute, die Wahlen gewinnen und so an die Macht kommen, die er organisiert; und er gibt zugleich mit seinem rechtlichen Regelwerk in abstrakter Weise vor, welche „Räson“ die Machthaber zu realisieren, welche Agenda sie abzuarbeiten, an welche Bedingungen sie sich dabei zu halten haben – Bedingungen, die andererseits wiederum sicherstellen, dass ihre subjektiven Ermessensentscheidungen den Rang verbindlicher Vorschriften für die regierte Mannschaft bekommen und herrschaftliche Wirkung entfalten. Deswegen und insofern gehört zum Politikerberuf im demokratischen Rechtsstaat ein Rechtsbewusstsein, das im Kodex der Herrschaft zuallererst das Instrumentarium sieht, dem gewählten, also befugten Machthaber in dem, was er politisch will, Recht zu geben und Handhaben zu verschaffen. Es ist keine Spezialität Straches, das für die Ausübung von Herrschaft geltende Regelwerk den eigenen politischen Vorhaben gemäß auszulegen, es im Konfliktfall an diese anzupassen, insbesondere an die Notwendigkeit, die erforderliche Macht überhaupt zu gewinnen und das eroberte Amt zu behalten, und nicht umgekehrt.

Dass dieser Rechtsstandpunkt bei Strache und seinen FPÖ-Kollegen stark ausgeprägt ist, unterliegt keinem Zweifel, ist aber nicht neu und nicht erst seit Veröffentlichung des Ibiza-Videos offenkundig. Es prägt ihre Politik und ihr Auftreten seit jeher; und zwar deswegen, weil es in der Natur der politischen Mission liegt, mit der diese Partei die Politik in Österreich aufmischt. Diese Mission heißt: Österreich vor Überfremdung, das eingeborene Volk vor dem drohenden „großen Bevölkerungsaustausch“ retten. Und diese Aufgabe ist mit der respektvollen Anwendung überkommener Regeln nicht zu machen, schließt vielmehr die Notwendigkeit ein, Rechte und Kompetenzen der Regierenden neu zu definieren und eroberte Machtpositionen dauerhaft im Griff zu behalten. Denn dass der österreichische Volkskörper die FPÖ braucht, ist schon der Beweis: Das alte Establishment, also die Regierungsämter, so wie sie bisher wahrgenommen worden sind, haben eben die „Identitätskrise“ zugelassen, wenn nicht überhaupt geschaffen, deren Überwindung nun Strache & Co zu managen haben. Für die Erledigung dieses hohen Auftrags muss ohne Scheu und falsche Scham sichergestellt werden, dass die dafür unerlässliche Macht in ihren rechten Händen bleibt; das ist der politische Sinn des Rechts; das muss folglich die Rechtslage hergeben.[13] Und dafür dürfen schon gar nicht irgendwelche überkommenen politischen Sitten und Gebräuche ein Hindernis darstellen; die „Political Correctness“, die die ehrlichen völkischen Anliegen von „Identitären“, Neo-Nazis und rechtsradikalen Burschenschaften in Bausch und Bogen ächtet, darf die Blaue Partei nicht irritieren – was Strache routinemäßig auf die Tour klarstellt, dass er jeden Hinweis auf die Nähe seiner Partei zu derartigen „Extremisten“ zur grundlosen üblen Nachrede erklärt und die einschlägigen Belege zu längst vergebenen Irrungen oder bloßen Marginalien und insgesamt zu Fake News, die nur die verdienten Wahlerfolge seiner Partei und, in aller Bescheidenheit, seiner Person schlechtmachen sollen.

Die Machart des Skandals: „Erwischt!“

In Ibiza nun ist der FPÖ-Mann mit seinem hohen Rechtsbewusstsein insofern zu weit gegangen, als er sich dort in einem doppelt verfänglichen Kontext hat erwischen lassen: mit einer „echt scharfen“ Braut, die – wenn auch nur scheinbar, aber das wusste der Gute ja nicht – eine auswärtige Macht repräsentierte. Daraus wird der Skandal, der die Republik erschüttert. Freilich nicht einfach von selbst. So richtig und unmittelbar skandalös ist Straches sexual- und politmoralisch grenzwertiges Engagement für eine externe Unterstützung seiner politischen Agenda – und seiner für deren Durchsetzung unerlässlichen Person – nur für die, die die Blaue Mission, ein absolut migrantenfreies Heimatland nur für Eingeborene, sowieso ablehnen; die Strache als prominentes Individuum mit diesem Programm identifizieren, so wie der Mann selbst es tut und gerne zelebriert. Die nehmen also die Person für die Sache und sehen und ergreifen nun die Chance, die Sache so schlecht aussehen zu lassen, wie deren Hauptvertreter auf dem Video – allerdings auch nur dann aussieht, wenn man mit dem richtigen Standpunkt hinguckt. Der Standpunkt findet immerhin ein breites Echo; tausende Follower, die sich mit Trillerpfeifen vor dem Kanzleramt versammeln, verschaffen ihm lautstark Beachtung; wobei es schon gleichgültig ist, ob die Empörten in der Ibiza-Szene mehr einen typischen Fall politischer Unmoral wahrnehmen, mit der die FPÖ definitiv ihre „Regierungsunfähigkeit“ beweist, oder mehr ein Schauspiel „unfassbarer Blödheit“ – Dumm und Dümmer machen Party und lassen sich dabei erwischen! – genießen, das dieselbe Botschaft sendet. Auf jeden Fall fühlen sich die Verächter der Blauen jenseits aller Notwendigkeiten einer Kritik am Freiheitlichen Volkskörperreinigungsprogramm saustark und voll im Recht gegen die Rechthaber von rechts – endlich einmal!!

Tatsächlich tritt der Skandal damit bereits in seine wesentliche zweite Phase ein.

Die Abwicklung des Skandals, Teil 1: „Ein Attentat!“

So, wie er konstruiert ist, bietet er erstens eine Steilvorlage für Strache selbst und seinen Umgang damit. In seinem öffentlichen Auftritt zu seinem Rücktritt braucht er sich noch nicht einmal umzustellen, sondern kann gleich auf die ihm eigene und geläufige Art in die Offensive gehen: Wenn nichts als seine – singuläre! ganz persönliche! – Entgleisung ein schlechtes Licht auf seine Politik und seine Partei wirft, dann sind die selbst ja völlig in Ordnung; und dann entlarven sich alle, die da eine Beziehung herstellen wollen, als Verleumder. Die Verknüpfung seiner Person in unwürdiger Lage mit der Mission, um die es ihm immer nur ging und geht, fällt voll auf die zurück, die beides in böser Absicht miteinander verbinden. Er hat nichts verbrochen, er ist Opfer eines politischen Attentats – letztlich auf sein geliebtes Österreich. Die persönliche Entgleisung, so von jedem politischen Inhalt gereinigt, geht als solche eigentlich niemanden etwas an – außer seine Allernächsten, seine Frau zuerst, seine engste Parteifamilie, die er in ostentativer Zerknirschung um Verzeihung für den Kummer anfleht, den er ihnen womöglich bereitet hat; den moralischen Freispruch bekommt er natürlich; so war es ja gedacht. Und vor allem ist damit klargestellt, dass in Wahrheit schon wieder er das Opfer ist: Ihm wurde das Unrecht eines denunziatorischen Übergriffs auf seine Privatsphäre zugefügt. Was juristische Konsequenzen für die Attentäter nach sich ziehen wird! Weil sich ein gewisser politischer Inhalt seiner – leider ganz fiktiv gebliebenen – Abmachung mit der angeblichen Oligarchen-Braut so ganz dann doch nicht verleugnen lässt, tritt Strache gegen Ende seiner offensiven Verteidigungsrede wie nebenbei „von allen Ämtern“ zurück, „um Schaden von der Partei abzuwenden“, und beweist damit eine moralische Statur, die ihn im Grunde schon für ein Comeback qualifiziert – das Wahlvolk honoriert es entsprechend mit Zehntausenden Vorzugsstimmen bei der Wahl zum EU-Parlament. Verdient hat er sich das umso mehr, als er sich mit seinem politisch unsittlichen Angebot an die angebliche russische Wahlhelferin, recht besehen, eigentlich gar nichts hat zuschulden kommen lassen, was ihm ein paar Tage später einfällt: Er war ja noch gar nicht im Amt; der Deal war allenfalls „angedacht“, noch nichts getan; und wie sagt der Dichter: Die Gedanken sind frei, und auch die Artikulation solcher Gedankenspiele ist frei und weder verwerflich noch illegal. (Strache auf Facebook)

Die Abwicklung des Skandals, Teil 2: „Bringt mir den Kopf von Herbert Kickl!“

Eine brauchbare Vorlage ist der Skandal, so wie er gestrickt ist, zum andern für den Regierungschef von der ÖVP. Nach eintägiger Schrecksekunde und Klärung mit sich selbst und seinen Beratern knüpft er an die Verknüpfung von Politik und Persönlichkeit in der Skandalfigur Strache an, entlässt den Mann und verbindet damit seinerseits zwei Klarstellungen. Erstens wirft die Entgleisung seines Vize – dem er, wie er betont, in allen Eskapaden und bei allen Angriffen auf die Gesinnung seiner Partei immer den Rücken gestärkt hat – überhaupt kein schlechtes Licht auf die Politik, die er mit den Blauen zusammen gemacht hat, sondern im Gegenteil ein besonders gutes auf IHN als denjenigen in der Regierung, der die gute Sache moralisch lupenrein über die Bühne gebracht hat. Zweitens kann er den FPÖ-Mann nicht so leicht als besoffenen Urlauber davonkommen lassen, wie Strache sich selbst stilisiert. Er steht vor der Frage, ob es mit der Koalition trotz allem weitergehen soll; und die Entscheidung darüber kann er unmöglich dem Hauptdarsteller von Ibiza überlassen, der die Affäre als politisch unbeachtlich („besoffene G’schicht“) definiert, und er als Kanzler sitzt nur dabei. Kurz ist sich den Beweis schuldig, dass er sich die Herrschaft über die Lage der Regierung nicht aus der Hand nehmen lässt, und ergreift die Gelegenheit zu einer Machtdemonstration im Verhältnis zum Koalitionspartner: Er erklärt – was mit dem Ibiza-Video nun wirklich nichts zu tun hat – den Rücktritt des eigentlichen „starken Mannes“ der FPÖ, des „umstrittenen“ Innenministers Kickl, zur Bedingung für die Fortführung seines türkis-blauen Bündnisses. Dem Partner verlangt er damit den Höchstpreis für die Fortsetzung der Koalition ab: dass der sich ganz brutal und demonstrativ auf die Rolle des bloßen Juniorpartners ohne Verfügungsrecht übers eigene Regierungspersonal herunterstürzen lässt. Damit die Botschaft auch ankommt, kleidet Kurz seine hoheitliche Entscheidung in ein markiges „Genug ist genug!“, wirft so seinem Partner rückblickend – entgegen allen früheren Beteuerungen der unverbrüchlichen Einigkeit in der Regierung – die Unhandlichkeit eines politischen Stinkstiefels vor, präsentiert sich komplementär dazu als die souveräne Kraft, die sich von ihrem guten Regierungswerk trotz allem nicht hat abbringen lassen, vielmehr bis zum Letzten die Tugend der Geduld bewiesen hat – nämlich bis am Ende der Fußtritt gegen die Blauen doch unvermeidlich war. So bleibt Kurz noch bei der Beendigung der türkis-blauen Herrschaft der entscheidende Macher, als welcher er einst angetreten ist. Daran ändert auch das von der FPÖ mit getragene finale Misstrauensvotum nichts: Der Kanzler hat den Machtkampf bis zur Neuwahl im September eröffnet.

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Bis dahin ist erst einmal eine „Experten-Regierung“ im Amt: eine Herrschaft ohne politisches Mandat, i.e. ohne die Ermächtigung, die Exekution der Staatsräson des Landes zum Betätigungsfeld eines partei- und persönlichkeitsgebundenen Herrschaftswillens zu machen und die Grauzone zwischen dem Dienst an den Notwendigkeiten erfolgreicher bürgerlicher Herrschaft und dem Dienst am Erfolg des eigenen politischen Machtwillens neu auszuloten. Das schafft Vertrauen. Nämlich das, dem dann die Straches wieder gerecht werden dürfen, die vermittels demokratischer Wahlfreiheit als richtige Machthaber ins Amt kommen.

[1] Sebastian Kurz hat dem klassischen Farbspiel der Parteien eine neue Variante hinzugefügt. Mit dem innerparteilichen Putsch, mit dem er die alte Führungsriege der ÖVP, der ‚Schwarzen‘ eben, hinweggefegt und die Partei zu einer auf seine Person und Führung zugeschnittene „Liste Sebastian Kurz“ umgeformt hatte, wechselte er auch die emblematische Farbe zu einem offenbar zeitgemäßen Türkis. (Siehe dazu GegenStandpunkt 2-17, in Merkels Land im europäischen Superwahljahr 2017 das Unterkapitel 12: Metamorphose der ÖVP – der demokratische Trend geht zum Führer, S. 33 f.) ‚Blau‘ geblieben sind die Freiheitlichen von der FPÖ.

[2] Festlegung von Behördenstrukturen nach den Kriterien Bedarf, flächendeckende Versorgung, Zweckmäßigkeit, Steuerbarkeit und Kosten ... Festlegung von konkreten Wirkungszielen mit aussagekräftigen, messbaren Indikatoren. Fortsetzung des durch den Österreich-Konvent begonnenen Prozesses der Deregulierung und Rechtsbereinigung sowie allenfalls Teil-Neukodifikation des österreichischen Verfassungsrechts. (Regierungsprogramm)

[3] ‚Familienbonus Plus‘ in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr (die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert): Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Der ‚Familienbonus Plus‘ ist nicht negativsteuerfähig. (Regierungsprogramm)

[4] Verlierer ... Bei der neuen Sozialhilfe sind es in erster Linie Mehrkindfamilien und Flüchtlinge... [Es] treffe ‚hauptsächlich Familien mit Migrationshintergrund‘, schreibt das Sozialressort im Gesetzesentwurf fast schon stolz. (Der Standard, 4./5. Mai 2019) Wieso „fast“?

[5] Das rechtliche Vehikel der Neugestaltung ist ein „Grundsatzgesetz“ nach Art. 12 der österreichischen Bundesverfassung – „Bundessache ist die Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung“. Die Konstruktion bietet viele Gelegenheiten zum juristischen Einspruch, da sich die Organe über „Grundsatz“ versus „Ausführung“ einigen müssen. Wegen dieser leidigen „Kompetenzverflechtung“ steht der Art. 12 auf der Abschussliste der türkis-blauen Regierung: Kompetenzentflechtung, insbesondere Abschaffung des Kompetenztypus der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung. (Regierungsprogramm)

[6] Die historisch als privater Verein gegründete „Wiener Gebietskrankenkasse“ etwa ist wie die übrige österreichische Sozialversicherung in Form der Selbstverwaltung organisiert. Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat Aufgaben der öffentlichen Hand Personengruppen überlässt, die davon unmittelbar betroffen sind. (Kranken)Versicherungsträger sind Körperschaften öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie handeln weisungsfrei durch Organe, und zwar durch die Selbstverwaltungskörper. Dem Staat steht ein Aufsichtsrecht zu. Diese Organisationsform garantiert somit größtmögliche Nähe zu den Versicherten und Unabhängigkeit vom Staat. (Homepage WGKK)

[7] Der Kurier, in dieser Hinsicht noch dem alten Denken verhaftet, nennt das einen Angriff auf die heiligen Kühe Föderalismus und Sozialpartnerschaft. Die bisher gepflogene Selbstverwaltung in der Sozialversicherung bedeutet ja nichts anderes als eine Autonomie der Versichertengemeinschaft und der Länder vom Ministerium. Eine Unabhängigkeit von parteipolitischem Hü und Hott spricht für die Selbstverwaltung, weil das Sozialsystem dadurch berechenbar und verlässlich ist... Die Regierung verstaatlicht das Gesundheitssystem schleichend. (Kurier, 6.5.19)

Der Standard (8.3.19) bemerkt den Angriff auf die Rechte der einzahlenden Beschäftigten: Nicht verfassungskonform sei die Parität zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern in den Gremien. In der Krankenversicherung der Unselbstständigen seien die Dienstgeber Außenstehende, sie zahlen auch nur 28,9 Prozent ein. Die Kassenbeiträge werden überwiegend als kollektivierte Lohnteile verbucht, weswegen den Vertretern der Dienstnehmer bisher die Mehrheit in den zuständigen Kommissionen und Körperschaften zusteht. Weil die Vertreter der sieben Millionen ÖGK-Versicherten überstimmt werden können, könnten etwa leicht Selbstbehalte gegen den Willen der Dienstnehmer eingeführt werden... Verfassungswidrig ist für den Experten vor allem der Eingriff in die Selbstverwaltung. Die Ministerin könne in fast alle Geschäfte eingreifen. Der am Freitag bekannt gewordene Fall, dass in der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) das Ministerium als Aufsichtsbehörde die Gehaltserhöhung für OP- und Gipsassistenten nicht genehmigt hat, werde künftig Gang und Gäbe. Außerdem könnten etwa Verträge mit Ärzten aufgehoben werden. (Ebd.)

 Eine kleine Gehässigkeit gegenüber den Arbeitnehmervertretern kommt sachlich als Qualifikationsnachweis daher: Die vorgesehenen Eignungstests für die Versichertenvertreter, von denen Prüfungen im Sozialversicherungs- und Haushaltsrecht verlangt werden, widersprechen den demokratischen Grundsätzen, meinte der Experte. Das wäre so, als würde man von Abgeordneten eine Staatsprüfung in Verwaltungs- oder Verfassungsrecht verlangen. Die Zahl der passiv Wahlberechtigten werde damit eingeschränkt. (Der Standard, 8.3.19)

 Ein Dauerstreit zwischen den Kassen und den Unternehmen, nämlich die Frage der arbeitsrechtlich korrekten, für die SV-Beitragshöhe maßgeblichen Einstufung der Dienstnehmer in die breite Palette der rechtlich möglichen Beschäftigungsverhältnisse soll etwas entschärft bzw. zumindest verlagert werden: Auch die Übertragung der Beitragsprüfung an die Finanzämter sei ein Eingriff in die Selbstverwaltung und damit verfassungswidrig. (Der Standard, 8.3.19)

[8] Am Rande erfährt man, dass die neue Rechtslage die Arbeitszeit-Regelungen nur an die Realität anpasst: In einigen Branchen (v.a. Tourismus, Gastgewerbe) waren die Beschäftigten bisher gehalten, ihre Stundenzettel zu fälschen, damit die Firma nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Siehe dazu: Ein 12-Stunden-Tag für Österreich – Von der Schwierigkeit der Lohnarbeiter, mit Zeit und Geld umzugehen in GegenStandpunkt 4-18)

[9] Kickl will aber auch ein ‚bisserl kreativ‘ sein, was eine generelle Freiheitseinschränkung von Asylwerbern, kriminell oder nicht, betrifft. Allerdings kommt da bloß ein bisserl eine Kreativität beim Beugen oder gar Brechen der Verfassung und der Grundrechte heraus... Kickl will straffällige Asylwerber, die nicht abgeschoben werden können (weil ihr Vergehen zu gering ist und/oder die Strafe abgebüßt wurde oder weil sie kein anderer Staat haben will), ‚örtlich binden‘. Sie sollen in ‚fixen Transitzonen‘ untergebracht werden, aus denen es ‚kein Zurück‘ mehr gibt (Kickl). (Der Standard, 13.1.19)

[10] Der zuständige Landesrat Waldhäusl verlangte unter anderem die Bewachung durch einen Hund, eine Kamera beim Eingang und einen Zaun aus Stacheldraht, ‚damit nicht überklettert werden kann‘. (Der Standard, 15.12.18) Außerdem verlangt der gute Landesrat von denen, die er einsperrt, noch eine Kleinigkeit. Er hat Zehn Gebote für Zuwanderung verlautbart, deren eines lautet: Du sollst Österreich gegenüber Dankbarkeit leben. Wir geben diesen Menschen Schutz auf Zeit und alles, was sie brauchen. Dafür erwarten wir auch eine gewisse Dankbarkeit. (Der Standard, 13.5.19)

[11] Herbert Kickl will neue Räume des Rechts betreten. ‚Ich denke, dass es unverantwortlich wäre, wenn die Tür offen ist und wir das nicht nutzen‘, sagte der Innenminister (FPÖ) am Montag. Die Tür, die ist eine EU-Richtlinie, die es laut Kickl erlaube, Asylwerber präventiv in Haft zu nehmen. Das soll passieren, wenn Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung besteht – oder, wie es Kickl ausdrückt, jemand ‚im Geiste schon den Sprengstoffgürtel angeschnallt hat‘. Abseits von markigen Sprüchen bleiben aber wenig Anhaltspunkte, was zur umstrittenen Haft auf Verdacht führen soll... Für das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) bleiben bis zum Vorliegen eines Gesetzesentwurfs vor allem zwei Fragen offen, erklärt eine Sprecherin: Erstens gehe man davon aus, dass eine Bedrohung der nationalen Sicherheit ‚nur in krassen Einzelfällen‘ zutrifft – und was könnte da zutreffen, das nicht ohnehin vom Strafrecht erfasst wird? Zweitens sei fraglich, wie die Haft nur für Asylwerber nicht diskriminierend sein kann... Alexia Stuefer, Vizepräsidentin der Vereinigung der StrafverteidigerInnen, sieht die Pläne des Innenministeriums als ‚eine beispiellose Grenzüberschreitung‘. Kickl stelle damit ‚die Menschenrechtskultur der Nachkriegszeit‘ infrage. Die SPÖ zeigt sich allerdings gesprächsbereit – mit Einschränkungen. Nach dem Burgenländer Hans Peter Doskozil hat sich am Montag auch der Wiener Landeschef Michael Ludwig dafür ausgesprochen, eine Sicherheitshaft zu diskutieren, aber dann auch für Österreicher. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner will das Thema nicht anhand von Überschriften diskutieren... Schon ab Freitag verfügt Kickl übrigens eine nächtliche Ausgangssperre für Asylwerber: Der sollen sie ‚freiwillig‘ zustimmen. Allerdings: Tun sie das nicht, werden sie in ein Quartier ‚abseits der Ballungsräume‘ verlegt, wo man sich in der Nacht auch weniger gut ‚die Zeit vertreiben‘ kann, wie Kickl sagt. (Der Standard, 26.2.19)

[12] Ein erster diesbezüglicher Anlauf war in der Wortwahl offenbar nicht deutlich genug: Und wenn wir ein Interesse daran haben, rasch abzuwickeln, dann macht es auch Sinn, die Personen, die sich also in Österreich um Asyl bewerben, die unseren Schutz gerne haben wollen, an einem Ort auch zu zentrieren. (Homepage des BMI, Interview vom 4.1.18) Erst „konzentriert“ wurde moniert.

[13] Auf derselben Linie liegt es, wenn Strache in dem Ibiza-Video mehrfach als Bedingung für den angestrebten Deal mit der leider falschen Oligarchen-Nichte die Einhaltung der Rechtslage anmahnt: Nicht um Unterordnung unter womöglich restriktive Formvorschriften des – damals noch zukünftigen – Regierens geht es da, sondern um deren schlaue Anpassung ans Gewünschte und Abgemachte.