Seit 2005 gilt für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags das sog. ‚Transparenzgesetz‘. Danach müssen sie, ob es ihnen passt oder nicht, Einkünfte, die sie aus Tätigkeiten neben der Ausübung ihres Mandats erzielen, offenlegen. 9 Vertreter des Hohen Hauses, denen das überhaupt nicht passt, entdecken in dieser Verpflichtung einen verfassungswidrigen Eingriff in den freiheitlichen Status des Abgeordneten, den sie genießen.