Ozon ist Nebenprodukt des kapitalistischen Alltags, das Ausmaß der Schädigung muss per staatlichem Grenzwert geregelt werden, um die erlaubte Vergiftungsrate des nationalen Volkskörpers festzulegen. Dass sich dabei allemal die Volksgesundheit dem reibungslosen wirtschaftlichen Betrieb unterzuordnen hat, ist für die Quantifizierung wie Messung des Grenzwerts ausschlaggebend, insofern kommt ein allgemeines Fahrverbot nur als Regelung seiner Ausnahmen infrage. So ist das Entscheidende, nämlich die rechtliche Aufsicht über diese Sphäre, geleistet.