Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Eine Dioxinwolke erfährt ihre sachgerechte Abwicklung
Ein europaweit führender Entsorger von industriellen Reststoffen bläst aus seiner Anlage eine Dioxinwolke über Duisburg. Ein Grund zur Sorge für die wachsame Öffentlichkeit und die staatliche Aufsicht – um den Kapitalstandort Ruhrgebiet!
Aus der Zeitschrift
Teilen
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Eine Dioxinwolke erfährt ihre sachgerechte Abwicklung
In der Revierstadt Duisburg hat der europaweit führende
Entsorger industrieller Reststoffe,
Berzelius-Umwelt-Service (B.U.S.), eine Recyclinganlage
stehen, in der aus zinkhaltigen Stäuben, die in Stahl-
und Edelstahlwerken als Abfall anfallen, der Rohstoff
Zink zurückgewonnen wird. Dieser Service zum Nutzen
der Kunden und zur Schonung der Umwelt
– so das
saubere Motto der Betriebsleitung – macht dieser Tage
Schlagzeilen:
„Unbemerkt löst sich ein Abluftrohr von der Filteranlage für Zinkoxyde. Statt der harmlosen Abluft hat sich der dioxinhaltige Zinkstaub den direkten Weg in einen 24 Meter hohen Metallschornstein gesucht. Die Druckluft bläst über eine Tonne des klebrigen schwarzen Staubs in die Nacht über dem Werk. Eine dicke Staubschicht (ca. 1 cm) geht in der Umgebung nieder – auch im Wohngebiet!“ (Bild, 19.3.)
1.
Lokalpresse und Behörden erstatten angesichts dieses
Störfalls
detailliert Bericht – darüber, was ihnen
alles absolut selbstverständlich ist. Sie informieren
über die toxischen Stoffe, mit denen in der
Recyclingfirma täglich hantiert wird; sie vermelden, was
bisher so alles von den Anwohnern unbemerkt
über
die Bühne gegangen ist (Mindestens zehn Störfälle bei
der B.U.S. Metall GmbH seit Juni 1998
, WAZ, 26.3.);
sie beziffern, wozu sich die harmlose Abluft
in
der Region schon addiert hat; sie gehen unbefangen von
der Gefahr aus, die ein solches Werk für die
Beschäftigten und für seine Umgebung darstellt.
Denn ein bißchen dringt immer auch nach draußen,
in die lokale Luft. Da gehört das „Seveso-Gift“ TCDD, das
zu den giftigsten von Menschen hergestellten
Verbindungen
zählt (WAZ,
19.3.), zwar eigentlich nicht hin. Es ist aber da,
erst in der Atemluft, dann im Boden, schließlich in der
Nahrungskette Duisburger Schrebergärtner – und auch gar
nicht so „unbemerkt“: Sein Ausstoß wird laufend gemessen,
von staatlichen Behörden zu einer „durchschnittlichen
Dioxinbelastung“ hochgerechnet, und verantwortungsvolle
Umweltbeamte wachen darüber, daß dieser „Prüfwert“ beim
Betrieb der Anlage nicht überschritten wird.
Und wenn dann doch etwas passiert? Dann liegt
einer jener Störfälle vor, die allen
Sicherheitsauflagen zum Trotz nicht gänzlich
auszuschließen sind
(Höhn, grüne
NRW-Umweltministerin). Weshalb, darüber wird der
Ruhrgebietler rauh, aber herzlich aufgeklärt: Er lebt
schließlich in keinem Luftkurort
, sondern an einem
Industrie-Standort
, wo er mit sowas einfach
rechnen muß. Lächerlich macht sich, wer das nicht
akzeptieren will und heute noch meint, einen Skandal
anprangern zu müssen:
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne, und wo Wiederaufbereitungsanlagen giftige Stoffe in den Rohstoffkreislauf zurückführen sollen, kann mal was passieren. Blauäugig und/oder ohne Kenntnis der industriellen Produktionsprozesse ist, wer das Gegenteil behauptet.“ (FR, 19.3.)
Sicher fällt in industriellen Produktionsprozessen jede Menge Abfall an, der entsorgt oder wiederaufbereitet werden muß; es kann auch „mal passieren“, daß giftige Verbindungen anfallen: Wegen Industrie passiert allerdings überhaupt nichts – die systematische Schädigung von Mensch und Natur geht schon auf das Konto des kapitalistischen Zwecks, der sich industrieller Techniken bedient.
2.
Die Frage, ob ein Produkt giftig oder ungiftig ist, stellt sich im Kapitalismus nicht bzw. gleich so, daß sie zum Material eines Interessengegensatzes wird: Was vom Standpunkt des Interesses an einem astreinen Gebrauchswert ziemlich vernünftig wäre – das Zeug soll für seinen Produzenten möglichst ungefährlich und den Konsumenten bekömmlich sein –, steht sofort im Widerspruch zum Interesse kapitalistischer Warenproduzenten, die ihre Produkte mit Gewinn verkaufen wollen und deswegen alles unternehmen, um deren Kostpreis zu senken. Dieser Interessengegensatz ist allerdings eindeutig zugunsten von letzteren entschieden: Als Kommandeure der Produktion entscheiden sie über den Gebrauch eines Werkstoffs – nicht nach dem für sie sachfremden Kriterium seiner Unbedenklichkeit für Leib und Leben, sondern nach Maßgabe seiner Brauchbarkeit für die Verwertung ihres Kapitals. Im Umgang mit dem Abfall ihrer Gewinnproduktion bleiben sie diesem Prinzip treu. Ihn danach zu trennen, was gefahrlos neu zu verarbeiten und was wegen Ungenießbarkeit aus dem Verkehr zu ziehen wäre, ist kapitalistisch abwegig. Kapitalistisch sachgerecht ist das Gegenteil: Sofern sich damit Geld verdienen läßt, ist erst einmal alles brauchbar; ob dabei ungesunde „Neben“wirkungen auftreten, fragt kein Recycling-Konzern oder mittelständischer Giftmüllexporteur. Ist umgekehrt mit dem Abfall kein Geschäft zu machen, handelt es sich um nichtsnutzigen Unrat, dessen Beseitigung Unkosten verursacht; also hat er ohne großen Aufwand in der Luft oder im Meer zu verschwinden.
Dieser Maßstab, der das Kapital zur Wiederverwertung ebenso motiviert, wie er sie unattraktiv bis lästig machen kann, war schon Marx bekannt:
„Diese Abfälle – abgesehen von dem Dienst, den sie als neue Produktionselemente leisten – verwohlfeilern, im Maß, wie sie wieder verkaufbar werden, die Kosten des Rohstoffs. Die Verminderung der Kosten dieses Teils des konstanten Kapitals erhöht pro tanto die Profitrate.“ (Das Kapital, Bd. 3, S.90)
Weil und wenn es sich für sie rechnet, werden Kapitalisten zu geschäftigen Resteverwertern; allerdings auch nur dann. Jedenfalls hat diese Grundrechenart 100 Kapitalismus-Jahre später dazu geführt, daß die Verbilligung der Entsorgung des industriellen Drecks und die Wiedergewinnung von „Wertstoffen“ aus ihm nicht nur unverzichtbarer Bestandteil jeder betrieblichen Kostenkalkulation, sondern Geschäftsgrundlage einer eigenständigen Branche ist. Deren Dienste sind insoweit gefragt, als sie zum einen kostengünstige Entsorgungsalternativen bieten, zum anderen wiederverkäufliche Rohstoffe hervorbringen; beides zu konkurrenzfähigen Weltmarktpreisen, versteht sich. Ein notwendigerweise schmutziges und risikoreiches Geschäft – für die Umgebung. Denn der Zweck heiligt den Dreck. Er ist unvermeidbar, nicht weil man ihn nicht vermeiden könnte, sondern weil die Chefs von Maschinerie und großer Industrie diesen Standpunkt gar nicht kennen: Wirkungen seiner Gewinn-Produktion auf Mensch und Natur sind dem Kapital schlicht und ergreifend egal. Daher ist schon im Normalfall die handelsübliche Vergiftung von Luft, Wasser und Boden inbegriffen. Wenn dabei dann „mal was passiert“, fallen die Folgen immer gleich mehr oder minder katastrophenmäßig aus.
3.
Leicht absurd ist es da schon, wenn die oberste Umweltaufseherin für NRW vermelden läßt, das Dioxin sei „trotz aller Sicherheitsauflagen“ ausgetreten. Schließlich macht der Gesetzgeber den Kapitalisten bei der geschäftsmäßigen Benutzung von Land und Leuten Auflagen. Mit diesen reagiert er auf die Folgen der kapitalistischen Bewirtschaftung seines nationalen Standorts, die möglichst umfangreich stattfinden soll. Wohlwissend, daß die „Springquellen allen Reichtums“ durch ihren kapitalistischen Gebrauch gründlich „untergraben“ werden, hält er seinen Unternehmerstand in Gestalt von Vorschriften zu gewissen Rücksichten auf den Erhalt der nationalen Arbeitskraft und der allgemeinen Produktions- und Lebensbedingungen an. Wobei er zurecht davon ausgeht, daß sich an der Produktionsweise, die er beherbergt, seit Marxens Zeiten nichts geändert hat:
„Was könnte die kapitalistische Produktionsweise besser charakterisieren als die Notwendigkeit, ihr durch Zwangsgesetz von Staats wegen die einfachsten Reinlichkeits- und Gesundheitsvorrichtungen aufzuherrschen?“ (Kapital, Bd. 1, S. 505)
Nicht einmal das Messen der Giftquanta, die ihre Fabriken verlassen, ist für marktwirtschaftlich kalkulierende Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. „Unfälle“, d.h. „überhöhte“, das genehmigte Maß übersteigende Schadstoffquoten, nehmen sie daher als solche gar nicht wahr; also müssen sie selbst zur Aufsicht über den Scheiß, der aus ihren Schloten kommt, genötigt werden. Der Einbau von Filtern, muß ihnen schon wieder vorgeschrieben werden…
Und kaum macht sich der Staat an den Erlaß solcher Vorschriften, ist sofort wieder Rücksicht auf das Geschäftsinteresse angesagt – was keineswegs so ‚inkonsequent‘ ist, wie manch enttäuschter Idealist eines wirksameren Umweltschutzes vermutet: Schließlich will der ideelle Gesamtkapitalist das Geschäft auf seinem Territorium ja nicht behindern, sondern dessen Grundlagen erhalten. Die Staatsgewalt selbst hat das Interesse des Kapitals ja prinzipiell ins Recht gesetzt – bei herrschender Eigentumsordnung und wachsenden Profitraten soll die Gesundheit von Volk, Flora und Fauna nicht übermäßig ruiniert werden.
Entsprechend sehen die Auflagen, die der Staat seinen Unternehmern macht, dann auch aus. So erfährt man im Falle der Duisburger Recycling-Firma und ihres Umgangs mit Dioxin z.B., daß die zuständigen Stellen der bei diesem Gift anerkanntermaßen endgültig absurden Unterscheidung von ‚giftigen‘ und ‚ungiftigen‘ Dosen Gift in der Weise Rechnung getragen haben, daß sie den in der Regel gemessenen Niederschlag von 100 Nanogramm (milliardstel Gramm) auf den ausschlaggebenden Testgeländen (Spiel- und Bolzplätze) kurzerhand zum zulässigen Maß für die Vergiftung von Mensch und Natur erklärt haben.
Enthält die Bodenprobe dann „trotzdem“ einmal einen Dioxingehalt von 820 Nanogramm je Kilo Staub, gilt es den Schaden zu bewältigen. Und zwar mit der gebotenen Sorgfalt, unter Beachtung aller konkurrierenden Gesichtspunkte kapitalistischer Umweltpolitik:
Erstens ist zu ermitteln, ob überhaupt ein Schaden in dem
Sinn vorliegt. Denn entscheidend ist ja nicht die
Tatsache, daß das Gift in der Welt ist und die Leute
erwiesenermaßen schädigt, sondern die staatliche
Definition des Schadens. Nach einem technisch
komplizierten Verfahren, das 30 Stunden dauerte
, kann
Höhn mit einer guten und einer schlechten Nachricht
aufwarten:
„Für eine akute Gefährdung müßten die Dioxin-Konzentrationen im ausgetretenen Staub höher sein. Dies sind sie Gott sei Dank nicht. Aber Dioxin ist ein langfristig wirkendes Gift, das sich im Körper ablagert und zunächst das Immunsystem schwächt. Schließlich kann Dioxin Krebs auslösen.“
Ein zweites Seveso ist in DU-Hüttenheim nicht passiert. Ein Notstand muß nicht ausgerufen werden. Die damit verbundene Störung des allgemeinen Geschäftsgangs kann vermieden werden. „Akut“ ist niemand betroffen, weil das dafür einschlägige Maß der Gefährdung staatlicherseits höher angesetzt ist. Und wer will bei einem langfristig wirkenden Gift schon wissen, ob der Krebs in 10 Jahren von ihm herrührt; ein der Recyclingfirma zurechenbarer Personenschaden liegt da jedenfalls nicht vor. Einfach abwinken will die Umwelt-Aufseherin aber auch nicht. Offenbar rechnet sie mit Adressaten, die selbst spätestens bei der Mitteilung ‚keine akute Gefahr‘ abwinken, weil sie Umweltpolitik sowieso für ein zum Schaden der nationalen Wirtschaft übergebührlich aufgeblasenes Thema halten und nicht einmal das bißchen Beschränkung im Auge haben, das sie dem Kapital bei der Ruinierung von Land und Leuten auferlegt. Ihnen gegenüber besteht die Ministerin darauf, daß Leichtfertigkeit da fehl am Platze ist – schließlich braucht es auch künftig Leute wie sie, die immer „alles Menschenmögliche“ für die Umwelt tun und dafür gewählt werden wollen.
Zweitens wird geputzt. Nach einiger Zeit sogar
nicht mehr bloß durch die Anwohner, denen eine Hotline
Handreichungen für den sachgerechten Umgang mit der
dioxinhaltigen Schicht bietet, die sich über alles gelegt
hat: Hände waschen, Kinder nicht draußen spielen
lassen, nicht mit verschmutzten Schuhen in die Wohnung
gehen
(Höhn), bis ein
Gift weggewienert ist, das sich nicht abbaut
. Das
Problem darf – soviel Professionalität muß sein – die
Putzkolonne der B.U.S. bewältigen, die eigenes
Personal einsetzt, damit die Leute nicht ihre Gartenmöbel
selbst abwaschen müssen
(taz). Das schafft 630-Mark-Jobs und
beruhigt die steuerzahlende Zivilbevölkerung.
Drittens werden Verantwortliche gesucht und gefunden. Am Unfall selber ist niemand schuld – das sagt ja schon der Begriff ‚Unfall‘! Aber melden hätte der Betrieb es müssen; das hat er unterlassen. Und selbst da fragt keiner, wieso sich eine solche Meldung nicht von selbst versteht. Niemand kritisiert den Standpunkt des Geschäfts, von dem aus es lauter gute Gründe gibt, die – nicht umsonst eigens vorgeschriebene – Meldung eines außerplanmäßigen Giftausstoßes tunlichst zu unterlassen: Die hätte eine Unterbrechung der Produktion zur Folge, könnte die Auflage, kostspielige Umrüstungen vorzunehmen, nach sich ziehen, würde womöglich Schadensersatzansprüche gegen die Firma lostreten – also wird sie geflissentlich vermieden.
Das fordert dann die staatliche Behörde heraus, die wegen des Verstoßes gegen die Meldepflicht ein Verfahren gegen das Unternehmen anzettelt und damit gleichzeitig der Öffentlichkeit den Maßstab dafür vorgibt, was das eigentlich Kritikable an dem Vorfall ist. Das Gift ist da schon längst vergessen, wenn sich die Kommentatoren darüber aufregen, daß das Unternehmen die Kompetenzen der zuständigen Ministerin mißachtet hat, und sich anschließend wieder abregen. Man hat ja einen Verstoß ausgemacht, also einen Schuldigen, und damit den Beweis, daß die ganze kapitalistische Welt mit ihren absurden Interessenkollisionen sogar in der Vergiftungsfrage schwer in Ordnung ist; bloß die miese Gesinnung mancher (Un-)Verantwortlicher macht manchmal einen Strich durch die Rechnung.
Deswegen ist eine Genehmigungsbehörde für Giftfabriken ja
so wichtig: Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit
kapitalistischer Rücksichtslosigkeit im Umgang mit Land
und Leuten, die das nordrheinwestfälische
Wirtschaftswachstum erfordert, waltet sie ihres Amtes und
paßt auf, daß nur anständige Menschen mit Gift hantieren.
Auch Unternehmer, die Filter, weil sie ihr Geld kosten,
mit gutem Recht für wirtschaftsfeindlich halten, sollen
wenigstens die Vorschriften achten, die der Staat zwecks
kontrollierter Schmutz-Emission erläßt. Das eingeleitete
Verfahren wegen Unzuverlässigkeit
ist Strafe für
die Absicht einer ungesetzlichen Abfallentsorgung
.
Wer „Unfälle“ verheimlicht, hat das Vertrauen
einer Ministerin, mit der man doch über jeden Dreck reden
kann, mißbraucht und die Lizenz zum Versauen verwirkt.
Die Politik, die dem Kapital Auflagen macht, muß dafür ihrerseits den Maßstab der Zumutbarkeit achten. Die Gesundheit der Bilanzen, von der „unser“ Wachstum hier und heute lebt, darf vom zukunftsweisenden Erhaltungsstandpunkt allgemeiner Produktionsvoraussetzungen nicht unzumutbar behindert werden: Der Staat rechnet – wohlweislich – mit dem Schlimmsten, will die Schäden – dabei – möglichst gering halten, und kommt – deshalb – immer wieder darauf zurück, daß er dem Interesse an Profit nicht weh tun darf. Folgerichtig bemessen sich umweltpolitische Entscheidungen letztlich daran, wie gut sie dem Standort bekommen. Der bedarf langfristiger Pflege, vor allem aber akuter Förderung: Weil jede Auflage ein Anschlag auf das empfindliche Investitions-„Klima“ ist – Investoren atmen in schlechter Luft offenbar besser –, kommen die berühmten „hohen deutschen Umweltstandards“ – wo viel Dreck, da viel Filter – als Fesseln moderner Standortpolitik unter Beschuß. In einem patriotischen Geistesklima, wo die Schließung extremer Giftschleudern als „Vernichtung von Arbeitsplätzen“ kritisiert wird, erscheint eine Höhn mit ihrem Öko-Getue deshalb glatt wie eine Behinderin des Rechts deutscher Wertarbeiter auf garantiert dioxinhaltige Jobs. Das braucht die Nation „in den Zeiten der Globalisierung“, wo die Konkurrenz „uns“ mit „Umweltdumping“ die Luft zum Atmen nimmt.
*
Linientreu, aber auch etwas hintendran, also die
Saubermänner von der FR, die im Vertuschen von
Dioxinwolken eine mögliche Vergiftung des
Investitionsklimas entdecken: Solch Benehmen nach
Industrieherrenart ist es, was dem vielbeschworenen
Standort Deutschland wirklich schadet.
(19.3.) Wenigstens haben sie verstanden,
daß der eigentlich Betroffene der Kapitalstandort ist.
Fehlt nur noch die freie Information nach Talkmasterart,
dann ist der Giftstandort Deutschland wieder in Ordnung.