Da der Staat seine Bürger durch die Unterwerfung unter das Gesetz zwingt, sich als Privateigentümer zu erhalten, ergreift er zusätzliche Maßnahmen, die garantieren, dass sich die Individuen trotz der Gegensätze der Konkurrenz entsprechend ihren Mitteln reproduzieren. Die negativen Wirkungen der durch das Recht formell gesicherten Konkurrenz auf die Reproduktion der Bürger sind für den Staat Anlass zu kompensatorischer Tätigkeit, die der Aufrechterhaltung der Eigentumsordnung dient.