„Kompromiss“ auf dem EU-Gipfel in Brüssel:
Der Streit der Nationen um die Geschäftsordnung ihrer Konkurrenz in und um Europa

Im Vorfeld des europäischen Gipfeltreffens in Brüssel ist von einem „Schicksalsmoment für die Union“ die Rede. Eine „heillose Konfrontation“ machen Kenner der europapolitischen Szene aus, und keineswegs nur Journalisten beschwören die Gefahr, dass „die Europäische Union zerfällt“: Diplomaten aus 27 Nationen mit dem EU-Kommissionspräsidenten vorneweg versichern jedem, der es wissen will, dass „Europa auf dem Spiel steht.“ Gegenstand des ernsten Zerwürfnisses ist ein Vertragsentwurf der deutschen Kanzlerin und amtierenden EU-Ratspräsidentin: Mit dem will sie ihr erklärtes Hauptanliegen voranbringen, in der offenen Frage der Formulierung und Festschreibung eines Alias für die EU-Verfassung „zum Durchbruch zu gelangen“ (Merkel). Man trifft sich, und, wie es übereinstimmend heißt, nach „dramatischen Verhandlungen“ finden Europas Nationen letztlich doch noch zu einem „Kompromiss“ über den Reformvertrag.

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„Kompromiss“ auf dem EU-Gipfel in Brüssel:
Der Streit der Nationen um die Geschäftsordnung ihrer Konkurrenz in und um Europa

0. Die Frohe Botschaft vorweg: Entwarnung!

Im Vorfeld des europäischen Gipfeltreffens in Brüssel ist von einem Schicksalsmoment für die Union die Rede. Eine heillose Konfrontation machen Kenner der europapolitischen Szene aus, und keineswegs nur Journalisten beschwören die Gefahr, dass die Europäische Union zerfällt: Diplomaten aus 27 Nationen mit dem EU-Kommissionspräsidenten vorneweg versichern jedem, der es wissen will, dass Europa auf dem Spiel steht. Gegenstand des ernsten Zerwürfnisses ist ein Vertragsentwurf der deutschen Kanzlerin und amtierenden EU-Ratspräsidentin: Mit dem will sie ihr erklärtes Hauptanliegen voranbringen, in der offenen Frage der Formulierung und Festschreibung eines Alias für die EU-Verfassung zum Durchbruch zu gelangen (Merkel). Man trifft sich, und, wie es übereinstimmend heißt, nach dramatischen Verhandlungen finden Europas Nationen letztlich doch noch zu einem Kompromiss über den Reformvertrag. Für die deutsche Öffentlichkeit ist die erfolgreiche Einigung selbstverständlich dem Verhandlungsgeschick der Kanzlerin zu verdanken. Sie selbst sieht das viel bescheidener: Für sie ist der Text, auf den man sich einigt, ein Erfolg für Europa. Schon beim Festakt zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge hat sie verlauten lassen: Stillstand ist Rückschritt!, logisch also, dass mit dem Ergebnis des Gipfels Europas Fortschritt feststeht: Wir haben den Stillstand überwunden. Am Ende haben wir Vertrauen nicht enttäuscht. Wir haben eine Spaltung vermieden. (Merkel, 27.6.07, Rede im Europäischen Parlament) Und ihr Außenminister bringt diesen Fortschritt, der sich da im Zuge der Überwindung von Stillstand und Rückschritt eingefunden hat, wie folgt auf den Punkt: Ohne die Einigung auf den Kompromiss sei die EU in Gefahr gewesen, sehr viel an Glaubwürdigkeit zu verlieren. (Steinmeier, lt. FAZ, 28.6.)

Eine Glanzleistung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (FASZ, 24.6.) darf man also bewundern. Der kann man bei etwas weniger voreingenommener Betrachtung allerdings auch einiges über die Verfassung des Projekts entnehmen, das von Frau Merkel so verdienstvoll befördert worden ist: Der seltsam negative Charakter der Erfolgsmeldungen ist dann nämlich gar nicht zu übersehen. Dass der Dissens der europäischen Nationen nicht zum Eklat des Auseinanderbrechens ihrer Union geführt hat, dass sie sich überhaupt noch haben einigen und Europa damit hat zeigen können, dass es noch handlungsfähig ist: Wer so etwas als Erfolg und Weichenstellung für Europas Zukunft vermeldet, stellt der aktuellen Verfassung einer auf Gemeinschaftlichkeit verpflichteten Union ein nicht eben gutes Zeugnis aus. Weil diese Verfassung dem deutschen Außenminister gut genug bekannt ist, rückt er auch gar nicht das Verhandlungsergebnis, sondern die weitere Pflege eines wahrheitswidrigen Anscheins als Großtat deutscher Gipfeldiplomatie in den Vordergrund: Für die gerettete Glaubwürdigkeit der EU bedankt er sich, dafür also, dass den Nationen über alle ihre Gegensätze die weitere Selbstdarstellung als durch den Willen zum Miteinander vereinter Block am Leben geblieben ist. Und wenn die deutsche Führungsmacht dieser Union, die es gerade so eben noch hinbekommen hat, ihre Partner auf einen Konsens zu verpflichten, allein das als Erfolg für Europa rühmt, dann lässt sich dem schon auch entnehmen, wie es um die Vision eines einigen Europa bestellt ist, von der die Kanzlerin sich beseelt gibt: Die scheint mit dem Umstand zusammenzufallen, dass der Führungsmacht, die sich ihr entschlossen verschrieben hat, auch der Beweis ihrer Führungsstärke gelingt. Mit einem hat die Kanzlerin freilich recht: Europa ist auch mit diesem Gipfel wieder mal ein Stück vorangekommen. Fragt sich nur, wobei eigentlich.

1. Eine Anfrage der deutschen Ratspräsidentschaft: Ein bisschen mehr Europa – ist das noch zu haben?

a) Die Angelegenheit, über die sich die Nationen Europas erst nicht und dann doch haben einigen können, betrifft der Sache nach Fortschritte der politischen Geschäftsordnung ihrer Union, des institutionellen Rahmens, in dem ihre Zusammenarbeit in den vielfältigen Politikbereichen vonstatten geht, in denen sie es miteinander zu tun haben. Deutschland, turnusgemäß mit dem Vorsitz im EU-Rat bedacht, setzt das umstrittene und an zwei Volksabstimmungen schließlich gescheiterte Projekt einer ‚europäischen Verfassung‘ in der modifizierten Gestalt eines Vertragsentwurfs auf die Tagesordnung – und lässt über das Gewicht, das dem Europas Nationen zur Zustimmung angetragenen Vorschlag zukommt, keinen Zweifel aufkommen: Es gelte, die europäische Union demokratischer, handlungsfähiger, effizienter und transparenter (Programm der deutschen EU-Präsidentschaft) zu machen, und von der allgemeinen Akzeptanz der hierzu entworfenen Verfahrensregeln macht die Kanzlerin den gesamten Erfolg ihrer Ratspräsidentschaft abhängig. Im wesentlichen sehen diese neu gefassten Bestandteile der EU-Satzung für den Geschäftsverkehr der Nationen vor: Eine Modifikation des Mehrheitsbeschlussverfahrens in Gestalt einer gegenüber dem Status Quo leicht veränderten Stimmgewichtung der Nationen gemäß ihrer Bevölkerungszahl und in Form der Definition zusätzlicher Politikbereiche, in denen diese Mehrheitsbeschlüsse gelten sollen. Weiter eine Charta europäischer Grundrechte, die vornehmlich unter Berufung auf den Wertehimmel, der unter den Stichworten ‚Mensch‘ und ‚Menschlichkeit‘ die politische Alltagspraxis überwölbt, gemeinsame Prinzipien des Regierens und Wirtschaftens sowie des Prozessierens vor dem europäischen Gerichtshof kodifiziert. Schließlich wird noch die Bündelung des Auftretens der EU nach außen durch das Amt eines europäischen Außenministers vorgeschlagen.

Was da von Deutschland in Sachen ‚Effizienz‘ und ‚Handlungsfähigkeit‘ in der EU angepeilt wird, sucht den schon erreichten Stand des vergemeinschafteten Regierens in Europa fortzuschreiben. Auf den Grundsatz, bei ausgewählten politischen Streitfragen der Mehrheit die Bildung des Konsenses aller zu übertragen, haben sich die konkurrierenden Nationen bereits im Jahr 2000 bei ihrem Treffen in Nizza verständigt. Schon dort machte man sich daran, Politikbereiche, in denen nach diesem Grundsatz Beschluss gefasst wird, auszudehnen und umgekehrt die Veto-Rechte der Mitgliedsstaaten bei Abstimmungen zu beschneiden. Eine Außerkraftsetzung der souveränen Entscheidungsbefugnis der Nationen innerhalb der Union hat man damit freilich nicht eingerichtet. Denn erstens sind vom Grundsatz der mehrheitlichen Beschlussfassung substanzielle Politikbereiche – Steuererhebung, Recht, Militär-, Sicherheits- und Außenpolitik usw. – ohnehin ausgenommen. Und zweitens bleiben die Staaten der Union praktisch auch in den weniger bedeutsamen politischen Entscheidungsfragen dem Prinzip der ‚einvernehmlichen Konsensbildung‘ treu, raufen sich in bewährter Manier zur Einigung durch und schreiten nur ausnahmsweise dazu, Widerstand mit ihren Stimmgewichten zu erschlagen. Von einer ‚De-facto-Entmachtung‘ der Staaten minderen Gewichts, die mit dem Mehrheitsprinzip auf den Weg gebracht wäre, kann also nicht die Rede sein, und diese wird auch nicht darüber eingeleitet, dass nunmehr bei der Gewichtung der Stimmen auch die Bevölkerungszahlen der Staaten Berücksichtigung finden sollen. Nur ein bisschen weiter vertieft werden soll nach deutschem Willen, was seinerzeit bei der ‚Gipfel-Schlacht von Nizza‘ durchgefochten wurde: Noch ein paar Politikbereiche mehr soll es geben, in denen mehrheitlich Beschluss gefasst werden soll, und dabei soll auch noch das Gewicht der gewichtigeren europäischen Staaten ein wenig mehr zum Ausdruck gelangen können.

Was die ‚Charta der europäischen Grundrechte‘ betrifft, so ist die zwar schon eine nagelneue Erfindung, der Sache nach wird in ihr aber nichts festgeschrieben, was in den Nationen selbst nicht ohnehin schon so oder ähnlich üblich ist. Auf den Dreh, sich bei der Ausübung ihrer Macht ganz in den Dienst am ‚Menschen‘ zu stellen und sich als Auftragnehmer derer zu geben, die sie kommandieren, verstehen sich alle Mitgliedsstaaten der EU – auch Großbritannien, das eine eigene ‚Charta‘ oder ‚Verfassung‘ als höheren Berufungstitel für diesen schönen Brauch nicht benötigt und daher auch nicht hat.

Ein ‚europäischer Außenminister‘ schließlich ist gleichfalls ein Novum. Doch mag der auch einem Amt vorstehen, das zusammen mit ihm aus der Taufe gehoben wird: Eine gemeinsame europäische Außenpolitik, ein einheitlicher politischer Wille, den er stellvertretend für die 27 Nationen nach außen repräsentieren würde, kommt darüber, dass man seine Repräsentation institutionell verankert, gleichwohl nicht zustande.

Also fürwahr mehr ‚Demokratie‘ im Prozess der gesamteuropäischen politischen Willensbildung, mehr ‚Effektivität‘ bei der Herbeiführung und Exekution gesamtverbindlicher Beschlüsse und zwei Symbole, die nach innen wie nach außen für die ‚Handlungsfähigkeit‘ eines Gebildes namens EU stehen: In Bezug auf die maßgeblichen Belange staatlicher Souveränitätsausübung ist der deutsche Vorstoß in Sachen politischer Gemeinschaftsbildung in Europa insgesamt besehen so sensationell nicht. Einerseits.

b) Denn andererseits ist diesem Vorstoß schon auch unverkennbar der Wille zu entnehmen, die bündnispolitischen Verfahrensregeln, die Europas Nationen sich für ihren Verkehr untereinander wie nach außen unter dem Obertitel ‚Vergemeinschaftlichung‘ eingerichtet haben, ein Stück weiter in einem auf Europa verpflichtenden Sinn fort- und verbindlich festzuschreiben. Wenn auch beschränkt, so soll es in der Frage der ‚qualifizierten Mehrheitsbildung‘ eben doch weiter vorangehen mit der institutionalisierten Logik eines politischen Beschlussverfahrens, das in zunehmend mehr Politikbereichen nationale Einwände nicht als letztes Wort gelten lässt, jedenfalls noch ein kleines Stück weiter wegführt vom Grundsatz, wonach bei Gemeinschaftsbeschlüssen zwischen den divergierenden nationalen Interessen der Partner der europäischen Union auch Einstimmigkeit vorliegen müsse. Der Fortschritt mag klein sein. Mit ihm ins Auge gefasst aber wird schon, den Dauerstreit der Nationen und ihr ewiges Ringen um die Vereinbarung von Gemeinschaftspositionen in einer ganz bestimmten Hinsicht zu ‚effektivieren‘: Das Gewicht der europäischen Vormächte soll nicht nur in Gestalt der materiellen Erpressungshebel faktisch zu Buche schlagen, die sie zur Erzwingung eines gewünschten Konsenses gegen andere in Anschlag bringen können, sondern in gewissen Grenzen auch unmittelbar in der politischen Geschäftsordnung der Union als ihr vergrößertes Stimmgewicht institutionell verankert werden. Der in dieser Art zu Protokoll gegebene Wille nach mehr ‚Handlungsfreiheit‘ für die europäische Union eröffnet schon den federführenden Mächten mehr Möglichkeiten, im fortwährenden Streit um ihnen dienliche europäische Beschlüsse von Unionspartnern vorgebrachte Einwände zu übergehen, wenn sie sich dafür erfolgreich Mehrheiten schaffen. Also steht mit dem deutschen Vertragsentwurf zur Erneuerung der innereuropäischen politischen Geschäftsordnung an diesem Punkt eine Grundsatzfrage der Gemeinschaft zur Entscheidung an: Wenn auch klein dimensioniert und unter bleibender Berücksichtigung nationaler Vorbehalte, Einwände und Bedenken beim weiteren gemeinschaftlichen Vorgehen, unterbreitet die deutsche Ratspräsidentschaft den Unionsmitgliedern einen Vorschlag für ein gemeinsames Hinarbeiten zu mehr gesamteuropäischer Verbindlichkeit. Damit will man dem Ideal einer EU als tatsächlich ‚handlungsfähiges‘ politisches Subjekt ein wenig näher kommen, materiell über die formellen Verfahren, die es zur ‚effektiveren‘ Vereinbarung europapolitischer Richtlinien und gesamteuropäischer Beschlüsse der deutschen Vorstellung zufolge zu institutionalisieren gelte, und ideell gleich doppelt: Einmal dadurch, dass die Mitglieder der Gemeinschaft sich auf eine gemeinsame Charta verpflichten, sich damit obersten gemeinschaftlichen Rechtsgrundsätzen unterordnen und so ihrem Willen zur Gemeinsamkeit eine – wenn auch nur symbolische, aber eben doch: – eigenständige und verpflichtende Existenz verleihen. Und zweitens dadurch, dass sie die Unverbrüchlichkeit dieses Willens auch nach außen institutionell verankern und in Gestalt eines Außenministers – der freilich neben und getrennt von seinen 27 europäischen Kollegen und nicht als deren Ersatz seines Amtes waltet – dem Rest der Staatenwelt zu verstehen geben, dass sie sich weltpolitisch als ein Machtblock zu positionieren gewillt sind.

c) Der Fortschritt, den die deutsche Ratspräsidentschaft für die Union so tatkräftig anpackt, nimmt sich neben den substantiellen politischen Streitfragen, die die Agenda der EU bestimmen, in mancher Hinsicht aus wie bloß formalistischer Kleinkram, und was die politische Repräsentation eines eigenen Subjekts ‚Europa‘ betrifft, so wird die in dem Vertragskonzept ohnehin auf Symbolismen reduziert, Fahne und Hymne eingeschlossen. Dennoch: Auch in diesen Fragen ist die Weiterentwicklung der Union nur darüber zu haben, dass Europas Nationen sich mehr als bisher als Teil eines übergeordneten Ganzen definieren, sie sich mithin in ihrem Verkehr untereinander bei der Ausübung ihrer souveränen Macht wie bei deren außenpolitischer Repräsentation noch weiter in den Dienst an Europa stellen und sich europäischen Gemeinschaftsbeschlüssen vermehrt unterordnen. Zustande gebracht werden soll und kann dieser Fortschritt nur mit Zustimmung der Adressaten, die sich da nach deutschem Willen auf mehr Enthaltsamkeit in Sachen eigener politischer ‚Handlungsfreiheit‘ und mehr Subsumtion unter einen gesamteuropäisch verfassten politischen Willen verpflichten lassen sollen – und so steht Europa tatsächlich auf dem Spiel: Als wollte die deutsche Führungsmacht den restlichen Unionsmitgliedern das widersprüchliche Grundprinzip ihres Vereins vorbuchstabieren und sie zum positiven Bekenntnis dazu auffordern, es konsequent weiter zu exekutieren, adressiert sie an die einen Antrag auf weitergehende freiwillige Selbstentmachtung. Von ihrer Führungsmacht werden die Staaten Europas dazu eingeladen, mit ihrer Unterschrift unter den Vertragstext das für die Gemeinschaft konstitutive Fortschrittsprinzip zu besiegeln und dessen Weiterverfolgung positiv zu bescheiden, nämlich: Als Haufen konkurrierender Nationen gemeinsam und geschlossen vom nationalen Kalkulieren und Konkurrieren gegeneinander ein Stück weiter zurücktreten und darüber das Gebilde einer ‚Weltmacht Europa‘, zu dessen Zweck sie ja ihre Union gegründet haben, vorwärts befördern. Sie sollen also das Ideal der friedlichen Eroberung fremder Macht gegen sich gelten lassen, mit den eigenen nationalen Interessen hinter das zurückzutreten, was sich auf Basis der in Europa geltenden Macht- und Entscheidungshierarchien als Resultat einer gesamteuropäischen Willensbildung ergibt – und das mutet ihnen einiges zu.

2. Die Streitfrage: Wie viel Europa geht mit der eigenen staatlichen Souveränität zu vereinbaren – und wer bestimmt, was da miteinander vereinbar zu sein hat?

a) In genau der Grundsätzlichkeit, in der die Frage der freiwilligen Unterordnung unter ein Subjekt ‚Europa‘ bzw. unter die Richtlinienkompetenz derjenigen Mächte, die sich für die Gestaltung dieses Subjekts maßgeblich zuständig wissen, auf die Tagesordnung gesetzt wird, wird sie von allen Beteiligten auch genommen. Alle Staaten bemerken, was ihnen mit ihrer Zustimmung zum deutschen Vertragstext abverlangt wird, nämlich in der Tat das Bekenntnis zu mehr Europa, das der Präsident der EU-Kommission nicht oft genug hören kann. Doch während dieses ‚Bekenntnis‘ bei Barroso nur die Déformation professionelle eines Mannes ist, der außer ‚Gemeinschaft‘ und ‚Europa‘ nur noch die Frage im Kopf hat, wie beides am besten funktioniert, verkennen die, die sich da bekennen sollen, den gewichtigen politischen Inhalt keineswegs, den die verlangte Geste in sich birgt. Ganz sachgerecht nehmen sie die Agenda des Gipfels als nationale Grundsatzfrage ihres Verhältnisses zu Europa, als eine Art Schicksalsfrage, die ihre Stellung in der wie zur EU überhaupt betrifft. Entsprechend fundamentalistisch geht es dann auch bei dem diplomatischen Bemühen zu, Nationen die Idee schmackhaft zu machen, weiter auf das Prinzip der freiwilligen Abtretung von Souveränität zugunsten Europas als Weg des eigenen Vorankommens zu setzen.

Die Führungsmacht Deutschland tritt mit der Erhebung der ‚Verfassungsfrage‘ zur politischen Chefsache und dem penetranten diplomatischen Drängen darauf, sie unbedingt mit Erfolg zum Abschluss bringen zu müssen, von vornherein in dem Gestus an und ein halbes Jahr hindurch auf, über Europas Sein oder Nichtsein zu verfügen. Eigens dazu wirft sie die heiß umstrittene Frage einer europäischen Verfassung neu und in leicht modifizierter Form auf, und damit dies garantiert keiner der Beteiligten als bloßen Antrag zur Veränderung der Geschäftsordnung missversteht und abtut, sagt man mehr als deutlich dazu, was hier im Grunde zur einheitlichen Beschlussfassung ansteht: Um ‚Fortschritt‘ oder ‚Rückschritt‘ geht es, wahlweise auch um nichts geringeres als die ‚Zukunft Europas‘ überhaupt. Die Intransigenz, mit der die deutsche Regierung sich als Hauptpropagandist von mehr Verbindlichkeit in Europa vorstellt und während ihrer Präsidentschaft die institutionell vorgesehenen Konsultationen mit den restlichen Mitgliedern der Union dazu nutzt, sie auf ihre Linie zu verpflichten, bekundet hinlänglich das Ungenügen, das man in Berlin an Europa in seiner gegenwärtigen Verfassung findet. Freilich wird man als Generalvertreter eines unbefriedigten Bedarfs nach mehr auf Gesamteuropa versammelter Macht und einem geschlossenen Auftreten des europäischen Machtblocks nach außen schon im Namen Europas vorstellig, und damit werden Europas Nationen von ihrer Führungsmacht gleich einem doppelten Test unterzogen. Einmal ergeht an sie die Anfrage, ob und wie weit sie willens sind, Europa als maßgeblichen Bezugspunkt ihres weiteren nationalen Fortkommens und daher auch als unbedingt weiterzuentwickelndes Subjekt zu würdigen; ob also und in welchem Maß unter ihnen verlässlicher Konsens darüber herrscht, dass nationale Souveränitätsverzichte für ein erfolgreiches Voranbringen der gemeinschaftlichen Geschäftsgrundlage unerlässlich und deswegen auch zu erbringen sind. Und zum anderen werden die Partner der Union daraufhin getestet, ob sie sich der deutschen Führungsrolle akkommodieren und mit Deutschland als der Macht arrangieren wollen, die sich an vorderster Stelle um den weiteren Ausbau Europas zu einem politisch ‚handlungsfähigen‘ Subjekt verdient macht, diesen praktisch herbeiführt und im selben Maße an Führungsmacht dazugewinnt, in dem sie mit ihrem Vorhaben Erfolg hat.

b) So, wie sie von Deutschland gemeint sind, werden beide Anfragen auch verstanden. Die Regierung in Polen stellt sich – auch stellvertretend für einige andere Länder, die sich dann weniger exponieren müssen – mit sichtbarstem Nachdruck dem deutschen Ansinnen entgegen: Einen Vorschlag zur Veränderung der Stimmgewichte in Europa nimmt man in Warschau gleich als nationale Ehren- und Schicksalsfrage, eine marginale Schlechterstellung im Abstimmungsproporz der Nationen wertet man als Versuch, die Nation in Europa endgültig zu unterjochen. Gar nicht um Europa ginge es nämlich, sondern in Wahrheit nur darum, dass Deutschland in bewährter Tradition seinen Nachbarn im Osten zu kommandieren suche, und entsprechend heftig verteidigt man dann die Nation und ihren Status in Europa: Quadratwurzel oder Tod! Andere Staaten, unter ihnen Großbritannien vernehmlich vorneweg, so dass sich Tschechien und die Niederlande als Gegner des deutschen Reformvorschlags gar nicht mehr vordrängen müssen, geben zu verstehen, dass der verlangte Fortschritt zu ‚mehr Europa‘ mit den eigenen Interessen an der Union und mit den Vorstellungen, die man dementsprechend von diesem Gebilde und seinem weiteren Ausbau hat, grundsätzlich nicht zu vereinbaren ist: Großbritannien droht mit Gipfel-Blockade (SZ, 22.6.). So fördert das deutsche Vorhaben, Europa voranzubringen, lauter Gegensätze zwischen den Nationen zutage, die dieses Europa konstituieren. Dem – ja nun wirklich nicht aus der Luft gegriffenen – Vorwurf, die in der Union dominierenden Mächte, Deutschland insbesondere, wollten ihre Vormachtstellung weiter ausbauen und arbeiteten daran, über Formalien der Geschäftsordnung den Rest der Mitgliedsstaaten noch ein bisschen mehr ihrem Willen unterzuordnen, steht der kongenial gegensinnige entgegen, dass sich da Nationen dem nötigen Fortschritt Europas verweigerten, der doch in ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse liege. Zielstrebig stoßen so alle Mitglieder der Union auf die Frage der Machthierarchie in Europa – und drücken an der ihr gegensätzliches Leiden an ihrem Gemeinschaftswerk und dem eigenen Status in diesem aus: Die einen bekunden vernehmlich ihr Leid daran, dass sie das Mehr an gesamteuropäischer Verbindlichkeit nicht herkriegen, das sie unter Aufbietung ihrer geballten Macht und Führungskompetenz herbeizuführen suchen; die anderen geben aus aktuellem Anlass ihr schon länger währendes Leiden darunter zu verstehen, dass die Zugehörigkeit zur europäischen Union in ihrem Fall stets mit der Gefahr einhergeht, in den eigenen nationalen Belangen beschnitten zu werden. Sachlich besehen ist die von der deutschen Kanzlerin in Umlauf gebrachte pathetische Formel ‚Fortschritt oder Rückschritt‘ so daneben also nicht. Denn wieder einmal wird offenkundig, dass nicht wenige und unter denen auch nicht gerade unbedeutende Mitglieder der Union alles daransetzen und ihre Rechte dazu nutzen, substanzielle Fortschritte der Gemeinschaft hin zu mehr politischer Verbindlichkeit eines europäischen Einheitswesens zu verhindern – also zu hintertreiben suchen, was andere für den Fortbestand der Gemeinschaft für unerlässlich halten.

c) In der Radikalität, in der Europas Staaten da zu der Frage der zukünftigen Verfassung ihres Verbands gegensätzlich Stellung beziehen, legen sie davon Zeugnis ab, wie es um ihre Beziehungen bestellt ist. Seine Nahrung erhält der Streit über die Fortentwicklung der politischen Geschäftsordnung in der EU maßgeblich darüber, dass alle Beteiligten ihn auf den aktuellen Stand ihres Gemeinschaftswerks und da vor allem darauf beziehen, welche praktischen Streitfragen sie bei dem allenthalben auszufechten haben, und wie sie selbst mit ihren ureigenen Erfolgsberechnungen in denen abschneiden. Was Europa für sie ist und zählt und weiterhin sein und zählen soll, entscheiden ja Mächte, die sich als Mitglieder ihrer Union zugleich als imperialistische Konkurrenten mit eigenen nationalen Berechnungen betätigen. Als diese haben sie ihre vielen internen Streitfragen zu klären und sich dabei an der etablierten Machthierarchie abzuarbeiten. Was sich im Zuge dieser Konkurrenz da bei ihnen an Erfahrungen eigenen Erfolgs und Misserfolgs ansammelt, addiert sich zu einem Gesamtsaldo in Sachen eigener ‚Zufriedenheit mit Europa‘, und diese Bilanz wird davon überlagert und zum Teil auch maßgeblich dadurch bestimmt, dass dieselben Nationen auch noch in einer anderen Hinsicht ganz unterschiedlich und daher gegensätzlich mit der Macht und Ohnmacht ihrer Staatengemeinschaft rechnen. Denn als Mitglieder und Mitträger des europäischen Machtblocks, dabei aber eben überhaupt nicht in einem einheitlichen politischen Willen vereint, sind sie neben ihren eigenen außenpolitischen Machenschaften auch als Europa in diverse weltpolitische Affären verstrickt. Sie stehen als dieser Block in Konkurrenz zur Weltordnungsmacht USA, bekommen es mit deren vielfältigen strategischen Initiativen zu tun, haben zu denen nach Maßgabe ihrer nationalen Interessen und Berechnungen genauso Stellung zu beziehen wie zur sich neu formierenden europäischen Großmacht Russland. Bei all diesen Berechnungen des eigenen Vorankommens – in der EU selbst, mit ihr als weltpolitische Größe – fallen zwischen den Nationen Europas nicht nur die Bewertungen des jeweiligen Erfolgs unterschiedlich aus: Es heften sich an dessen Würdigung und an die Einschätzung seiner weiteren Perspektive auch ganz unterschiedliche nationale Ansprüche an die Union selbst, und aus denen erwachsen dann ziemlich gegensätzliche Perspektiven für Europa. Die einen wollen mit ihrer Union perspektivisch an Macht gegenüber den USA gewinnen, sehen sich in diesem Anspruch durch das Europa in seiner aktuellen Verfassung immer zu wenig bedient – und übersetzen sich ihr Drangsal regelmäßig in das Leiden an den Mitgliedern ihrer Union, die an Stelle der fälligen Stärkung der Gemeinschaft nur Obstruktion betrieben. Diese ihrerseits haben für ihre Zurückhaltung in Sachen ‚Stärkung Europas‘ ihre eigenen guten Gründe, rechnen nämlich eher nicht mit einer ‚Weltmacht Europa‘, sondern setzen alternativ zu der auf Amerika als Macht, die ihnen mehr imperialistisches Gewicht sichert – auch und gerade gegenüber ihren europäischen Konkurrenten und deren Machtansprüche in und mit der EU. Auf dem Hintergrund dieser imperialistischen Konkurrenz wirft die deutsche Kanzlerin neben allen schon laufenden Streitfragen und zusätzlich zu den Entzweiungen, zu denen die schon geführt haben, mit dem Reformprojekt der EU-Geschäftsordnung die Grundsatzfrage auf, wie es bei den Nationen um den weiteren Willen zur Macht Europa bestellt ist: Gelingt es in Anbetracht aller innereuropäischen Gegensätze noch, für die Glaubwürdigkeit dieser Union zu sorgen und ein entsprechendes Zeichen zu setzen, dass der gemeinsame imperialistische Aufbruch noch von allen getragen wird und es mit Europa vorangeht? Und gelingt der europäischen Führungsmacht Deutschland, die dieses Zeichen gerade in Anbetracht der gegenwärtigen Verfassung des Ladens für unbedingt geboten hält, auch eine überzeugende Demonstration ihres Führungswillens? Und zwar gegen all die, die mit ihren nationalen Berechnungen die Zersetzung des europäischen Vereins schon gut vorangebracht haben, und gegen den übrigen Rest derer, die sich in ihrer nationalen Souveränität keinesfalls weiter einschränken lassen wollen.

3. Der „Kompromiss“: Ein „Fahrplan“ zur Vertagung der Streitfrage

a) Der Antrag Deutschlands wird abschlägig beschieden. Den von der Führungsmacht wie anderen Befürwortern eines europäischen Fortschritts in Sachen ‚Vertiefung der Union‘ eingeforderten, zum eigentlichen substanziellen Gehalt der ‚Verfassungsfrage‘ erklärten gemeinsamen Willen zur Fortschreibung der Gemeinschaftlichkeit gibt es nicht. Nicht einmal eine Demonstration der Einigkeit diesbezüglich kommt zustande, und die ist so, wie sie von der amtierenden Ratspräsidentschaft gefordert, weil für nötig befunden wird, auch nicht zu haben. Das zeigt sich erstens am Verlauf der Verhandlungen selbst. Der Gegensatz zwischen den europapolitischen Linien gedeiht in deren Fortgang zu wüsten Anwürfen, mit denen sich Deutschland und Polen – beide, wie gesagt, jeweils an vorderster Front der von ihnen vertretenen Position, andere halten sich berechnend zurück – wechselseitig traktieren. Polen droht, den Gipfel endgültig platzen zu lassen, die deutsche Verhandlungsführung antwortet mit der Gegendrohung, dann eben unter Ausschluss Polens zu einer Beschlussfassung der Willigen zu schreiten. Soweit kommt es dann doch nicht, weil beiden Seiten an einem Scheitern des EU-Gipfels und einer damit offenkundig werdenden fundamentalen Krise der Union nicht gelegen ist. Die amtierende Ratspräsidentin, die im Vorfeld hat wissen lassen, dass ihr Vertragsentwurf nicht verhandelbar ist, sieht den Führungsanspruch Deutschlands in Europa auf dem Spiel stehen, sich und ihre Nation über die Maßen blamiert, wenn trotz aller ultimativer Drohungen bzw. einnehmenden Umarmungen die polnischen Zwillingsgnome nicht einknicken, und es ausgerechnet unter ihrer Ägide offiziell zur Spaltung Europas kommt. Die in Warschau regierenden Brüder ihrerseits wollen sich dann letztlich doch nicht die geballte Feindseligkeit Deutschlands und anderer Europabefürworter zuziehen, also rücken beide Seiten von ihren Ultimaten ab und die Zeitungen können vermelden: Merkel rettet EU-Gipfel.

b) Wie wenig die Kanzlerin da allerdings an europäischer Gemeinsamkeit ‚rettet‘, zeigt sich zweitens an dem Kompromiss, auf den sich die Unionsmitglieder am Ende verständigen. Der Sache nach beinhaltet das Verhandlungsergebnis, in dem in den Worten Merkels die Substanz der Verfassung erhalten geblieben ist, nämlich eine dezidierte Unverbindlichkeit des ohnehin beschränkten neuen Verbindlichkeitscharakters der EU-Geschäftsordnung:

  • Im Einvernehmen mit den Regierungen soll ein ‚europäischer Außenminister‘ arbeiten, sogar einen eigenen diplomatischen Stab erhält er. Der Herr Außenminister darf aber so nicht heißen und auch gar keiner sein, weil die Außen- und Sicherheitspolitik weiterhin in die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten (Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Brüssel 21./22.6.) fallen. Der ‚Hohe Kommissar‘ soll also demnächst höchst offiziell den Schein repräsentieren, es wäre eine gesamteuropäische Außenpolitik, die da vertreten wird.
  • Die EU konstituiert sich bei einigen vergemeinschafteten Politikfeldern, bei GASP und auf den Gebieten der juristischen und polizeilichen Zusammenarbeit als eine ‚einheitliche Rechtsperson‘. Deren praktisch wirksamem Auftreten sind allerdings von vorneherein einschneidende Grenzen gezogen: Großbritannien erwirkt eine Deklaration, wonach Nationen mit Sitz im UN-Sicherheitsrat diesen auch behalten. Frankreich und England bestehen so darauf, dass im obersten diplomatischen Gremium, in dem bei den entscheidenden Aufsichts- und Kontrollfragen der Weltpolitik entschieden wird, Europa von ihnen bestens vertreten wird. Im übrigen behält England sich vor, wann immer es will aus der juristischen und polizeilichen Zusammenarbeit in der EU auszusteigen.
  • Eine Fahne oder Hymne der EU gibt es nicht, das Wort ‚Verfassung‘ ist gestrichen. Dafür gibt es für Europa eine ‚Grundrechte-Charta‘, die aber nicht Teil der EU-Verträge ist; per Verweis wird sie für ebenso bindend erklärt wie der Vertrag. Für Großbritannien allerdings gilt die Charta von vorneherein nicht, Polen erklärt, dass sie das Recht der Mitgliedsländer nicht beeinträchtigt, im Bereich der öffentlichen Moral, des Familienrechts und bei der Achtung der menschlichen physischen und moralischen Integrität (Spiegel-online) eigene Gesetze zu erlassen. Wenn es nötig ist, scheinen sie ja prima teilbar zu sein, die Menschenrechte.
  • Nationale Parlamente können gegen geplante EU-Gesetze, die weiterhin nicht ‚Gesetz‘, sondern nur ‚Richtlinie‘ oder ‚Verordnung‘ heißen dürfen, Einspruch erheben. Wenn mehr als die Hälfte der Nationen dies verlangt, muss die EU-Kommission ihre Gesetzesvorschläge überprüfen und stichhaltig begründen ... Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Gesetzesprojekt der Kommission zu Fall gebracht wird (ebd.) – während es im Normalfall nur dazu führt, dass Verordnungen der Kommission in Europa je nachdem verbindlich sind, wie die Zustimmung zu ihnen ausfällt.
  • In Bezug auf den innereuropäischen Wirtschaftswettbewerb wird auf Drängen Frankreichs der Passus aus dem deutschen Entwurf gestrichen, wonach die freie und unverfälschte Konkurrenz Ziel der EU sein soll. Dem politischen Hüter des französischen Kapitalstandorts mutet das offenbar viel zu viel Preisgabe der eigenen Eingriffsmacht zur politischen Korrektur von Verlauf und Ergebnis der Standortkonkurrenz zu. Also besteht er auf seinem nationalen Recht, und es heißt stattdessen im Protokoll, dass der Wettbewerb ein wichtiges politisches Instrument für die Ziele des EU-Vertrags sei. Das hat dann selbstverständlich auch Großbritannien unterschreiben können.
  • Was schließlich die ins Zentrum der strittigen Verhandlungen gerückte Verfahrensfrage bei Abstimmungen betrifft, so gelten die Änderungen der ‚doppelten Mehrheit‘ erst ab dem Jahr 2014. Und noch bis zum Jahr 2017 können sich die Mitgliedstaaten auf den Vertrag von Nizza berufen und das Zustandekommen von EU-Beschlüssen, die ihren nationalen Interessen ernsthaft zuwiderlaufen, weiter ohne ‚Sperrminorität‘ verhindern. ‚Kompromiss von Ioannina‘ heißt diese schon länger bewährte Lösungsformel, mit der die EU in Brüssel ihren Streit entschärft – offenbar findet sich manchmal Fortschritt auch über Stillstand ein.

c) Was all diese sinnigen Konstruktionen des Kompromisses, mit dem nach Auffassung der Kanzlerin Europa zu neuer gemeinsamer Kraft gelangt ist, im einzelnen genau bedeuten sollen, steht nach dem Willen derer, die ihn unterzeichnen, außerdem gar nicht fest: Einer Regierungskonferenz überantworten sie die Ausarbeitung der Details einer Vereinbarung, die bis zur Europawahl 2009 ratifiziert werden soll. Die ‚gemeinsame Kraft‘, die der Gipfel Europa spendet, wird in einen Fahrplan verlegt, den die Ratspräsidentin bei ihrem Amtsantritt ihren Kollegen für den Einigungsprozess unterbreitet hat, der sich nun auch weiter über das Ende ihrer Präsidentschaft hinaus erstreckt und in dem für Europa überaus bewährten Prinzip besteht, Streitfragen so lange zu Tode zu verhandeln, bis sich am Ende doch eine Einigung einstellt. Und dieses Prinzip wird dieses Mal ganz besonders heftig strapaziert. Zum einen besteht die Vorgabe, die diese EU-Regierungskonferenz in ihrer Feinarbeit ausarbeiten und präzisieren soll, in der Steilvorlage von Grundzügen eines Vertrags, in denen noch jeder marginale Fortschritt hin zu mehr Verbindlichkeit einer EU-Geschäftsordnung durch die im selben Absatz stehenden Ausnahmefälle, für die das Vereinbarte nicht verbindlich ist, konterkariert wird. Zum anderen stellen die Beteiligten auch noch eigens und ausdrücklich klar, dass Europa der Sprengstoff für die nächsten zwei Jahre garantiert erhalten bleibt, der auf dem Gipfel in Brüssel beinahe zur förmlichen Spaltung gereicht hat: Keineswegs sind für sie die getroffenen Abmachungen als gemeinschaftlicher Kompromiss in dem Sinne zu verstehen, alle interpretieren sie am erzielten Ergebnis herum und legen es in ihrem Sinne aus. Deutschland feiert den Kompromiss, ganz im Sinne seiner Führungsrolle, als machtvoll herbeigeführten Sieg Europas, eben mit dem eingangs erwähnten, bezeichnend negativen Inhalt: Endlich sei der Stillstand überwunden, weswegen der Fortschritt der Union außer Frage stehe, denn mit der Spaltung, die man vermieden habe, seien auch unmittelbar die Weichen für eine erneuerte gemeinsame Grundlage der Europäischen Union gestellt (Merkel). In Polen und anderswo hegt man diesbezüglich andere Auffassungen. Die Vorhaben zur Erneuerung der EU-Geschäftsgrundlage, die man unterzeichnet hat, stellt man dort gleich danach wieder in Frage und kündigt seinen Änderungsbedarf an. Tschechiens Europaminister lässt offen, was er geändert haben möchte, dafür aber durchblicken, dass seiner Auffassung nach der detaillierte Gipfelbeschluss ... Veränderungen noch zulasse. (SZ, 21./22.7.) Während er mit seiner Lesart des Vertrags den Polen aus dem Herzen spricht, von deutschen und anderen Diplomaten ziemlich wenig diplomatisch zurückgewiesen wird, kündigen manch andere Länder an, dass der Gipfelbeschluss für sie nicht mehr gilt, wenn das Paket aufgeschnürt würde (ebd.). So bereiten sich alle schon auf die weiter offen stehende Endklärung der ‚Einigung‘ auf die neuen Grundlagen der EU vor.

4. Nach dem Kompromiss: Ein frischer Auftakt zur Konkurrenz der Führungsmächte in, mit und um Europa

Auf Basis der vereinbarten gemeinsamen Grundlage ihres Gemeinschaftswerks stellen die Mitglieder der Union noch während der Gipfelveranstaltung und unmittelbar nach ihrem Abschluss eindrücklich vor Augen, wie sehr sich für sie die Frage eines Fortschritts Europas in die Frage übersetzt, wer in diesem Europa den Fortschritt definiert und sich die Union als Instrument des eigenen nationalen Machtgewinns herzurichten versteht. Wo die deutsche Kanzlerin ihrer ‚Vision‘ eines imperialistischen Machtsubjekts ‚Europa‘ in gestanzten Floskeln Ausdruck verleiht – nur wenn wir gemeinsam und gezielt handeln, haben wir Europäer Aussichten, unsere Anliegen in der Welt zur Geltung zu bringen (Rede zur Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft) – und dabei selbstverständlich sich und ihre Nation als das Subjekt im Sinn hat, das bei der Festlegung gemeinsamer Ziele und Anliegen federführend ist, gehen die Konkurrenten Deutschlands beim selben Projekt schon mal praktisch voran. Dabei handeln sie dermaßen gezielt, als ob sie sich ausdrücklich ein Dementi des Scheins vorgenommen hätten, Europa wäre mit seinem erfolgreich abgewickelten Gipfel in Sachen Einigkeit vorangekommen:

  • Die Karriere der beschlossenen Vertretung der einheitlichen Rechtsperson EU nach außen – ein politischer Quantensprung für Europa (Merkel, ebd.) – hebt damit an, dass diese Rechtspersönlichkeit in einer der Formen, in denen es sie schon gibt, ein wenig untergraben wird. Im Rahmen des sog. Nahost-Quartetts hat sich die EU neben den USA, Russland und den UN ordnungspolitisch für die Region für mitzuständig erklärt, sind Europas 27 Nationen formell-diplomatisch mithin ‚mit einer Stimme‘ vertreten. Ob überhaupt und wie weit sie sich mit der Gehör verschaffen, braucht einen hier gar nicht zu interessieren: Blamiert wird Europa allein schon durch den Umstand, dass der EU-Gesandte Solana in seiner Funktion, diese ‚Stimme‘ zu vertreten, seit jüngstem in einem guten Bekannten aus Europa Konkurrenz bekommen hat. Auf Wunsch der USA soll Tony Blair gleich nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Regierungschefs in die Rolle eines Sonderbeauftragten des Nahost-Quartetts schlüpfen, und obwohl gar nicht so recht feststeht, was er in der alles tun soll: Den Gefallen, als ‚elder statesman from Europe‘ eine diplomatische Gesamtvertretung der EU vor Ort ein wenig zur Farce zu erklären, tut der Brite seinem amerikanischen Freund gerne.
  • Der neue französische Präsident, ein engagierter Europäer wie die Kanzlerin, setzt als erstes der Penetranz, mit der die deutsche Führung sich in ihrem diplomatischen Gipfelerfolg sonnt, seine eigene Selbstherrlichkeit entgegen und belehrt die Menschheit darüber, dass es ohne sein politisches Talent nie und nimmer zu einer Auflösung des deutsch-polnischen Gegensatzes gekommen wäre. Sodann stellt er offensiv gegen den deutschen Führungsanspruch in Europa unter Beweis, dass einem, der Europa erfolgreich zu einigen versteht, auch die politische Richtlinienkompetenz in der Union gebührt: Er nimmt sie sich einfach heraus. Sein strikt national definiertes Interesse an und in Europa sucht der französische Präsident gesamteuropäisch verbindlich zu machen. Abweichend von geltenden Beschlusslagen in der EU und ausdrücklich nicht in der Absicht, über die eigenen Vorhaben mit anderen in irgendwelche Verhandlungen einzusteigen, schafft Sarkozy Fakten, die im Interesse seiner Nation liegen – und lädt seine europäischen Kollegen anschließend dazu ein, sich in einer Art ‚Koalition der Willigen‘ seiner Politik dazuzugesellen und ihr darüber den Status gesamteuropäischer Verbindlichkeit zu verleihen.

Außenpolitisch besteht Frankreichs Führer auf einer unverzüglichen Korrektur der EU-Beschlusslage gegenüber der Türkei, die in der diplomatisch verlogenen Redeweise von den ‚ergebnisoffenen Verhandlungen‘ mit diesem Staat dessen ‚Beitrittsperspektive‘ zumindest offiziell nicht aus dem Verkehr gezogen hat: Mit Nachdruck pocht Sarkozy auf die Unvereinbarkeit dieses Landes mit der EU, schließt dessen Beitritt kategorisch aus und billigt ihm allenfalls so etwas wie eine ‚privilegierte Partnerschaft‘ zu; auf sein Drängen hin werden die zum Thema ‚Gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik‘ laufenden Verhandlungen der EU mit der Türkei geschlossen. Dann lanciert er als genuin französische Initiative den Vorschlag einer Militärexpedition in den Tschad. Auch da ist für den Zusammenhang hier weniger die Sache selbst als vielmehr die Botschaft interessant, die in ihr steckt. Die ablehnende Haltung der deutschen Kanzlerin bezüglich eines europäischen Engagements dort ist ihm nämlich schon bekannt – sie beeindruckt ihn nur überhaupt nicht. Er macht einfach den Vorreiter einer europäischen Mission und lässt dann beim deutschen Außenminister anfragen, ob sich französischen Truppen mit UN-Mandat auch deutsche hinzugesellen und daraus so etwas wie ein europäisches Afrikakorps werden könnte. Schließlich statuiert er auch gleich ein praktisches Exempel dafür, wie Europa bei der ‚Normalisierung‘ seiner politischen Beziehungen mit Libyen vorzugehen hat: Über alle ernsten politischen Vorbehalte aus Deutschland und anderswoher hinweg vereinbart er mit dem Land dessen Ausrüstung mit Kernenergie und modernem Militärgerät. Dass er sich im Gegenzug einen exklusiv französischen Zugriff auf die dort lagernden Tonnen nuklearen Brennstoffs sichert, ist gut möglich. Feststeht jedenfalls, dass der Mann als Repräsentant einer europäischen Vormacht, also virtuell mit der Macht Europas im Rücken, erst das imperialistische Interesse seiner Nation nach außen hin geltend macht – und danach anfragt, wie es um die Verallgemeinerungsfähigkeit seiner Politik zum Bestandteil der GASP Europas bestellt ist.

Wirtschaftspolitisch kündigt Frankreichs Präsident offiziell die Übereinkunft der EU-Finanzminister, im Rahmen des ‚Stabilitätspaktes‘ bis zum Jahre 2010 in ihren Nationen ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Gegen dessen Verpflichtungen haben zwar auch Deutschland und andere Nationen mehrfach verstoßen. Dies taten sie aber stets unter Berufung auf gewisse Notlagen im eigenen Haushalt, also unter Wahrung des grundsätzlichen Respekts vor der Regel, von der man sich – mit welchen verlogenen Begründungen auch immer – Ausnahmen genehmigen ließ und diese im Fall Deutschlands auch stets genehmigt bekam. Sarkozy hingegen kündigt die Einhaltung des Budgetkriteriums gleich für die Zukunft auf – mit der umwerfend schlichten Begründung, dass er bei der Bewirtschaftung seines Standorts, die er sich vorgenommen hat, einfach keine Rücksicht auf die Solidität seines Haushalts nehmen will: Frankreichs Finanzmacht hat dazu gut zu sein, die Konkurrenzposition der Nation gegen andere zu verbessern, und duldet bei der Wahrnehmung dieser ihrer höchsten Pflicht einfach keine Beschränkung durch irgendwelche ausgemachte Verschuldungsquoten – also gelten die für Frankreich auch nicht mehr. Während Europa sich brüskiert gibt und Widerstand aus Berlin, Wien und Brüssel (SZ, 7./8.7.) vermeldet wird, macht schon die nächste kleine Etappe auf Sarkozys Sonderweg (ebd.) die Runde: Auch noch der währungs- und finanzpolitische Fetisch Deutschlands, die ‚Unabhängigkeit der EZB‘ ist ihm ein Dorn im Auge! Denn aus demselben Grund, mit dem er sich an den Verpflichtungen des Stabilitätspakts als unerträgliche Fessel seines Verschuldungsprogramm stört, nimmt er am Zinsniveau Anstoß, das die europäischen Währungspfleger aktuell für die Stabilität des Euro für angebracht halten: Für einen ordentlichen Aufschwung der französischen Exportnation wären ihm niedrigere Zinsen und ein niedrigerer Außenwert des Euro einfach lieber ...

Bemerkenswert an all dem ist weniger die gedankliche Verwegenheit, in der der Präsident staatliche Freiheiten beim Geldausgeben mit einer ökonomischen Erfolgsgarantie des Standorts gleichsetzt, für den er das Geld verpulvert: Wüste Theorien darüber sowie über die reziproken Verhältnisse von Wechselkurs und Exporterfolg haben bei Bedarf alle guten Staatsmänner bei der Hand, und dem ökonomischen Gehalt der Vorstellungen, die in Bezug auf die volkswirtschaftlich segensreichen Wirkungen eines garantiert politisch unabhängig stabil gepflegten Euro bei eingefleischten Fans der EZB zirkulieren, fühlt man besser auch nicht auf den Zahn. Bemerkenswert ist, wie hier der Führer der nach Deutschland gewichtigsten Nation in Europa den Konkurrenzerfolg seines Landes gegen alle vereinbarten Geschäftsgrundlagen des innereuropäischen Konkurrierens stellt. Die spielen für ihn keineswegs mehr die Rolle einer europaintern institutionalisierten Ordnung, die jede Nation, die im Konkurrenzvergleich ihren Erfolg sucht, als gegebenen ‚Sachzwang‘ in Rechnung zu stellen hat. Wo Sarkozy diese eingerichtete Konkurrenzordnung als Hindernis des Erfolgs seiner Nation identifiziert, meldet er an der den entsprechenden Korrekturbedarf an, und zwar weitgehend unter Verzicht auf die europaspezifische Heuchelei, die Korrektur wäre ‚für den Fortschritt Europas‘ und zum Vorteil aller seiner Mitglieder angezeigt: Europa hat das zu sein, was sich als Instrument für den Erfolg Frankreichs als tauglich erweist, und den Willen, sich dieses Europa entsprechend zu ‚gestalten‘, stellt der französische Staatspräsident mit aller erforderlichen Deutlichkeit unter Beweis.

Wem gegenüber in erster Linie, ist keine Frage: Für allergrößte Aufregung und vernehmliche Empörung sorgt nicht zufällig in Berlin der Umstand, dass man mit Initiativen zur europäischen Nordafrikapolitik oder über die Besetzung des Chefpostens beim IWF im Wege der Zeitungslektüre Bekanntschaft schließt. Und das ist ja schon auch peinlich: Da veranstaltet man fest vereint mit dem linksrheinischen Nachbarn, Achsen-Partner und Mit-Führer der europäischen Gemeinschaft einen Test darauf, wie weit bei den übrigen der Wille zur Gemeinsamkeit noch steht; man erhält 27 Unterschriften unter einen Vertragstext – und herauskommt gleich darauf bei der politischen Ausgestaltung dieses europäischen Fortschritts, der nach allen Regeln der Kunst der Falschmeldung öffentlich als Erfolg in Sachen Einigung gefeiert wird, dass einen auch mit dem wichtigsten Unionspartner in Gemeinschaftsfragen aktuell nicht viel mehr eint als der Rhein als Grenze.