Keine Woche vergeht, ohne dass irgendwo Menschenrechtsverletzung anklagt werden. Gegenstand der Anklagen sind Gemeinheiten, die eine Herrschaft sich gegen ihre Untertanen herausnimmt. Ins Feld geführt werden aber nicht geschädigte Interessen, sondern ein verletztes allerhöchstes Recht, das Herrschaft verpflichte, damit aber auch rechtfertige – oder bei Missachtung delegitimiere. Angeklagt werden in der Regel Politiker anderswo, auswärtige Regierungen und „selbsternannte“ Machthaber.