Das Grundgesetz – die Satzung des Staates
Das deutsche Grundgesetz ist eine super Sache, da sind sich alle politischen Lager von queer bis quer einig, wenn sie sich für ihre Anliegen auf es berufen. Dem tut es keinen Abbruch, dass die Allermeisten sich auf Nachfrage hart damit tun würden, mehr über den Inhalt seiner 146 Artikel kundzutun als ausgewählte Kalauer an Grundrechten aus den ersten paar Seiten. Die restlichen 130 Artikel spielen für den guten Ruf des Grundgesetzes offenbar keine Rolle. Kein Wunder, denn spätestens dieser große Rest beweist das glatte Gegenteil dessen, wovon das Lob dieses Schriftstückes lebt: Die Satzung des Staates präsentiert die bis ins Kleinste geregelten Organisationsfragen einer politischen Monopolgewalt, die sich außerdem die Lüge schuldig ist, die das Grundgesetz in seinen ersten Artikeln elaboriert und die ihm seinen unverdienten Ruf einträgt: Das Volk höchstselbst habe sich hier eine Verfassung gegeben und den Staat als Diener am Volkswillen über sich installiert. Dass die Wahrheit eher umgekehrt aussieht, erklärt unser Artikel anhand eines Durchgangs durch die heilige deutsche Schrift.
Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung
- I. Die Selbstorganisation der souveränen Gewalt
- Scheingründung des Staates oder: Trennung der Herrschaft vom regierten Volk
- Ermächtigung und Beschränkung der Inhaber der Macht: Herrschaft als Amt
- Die herrschaftliche Produktivkraft geteilter Gewalten
- Föderalismus – Staatsaufbau von unten für Legitimation und Durchgriff der Staatsmacht von oben
- Die Indienstnahme der Regierten für die Ermächtigung des Herrschaftspersonals
- Eine notwendige Ergänzung: der staatliche Notstand
- II. Die Grund- und Menschenrechte: Was die Bürger dürfen, also müssen