Einen Mittwoch lang beherrscht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vorschreibt, die Schlagzeilen. Arbeitgebervertreter werden mit ihrer Empörung über eine „Pflicht zur Stechuhr“ zitiert, die als Arbeitszeiterfassung 1.0 einfach nicht in die Arbeitswelt 4.0 passe. Dagegen zeigt sich der DGB erfreut: Das Gericht schiebe der „Flatrate-Arbeit“ und damit dem laufenden „Lohn- und Zeitdiebstahl“ einen Riegel vor.
Im Frühjahr 2018 kommt die ÖVP-FPÖ-Regierung einer jahrelangen Forderung der Arbeitgeber nach und kündigt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ab Jänner 2019 an. Österreichische Unternehmen sollen ab diesem Zeitpunkt die Belegschaft bis zu 12 Stunden arbeiten lassen können, ohne dass es dafür einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat bzw. der Zustimmung eines Arbeitsmediziners bedarf. Der Arbeitnehmer wird bei diesem Gesetz allerdings nicht vergessen: Er bekommt eine ‚Freiwilligkeitsgarantie‘ geschenkt, darf die 11. und 12.
Als im Mai durch ein internes Papier der Deutschen Post publik wird, dass der gelbe Multi die Entfristung der in bis zu zweistelliger Anzahl aneinandergereihten Arbeitsverträge von Brief- und Paketzustellern an die Bedingung knüpft, zwei Jahre mit insgesamt höchstens 20 Krankheitstagen, zwei kleineren selbstverschuldeten Verkehrsunfällen und 30 Stunden aufsummierter Zeitüberschreitung binnen drei Monaten durchzustehen, sorgt das für Aufregung.
Die organisierten deutschen Arbeitgeber halten Ende 2017 die Zeit für reif, ihre schon seit Jahren erhobenen Forderungen nach einer Reform des Arbeitszeitgesetzes wieder einmal nachdrücklich ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die tägliche Arbeitszeit soll zukünftig rechtlich weder durch eine Normal- noch durch eine Maximalgrenze beschränkt sein und sich in beliebiger Kombination bis zu einer wöchentlichen Maximaldauer von 48 Stunden addieren.
Seit Anfang des Jahres können Arbeitskräfte bei Daimler und Amazon ihren Lohn aufbessern, wenn sie sich selten bzw. überhaupt nicht krankmelden; wer nur wenige Krankheitstage über das Jahr zusammenbringt, dem stellen die Arbeitgeber Bonuszahlungen in Aussicht.
BASF, einer von Deutschlands internationalen Vorzeige-Konzernen, eröffnet Ende 2013 unter viel öffentlichem Hallo in Ludwigshafen ein „Mitarbeiterzentrum für Work-Life-Management“.
Ende Oktober vermelden Zeitungen einen „ungewöhnlichen Schritt“ aus der Welt der Produktion. Der Autobauer Porsche senkt für die Mitarbeiter am Standort Zuffenhausen die wöchentliche Arbeitszeit von 35 auf 34 Stunden bei vollem Lohnausgleich. „Ungewöhnlich“ deshalb, weil es für die Kommentatoren ganz und gar gewöhnlich ist, dass ein Automobilunternehmen, das gerade nicht „in der Krise“ ist, sondern immer mehr von seinen Produkten auf dem Markt verkauft, gar nicht genug Arbeit aus seinen Arbeitskräften herausholen kann.
Seit Spätherbst kommt die Krise in der „Realwirtschaft“ an, brechen die Verkaufsmärkte der Auto-, der Werkzeugmaschinen-, eigentlich aller Industrien weg und die Auslastung der Fabriken geht zurück. Die Bundesregierung, die die Banken rettet, rettet auch Arbeitsplätze und hat dafür das passende Instrument parat: Arbeitsminister Scholz verlängert die staatliche Erlaubnis, Kurzarbeitergeld zu beziehen, von bisher 6 auf 18 Monate.
Seit ein paar Jahren führen IG Metall und Unternehmer in der Metall- und Elektroindustrie ein neues Entgeltsystem ein. Darin wird der Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben. Die Lohnhierarchie nicht. Die Beschäftigten werden nach neuen, einheitlichen Kriterien in ein Einkommensspektrum eingeordnet, das von 1.600.- bis 4.000.- Euro brutto reicht und je nach Tarifbezirk 12 bis 14, nochmals unterteilte, Entgeltstufen umfasst.
Die Gewerkschaft feiert die Reform als „tarifpolitischen Meilenstein“. Es sei gelungen, die „bis ins 19.