Ein 12-Stunden-Tag für Österreich
Von der Schwierigkeit der Lohnarbeiter, mit Zeit und Geld umzugehen

Im Frühjahr 2018 kommt die ÖVP-FPÖ-Regierung einer jahrelangen Forderung der Arbeitgeber nach und kündigt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ab Jänner 2019 an. Österreichische Unternehmen sollen ab diesem Zeitpunkt die Belegschaft bis zu 12 Stunden arbeiten lassen können, ohne dass es dafür einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat bzw. der Zustimmung eines Arbeitsmediziners bedarf. Der Arbeitnehmer wird bei diesem Gesetz allerdings nicht vergessen: Er bekommt eine ‚Freiwilligkeitsgarantie‘ geschenkt, darf die 11. und 12. Stunde also „ohne Angabe von Gründen“ ablehnen und darf „deswegen nicht benachteiligt werden“. Damit sich keiner in der Alpenrepublik darüber täuscht, wie notwendig und allgemeinwohldienlich das neue Arbeitszeitgesetz ist, betreibt die Wirtschaftskammer eine großflächige Aufklärungskampagne, in der sie sich keineswegs darauf beschränkt, auf die Bedürfnisse ihrer Klientel zu verweisen, von deren Geschäften wir alle abhängen, deren Erfolge uns daher ein Anliegen sein müssen. Auch und gerade für die Bedürfnisse moderner Arbeitnehmer sollen die Neuerungen eine gute Nachricht sein.

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Ein 12-Stunden-Tag für Österreich
Von der Schwierigkeit der Lohnarbeiter, mit Zeit und Geld umzugehen

Im Frühjahr 2018 kommt die ÖVP-FPÖ-Regierung einer jahrelangen Forderung der Arbeitgeber nach und kündigt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ab Jänner 2019 an. Österreichische Unternehmen sollen ab diesem Zeitpunkt die Belegschaft bis zu 12 Stunden arbeiten lassen können, ohne dass es dafür einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat bzw. der Zustimmung eines Arbeitsmediziners bedarf. Damit wird die 60-Stunden-Woche möglich, solange im Durchschnitt über vier Monate die von der EU vorgegebenen 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Der Arbeitnehmer wird bei diesem Gesetz allerdings nicht vergessen: Er bekommt eine ‚Freiwilligkeitsgarantie‘ geschenkt, darf die 11. und 12. Stunde also ohne Angabe von Gründen ablehnen und darf deswegen nicht benachteiligt werden (§ 7, Abs 6 AZG Neu).[1]

Damit sich keiner in der Alpenrepublik darüber täuscht, wie notwendig und allgemeinwohldienlich das neue Arbeitszeitgesetz ist, betreiben die Wirtschaftskammer (WKO) und die Industriellenvereinigung großflächige Aufklärungskampagnen, in denen sie sich keineswegs darauf beschränken, auf die Bedürfnisse ihrer Klientel zu verweisen, von deren Geschäften wir alle abhängen, deren Erfolge uns daher ein Anliegen sein müssen. Auch und gerade für die Bedürfnisse moderner Arbeitnehmer sollen die Neuerungen eine gute Nachricht sein. Die WKO macht sich sogar noch die Mühe, das Ganze leicht verdaulich aufzubereiten: Kindergartengerecht lässt sie in einem Video bunte Knetgummifiguren zu hipper Musik tanzen und preist dabei die Vorzüge der neuen Welt der Arbeit in Sachen Lohn und Freizeit an.[2] Gedankt werden den Propagandisten all diese Anstrengungen nicht: Das Publikum fühlt sich verarscht und macht seinem Ärger Luft. Es ist bei aller Musikalität einfach nicht zu überhören, dass den Leuten neue Härten ins Haus stehen – wenn die schönen Töne wahr wären, müsste man sie schließlich nicht bemühen. Zusammen mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) gehen 100 000 in Wien auf die Straße und protestieren gegen die schöne neue Welt der Arbeit. Die Regierung ist enttäuscht, dass ihre wohlmeinende Initiative nicht verstanden wird, und zieht kurzerhand die Geltung des Gesetzes auf den 1. September 2018 vor.

In der Empörung der Betroffenen gehen die Auskünfte, die ihnen ihre Agitatoren auf beiden Seiten des Streits erteilen, leider ziemlich unter. Interessant an deren Auslassungen ist nämlich weniger, wofür oder wogegen, als vielmehr womit sie argumentieren: mit lauter hässlichen Wahrheiten über die Stunden 1 bis 8, 9 und 10 und die so oder so spärlich verbleibende Freizeit.

Die Wirtschaftskammer

„Flexibleres Arbeiten bringt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vorteile, weil sie ihre Arbeitszeit selbst flexibler einteilen können; weil sie nach längeren Arbeitstagen Zeitausgleich erhalten und damit ihr Wochenende oder ihren Urlaub verlängern können; weil sie Überstundenzuschläge erhalten; weil ihr Arbeitsplatz dadurch abgesichert wird.“ (wirschauenaufoesterreich.at, eine Webseite der WKO)

Der Reihe nach:

weil sie ihre Arbeitszeit selbst flexibler einteilen können

Denn das ist dringend nötig – die Probleme einer proletarischen Existenz sind der WKO nämlich vertraut. Sie verschweigt sie nicht, macht sie vielmehr zum Argument:

„Flexible Arbeitszeiten bringen Vorteile für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vater oder Mutter können zum Beispiel abends im Home-Office arbeiten, wenn die Kinder schlafen. Haben zudem auch Kinderbetreuungseinrichtungen längere Öffnungszeiten, so können bei flexibleren Arbeitszeiten Familie und Beruf optimal vereinbart werden. Auch Wegzeiten entfallen, wenn Arbeit auf drei oder vier Tage geblockt wird und so größere Freizeitblöcke für die Familie zur Verfügung stehen.“ (Ebd.)

So ist das nun einmal, die ausgreifenden Ansprüche der Arbeitgeber bzgl. der Verfügbarkeit ihres Personals machen den Leuten in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, auch ohne offiziellen 12-Stunden-Tag.[3] Aber mit flexiblen Arbeitszeiten kann man die Arbeit, die nun einmal getan werden muss, auch noch daheim bei seinen Liebsten im Rahmen eines netten Home-Office-Abends erledigen. Wenn der Staat sich dann noch darum kümmert, dass die entsprechenden Einrichtungen die Kinder länger verwahren, steht dem trauten Familienglück in der verbleibenden Zeit zwischen Office und Home-Office nichts mehr im Wege – bis auf die Wegzeit zwischen beiden, die ja auch noch ihren Teil vom Tag beansprucht. Denn der Weg zu und von der Arbeit gehört zwar zur Arbeit, wird aber vom Unternehmen nicht zur Arbeitszeit gezählt, addiert sich also nur für den Arbeitnehmer zur Arbeitszeit hinzu. Ihn zeitsparend zu bewältigen, fällt ganz in seine Verantwortung und geht in jedem Fall ganz zu seinen Lasten. In dieser Hinsicht werden ihm neue Möglichkeiten eröffnet: Wenn er in ein paar 12-Stunden-Schichten die Arbeit einer Woche in drei oder vier Tagen erledigt, kann er sich für die anderen Tage sämtliche Wegzeiten ersparen!

weil sie nach längeren Arbeitstagen Zeitausgleich erhalten und damit ihr Wochenende oder ihren Urlaub verlängern können

Die gerühmte ‚Flexibilität‘ für den Arbeitnehmer ist also nicht so zu verstehen, dass der darüber zu befinden hätte, wann Hackeln und wann Freizeit dran ist. Sie sind fällig, wann und weil es das Geschäft verlangt.[4] Deswegen will die WKO das neue Gesetz schließlich haben. Aber der Arbeitnehmer hat auch etwas davon: Mehr Überstunden bedeuten eben auch, dass er mehr Zeitausgleich erhält, nämlich in den Auftragslücken, in denen das Geschäft ihn weniger benötigt. Wenn ihm das dann irgendwann – egal, wann er es bräuchte – ein verlängertes Wochenende oder einen verlängerten Urlaub einbringt, kann er nachholen, wozu werktags keine Zeit ist, und sich um die vernachlässigten Kinder kümmern.

weil sie Überstundenzuschläge erhalten

Vielleicht gibt es auch mal keine Lücken, in die der Zeitausgleich hineinpasst, weil das Geschäft die Leute eben braucht. Aber dann kann die WKO den Leuten ein anderes, nicht weniger interessantes Angebot präsentieren: mehr Geld. Die Arbeitgeber erinnern freundlicherweise daran, dass die Leute nicht nur wenig Zeit, sondern auch wenig Geld haben, sich also notorisch schwer tun, sich den geschäftsdienlich kalkulierten Lohn einzuteilen. Da ist ein Mehrverdienst um den Preis der Überarbeit doch ein verlockendes Angebot! [5]

weil ihr Arbeitsplatz dadurch abgesichert wird

Dafür tun die Arbeitgeber bekanntlich viel und können jetzt noch mehr dafür tun:

„Es ist besser, Auftragsschwankungen durch flexible Arbeitszeiten als durch kurzfristigen Personalauf- und -abbau – wie es in den USA gemacht wird – abzufangen. So wurden in der Krise 2008/09 in Österreich über 40 000 Jobs durch Überstundenabbau und flexible Arbeitszeiten gesichert.“ (Ebd.)

In letzter Instanz sind es die Konjunkturen des Geschäfts, nach denen auch der Arbeitnehmer sich mit der dazugewonnenen Flexibilität zu richten hat: In Krisen- und Flautenzeiten baut er die Überstunden ab, die er zuvor im Dienste der Hochkonjunktur hat akkumulieren dürfen. Mit der Vorteilssuche für den Arbeitnehmer ist es deswegen aber nicht vorbei, hier ist vielmehr der letzte und schlagendste Vorteil an der Reihe: Die WKO erinnert an die 40 000 Arbeitsplätze, die, genau so wie alle anderen Arbeitsplätze auch, nur so lange existieren, wie sie Quelle des Gewinns für die Unternehmer sind. Gemessen an dem größten Gefallen, den sie dem Arbeitnehmer mit ihrem Geschäftserfolg tun, dass er überhaupt einen Arbeitsplatz hat und behalten darf, sind die Vor- und Nachteilsrechnungen mit Angeboten an die Lohn- und Freizeitinteressen des Arbeitnehmers, also die Frage nach dem Nutzen, den er von dem Arbeitsverhältnis hat, einfach kleinlich.

*

Die WKO braucht also nur ein paar Zeilen, um von der Freiheit, sich seine Arbeitszeit selbst flexibler einteilen zu können, zu der vorgesehenen Wahrnehmung dieser Freiheit zu gelangen, die sich darin auflöst, Auftragsschwankungen durch flexible Arbeitszeiten ... abzufangen. Sie argumentiert mit den Nöten ihrer Arbeitnehmer – mit deren Mangel an Zeit und Geld, der bloß die andere Seite der unternehmerischen Ansprüche an Preis und Verfügbarkeit des Personals ist – für ein Mehr genau davon: für die weitere Zurichtung des lebendigen Produktionsfaktors Arbeit auf Abruf.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund

Bei der Verteidigung des alten Arbeitszeitgesetzes fühlt sich die Gewerkschaft bemüßigt, den von ihr Vertretenen zu erklären, warum sie es brauchen. Weshalb es nämlich im Interesse des Arbeitnehmers liegt, dass er in der Betätigung seiner Einkommensquelle beschränkt wird:

„Warum darf ich nicht 12 Stunden arbeiten, wenn ich das will? Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutz-Gesetz. Es soll ArbeitnehmerInnen (AN) davor schützen, vom Arbeitgeber (AG) zu überlangen Arbeitszeiten gedrängt zu werden. Es soll AN aber auch davor schützen, sich selbst zu sehr auszubeuten. Überlange Arbeitszeiten schaden der Gesundheit massiv. Die MedUni Wien hat erhoben, dass man nach zwei aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Tagen drei Tage Freizeit braucht, um sich vollständig zu erholen. Außerdem lässt sich kaum feststellen, wie freiwillig die überlangen Arbeitszeiten wirklich geleistet werden. Und selbst wenn das wirklich freiwillig geschieht, setzt es die anderen AN unter Druck, ihre Arbeitszeit ebenso ‚freiwillig‘ zu verlängern. Das Arbeitszeitgesetz soll genau davor schützen.“ (www.oegb.at)

Der Gewerkschaft ist klar, dass die Überbeanspruchung ihrer Klientel erstens ein Mittel des Unternehmenserfolges ist und die Arbeitgeber zweitens mit der existenziellen Abhängigkeit ihrer Arbeitnehmer vom Betrieb auch über das Mittel verfügen, selbige zur von ihnen geforderten Arbeit zu erpressen, das drittens aber gar nicht unbedingt explizit tun müssen: Der Arbeitnehmer selbst will schließlich mit seiner Arbeit Geld verdienen, und mehr Arbeit bedeutet eben auch mehr Geld. Bloß weil es für ihn ungesund ist, kann und will der Arbeitnehmer die längere Arbeit jedenfalls nicht ablehnen. So gibt der ÖGB die Auskunft, dass die ‚Freiwilligkeit‘ des Arbeitnehmers den Tausch von Gesundheit gegen Geld zum Inhalt hat – und obendrein die Merkwürdigkeit an sich hat, dass sie vom Zwang schwer zu unterscheiden ist: Die freie Konkurrenz der Arbeitnehmer ist der Gewerkschaft als eine Veranstaltung bekannt, in der der Einzelne sich den Ansprüchen des Arbeitgebers – etwa in Sachen Verzicht auf Freizeit – berechnend fügt, um sein Interesse an Lohn zu bedienen, und so seine Kollegen zwingt, es ihm gleich zu tun. Wenn Arbeitnehmer ihr Interesse verfolgen, dann beschränken sie einander und entschränken den unternehmerischen Zugriff auf sie.

Ein Plädoyer für den 8- bis 10-Stunden-Tag ergibt sich aus diesen Auskünften nicht – es sei denn, man versieht die Stunden 11 und 12 mit der Vokabel ‚Selbstausbeutung‘: Indem die Gewerkschaft den kapitalistischen Irrsinn eines Tausches von Gesundheit und Lebenszeit gegen Geld zur Neigung erklärt, sich selbst zu sehr auszubeuten, fasst sie ihn als gefährlichen Hang zum Übereifer, der dem Arbeitnehmer nun einmal eigen ist. So ein Charakter muss vor sich selber geschützt werden; sein Arbeitswille braucht Schranken. Nämlich genau die, die es schon gibt.

Vizekanzler Strache

Die kongeniale Antwort erhält die Gewerkschaft von einem hochrangigen Vertreter der von ihr bemühten Staatsmacht.

„Wir stellen aber jetzt erstmals sicher, dass der Arbeitnehmer, der Einzelne die Freiheit der Selbstbestimmung und auch den Arbeitnehmerschutz bekommt; das sichern wir. Der Einzelne soll den Rechtsanspruch haben und nicht immer nur der Betriebsrat über die Interessen des Einzelnen hinweg entscheiden. Das ist eine Aufwertung des Arbeitnehmerrechts! ... Endlich hat jedoch der Arbeitnehmer als Einzelner die freie Entscheidungsgewalt und Selbstbestimmung.“ (Vizekanzler Strache in der Nationalratssondersitzung, 29.6.18)

Der Vizekanzler von der Freiheitlichen Partei Österreichs lässt wissen, dass die Regierung mit ihrem Gesetz genau die Freiheit sicherstellen will, für deren Beschränkung die Gewerkschaft eintritt. Arbeitnehmerschutz definiert er als den Schutz der Freiheit des Lohnarbeiters zur Überstunde – vor der gezwungenen Beschränkung durch eine kollektive, also unterdrückerische Interessenvertretung, den Betriebsrat, dessen Zustimmung zur 11. und 12. Arbeitsstunde nach der bisherigen Regelung erforderlich war. Dass eine solche Freiheit nicht viel übrig lässt von dem, wofür man sie betätigt – dem freien Lebensgenuss außerhalb der Arbeit –, wird wohl so sein. Aber so viel ist ja auch wahr: Der Arbeitnehmer ist auch unter dem bisherigen Arbeitszeitregime auf diese Sorte Freiheit verpflichtet, und das so erfolgreich, dass es Strache kein bisschen blöd vorkommt, ausgerechnet als Argument für den 12-Stunden-Tag auf die trostlosen Folgen des freien Tausches von Lebenszeit gegen Geld zu verweisen, die sich bereits unter dem alten ‚Modell‘ des offiziellen 8- bis 10-Stunden-Regimes eingestellt haben:

„Mit diesem Modell [dem 12-Stunden-Tag] können berufstätige Eltern, die ihre Kinder oft nur noch zum Gute-Nacht-Kuss sehen, einen vollen Tag mehr mit ihnen verbringen.“ (Vizekanzler Strache auf Facebook)

Nämlich dann, wenn sie die zuvor erbrachten 12-Stunden-Tage – die lieben Kleinen schlafen zum Zeitpunkt der Heimkehr dann wohl schon – durch einen Tag Zeitausgleich kompensieren können.

[1] Insbesondere ist eine Kündigung aufgrund ausbleibender Freiwilligkeit nicht erlaubt. Und weil in Österreich eine Kündigung ohnehin keiner Begründung bedarf, dürfte es den Unternehmern nicht gerade schwerfallen, dem Gebot nachzukommen.

[2] Das klingt dann beispielsweise so: 10 Stunden waren schon immer möglich, jetzt sind dann 12 erlaubt. Worauf dir vor täglich überlanger Arbeit graut. Doch die 12 sind nur für Spitzen, meist bleibst bei 40 Stunden und bezahlt wird’s – Hand drauf – eh’ als Überstunden! ... Zählst du’s zamm, unterm Strich kriegst du auch mehr heraus oder gehst dann, wenn’s mal passt, auch viel früher z’haus.

[3] Hast Familie und Beruf, fragst dich, wie das gehn soll, ist dein Tag schon ohne Kids mit allerhand Aufgaben voll, mit flexiblen Arbeitszeiten kannst du’s besser einteilen und brauchst dich wie bisher üblich nicht mehr täglich zweiteilen.

[4] Einmal länger hackeln gehen, wenn’s das Geschäft verlangt, was der Chef dir mit mehr freier Zeit dankt.

[5] Überstunde elf und zwölf, die wer’n mit Zuschlag ’zahlt. Bitte sag mir, ob’st wen kennst, dem das nicht g’fallt.