In Berlin haben sich neulich einige wohlmeinende Politiker an der Lösung der alterwürdigen „Wohnungsfrage“ versucht. Erlaubt war ihr Mietendeckel nicht, wie sich jetzt herausgestellt hat.
Manchmal kommt den sozial Schwachen ein Gericht zu Hilfe. Das höchste deutsche Arbeitsgericht schreitet gegen den „systematischen Gesetzesbruch“ in der geschäftlichen Sphäre der häuslichen Pflege ein. Und was vermelden dazu die öffentlichen Beobachter? Damit werde ein sozialstaatliches Modell infrage gestellt, bei dem alle Beteiligten nur gewinnen.
Anfang August ruft die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nach einem entsprechend eindeutigen Ergebnis einer Urabstimmung zum Streik auf. Der erwartbare Aufschrei öffentlicher Empörung lässt nicht auf sich warten: „Dieser Bahnstreik ist eine Frechheit“, „Das ist eine Attacke auf das ganze Land“.
Es gibt sie noch, auch wenn man es ihnen nicht leicht macht: Wähler, die sich für Sachthemen interessieren. Gerade in diesem Wahljahr haben sie dazu allen Grund. Was für den interessierten Wähler dabei herauskommt, ist eine kleine Lektion über die unsachliche Logik des sachlichen Diskurses zwischen oben und unten in der Demokratie.
Das deutsche Grundgesetz ist eine super Sache, da sind sich alle politischen Lager von queer bis quer einig, wenn sie sich für ihre Anliegen auf es berufen. Dem tut es keinen Abbruch, dass die Allermeisten sich auf Nachfrage hart damit tun würden, mehr über den Inhalt seiner 146 Artikel kundzutun als ausgewählte Kalauer an Grundrechten aus den ersten paar Seiten. Die restlichen 130 Artikel spielen für den guten Ruf des Grundgesetzes offenbar keine Rolle.
So ein Mist – für die C-Parteien: Staatsanwälte ermitteln gegen einen Abgeordneten der Partei wegen Verdacht auf Bestechlichkeit. Nicht irgendeine, sondern bei der Einschleusung falscher Atemmasken zu falschen Preisen in den Corona-Abwehrkampf der Nation. Was für ein Skandal.
In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, in Grün und Rot, männlich und weiblich, also ganz divers, ein und dasselbe Ergebnis: Eine gesittete Wählerschaft teilt sich ihre Millionen freier Voten punktgenau so ein, dass die amtierende Herrschaft gerade so gewinnt.
Ende März, nach einem nächtlichen Kompromiss über zwei zusätzliche Ruhetage rund um das alljährliche Gedächtnis des Leidens, Sterbens und der Auferstehung Jesu, kommt es zu einem nach Auskunft ihrer Liebhaber in der Demokratie höchst ungewöhnlichen Vorgang: Die oberste Chefin der Nation gesteht ein, einen politischen Fehler begangen zu haben, und bittet ihr Publikum um Verzeihung.
Die deutsche Kanzlerin stellt klar, dass eine gescheite Pandemiepolitik, die dem Willen des deutschen Volks gerecht wird, entscheidend von der flächendeckenden Verbindlichkeit ihres unangezweifelten Machtworts abhängt. Als Regierungschefin steht sie persönlich dafür ein, dass die Bundesregierung die sachkundige Bewältigung der Corona-Krise voll im Griff hat. Im demokratischen Regelfall wäre das vor der anstehenden Bundestagswahl glatt eine wunderbare Nachricht für ihre Partei, wenn Merkel nicht schon vorab angekündigt hätte, für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung zu stehen.
Die besondere Konstellation der zeitgleichen Kanzlerkandidatenkür von Regierungspartei und den Grünen beschert der Republik das erste Highlight des Bundestagswahljahres ’21.