Armut & Armutsbetreuung

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Dem Urteil, dass sein Lebensinhalt die Dienstbarkeit an fremdem Nutzen ist, will sich so einfach keiner von denen anbequemen, die sich dafür einspannen lassen. Schließlich eröffnet sich ihnen nach Arbeitsende und mit dem verdienten Lohn das geschätzte Reich der Freiheit, mit der jeder anfangen kann, was er für wichtig hält; und so machen sich Millionen daran, den Traum vom Lohn der Mühen wahrzumachen.

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Angesichts des marktwirtschaftlichen Phänomens, dass Lebensmittel zwar im Überfluss vorhanden, aber zum Verkaufen da sind, weshalb alle diejenigen, die sich das Essen nicht leisten können, hungern müssen, hat der Bundesverband Deutsche Tafel (BDT) eine bestechende Idee für ein gutes Werk: Er sammelt auf der einen Seite Lebensmittel ein, die zum Wegwerfen bestimmt sind, weil mit ihnen kein Geld (mehr) zu verdienen geht, deren Eigentümer aber zu spenden bereit sind, weil das ihr Geschäft nicht schädigt, um sie auf der anderen Seite an Bedürftige zu verteilen.

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Die Kanzlerin stellt Deutschlands Mietern im Wahlkampf eine „Mietpreisbremse“ in Aussicht: In Städten, in denen die Mieten besonders schnell steigen, soll es „eine Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietungen“ geben.

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Armut gehört in dieser Gesellschaft dazu, nicht nur ausnahmsweise und nicht nur als Krisenphänomen. Das wird nicht geleugnet.

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Im Fall des brasilianischen Lula hat sich schnell herausgestellt, dass seine Klagen über den „Ausverkauf“ der Nation und seine Empörung über Hunger und Elend seines Volkes nie als Einspruch gegen die Rechnungsweisen der kapitalistischen Weltökonomie gemeint waren.

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Götz Werner ist schon ein außergewöhnlicher Mann: Der ‚Selfmade-Milliardär‘ hat sich als Kritiker eben der marktwirtschaftlichen Verhältnisse einen Namen gemacht, in denen er als Chef einer Drogeriemarktkette Milliarden gemacht hat. Werner belässt es freilich nicht bei Kritik. Er offeriert so etwas wie ein Patentrezept, wie man Armut und Arbeitslosigkeit loswird, ohne die Marktwirtschaft, deren Produkt sie sind, in Frage zu stellen.

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Zum Jahrestag der Hartz-IV-Gesetzgebung zieht die Nation Bilanz – und die fällt nicht eben überzeugend aus: Angeregt durch das Verfassungsgerichts-Urteil vom 9.2.10, das Teile der Regelungen verwirft, melden Politik und Öffentlichkeit allenthalben Verbesserungsbedarf an: zu viele rechtliche Einsprüche, zu kompliziert, zu lasch, keiner blickt mehr durch, zu teuer, zu ineffizient, unwürdig usw. usf.

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Alle Jahre wieder, wenn es in Frankreich Winter wird, „können 300 000 ihre Heizkosten nicht zahlen und bitten die Sozialdienste um Hilfe“. (Le Monde, 12.11.) Andere haben gleich gar keine Probleme mehr mit den Heizkosten. Bei ihnen „entstehen neue Dramen, bei denen Obdachlose an der Kälte sterben“. (Le Monde, 11.11.09)

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Es ist schon interessant, was den Autoren kritischer Leitartikel alles so ganz selbstverständlich aus der Feder fließt. Welche Stichworte sie zitieren, die ohne jedes weitere Argument ganze staats- und sozialpolitische Theorien abrufen, für die ganz offensichtlich nicht mehr agitiert werden muss, sondern mit denen man argumentiert. Und zwar schlicht und einfach dadurch, dass man sie erwähnt, an sie erinnert wie an lauter unhinterfragbar gültige Weisheiten, ohne die ein vernünftiges Urteil über den Lauf der Welt einfach nicht zu haben ist.

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Ende November 2006, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform mit ihrem Kernstück, der Neuschaffung eines Arbeitslosengeld II mit einer Regelleistung von monatlich 345 Euro, beurteilt das Bundessozialgericht, oberste Instanz in Sozialdingen, dessen Verfassungsmäßigkeit und befindet „in einem Grundsatzurteil, dass der Regelsatz das zum menschenwürdigen Leben notwendige Existenzminimum nicht unterschreite.“

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