Zum Jahrestag der Hartz-IV-Gesetzgebung zieht die Nation Bilanz – und die fällt nicht eben überzeugend aus: Angeregt durch das Verfassungsgerichts-Urteil vom 9.2.10, das Teile der Regelungen verwirft, melden Politik und Öffentlichkeit allenthalben Verbesserungsbedarf an: zu viele rechtliche Einsprüche, zu kompliziert, zu lasch, keiner blickt mehr durch, zu teuer, zu ineffizient, unwürdig usw. usf.