Der Staat reagiert auf die Zunahme von Jobs, die keinen Lebensunterhalt abwerfen, so, dass er den Ausnahmecharakter streicht, d.h. die „Scheinselbstständigen“ mit der Steuerpflicht belegt. Protest kommt von den Arbeitgebern, die Sozialabgaben für die Billiglöhner leisten sollen.