Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Tarifverträge für Leiharbeit: „Ein Meilenstein in der Geschichte der Tarifpolitik“ (IG Metall)

Mit dem Anheuern von Leiharbeitern sparen sich entleihende Betriebe Sozialabgaben und Kündigungsschutz und immer öfter auch direkt Teile des Stundenlohns – dass die Leiharbeiter am Ende Stundenlöhne ausgezahlt bekommen, die 30% und 40% unter den betriebsüblichen liegen, versteht sich sowieso von selbst; an ihrer Ausbeutung muss eben noch ein zweiter Kapitalist, der Zeitarbeits-Unternehmer verdienen. Das ist der Regierung jetzt jedoch viel zu wenig.

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Tarifverträge für Leiharbeit: „Ein Meilenstein in der Geschichte der Tarifpolitik“ (IG Metall)

Die Regierung setzt ihr „Hartz-Konzept“ um. Anfang des Jahres wird ein Gesetz über „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ verabschiedet. Dort heißt es: Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen, sollen ab 1.1.2004 nicht mehr gelten. Es sei denn: … ein Tarifvertrag (lässt) abweichende Regelungen zu (Artikel 6 zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in § 9, Nr. 2). Kommt bis 31.12.2003 kein Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche zustande, kann (der Leiharbeitnehmer) … die Gewährung der im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen (§ 10, Abs. 4).

Diese Vorschrift – auf gut deutsch: „equal pay“ und „equal treatment“ für Leiharbeiter – wird in der pluralistischen Öffentlichkeit der Republik und seitens der Arbeitgeber, was mittlerweile ja so ziemlich dasselbe ist, mit großem Geschrei quittiert: Das sei ein Sieg der Gewerkschaften mit ihrem altbackenen Dogma, für gleiche Arbeit müsse gleicher Lohn bezahlt werden – als sei mit Leiharbeit nicht schon hinreichend klargestellt, dass es sich gerade nicht um gleiche Arbeit wie die normal entlohnte handeln kann! Schon wieder sei Schröder „umgefallen“ und habe sich als „Kanzler der Gewerkschaften“ gezeigt! Das dürfe doch nicht wahr sein: Da verspricht die Regierung „der Wirtschaft“ Arbeitskraft nach Wunsch verfügbar zu machen, ohne all die Beschränkungen, die zu einem festen Arbeitsverhältnis ärgerlicherweise noch dazugehören, und dann soll die Leih-Arbeitskraft doch wieder so viel kosten wie eine aus der Stammbelegschaft, die sie ersetzen soll!

Diese Hetzer aus den Wirtschaftsredaktionen stellen sich blind gegen die Leistungen des neuen Gesetzes, das einiges im Sinne ihres Fanatismus der Arbeiter-Verbilligung leistet.

Die „Schmuddelecke“ der Ausbeutung wird zum Normalfall

Die Zielsetzung des Gesetzes ist klar und eindeutig. Es geht darum, die Branche aus ihrer Schmuddelecke herauszuholen, so Wirtschaftsminister Clement, und den endgültigen Durchbruch für die Zeit- und Leiharbeit auch in Deutschland zu erreichen. Besagte „Schmuddelecke“ hatte die Regierung 1972 eingerichtet, als sie mit der Verabschiedung des ‚Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes‘ die Rechtsbasis dafür schuf, per Leiharbeit die in den Entleihbetrieben üblichen tariflichen Regelungen zu umgehen. Mit dem Anheuern von Leiharbeitern sparen sich entleihende Betriebe Sozialabgaben und Kündigungsschutz und immer öfter auch direkt Teile des Stundenlohns – dass die Leiharbeiter am Ende Stundenlöhne ausgezahlt bekommen, die 30% und 40% unter den betriebsüblichen liegen, versteht sich sowieso von selbst; an ihrer Ausbeutung muss eben noch ein zweiter Kapitalist, der Zeitarbeits-Unternehmer verdienen. So bewährt sich seither die Leiharbeit als eine einzige „Öffnungsklausel“ für den „überregulierten“ deutschen Arbeitsmarkt; mehrere tausend Zeitarbeitsfirmen sorgen mit ihrem Geschäft für die Senkung der betrieblichen Lohnkosten und damit im Allgemeinen für die Senkung des nationalen Lohnniveaus.

Das ist der Regierung jetzt jedoch viel zu wenig. Trotz ihrer segensreichen Wirkungen ist Leiharbeit noch immer eher die Ausnahme von der Regel. Das soll anders werden. Mit der Einrichtung der im „Hartz-Konzept“ vorgesehenen Personalserviceagenturen (PSA) bei den Arbeitsämtern, die bevorzugt von privaten Zeitarbeitsfirmen betrieben werden sollen, wollen die rot-grünen Reformer die Leiharbeit in großem Stil voranbringen und sie zu einem anerkannten und leistungsfähigen Bereich unserer Volkswirtschaft (Clement) entwickeln. Der Billiglohnsektor Leiharbeit soll also aus seiner peripheren Stellung herausgeholt und zu einer vollgültigen normalen Anwendungsweise von Arbeitskraft in Deutschland werden.

Deswegen sorgt der Gesetzgeber als erstes für die Abschaffung so ziemlich aller bislang für notwendig erachteten gesetzlichen Einschränkungen des Geschäfts mit der Leiharbeit: Wir flexibilisieren für die gesamte Zeitarbeitsbranche das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bauen bisherige Regulierungen (Synchronisationsverbot, besonderes Befristungsverbot, Wiedereinstellungsverbot, Abwerbeverbot, Beschränkung der Dauer der Überlassung) ab. (Clement) Für die Verleihfirmen wird dadurch die Kalkulation entscheidend erleichtert, für die Entleihfirmen der Einsatz von je nach Betriebsbedarf anzuheuernden Arbeitskräften entsprechend attraktiver: Der Zeitrahmen des Verleihs und das Abschließen mehrerer Verträge mit einem Entleiher hintereinander kann problemlos und je nach Bedarf gemanagt werden. Die immer beliebtere ‚Mischkalkulation‘ mit ‚Rand-‘ und ‚Stammarbeitsplätzen‘ im Interesse eines insgesamt niedrigeren Lohnniveaus wird dadurch angefacht; namhafte deutsche Unternehmen tummeln sich mittlerweile in dem Geschäftszweig und gründen selber ihre Leiharbeitsfirma, um nicht zuletzt eigene Entlassene als Leiharbeiter lockerer, bedarfsgerechter und billiger anzuwenden.

Freilich: So normal, dass Deutschlands Unternehmer ihre Belegschaften insgesamt in den Status von bei einer hauseigenen Verleihfirma entliehenen Zeitarbeitern versetzen oder gegen Leiharbeiter austauschen, soll das auf eine neue Rechtsgrundlage gestellte Leasing-Geschäft mit Tagelöhnern nach dem Willen der reformfreudigen Sozialpolitiker auch wieder nicht werden. Welche Normalität sie sich wünschen, das machen sie mit ihrer Vorschrift klar, dass für Leiharbeiter im Prinzip equal pay und equal treatment zu gelten habe. Damit wird nämlich auf der einen Seite der Charakter des Irregulären und der Ausnahme, der der Leiharbeit immer noch angehangen hat, definitiv getilgt; sie ist jetzt so normal wie das Arbeitsverhältnis, an dessen Stelle sie tritt. Sie soll andererseits nicht überhaupt zum Normalarbeitsverhältnis werden, das die bisherige Art der Beschäftigung mit „Stammbelegschaften“ und kollektiven Arbeitsverträgen zwischen Firmen und Gewerkschaften verschiedener Branchen ersetzt: Der Gleichbehandlungsgrundsatz mit Equal Pay und Equal Treatment ist geboten, um zu verhindern, dass durch die nunmehr erleichterte Arbeitnehmerüberlassung nur noch auf diese Weise Personal beschäftigt wird und es zum Abbau von Stammbelegschaften kommt. (Clement) – der Staat kennt eben seine Pappenheimer von der Unternehmerfront.

Drittens soll diese Schranke aber auch wieder nicht dazu führen, dass der entscheidende und für die Sanierung des Kapitalstandorts Deutschland erwünschte Vorteil der Leiharbeit fürs Geschäft, nämlich – neben der Liquidierung des Kündigungsschutzes, und was sonst noch alles unter „Flexibilisierung der Arbeit“ läuft, – die Verbilligung der Belegschaften auf der Strecke bleibt. Doch dafür, da sind Clement & Co sich sicher, braucht man in der BRD kein Gesetz. Dafür hat man hierzulande seine Gewerkschaften.

Tarifverträge nach amtlicher Vorgabe sorgen für Preisvorteile beim „equal pay“

Den Tarifparteien erteilt die Regierung in ihrem Gesetz – mit aller durch die heilige Kuh der Tarifautonomie gebotenen Zurückhaltung – den Auftrag zur sachgerechten Ausgestaltung des „Gleichbehandlungsgrundsatzes“, den sie dort aufgeschrieben hat; und den in diesem Handwerk bewährten „Sozialpartnern“ gibt sie auch gleich zwei Richtlinien dafür an die Hand: „Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr sieht unser Gesetz im Sinne von interessengerechten Lösungen zwei Ausnahmen vor: So kann zum einen für die Dauer von sechs Wochen beim Verleih von zuvor arbeitslosen Arbeitnehmern ein reduziertes Arbeitsentgelt gezahlt werden. Und zum anderen kann – soweit ein Tarifvertrag eine abweichende Regelung vorsieht – sogar dauerhaft (Hervorhebung Clement-Pressedienst) vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden. Dies ermöglicht (!) es den Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen flexibel zu gestalten …“.

Die erste „Ausnahme“ greift den erst noch abzuschließenden Tarifverträgen schon mal richtungweisend vor: Für Zeitarbeiter, die vorher arbeitslos waren – zufällig das Gros der in dieser Branche Beschäftigten –, wird dem Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen der gleiche Lohn für gleiche Arbeit schon mal nicht zugemutet. Das muss und soll aber auch sonst nicht sein: Die Regierung winkt nicht bloß mit dicken Zaunpfählen, sondern fordert die Tarifpartner geradezu dazu auf, die Leiharbeit aus den sonst für das Unternehmen geltenden Tarifverträgen herauszunehmen und tarifvertraglich zum Billiglohnsektor auszugestalten. Es ist, als wollte die Regierung einer schon etwas älteren Klage der Gewerkschaften mit umgekehrten Vorzeichen Rechnung tragen: Die haben immer verlangt, dass ihre Tarifautonomie nicht durch staatliche „Lohnleitlinien“ untergraben werden dürfe; nun erlaubt sich die Regierung, ihre gesetzliche Leitlinie für die Etablierung eines Sektors der Tagelöhnerei zu Billigstpreisen den Gewerkschaften zum völlig tarifautonomen Ausgestaltung zu überlassen und per Tarifvertrag eine Lohnsenkung gegenüber den sonst branchen- bzw. unternehmensüblichen Bezahlungsbedingungen als Regel festzuschreiben.

Mittlerweile gibt es solche Verträge, deren Tarife die Bezahlung an die Hälfte dessen, was ein branchentariflicher Normallohn vorsieht, heranführen. Die Profigewerkschaft für „Moderne Dienstleistungen“, ver.di, hatte schon vor Bekanntgabe des Gesetzes mit dem Marktführer Randstad abgeschlossen. Und der DGB hat es, mit allen großen Einzelgewerkschaften an Bord, mit dem größten Zeitarbeitsverband BZA auch schon zu einem „Eckpunktepapier“ gebracht. Der Verband prüft zwar gleichzeitig eine Verfassungsklage gegen das „Equal Pay“-Prinzip des Gesetzes, lässt es aber nicht darauf ankommen und sucht lieber eine „Verständigung“ mit der Gewerkschaft, die ihrerseits auch nicht gelassen abwarten will, dass am 31.12.2003 das „Damoklesschwert“ der gleichen Bezahlung und Behandlung von Leiharbeitskräften zuschlägt. Denn auch nach ihrer Auffassung würde das den „besonderen Umständen dieser Branche“ nicht gerecht; Jürgen Peters, designierter IG Metall-Vorsitzender, hält Abmachungen über sachdienliche Abschläge vom Branchenlohn schon vorweg für einen Meilenstein in der Tarifgeschichte. Die Gewerkschaft ist anscheinend heilfroh über die Gelegenheit, hier aus ihrer „Schmuddelecke“ des „Blockierers“ und Beschäftigungs-Verhinderers herauszukommen, in die ihre unternehmerischen Gegner, ihre regierenden sozialdemokratischen Freunde und eine überparteiliche Öffentlichkeit sie gestellt haben. Sie nutzt die Chance, die Zeitarbeit, diese Quelle eines neuen Beschäftigungswunders, tarifautonom sozial zu „gestalten“ und aus der „Schmuddelecke“ herauszuholen, in die sie die organisierte Tagelöhnerei bislang gestellt hat. Ohne sie war die Leiharbeit bis gestern ein schäbiges „Instrument des Lohndumpings“; mit ihr ist sie ein „eigenständiges Tarifgebiet“, das zu entsprechend „eigenständigen Lösungen“ herausfordert. Dementsprechend sind im „Eckpunktepapier“ unter Verweis auf die „besondere Lage“ in der Branche Leiharbeit Mindeststundensätze vereinbart, die den Grad der Unterschreitung der je nach Branche unterschiedlich hohen Mindesttarife festlegen und nebenbei die zum guten tarifpolitischen Ton gehörenden obligatorischen Abschläge für Beschäftigte in den östlichen Bundesländern fixieren. Das Ganze pendelt sich dann ungefähr zwischen 5,11 und 6,85 Euro für die Leiharbeitsstunde ein.

Die Umsetzung der „Eckpunkte“ in geltende Tarifverträge ist auch schon in Gang gekommen. Leiharbeitsfirmen gründen eigene Arbeitgeberverbände, um mit den Gewerkschaften zu passenden Vereinbarungen zu kommen und so der gesetzlichen Auflage Genüge zu tun, dass „Equal Pay“ nur dort eingefordert werden kann, wo es nicht zu einem Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft gekommen ist. Dabei lassen sich die „Eckpunkte“ des DGB durchaus noch unterbieten: Ein Verband nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) hat sich mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) darauf geeinigt, den Abschlägen, die in der Vereinbarung zwischen DGB und BZA vorgesehen sind, noch ein paar weitere hinzuzufügen.

So kann der für den gesetzlichen Auftrag zuständige Minister, sicher auch im Sinne seines Chefs, des „Kanzlers der Gewerkschaften“, zufrieden feststellen: Es dürfte sich damit zeigen, dass der von uns beschrittene Weg richtig war, den Tarifparteien die Entscheidung über die Beschäftigungsbedingungen im Zeitarbeitssektor zu überlassen. (Clement-Pressedienst vom 21.2.03)

Noch nie waren Gewerkschaften so wertvoll wie heute, sozusagen.