Staatshaushalt

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Der Staat reguliert, fördert und beansprucht alle Branchen seiner nationalen Ökonomie gemäß deren besonderen Erfordernissen und Leistungen. Der Finanzsektor ist für ihn jedoch kein Wirtschaftszweig wie alle anderen. Wenn er das Geschäft der Banken als Gesetzgeber betreut, dann trägt er dessen Bedeutung für das Funktionieren der gesamten Wirtschaft Rechnung; deswegen bezieht er sich auf sie nicht nur mit Paragraphen, sondern agiert als Notenbank.

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Die Parteien und Kandidaten, die sich um die Macht im Staate bewerben, sind davon überzeugt, dass sie sich auf die Kunst des Regierens verstehen. Sie wollen die Macht des Staates zur Sache ihrer persönlichen Verantwortung machen, um mit ihren Entscheidungen den richtigen und erfolgreichen Umgang der öffentlichen Gewalt mit ihren Untertanen, den Bürgern, herbeizuführen. Insofern halten sie sich – Volksherrschaft hin, Demokratie her – schon für etwas Besonderes, nämlich zum Führen berufen.

Länder und Abkommen
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Der bürgerliche Staat regiert mit Geld. Die Sachen und Dienste, die er für sich und die Betreuung seiner Gesellschaft braucht, kauft und bezahlt er wie ein ordentlicher Kunde oder Arbeitgeber.

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Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gegenüber seinen Bürgern verlangt der Staat von ihnen Steuern. Alle müssen sie mit einem Teil ihrer Mittel für den Unterhalt von Staatsagenten, für die Durchsetzung des Rechts, für die Unterstützung des Eigentums und für die Förderung der Lohnarbeit aufkommen. Dadurch, dass der Staat die Bürger gleichermaßen verpflichtet, Steuern zu entrichten, lässt er die einen für die Sicherheit ihres Eigentums, die anderen für die Unsicherheit ihrer Existenz bezahlen.

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Weil der Einzug von Steuern, mit denen der Staat seinen Bürgern dient, ihr ökonomisches Fortkommen unmittelbar beeinträchtigt, haben seine Mittel und damit seine Dienste ihre Grenzen am wirtschaftlichen Erfolg der Leute, dessen Notwendigkeiten er nicht durch rücksichtslose Besteuerung in Frage stellen darf. Er muss seine Aufgaben erfüllen, aber mit begrenzten Mitteln. Im Haushaltsplan regelt der Staat die Bewältigung seiner Aufgaben (= Ausgaben), für die ihm nur begrenzte Einnahmen zur Verfügung stehen.

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