Das Geld des Staates

Der bürgerliche Staat regiert mit Geld. Die Sachen und Dienste, die er für sich und die Betreuung seiner Gesellschaft braucht, kauft und bezahlt er wie ein ordentlicher Kunde oder Arbeitgeber. Freilich mit einem Geld, das er gar nicht auf dem ordentlichen marktwirtschaftlichen Weg erworben hat: Als Urheber und Garant, also auch Herr des Rechts auf Eigentum setzt er sich per Recht und Gesetz darüber hinweg und eignet sich nach festen Regeln Teile des privat verdienten Eigentums an, ohne den zur Zahlung verpflichteten Bürgern dafür etwas zu verkaufen oder eine bestimmte Gegenleistung zu schulden. Umgekehrt legt er mit seinem fiskalischen Zugriff seine steuerpflichtigen Landesbewohner aufs Geldverdienen als Zweck, Inhalt und Ergebnis ihrer ökonomischen Betätigung fest: Nur so schaffen sie gesellschaftlichen Reichtum in der abstrakt allgemeinen Form, in der er ihn haben will, um sich seinen Teil davon abzuzweigen.

Aus dem Buch
2007, 2014, 2016 | 162 Seiten | 12 €  Zum Warenkorb
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