III. Finanzsektor und öffentliche Gewalt: Eine konfliktreiche Symbiose

Der Staat reguliert, fördert und beansprucht alle Branchen seiner nationalen Ökonomie gemäß deren besonderen Erfordernissen und Leistungen. Der Finanzsektor ist für ihn jedoch kein Wirtschaftszweig wie alle anderen. Wenn er das Geschäft der Banken als Gesetzgeber betreut, dann trägt er dessen Bedeutung für das Funktionieren der gesamten Wirtschaft Rechnung; deswegen bezieht er sich auf sie nicht nur mit Paragraphen, sondern agiert als Notenbank. Als Verwalter eines Haushalts nutzt der Staat die Finanzmärkte als Quelle der Finanzmittel, mit denen die politische Herrschaft bezahlt wird. Den Einfluss auf die Mehrung von Geld und Kredit, den er auf diese zweifache Weise ausübt, verknüpft er programmatisch mit seinem Interesse an Wachstum, dem Erfolgskriterium seiner Wirtschaftsordnung, und nutzt ihn, um das Finanzgeschäft und über das Finanzgeschäft das Geschäftsleben insgesamt auf einen entsprechenden Kurs zu steuern. Das Ergebnis ist eine von Gegensätzen und Widersprüchen gekennzeichnete unauflösliche Symbiose der bürgerlichen Staatsgewalt mit der Finanzindustrie.

Aus dem Buch
2016 | 180 Seiten | 20 €  Zum Warenkorb
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