III. Finanzsektor und öffentliche Gewalt: Eine konfliktreiche Symbiose
Der Staat reguliert, fördert und beansprucht alle Branchen seiner nationalen Ökonomie gemäß deren besonderen Erfordernissen und Leistungen. Der Finanzsektor ist für ihn jedoch kein Wirtschaftszweig wie alle anderen. Wenn er das Geschäft der Banken als Gesetzgeber betreut, dann trägt er dessen Bedeutung für das Funktionieren der gesamten Wirtschaft Rechnung; deswegen bezieht er sich auf sie nicht nur mit Paragraphen, sondern agiert als Notenbank. Als Verwalter eines Haushalts nutzt der Staat die Finanzmärkte als Quelle der Finanzmittel, mit denen die politische Herrschaft bezahlt wird. Den Einfluss auf die Mehrung von Geld und Kredit, den er auf diese zweifache Weise ausübt, verknüpft er programmatisch mit seinem Interesse an Wachstum, dem Erfolgskriterium seiner Wirtschaftsordnung, und nutzt ihn, um das Finanzgeschäft und über das Finanzgeschäft das Geschäftsleben insgesamt auf einen entsprechenden Kurs zu steuern. Das Ergebnis ist eine von Gegensätzen und Widersprüchen gekennzeichnete unauflösliche Symbiose der bürgerlichen Staatsgewalt mit der Finanzindustrie.
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Systematischer Katalog
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Gliederung
- 1. Die Betreuung des Finanzgeschäfts durch den Staat: Dienst am und Auftrag ans Kreditgewerbe
- a) Rechtssicherheit für die Lebenslüge des Finanzkapitals
- Zusatz
- b) Materielle Beglaubigung des Bankgeschäfts per Refinanzierung durch gesetzliche Zahlungsmittel
- c) Ökonomische Beglaubigung des staatlichen Kreditgelds durchs Bankgeschäft
- Zusatz
- 2. Geld und Schulden: Die Inanspruchnahme des Finanzgeschäfts für den Staatshaushalt
- a) Herrschaft mit Geld für die Herrschaft des Geldes
- b) Der Staat als Kunde der Kreditwirtschaft – das Kreditgeschäft als Instrument der Staatsmacht
- c) Produktivkraft und Unproduktivität staatlicher Schulden
- Exkurs: Der große Streit um staatliche Selbstfinanzierung durch Geldschöpfung – und was er über die Naturdes Geldes verrät
- 3. Notwendigkeit und Ideal staatlicher Wachstumspolitik: Erfolg durch steuernde Einflussnahme auf das Geschäft mit Geld und Kredit