Aus der Reihe „Was Deutschland bewegt“
Pandemie IX: Die „Öffnungsdiskussionsorgie“
Geschäft, Leben, Freiheit, Würde – schweres Geschütz gegen seuchenpolitische Vorsicht
Eins kann man der Merkel-Regierung nicht vorwerfen: Sie würde ihren Shutdown und ihre Vorsicht bei seiner Lockerung nicht rechtfertigen. Damit eröffnet die Regierung selbst – wie das bei Rechtfertigungen nun einmal so ist – die Diskussion über die Berechtigung der Fortdauer ihrer seuchenmedizinisch begründeten Einschränkungen. Die Regierung kriegt die Debatte, die sie lieber vermieden hätte; und zwar exakt an ihren Vorgaben entlang.
Aus der Zeitschrift
Teilen
Siehe auch
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Pandemie IX: Die „Öffnungsdiskussionsorgie“
Geschäft, Leben, Freiheit, Würde – schweres Geschütz gegen seuchenpolitische Vorsicht
Eins kann man der Merkel-Regierung nicht vorwerfen – geschieht natürlich trotzdem, ausgiebig –: Sie würde ihren Shutdown und ihre Vorsicht bei seiner Lockerung nicht rechtfertigen. Neben allen medizinisch-virologisch-pandemiologischen Erklärungen und dem Hinweis auf die Ressourcen des Gesundheitswesens, die nicht überfordert werden dürften, wirbt sie vor allem mit zwei Argumenten für ihre Linie: Nachdem die Verbote sich offenkundig bewährt haben, die Infektionszahlen sinken und die Lage besser im Griff ist, bleibt dennoch Vorsicht geboten,
– erstens weil für die Wirtschaft, nämlich für die marktwirtschaftlich unbedingt erforderliche Plan- und Berechenbarkeit – des Gewinnemachens, aber das versteht sich so sehr von selbst, dass es gar keine Erwähnung wert ist – nichts schlimmer wäre, als wenn nach einer Freigabe des Geschäftslebens doch wieder wegen exponentiell steigender Fallzahlen geschäftsschädigende Restriktionen verhängt werden müssten;
– zweitens weil das gutwillige Volk ein Hin und Her zwischen gestatteter Freizügigkeit samt gewohnter Kinderverwahrung und Kneipenvergnügen und dann wieder epidemiologisch gebotener Disziplin, dem Imperativ „zu Hause bleiben“ und der Stornierung von Teilen des Dienstleistungssektors nicht mehr mitmachen würde.
Mit beiden Rechtfertigungen eröffnet die Regierung selbst – wie das bei Rechtfertigungen nun einmal so ist – die Diskussion über die Berechtigung der Fortdauer ihrer seuchenmedizinisch begründeten Einschränkungen. Und mit der werbend gemeinten selbstkritischen Vermutung des Gesundheitsministers, womöglich würden die Verantwortlichen demnächst rückblickend Abbitte leisten müssen für zu rigide Eingriffe ins bürgerliche Leben, bekommen Skepsis und Forderungen nach Lockerung noch einen netten Anschub von oben. Die Regierung kriegt die Debatte, die sie lieber vermieden hätte; und zwar exakt an ihren Vorgaben entlang.
1.
Mit ihrer Ansage an die Wirtschaft dokumentiert die
Regierung ihr tiefes Verständnis für deren Bedarf an
Planungssicherheit, der mit Planwirtschaft im Sinne einer
vernünftigen Verteilung der produktiven Ressourcen der
Gesellschaft auf definierte Bedürfnisse – mit
‚Sozialismus‘, um Gottes willen – ersichtlich nichts zu
tun hat. Womit dann? Das elementare Interesse
kapitalistischer Unternehmen, ihrer Zulieferer und
Kunden, ihrer Kreditgeber, Anteilseigner und Gläubiger,
schließlich auch ihrer existenziell von Lohnarbeit
Abhängigen gebietet unbedingt kontinuierlich Umsatz zu
machen, Gewinnziele zu erreichen, Share- und Stakeholder
pünktlich mit versprochenen Geldsummen zu bedienen. Das
regierungsamtliche Verständnis gilt der Notwendigkeit,
dass diese Rechnungen punktgenau und zuverlässig
– eben: planmäßig – aufgehen. Die entsprechende
fürsorgliche Politik beißt sich im aktuellen Sonderfall
mit dem Unternehmerinteresse, ihr Geschäft ohne
Unterbrechung zu betreiben – jedenfalls ohne andere
als die von ihnen selbst berechnend eingeplanten. Die
Fürsorge der Regierung anerkennt überdies, dass, wenn
schon geschäftsschädigende Restriktionen verhängt werden,
Entschädigungen fällig sind, an Firmen und ganze
Branchen, und dass diese Überbrückungshilfen, die den
Ausfall an Umsatz und Gewinn nicht ersetzen, Maß und Ziel
darin haben, einen neuen Aufschwung der Geschäfte „nach
Corona“ sicherzustellen. Damit ist die Auseinandersetzung
da, wo sie hingehört; nämlich bei Lobbys,
Branchenvertretern, Managern etc. Die kriegen von den
Wirtschaftspolitikern ja bescheinigt, dass alles
staatliche Abwägen zwischen Gesundheitsschutz und
Geschäftsschädigung ihren dauerhaften Erfolg zum Maßstab
hat, sehen sich daher herausgefordert, zunehmend
ultimativ zu verlangen, dass die Optionen endlich wieder
anders gewichtet werden und mit den Einschränkungen
wieder Schluss sein muss. Sie mögen zeitweilig nötig
gewesen sein und haben den angestrebten Effekt gebracht,
aber jetzt soll die Regierung gefälligst mit einem
Fahrplan herausrücken, der klipp und klar festlegt, ab
wann welche Branche ihre Geschäfte unter welchen
Bedingungen wieder hochfahren darf, – und dahinter auch
nie mehr zurückgehen. Andernfalls, so droht die
mittelständische Wirtschaft im stolzen Bewusstsein, dass
ihr Wachstum der Lebenszweck des Gemeinwesens ist, würde
alles den Bach runtergehen, worauf es in diesem Land
ankommt: Heben Sie den Lockdown auf, bevor es zu spät
ist!
2.
Mit ihrer einfühlsamen Rücksicht auf den strapazierten guten Willen des Volkes bescheinigt die Regierung ihrer Gesundheitspolitik ein Vermittlungsproblem, das spätestens da anfängt, wo besagtes Volk einen Wechsel zwischen Einschränkungen, deren Lockerung und einer erneuten Verschärfung akzeptieren müsste. Sie stuft dieses Problem als eines ein, zu dem es gar nicht erst kommen darf, weil es den Volkswillen überfordern würde, von Einsicht gar nicht erst zu reden. Ganz selbstverständlich geht die besorgte Herrschaft davon aus, dass sie mit ihrer Politik das Volk als Objekt ihrer Maßnahmen behandelt – als was auch sonst? Mit ihren politischen Zwecken, zu denen im Normalfall solche Selbstverständlichkeiten wie die Not des Geldverdienens oder ein in aller Freiheit den Notwendigkeiten der Erholung unterworfenes Privatleben gehören, behandelt sie ihr Volk allemal als Manövriermasse, auf deren gutwillige Zustimmung sie ein Recht hat; so eben auch im Fall der Pandemie, wo die Volksgesundheit ein Abstandsgebot und so Zeug erfordert. Und prompt hat die Regierung eine Diskussion am Hals, die sich – jedenfalls dort, wo es aufgeregt und lautstark zugeht – am wenigsten um die materiellen Bedürfnisse dreht, die der herrschaftlichen Fürsorge zum Opfer fallen. Thema sind vielmehr die Grenzen der Bereitschaft der Bürger, sich nicht etwa einsehbaren Erfordernissen, sondern Verordnungen „von oben“ zu fügen. Und das provoziert, bei einer entsprechend angestachelten Minderheit jedenfalls, einen Freiheitssinn, der sich den seltenen Genuss gönnt, in einem großartigen Akt der Verweigerung – des vorgeschriebenen Abstands! eines Mundschutzes!! – das Recht auf Freiheit mal so richtig existenziell zu spüren. „Hygienedemonstranten“ und ihr überraschend großer Anhang stellen ihr Grundrecht, den Gesundheitsschutz missachten zu dürfen, ganz autonom wieder her.
Die Freiheitshelden wie die Wirtschaft, die freilich
maßvoller, sehen sich je länger, desto eindeutiger von
den verordneten seuchenpolitischen Vorkehrungen
unterdrückt, die sie einer Herrschaft der
Virologen
zu verdanken haben, denen die eigentlich
Verantwortlichen hörig seien: In Berlin werde der
Gesundheitsschutz verabsolutiert. Die Vertreter dieser
Interessen, aber auch konkurrierende Politiker, belehren
die Staatsführung darüber, dass die Gesundheit des Volkes
nichts wert ist, wenn dafür Konkurrenzfähigkeit und
Wohlstand der Nation Schaden nehmen. Am liebsten – damit
Waffengleichheit unter den moralischen Hämmern herrsche –
präsentieren sie die Einsicht, dass auch die
seuchenpolitische Lebensrettung tötet – durch die Zunahme
häuslicher Gewalt zwischen eingesperrten Lebenspartnern,
durch eine steigende Selbstmordrate unter den an ihrer
ökonomischen Lage Verzweifelnden sowie durch Hunger, den
der Nicht-Verkauf der Frühjahrsmode hier bei den
Näherinnen in den wunderbaren Sweatshops unserer
Textilindustrie in Südasien bewirkt.
3.
Mit derart gutgemeinter Heuchelei hat der nationale Corona-Disput das Niveau erreicht, das den Oberaufsehern der demokratischen Debattenkultur die Stichworte liefert. Wo sich gegen oder auch für Regierungsentscheidungen auf hohe und höchste Werte der nationalen Gemeinschaft berufen wird, fühlen sie sich herausgefordert und mischen sich in die laufende Kontroverse ein, nicht ohne zu beteuern, dass sie sich in die Abwägung der Regierung zwischen Shutdown und seiner Lockerung nicht einmischen wollen. Auch wenn leicht zu erkennen ist, welcher der Streitparteien ihre Wortmeldung den Rücken stärkt, bestehen sie auf ihrer übergeordneten, methodischen Position des Schiedsrichters, der über zulässige und unzulässige Argumente der streitenden Parteien entscheidet.
„Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat den Schutz der Freiheitsrechte in der Coronavirus-Krise betont. In der Krise seien nicht die Maßnahmen der Lockerung rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung von Beschränkungen der Grundrechte... ‚Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Sinn und Zweck eines Verfassungsstaates in erster Linie der Schutz der Freiheit ist.‘ Der Gesundheitsschutz rechtfertige nicht jedweden Freiheitseingriff...“ (Tagesspiegel, 1.5.20)
Ob die Kontakt- und Betätigungsbeschränkungen gerechtfertigt sind, will der Ex-Verfassungsrichter nicht entscheiden. Aber was rechtfertigungsbedürftig ist und was nicht, weiß er genau. Für seinen Geschmack beansprucht der Gesundheitsschutz in der nationalen Seuchenpolitik zu Unrecht den Status eines unbedingten Imperativs und damit eines Höchstwerts. Dieser Rang steht allein der Freiheit zu. Das Rechtsprinzip der Privatautonomie, das dem Menschen ein ausschließendes Verfügungsrecht über sich selbst zuspricht und seinen Verkehr mit seinesgleichen wie mit den staatlichen Gewalten reguliert, steht höher als sein Recht auf Gesundheit. Das hat nur als Moment der Freiheit Gültigkeit, des fundamentalen Prinzips der freiheitlich-demokratischen Konkurrenzordnung.
Noch einen Dreh grundsätzlicher, aber in demselben Staatsgeist klärt Bundestagspräsident Schäuble über die Rangordnung der nationalen Höchstwerte auf:
„Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen. Der Staat muss für alle die bestmögliche gesundheitliche Versorgung gewährleisten. Aber Menschen werden weiter auch an Corona sterben.“ (Tagesspiegel, 26.4.20)
An die höchste Stelle setzt Schäuble die Würde, die dermaßen absolut und unantastbar ist, dass nicht einmal der Tod des Würdenträgers sie infrage stellen kann. Was die Verfassung in ihrem ersten Artikel „dem Menschen“ zuspricht, steht nicht nur in der Abfolge der Grundrechte vor, sondern unbedingt über dem Recht auf physische Existenz; was laut Schäuble schon daraus hervorgeht, dass der Staat dieses Recht gar nicht unbedingt garantieren kann, weil sein materieller Inhalt, der wirkliche Mensch, als biologische Kreatur nicht seiner absoluten Rechtshoheit unterliegt. Eine schöne Klarstellung: Das Wesen, das die politische Herrschaft unbedingt zu respektieren, in dessen Dienst sie all ihr Wirken im ersten Artikel der Verfassung zu stellen verspricht, ist nicht der leibhaftige Mensch mit seinen Gesundheits- und anderen Bedürfnissen, sondern der Mensch als Adressat des ersten verfassungsrechtlichen Machtworts der hoheitlichen Gewalt. Das durch seine Würde definierte Wesen ist das Konstrukt der Rechtsordnung; in dessen Unantastbarkeit besteht der Staat auf der Unanfechtbarkeit seiner eigenen Setzung.
Dagegen ist selbst der Tod machtlos. Staatsbürgerkunde ist eben doch stärker als jede Palliativmedizin.