Demokratie

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Zum Recht des Volkes auf gute Führung gehört in der Demokratie das Recht von Politikern auf Führung. Geschäftsgrundlage sind die nationalen Notwendigkeiten und das staatliche Gewaltmonopol. Sie ermöglichen den Charaktermasken von Staat und Kapital die Selbstdarstellung als Diener am Volkswillen. Die Exekution staatlicher Programme wird dabei übersetzt in persönliche Kompetenz und Glaubwürdigkeit bei der effektiven Durchsetzung von Staatsnotwendigkeiten.

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Die Freiheit verwirklicht sich in der freien, gleichen und geheimen Wahl; an ihr unterscheidet sich menschenwürdige Regierung von der Gewaltherrschaft. Keinem Volk, so der amerikanische Bote des Gottesgeschenks, darf das Privileg der freien Wahl vorenthalten werden; keine Gesellschaft oder Kultur wäre so rückständig oder abseitig, dass sie damit nichts anfangen könnte, und keine darf für unreif gehalten werden, das Wahlrecht zu exekutieren.

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Wenn Demokraten Bedenken gegenüber der Demokratie äußern, dann bezüglich dessen, ob sie die geeignete Herrschaftsform im Sinne des Erfolgs der Nation ist: Nach außen hat sie die Nützlichkeit fremder Herrschaften für die Nation zu gewährleisten – nach innen die Emanzipation der Politik von ihren wahlberechtigten Bürgern: weswegen Demokraten auch „Umstände“ kennen, unter denen sie außer Kraft gesetzt werden muss.

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Um überleben zu können, mussten die Lohnarbeiter rebellisch werden. Zu arbeiten, wie es von ihnen verlangt wird, und sich mit dem gezahlten Lohn zu bescheiden – das langt nicht; mit Dienst nach dem Geschmack der Eigentümerklasse und Fügsamkeit nach Vorschrift der politischen Ordnungsmacht liefern sie sich bloß dem Zerstörungswerk aus, das ihre Arbeitgeber gemäß den Sachgesetzen ihres Metiers und ihrer Konkurrenz an ihrer Arbeitskraft vollziehen.

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Wenn es heute auf der ganzen Welt keinen Winkel mehr gibt, dem es an politischer Herrschaft gebricht, so ist diese zivilisatorische Errungenschaft den rastlosen Bemühungen der freien Welt zu verdanken. Die klassischen Demokratien haben das Erbe des Kolonialismus pflichtbewußt fortgeführt und mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln darum gestritten, welche Sorte Staat für welchen Menschenschlag die passende sei; die maßgeblichen Weltmächte haben entschieden, was für politische Verkehrsformen im 20.

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Mit der Verfassung genügt der Staat dem Interesse seiner Bürger an den Verkehrsformen der Konkurrenz und verpflichtet sich, alles, was er tut, in Form von Gesetzen zu vollziehen, deren Inhalt den Grundrechten zur Durchsetzung verhilft. Indem die Repräsentanten des Volkes ihr Handeln mit den Grundrechten legitimieren und es korrigieren, sobald es der Verfassung widerspricht, ist der Staat Rechtsstaat. Als solcher ist er vom Einfluss des privaten Willens auf sein Handeln emanzipiert und lässt seine Gewaltausübung nur noch an der Verfassung messen.

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Der bürgerliche Staat kann seine ökonomischen Ziele nur dann verwirklichen, wenn sich seine Bürger bei der Verfolgung ihrer materiellen Interessen innerhalb der Grenzen bewegen, die er ihnen setzt. Er ist darauf angewiesen, dass alle die staatlichen Praktiken als notwendige Funktionen für ihr Interesse anerkennen. Die einen müssen sich zu der schlichten Einsicht bequemen, dass gewisse Einschränkungen ihres Gewinnstrebens unerlässlich sind bei der staatlichen Garantie der produktiven Verwendung ihres Eigentums.

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