Der Populismus
Sechs Anmerkungen zu einer alternativen Form demokratischer Herrschaftsausübung

Die Bürger im Land verdienen Respekt vor allem als Volk: Dem schwören seine Herren seit Erfindung der Demokratie zu dienen, wenn sie über es herrschen. Dass sie diesen Schwur systematisch brechen – das ist der feste Standpunkt von neueren Parteien, die sich das Etikett „Populisten“ und alle damit verbundenen üblen Nachreden liebend gerne nachsagen lassen. Ihr Selbstauftrag lautet, dem Volk wieder den Respekt zu verschaffen, den es verdient. Der besteht darum vor allem in der Verachtung aller, die nicht zu dem Volk gehören, das sie definieren. Um die Macht, die es dafür braucht, konkurrieren die neuen mit den „Altparteien“ – in hergebracht demokratischer Weise: Sie schüren die Unzufriedenheit im Volk, um sie auszunutzen, reden ihm nach dem Munde, versprechen die Heilung aller Übel, hetzen es nationalistisch auf, betreiben einen autoritären Personenkult und prahlen mit ihrem äußerst bedingten Respekt vor dem Rechtsstaat. Was Populisten im Namen des missachteten Volks am „Establishment“ wirklich auszusetzen haben, wie sie auf ihre radikale Kritik kommen und wie sie mit ihr zur Demokratie passen, behandelt dieses Kapitel.

Aus dem Buch
2013, 2023 | 268 Seiten | 20 €  Zum Warenkorb
Systematischer Katalog
Gliederung

Der Populismus
Sechs Anmerkungen zu einer alternativen Form demokratischer Herrschaftsausübung

I. Eine Praxis und ein Vorwurf mit einer langen demokratischen Tradition

Eigenartig, womit die sogenannten Populisten den Ruf erworben haben, eine Gefahr für die Demokratie zu sein. Ihr Sündenregister: Sie schüren Unzufriedenheit, um sie auf ihre Mühlen zu lenken; sie spalten das Volk und erklären sich zu seinem einzig wahren Vertreter; sie reden dem Volk nach dem Munde, machen ihm unrealistische Versprechungen und bieten bloß ‚einfache Lösungen‘ für komplexe Problemlagen an; sie betreiben nationalistische und ausländerfeindliche Hetze; sie pflegen einen autoritären Personenkult und haben keinen Respekt vor dem Rechtsstaat.

Eigenartig deswegen, weil das Treiben der Populisten so überaus demokratisch ist. Als würde man die demokratische Parteienkonkurrenz überhaupt anders kennen, als dass gute Demokraten mit einem ausgeprägten Machtwillen Unzufriedenheiten in der Bevölkerung nicht nur dort aufgreifen, wo sie laut angemeldet werden, sondern sie auch aufspüren, ausgraben und anstacheln, um sie gegen die Regierenden und für sich sprechen zu lassen. Als wüsste man nicht bestens, dass ein demokratischer Politiker keine Schamgrenzen kennt, wenn es darum geht, sich von ganz weit oben unter die Massen zu begeben, um sich als einer von ihnen zu feiern. Für eine derartige Pflege der ‚Volksnähe‘ wird das geliebte Volk gelegentlich extra in Bierzelten zusammengetrommelt, damit man ihm die Ohren volllabern kann, wie offen die eigenen für die Probleme der Menschen ‚draußen im Lande‘ sind. Und wenn volksnahe Demokraten in der Opposition sind, dann hören sie mit einer beachtlichen Zielstrebigkeit immer das Gleiche heraus: Die Probleme des Autofahrers, der alleinerziehenden Mütter, Rentner, Handwerker, des Mittelstands oder der Arbeitnehmer sprechen allesamt, wie unterschiedlich oder gegensätzlich auch immer, für das Eine: Die Nation hat ein Problem – sie wird schlecht regiert, weil von den Falschen. Und dafür haben Demokraten nicht einmal ‚einfache Lösungen‘ zu bieten, wie es den neuen Populisten vorgeworfen wird, sondern überhaupt nur eine einzige: den besseren Gebrauch der Macht, damit die nationale Gemeinschaft, von deren Leiden sämtliche zuvor zitierten Probleme zeugen sollten, vorankommt. Ein besseres Leben für die Bürger durch eine bessere Herrschaft für die Nation – auf dieses eine Versprechen, für das das Prädikat ‚unrealistisch‘ das denkbar höflichste wäre, laufen sämtliche Werbetouren hinaus, die einen Wahlkampf mit Leben erfüllen. Als nationalistische Hetze gilt das zwar nicht, aber damit wird sehr wohl ein Standpunkt eingefordert, der von Haus aus nationalistisch ist: Die Bürger sollen ihre Sorgen in eine um den Zustand und den Gebrauch der Macht über die Nation aufgehen lassen – dass dabei das Ausland und die Ausländer eine besondere Herausforderung darstellen, steht auch für die weltoffensten Demokraten fest. Und was die Sache mit dem autoritären Personenkult betrifft: seit jeher wird die Glaubwürdigkeit des Versprechens guter, besserer Herrschaft durch die Führungsstärke der Kandidaten verbürgt – abzulesen an Größe und Ergebenheit ihrer Gefolgschaft sowie an ihrem Willen, in der Hauptstadt endlich ‚aufzuräumen‘, den dortigen Politikbetrieb ‚auf Linie‘ zu bringen und ordentlich ‚durchzuregieren‘. Auch da sollten Demokraten also nicht so tun: Der Kult der durchsetzungswilligen und -fähigen Führungspersonen ist ein Wesensmerkmal gerade ihres politischen Systems.

Kein Wunder, dass das Schimpfwort ‚Populismus‘ für die Trumps und Salvinis dieser Welt nicht neu erfunden werden musste. Längst vor ihnen hat dieser Vorwurf seinen festen Platz im demokratischen Leben: im Arsenal der Gegenkritik regierender Demokraten. Es gehört schon immer zur guten demokratischen Sitte, den Konkurrenten die eigennützige Ausnutzung der Unzufriedenheit vorzuwerfen, durch die man selbst an die Macht gekommen ist. Sich den unzufriedenen Massen mit lauter Versprechen auf Besserung ihrer Lage anzubiedern, ist definitiv unseriös, da kennen sich regierende Demokraten aus. Längst vor dem Aufkommen der neuen Populisten warten sie daher mit der Klarstellung auf, dass volksdienliches Regieren nun einmal Härten für die Bürger einschließt. Denn im Amt erwarten einen dem Wohl seines Volks verpflichteten Politiker Sachzwänge und Notwendigkeiten, die seinen Handlungsspielraum in Sachen Volksfreundlichkeit erheblich einschränken. Noch nie hat das gegen das Programm gesprochen, das sie pflichtschuldig exekutieren, sondern nur gegen die – eben: ‚populistischen‘ – Heilsversprechen der Opposition: Die sind schon immer ‚zu einfach‘ gewesen; verantwortliche Regenten sehen sich daher ständig herausgefordert, ihren Regierten so komplizierte Sachlagen beizubringen wie die, dass ein Kuchen nicht verteilt werden kann, bevor er gebacken wird. Zum Beruf des herrschaftlichen Volksdieners gehört also allemal auch die Zurückweisung des Populus; es gehört zu den ewigen Weisheiten regierender Demokraten, dass die Mitglieder des Volkes das ‚wohlverstandene‘ Eigeninteresse notorisch schlecht verstehen, dem ihre Vertreter verpflichtet sind. So viel Geringschätzung der Bürger gehört nun einmal zur Hochachtung vor der Aufgabe, sie als Volk zu repräsentieren.

Wenn etablierte Demokraten, die jahrein, jahraus und einander reihum all diese Vorwürfe und Gegenvorwürfe machen, die neuen Populisten in seltener Einmütigkeit als Feinde der Demokratie verurteilen, dann sagt das weniger über die Neuen aus als über sie selbst. Demokratiefremde, gar -feindliche Umtriebe halten ihre Vorwürfe an die unerfreulich populären Populisten jedenfalls nirgends fest. Es ist offensichtlich vielmehr so: Populisten sind zuallererst demokratische und gerade deshalb ärgerliche Konkurrenten. Das gestehen etablierte Demokraten auch ein, wenn sie den Erfolg ihrer neuen Konkurrenten mit der Selbstkritik quittieren, sie hätten als gute Volksvertreter im Fach ‚Verständnis zeigen für die Ängste und Sorgen des kleinen Mannes‘ womöglich hin und wieder etwas versäumt. Doch umso weniger sind sie bereit, den Job des Herrschens und den der oppositionellen Kritik mit radikalen Newcomern zu teilen. Wenn sie derart geschlossen den Schmähpreis ‚Populismus‘ an die neuen Nebenbuhler von rechts verleihen, beanspruchen sie die Positionen, die die Volksherrschaft ihren Machern bietet, für sich allein.

II. Eine gezielte Abweichung vom etablierten Politikbetrieb im Namen des geliebten Populus

Dennoch: Gerade die ausgegrenzten ‚Populisten‘ selbst legen Wert darauf, in jeder Hinsicht eine unverwechselbare Alternative zur (Alt)Parteienlandschaft zu sein. Für den demokratischen Politikbetrieb wollen sie eine Gefahr sein; der ist nämlich ein einziger Verrat am Volk.

Das fängt schon mit Fragen des politischen Stils an: Gegen die ‚staatsmännischen‘ Manieren, mit denen Berufsdemokraten sich als Charaktermasken ihrer gehobenen Position, eben als Mitglieder einer demokratischen Elite aufführen, setzen Populisten ihr eigenes Gehabe, mit dem sie genauso ihre charakterliche Eignung für die Macht über und für das Volk zur Schau stellen: Sie pflegen die ungehobelten Sitten, die sie den kleinen Leuten abgeschaut haben wollen; sie finden die hässlichen Umgangsformen des Proletariats schön, weil es die ‚prolligen‘ Sitten des gemeinen Volkes sind; für sie sollte sich ein demokratischer Politiker nicht schämen, sie vielmehr schamlos pflegen – im Parlament, beim Staatsbesuch und im Strandurlaub. Und schon an der Stelle steht die Frage des politischen Stils für mehr als das, nämlich für den Anspruch des populistischen Politikers auf eine unmittelbare, total ‚authentische‘ Identität mit dem geliebten Volk. In dem Geist werden auch die ‚Tabubrüche‘ – ob wirkliche oder nur behauptete – begangen, mit denen Populisten sich auf der öffentlichen und parlamentarischen Bühne unmöglich machen: Die ‚Grenzen des Sagbaren‘ wollen sie sehr explizit verschieben, weil sie die etablierten politischen Sitten als bloß ‚politisch korrekte‘ Vorschriften einer ‚Gesinnungsdiktatur‘ entlarven wollen, vor der sie das Volk in Schutz nehmen. Sie tun sich dabei leicht, liegen diese Sitten doch tatsächlich als ein Katalog von Ge- und Verboten in puncto ‚Respekt!‘ für die Mitmenschen vor – gerade für notorisch bedrohte Minderheiten und sonstige Opfer der Diskriminierung, die in der demokratisch beherrschten, egalitären Klassengesellschaft jedenfalls nicht weniger werden. Diesen Respekt üben demokratische Verantwortungsträger selbst, vor allem aber mahnen sie ihn bei ihrem Volk an: Sie wollen nämlich über alle Gegensätze – ökonomischer, sittlicher, ethnischer Art – im Volk ordentlich regieren, also haben sich die gegensätzlichen Volksmitglieder im Geiste der ‚Toleranz‘ zu vertragen. Wenn Populisten dagegen ihre rechte Hetze stellen, dann im Namen des heiligen Rechts des Volkes auf seine Meinung. Worin die besteht, das sagt der populistische Politiker gleich selbst, ohne auf einen Auftrag vom Volk zu warten, dafür stets in seinem Namen und so unverblümt nationalistisch und aggressiv, wie das Recht des Volkes es gebietet. Und zwar so, dass der verpflichtende und ausschließende Charakter der volksfreundlich vorgelebten freien Meinung unüberhörbar wird.

Offensichtlich legen Populisten also auch Einspruch gegen die etablierte Moral des demokratischen Politikmachens ein. Sie demonstrieren ihre Verachtung für die sogenannte ‚Kultur der Kompromissfindung‘, zu der sich demokratische Parteien gratulieren, wenn sie es schaffen, die Interessenkollisionen einer freiheitlichen Konkurrenzgesellschaft friedlich und erfolgreich zu bewältigen – für das Selbstlob ist es offenbar belanglos, welche Kompromisse zwischen welchen Interessen und mit welchem Ergebnis für wen erzielt werden. Dagegen setzen Populisten eine Moral des Kampfs: Sie legen Wert auf genau die Respektlosigkeit, die ihnen vorgeworfen wird; auf ihre dogmatische Überzeugung, im Besitz eines absoluten Geltungsanspruchs zu sein; auf ihren Unwillen, sich auf ein lösungsorientiertes ‚Geben und Nehmen‘ im Sinne eines allgemeinen Wohls einzulassen, das auf die ach so mühsame demokratische Art auszuhandeln sei. Derartige Selbstrelativierung ist ihnen zuwider – genau das macht sie so volksnah. Das Interesse des Populus, für den sie sprechen, verträgt keine Kompromisse; also ertragen populistische Politiker auch keinen Widerspruch.

Mit dieser politischen Kampfmoral legen sich Populisten mit viel mehr als der vorherrschenden politischen Kultur an, nämlich mit der Art der demokratischen Machtausübung überhaupt. Ihre Respekt- und Rücksichtslosigkeit erstreckt sich auf das ganze Ensemble der Institutionen und Verfahrensweisen des demokratischen Rechtsstaats: von den ‚checks and balances‘ der Gewaltenteilung bis zur unabhängigen Presse. Sie geben geradezu an mit ihrer Geringschätzung für die offiziellen und inoffiziellen Institutionen rechtsstaatlicher, unpersönlicher Herrschaft, die Demokraten ganz zu Unrecht als die institutionalisierte Verhinderung von Herrschaft überhaupt feiern: Ohne Zögern erklären sie den journalistischen Betrieb zu einer ‚Lügenpresse‘, die nur ‚fake news‘ fabriziert, die Kritik ihrer Gegner an ihrer Selbstherrlichkeit zur Hexenjagd oder gar zum Putschversuch und die Einsprüche der Judikative zur Machenschaft eines ‚tiefen Staates‘. Die beachtliche, durchaus autoritäre Arroganz, die Populisten dabei an den Tag legen, ist nicht bloß die üble Nachrede des angegriffenen ‚Establishments‘, sondern wird von ihnen selbst demonstrativ gepflegt: Mit sehr viel Selbst- und einem beleidigten Rechtsbewusstsein behandeln sie das rechtsstaatliche Procedere als eine eigentlich illegitime Last – und beharren dagegen auf der unmittelbaren Einheit ihrer persönlichen Macht mit dem Willen des Volkes. Wenn ein italienischer Premier dem lieben Matteo auf offener parlamentarischer Bühne vorwirft, keinen Respekt vor demokratischen Institutionen zu haben, antwortet der angesprochene Salvini so, wie es sich für einen gehört, der das Volk ganz auf seiner Seite sieht:

„Ich würde alles wieder machen, was ich gemacht habe, alles. Mit der großen Kraft, ein freier Mensch zu sein. Mit der Macht eines freien Menschen, das heißt, dass ich keine Angst habe vor dem Urteil der Italiener... Wer vor dem Urteil des italienischen Volkes Angst hat, ist kein freier Mann, keine freie Frau.“ (il Giornale, 20.8.19)

III. Eine Zuspitzung der traditionellen Unzufriedenheit demokratisch gewählter Machthaber mit den Vorschriften des Rechtsstaats

Für ihre autoritäre Selbstherrlichkeit im Amt wissen Populisten also ein starkes, erzdemokratisches Argument anzuführen: die Stimme des Volkes, die sie nach den Regeln des demokratischen Heiligtums der freien Wahl ganz offiziell verkörpern. Für diese demokratische Institution haben Populisten insofern viel übrig, als das geliebte Volk durch sie seine Führung ermächtigt. Jedenfalls dann, wenn das Volk sie an die Macht wählt; ein Wahlsieg der Gegner zeugt umgekehrt davon, dass die Volkssouveränität verschleudert und das Volk schon wieder vom Establishment entmachtet wurde. Zumindest steht dann die Frage im Raum, ob bei der Wahl alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Für Populisten ist die Wahl die Realisierung ihrer Einheit mit dem Volk, die längst vor der Wahl feststeht; sie ist insofern die Ermächtigung des Volkes höchstselbst. Nur konsequent ist deswegen die Abneigung der Populisten gegen das verfassungsmäßige Gebot, die ihnen vom Volk zugesprochene Gewalt nach dem rechtsstaatlichen Regelwerk zu ‚teilen‘. Darin steckt die dauerhafte Gefahr, dass Volk und Führung entzweit werden; dass durch die Beschränkung der Macht der gewählten Regierung das Machtwort des Volks selbst entwertet wird.

Offensichtlich halten Populisten die eigenartige Organisationsform des demokratischen Rechtsstaats nicht gut aus – und damit sind sie erst einmal gewiss nicht allein. Seit jeher reiben sich Demokraten an einem Widerspruch, der in diesem Begriffspaar enthalten ist:

Einerseits versteht und feiert sich der demokratische Rechtsstaat als Herrschaft des Volkes. Die findet bekanntlich ihren Dreh-, Angel- und Höhepunkt in der freien Wahl; in der begeht der wahre Souverän, das stets im Mittelpunkt stehende Volk, den denkbar größten Akt der Selbstbestimmung, indem er sich sein Herrschaftspersonal aussucht. Diese periodische Veranstaltung ist es, welche die Demokratie als System der Freiheit auszeichnet und sie als Volksherrschaft von einer sogenannten Gewaltherrschaft unterscheidet. Sie gilt als größtmögliches Geschenk an die Völker der Welt; in ihrem Namen werden auch Kriege geführt – auch und gerade gegen die Völker, die danach mit einer Wahl beschenkt werden sollen. Der großartige Gang in die Wahlkabine ist der Schlussakt eines Wahlkampfs, in dem schlicht alles, was den Volkssouverän bewegt und ihn nach Ansicht der ihn umwerbenden Machtaspiranten bewegen soll, zuverlässig in einen Ruf nach tatkräftigen, durchsetzungswilligen und -fähigen Führerpersönlichkeiten überführt wird. Kein Bedürfnis, das nicht seine Erfüllung darin findet, den eigenen Mann bzw. die eigene Frau an die Spitze der Herrschaft zu schicken. Nach Auszählung der Stimmen werden diese Figuren dann auch tatsächlich persönlich zum Herrschen ermächtigt; sie sind nur ‚ihrem Gewissen‘ verpflichtet – in manchen Ländern gilt sogar das Prinzip ‚winner takes all‘. Und wenn die Gewinner dann mit Pauken, Trompeten und Paraden ihren Triumph im Ringen um die Macht über Land und Leute feiern, dann gilt das keineswegs als anrüchig, weil diese Macht eben demokratisch zustande gekommen ist. In der Herrlichkeit des Siegers und in der Machtfülle, die ihm zugesprochen wird, kurz: in der Ermächtigung einer herrschenden Person lernt das demokratische Volk die Geltung seiner Stimme kennen.

Andererseits versteht und feiert sich der demokratische Rechtsstaat als Herrschaft des Rechts. Und das bedeutet: Die großartigen Sieger, die das Volk ermächtigt, werden zu Vorstehern eines Machtapparats, dessen Funktionsweise unpersönliche Herrschaft garantieren soll. Gleich nach dem Wahlsieg werden sie in Ämter geschickt, als deren ‚Träger‘ sie nicht nur mit allerlei feststehenden Aufgaben, sondern auch mit Kompetenzgrenzen konfrontiert werden, an denen nicht gerüttelt werden darf. Sie müssen sich bei ihrer Machtausübung mit einer offiziell anerkannten Opposition herumschlagen: Die darf mit eigenen Vollmachten in den Korridoren der Macht unterwegs sein, der Regierung nach allen parlamentarischen Regeln in die Quere kommen und dabei ebenfalls von sich behaupten, für das Volk zu sprechen. Die gewählte Exekutive muss sich außerdem die Kontrolle ihrer Machtausübung, gelegentlich auch verbindliche Einsprüche gegen ihre Gesetzesbeschlüsse durch Roben- und Perückenträger gefallen lassen, obwohl und gerade weil die Mitglieder der Judikative ausdrücklich nicht gewählte Volksvertreter sind. Sie sind vielmehr Wächter einer Verfassung, die fürs Regierungshandeln und für die Entscheidungen der freien Abgeordneten als verbindliche Norm gilt; damit soll den Mitgliedern des Volkes aber erst recht gedient sein, weil deren Rechte dadurch vor einer ‚Tyrannei der Mehrheit‘ geschützt werden. Dann wird die gewählte Regierung auch noch mit einer freien Presse konfrontiert – mit dem ausdrücklichen Recht und dem selbst erteilten Auftrag, über die Taten der Herrschaft nicht nur zu informieren, sondern sie auch zu kritisieren. Und obwohl die Akteure der ‚vierten Gewalt‘ kein Mandat vom Wähler erhalten, dürfen auch sie für sich in Anspruch nehmen, fürs Volk zu sprechen. Und schlussendlich muss der Gewählte sich in periodischen Abständen immer wieder aufs Neue zur Wahl stellen.

Für all diese Beschränkungen der Macht gewählter Regierungen feiert sich die moderne Volksherrschaft, in der das Wort des Volkes doch als heilig gilt – sodass der Begriff ‚demokratischer Rechtsstaat‘ inzwischen weitestgehend gar nicht als Widerspruch, vielmehr als Pleonasmus angesehen wird. Praktisch kennen demokratisch gewählte Machthaber diesen Widerspruch freilich allemal. Dass sie solche rechtsstaatlichen Beschränkungen ihrer Machtbefugnisse als lästig empfinden und sich über die ‚Umständlichkeiten‘ des demokratischen Regierens beschweren, ist keineswegs neu. Mit Verweis auf ihr ‚Mandat‘ von den Wählern legen sie ihr Recht manchmal – ihre Berechtigung sowieso immer – etwas großzügiger aus als offiziell vorgesehen. Mit Verstößen gegen das rechtsstaatliche Verfahren wird ohnehin fest gerechnet, sodass Untersuchungsausschüsse und sonstige Kontroll- und Sanktionsmechanismen ein fester Bestandteil des demokratischen Machtapparats und ein beliebtes Betätigungsfeld für die Parteienkonkurrenz sind. Dass es solche Mechanismen gibt, ist für das Lob des Rechtsstaats wichtiger als der Umstand, dass sie offenbar nötig sind.

Insgesamt genießt der Rechtsstaat den Ruf, mit seinen vielfältigen ‚checks and balances‘ die ‚Willkür‘ der Herrschenden so zu unterbinden, dass von Herrschaft selbst eigentlich gar nicht mehr die Rede sein kann. Die Wahrheit über die Gewaltenteilung ist das nicht. Womit gewählte Machthaber da konfrontiert werden, sind keineswegs bloß Grenzen und Relativierungen ihrer Machtfreiheit, vielmehr Elemente genau des Verfahrens, durch das ihr Wille in formvollendete Herrschaftsakte gegossen wird, die den Gehorsam des Volkes und die Anerkennung seiner vielen Fürsprecher nicht nur verlangen, sondern auch verdienen. Der Rechtsstaat institutionalisiert die Ermächtigung des Herrschaftspersonals einschließlich der Anerkennungswürdigkeit von allem, was es beschließt und für sein Volk verbindlich macht. Das rechtsstaatliche Procedere ist insofern Instrument der ‚geteilten‘ Herrschaft, Mittel zur Sicherung der Freiheit der Regierenden zur herrschaftlichen Verfügung über die Gesellschaft. Dieser Leistung der rechtsstaatlichen ‚Umständlichkeiten‘ erweisen Demokraten ihren Respekt, wenn sie ihren traditionellen Ärger über solche Beschränkungen regelmäßig schlucken. Beim passenden Anlass loben sie dann ihr Herrschaftssystem für seine beachtliche ‚Stabilität‘ und empfehlen es auch ihren Systemgegnern im Fernen Osten.

Auch Populisten wollen diese Leistung des rechtsstaatlichen Procedere nicht missen. Sie bestehen sogar auf ihr – allerdings gegen das Verfahren, durch das sie zustande kommt, also gegen die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der einschlägigen, geteilten Gewalten. Die zur Demokratie gehörige Befristung der Amtsinhaberschaft ist für sie nichts als eine Gelegenheit, ihre Ermächtigung zu erneuern. In dem Sinne verlangen sie von der Presse mehr als konstruktive Kritik nach den Maßstäben, die die Herrschenden vorgeben, nämlich direkte Propaganda; von der Judikative erwarten sie nicht die Überprüfung, sondern die Bestätigung ihrer exekutiven Freiheit. Populisten schaffen solche Institutionen nicht ab, sie begegnen ihnen vielmehr mit der Forderung, als verlässliche Ausführungsorgane des gewählten Volksregenten zu fungieren. Diese Forderung widerspricht zwar der Funktionsweise dieser Institutionen, aber keineswegs ihrer herrschaftlichen Funktion. Dass das rechtsstaatliche Verfahren ein Mittel zur Sicherung der Freiheit zum Herrschen ist, verabsolutieren populistische Regenten zu ihrer persönlichen Freiheit von allen Schranken, die das Verfahren für den gewählten Machthaber vorsieht.

IV. Die radikale Inanspruchnahme des Volkes als Dienst an seiner Identität – oder: Warum ‚Rechtspopulismus‘ ein Pleonasmus ist

Mit ihrem Absolutismus der vom Volk ermächtigten Herrschaft stellen bekennende Populisten sich anders zum regierten Volk als ihre demokratisch-rechtsstaatlichen Gegner mit ihren famosen ‚checks and balances‘. Dieses ist in einer modernen Demokratie ein ziemlich bunter Haufen, zusammengesetzt aus den Charakteren einer kapitalistischen Konkurrenzgesellschaft mit ihren voneinander abhängigen, gegensätzlichen Interessen und einer breit gefächerten ‚sozialen Hierarchie‘, in die ein ethnisch, sittlich und weltanschaulich zunehmend durchmischtes Volk sich hineinsortiert. Dieses Kollektiv konkurrierender Interessen für die Sache der Nation in Anspruch zu nehmen, also für die Belange der Macht, die aus ihnen überhaupt eine Nation macht – das ist das Anliegen beider Varianten demokratischer Herrschaft. Dem kommen sie auf ihre je eigene Weise nach.

1.

Der demokratische Rechtsstaat mit seinem Parteienpluralismus und seiner Systematik der Selbstüberprüfung auf verfassungs- und sachgemäßes Handeln zeichnet sich dadurch aus, dass er die gegensätzlichen Eigeninteressen seiner konkurrierenden Bürger anerkennt, um sie zu ‚politisieren‘, i.e. um sie in Beiträge zur gemeinsamen nationalen Sache zu überführen.[1] Das geht los mit der Verkündung der frohen Botschaft, dass die Regierten als gleiche, freie Personen anerkannt sind. Ihre biologischen Eigenschaften, ethnischen Merkmale und auch ihre Herkunft – sofern ihr Status geklärt ist – sind Privatsache, aus der keine Benachteiligung und kein Privileg hervorgeht. Gleiches gilt für die Frage, wie seine Bürger die Welt ‚anschauen‘: Die religiösen oder sonstigen Lehren, Tugenden, Gebote und Identitäten, die sie sich und ihrer jeweiligen Community vor- und zuschreiben, sind alle gleichermaßen willkommen. Sie müssen nur einsehen, dass auch das ihre Privatsache ist, bloß ihr Reim auf die gesellschaftlichen Verhältnisse, die durch andere, offiziellere Instanzen bestimmt werden. Auch ihre ökonomischen Unterschiede erklärt der Staat zur Privatsache: Ob arm oder reich, ob Unternehmer, Arbeitnehmer oder irgendwas dazwischen – alle genießen gleichermaßen den staatlichen Schutz ihres Privateigentums. Was der Staat damit anerkennt, ist nicht wenig; also haben auch seine Bürger anzuerkennen, dass die einen das Geld brauchen, das die anderen schon haben und vermehren wollen; dass die einen mit ihrer Arbeit als Mittel für die Geldvermehrung der anderen taugen und fungieren müssen, um selbst davon zu leben; dass der Lebensunterhalt der einen ein Abzug von dem Reichtum der anderen ist, für dessen Vermehrung sie arbeiten; dass die Resultate ihres gegensätzlichen Zusammenwirkens entsprechend unterschiedlich ausfallen. So, nämlich gerade durch die hoheitliche Anerkennung der Gleichheit und Freiheit seiner Bürger, drückt der demokratische Staat der kapitalistischen Konkurrenz- und Klassengesellschaft seinen amtlichen Stempel, nämlich sein Gütesiegel auf. Im Erfolg des freien kapitalistischen Geschäfts hat das Allgemeinwohl seine ökonomische Substanz; aus dessen Erträgen bezieht er die Mittel seiner Macht.

Dabei verlangt der demokratische Rechtsstaat nicht einmal, dass seine Bürger mit ihrem jeweiligen Los im großen nationalen Ganzen zufrieden sein müssen. Die Anerkennung ihrer Interessen geht mit der Anerkennung ihrer allseitigen Unzufriedenheit einher; und aus beiden dürfen auch Anträge an die Politik folgen. Der demokratische Politikbetrieb lebt überhaupt – wie schon eingangs festgehalten – von der interessierten Pflege ihres Unmuts durch die Konkurrenten um die Macht. Das verlangt den Unzufriedenen freilich eine dreifache Einsicht ab: dass etwas anderes als ein Antrag, besser regiert zu werden, für sie nicht folgen darf; dass die demokratischen Regenten, die sich ihrer Unzufriedenheit annehmen, für ein Allgemeinwohl verantwortlich sind, das ihre jeweiligen Interessen zwar anerkennt, aber als bloß partikulare; und dass dieses Allgemeinwohl den unterschiedlichen Interessen Unterschiedliches abverlangt: Die einen müssen akzeptieren, dass die politische Absicherung ihrer privaten Macht über die anderen in die Zuständigkeit einer von ihnen getrennten Instanz fällt. Die anderen müssen respektieren, dass ihre Unterordnung unter ‚die Wirtschaft‘ ihre Berechnungen regelmäßig durchkreuzt, gleichwohl die Bedingung für alles ist, was sie von der Herrschaft zu erwarten haben. Die geforderte Einsicht wird den Beteiligten wohlweislich nicht überlassen, vielmehr durch das rechtsstaatliche Procedere in seiner ganzen Systematik institutionalisiert. Die Konsequenzen dieser institutionalisierten Anerkennung und Unterordnung der widerstreitenden Konkurrenzinteressen unter die herrschaftlich definierte nationale Sache fallen zwar recht gegensätzlich aus; aber diese Unterordnung wird eben als ein egalitäres Sich-Abarbeiten von anerkannten Interessen und politischen Ansprüchen aneinander und an den in der Staatsräson vorgegebenen Notwendigkeiten und deren Alternativen organisiert. Der demokratische Rechtsstaat weist den konkurrierenden Interessen ihren Stellenwert dadurch zu, dass er sie gemäß den Regeln der Konkurrenz und den Erfordernissen des herrschaftlich definierten Gemeinwohls zum Zuge kommen lässt. Wahrlich die perfekte Form bürgerlicher Herrschaft.

Die nationale Identität eines derart demokratisch-rechtsstaatlich regierten Volkes ist eine eigenartige Sache. Dass die Volksmitglieder eine tiefere Verbundenheit jenseits der Realität der Konkurrenzgesellschaft und ihrer staatlichen Bewirtschaftung haben, steht fest. Aber worin genau sie besteht: auch da herrscht der liberale Pluralismus, nämlich eine ganze Reihe von nationalen ‚Narrativen‘ – von der Geschichte der Nation mit ihren Höhen, Tiefen und Zivilisationsbrüchen bis hin zur höheren und niederen nationalen Kultur –, bei denen es auf Eindeutigkeit oder gar Widerspruchsfreiheit nicht ankommt. Schließlich steht die Gemeinschaft des Volkes, um deren Versinnbildlichung es dabei geht, nicht selbst zur Debatte, sondern als deren Prämisse schon fest. Etablierte Demokraten legen Wert darauf, dass die Zusammengehörigkeit des Volkes seinen Mitgliedern nicht im Blut liegt; entscheidend sind vielmehr die gemeinsamen Werte, die als fester Standpunkt des Bürgervolks Geltung beanspruchen. Und die Werte, die da gemeint sind, spiegeln passenderweise genau die Prinzipien wider, die der demokratische Rechtsstaat für sich und sein Volk beim Herrschen festlegt: Die staatliche Anerkennung der Freiheit der Person und des Privateigentums wird gepredigt als die Toleranz, die die Bürger einander gegenüber an den Tag legen sollen; das staatliche Absehen von allen ökonomischen, ethnischen und weltanschaulichen Unterschieden beim Herrschen sollen die Bürger selbst in Gestalt des Respekts quittieren, den sie einander als gleich freien Menschen schulden. In dem Sinne wird auch die Demokratie selbst zum Wert erklärt, der die Volksmitglieder zusammenschweißt; den pflegen die Bürger, indem sie die Resultate des demokratischen Verfahrens anerkennen, egal wie sich Nutzen und Schaden verteilen. Ein demokratisches Volk feiert also seine Zusammengehörigkeit in einer gemeinsamen Abstraktionsleistung. Zu ihr gehört einerseits das Absehen vom gegensätzlichen Dasein als konkurrierende Privateigentümer, die das Geld und die Konkurrenz darum als ihr ‚reelles Gemeinwesen‘ kennen, andererseits das Hinsehen auf eine Gemeinsamkeit, die in nichts anderem besteht als in der Idealisierung bürgerlicher Herrschaftsprinzipien zu einem Tugendkatalog freier, gleicher Menschen. So aufgeklärt lebt es sich in einer demokratischen Klassengesellschaft; die Zugehörigkeit zur demokratischen Wertegemeinschaft schließt offenbar auch einen gewissen Dünkel ein, hebt jedenfalls ein demokratisches Volk aus der Masse der Weltvölker heraus. Mancherorts ist das sogar für ein Sendungsbewusstsein gut, das die Nation durch einige auswärtige Kriege trägt. Eine enorme und dauerhafte Erziehungsarbeit gehört durchaus dazu – davon zeugt nicht zuletzt die never ending story namens ‚political correctness‘.

2.

Der bekennende Populist, der das Resultat der Organisationsform bürgerlicher Herrschaft – die Durchsetzung des Willens der gewählten Obrigkeit – über das dafür etablierte Procedere und gegen dessen Formalismen und Bedingungen stellt, weil er den Herrschaftswillen dadurch mehr behindert als in Kraft gesetzt findet, stellt damit einen eigenen Anspruch an das Kollektiv der freien und gleichen Konkurrenten.

Zwar geht es auch für ihn in Ordnung, dass die marktwirtschaftliche Demokratie allen Bürgern zugesteht, Privatpersonen und Privateigentümer zu sein, die sich individuell um ihr eigenes Fortkommen in der Konkurrenz um Geld kümmern; ebenso, dass sie dabei sehr unterschiedliche Ränge in der ‚sozialen Hierarchie‘ besetzen. Auch der Populist setzt also auf die Produktivkraft der Klassengesellschaft für die Stärke der nationalen Sache, also der darüber verfügenden Staatsgewalt. In der unausbleiblichen Unzufriedenheit der freien und gleichen Bürger jedoch, in den gegensätzlichen politischen Forderungen, die sie aus ihren partikularen, konkurrierenden Interessen folgen lassen, sieht der Populist regelmäßig die Anmaßung, doch mehr sein zu wollen als ein bloßes Partikularinteresse. Er gesteht diesen Interessen kein Eigenrecht neben dem, schon gar nicht gegen den Willen der Staatsspitze zu, die ausweislich ihres Wahlsiegs den Herrschaftswillen des Gesamtvolkes verkörpert. Er negiert zwar nicht die konkurrierenden ökonomischen Interessen seiner freien Bürger, besteht aber unbedingt auf der Abstraktion Volk, i.e. auf der politischen Negation der vielfältigen Konkurrenzkämpfe, die das Leben seiner Gesellschaft praktisch und materiell bestimmen. Positiv ausgedrückt: Er besteht auf dem absoluten Vorrang der Entscheidungsfreiheit der gewählten Herrschaft, in der der demokratisch wahlberechtigte Volkswille sich realisiert, vor allen klassengesellschaftlichen und sonstigen Untergliederungen des Volkes und den Ansprüchen, die sich daraus ergeben und in den Untergliederungen des demokratischen Rechtsstaats ihre Vertretung finden.[2] Der Populist besteht auf einer unmittelbaren Identität zwischen Volk und Führung; die hat sich nicht dadurch erst und immer wieder herzustellen, wie das Volk als Quelle und Basis der Macht seiner Herrschaft funktioniert – also nicht erst durch die demokratisch-rechtsstaatliche ‚Politisierung‘ von lauter eigennützigen Konkurrenten. Die Identität, die der Populist meint, lässt am Volk nur gelten, dass es eben Basis eines souveränen politischen Willens ist. In der Souveränität der Herrschaft, der es als Manövriermasse dient, verwirklicht sich die Fiktion eines Willens des Volkes.

Diese höchst anspruchsvolle Abstraktion, diese praktisch in Anspruch genommene leere Identität des Volkes im politischen Willen seiner Führung, verlangt vom Volk die Qualität einer Kampfgemeinschaft – für die Sache, die die Führung in deren Namen als deren Einsatzziel definiert. Die Verpflichtung auf diese Qualität bedient sich ideologischer Bilder vom Volk als Kollektiv, das für die Dazugehörigen weit mehr als bloße Staatsangehörigkeit bedeutet, vielmehr die Unwidersprechlichkeit einer Naturbestimmung besitzt: eine Zugehörigkeit, die jeder rechtlichen Bestimmung, jedem Interesse, erst recht jedem privaten Kalkül vorgegeben ist, wie die Landschaft, in der die Sippe haust und die deswegen als Heimat den Rang eines höchsten Werts bekommt. Für Populisten muss die völkische Zusammengehörigkeit nicht unbedingt durch ‚Blut und Boden‘ verbürgt sein, auch wenn sie einiges dafür tun, diese Vorstellung in Gestalt einer volksgemeinschaftlichen ‚DNA‘ wieder ‚sagbar‘ zu machen. Die Idee, Nationalität wäre etwas von der Art einer unhinterfragbaren Determination, geht in ihrer Metaphorik gerne mit der Zeit. Die gemeinte Identität des Volkes gilt auf alle Fälle nicht als Setzung, als Werk staatlicher Gewalt – und eben deswegen als die absolute Rechtfertigung der Inanspruchnahme des Volkes durch die staatliche Gewalt. Diese Inanspruchnahme präsentieren Populisten folgerichtig als Schutz der Volksidentität vor drohender Verfremdung: vor den Angriffen des grassierenden ‚Liberalismus‘ und ‚Pluralismus‘ der westlichen Demokratien und insbesondere vor dem großen allgemeinen Willkommensgruß, den etablierte Demokraten angeblich für alles Fremde und alle Fremden zeigen. Die öffentlich verkündete liberale Gleichgültigkeit des Staates gegenüber den privaten Sitten, Vorlieben und der Herkunft seiner als Privateigentümer anerkannten Bürger; deren Verpflichtung auf die zumindest praktizierte Anerkennung der Gleichwertigkeit der pluralen Weisen, sich in den Verhältnissen einzurichten und darauf ihren Reim zu machen – das kommt den Populisten wie eine Bestreitung der Einigkeit der Bürger als Volk vor. Durch eine solche offiziell verordnete Toleranz gegen neue, insofern fremdartige (Familien-, Sexual-, religiöse) Sitten und vor allem fremde Menschen werden die Mitglieder des Volkes ihrer inneren Einheit beraubt. Die Identität des Volkes verlangt insbesondere den Ausschluss des und der Fremden; sonst wird das Volk zu einer bloßen Bevölkerung degradiert, zu einem buntscheckigen Haufen von Individualisten, die nur noch durch das äußere, blutleere Band eines Reisepasses zusammengehalten, dafür durch die umso übergriffigeren Ge- und Verbote einer politisch korrekten Sittenpolizei zusammengezwungen werden. So wird das Volk zu einer sich selbst verleugnenden Gemeinschaft unter der Knute eines ‚liberalen‘, gar ‚humanitären‘ Wertekanons denaturiert, der die Besonderheit des eigenen, nationalen Wir zum Verschwinden bringt. Und damit steht auch das Volk selbst vor dem Aus – im schlimmsten Fall droht ein ‚Aussterben‘ durch eine ‚Umvolkung‘, in jedem Fall eine Schwächung bis an die Grenze der Überlebensfähigkeit. Also steht ein Programm der Gleichschaltung an, die der politisch ‚korrekten‘ Volkserziehung der verhassten Liberalen in nichts nachsteht.

V. Die widersprüchliche Fortentwicklung der globalisierten Konkurrenz zu einem Kampf um nationale Souveränität

Wofür Populisten ihr derart zurechtdefiniertes Volk in die Pflicht zu nehmen gedenken, das ist ein Machtanspruch, der sich gegen mehr als das heimische ‚Establishment‘ richtet. Der Populismus steht auch für eine nach außen gerichtete Ambition, welche der Volksmobilisierung im Innern voll entspricht: die Rückeroberung der nationalen Souveränität. Deren Verlust lasten Populisten, die darum auch gerne ‚Souveränisten‘ genannt werden, den Machenschaften einer internationalen, volksvergessenen Elite von ‚Globalisten‘ an. Die haben die Nation unter die Vormundschaft lauter supranationaler, also fremder Autoritäten – UNO, EU, NATO, WTO, etc. – geführt, sie einem ‚Weltstaat‘ oder einer ‚Brüsseler Diktatur‘ ausgeliefert, womöglich sogar den Irrsinn einer totalen Auflösung der Nationalstaaten zugunsten einer globalen Multikulturalität (AfD-Vorsitzender Jörg Meuthen, AfD kompakt, 7.4.19) verbrochen. Damit opfern sie das heilige Recht des eigenen Volkes auf Selbstbestimmung auf dem Altar der ‚Globalisierung‘. Für diesen Verlust steht auch jeder eingetretene oder befürchtete, jedenfalls gern zitierte ‚soziale Statusverlust‘ der eigenen Volksmitglieder in der globalisierten Welt – nämlich dafür, dass die Staatsgewalt ihre Machtgrundlagen nicht mehr im Griff hat.

Wogegen Populisten dabei polemisieren, das ist das politische, institutionelle Fundament einer – imperialistisch gesehen – welthistorisch einmaligen Erfolgsstory: des wahrhaft globalen Siegeszugs des kapitalistischen Systems, das alle modernen Staaten und Staatenlenker als ihr System haben wollen, auch die Populisten. Was die verhassten ‚Globalisten‘ mit ihrem globalen Regelwerk zustande gebracht haben, ist immerhin die Erschließung der gesamten Welt für die freie Konkurrenz der Unternehmer um die eigene Bereicherung – dazu eine kräftige ‚Liberalisierung‘ dieser Konkurrenz, also die Beseitigung von allerlei ‚protektionistischen‘ Beschränkungen des grenzüberschreitenden Geschäfts. Sie haben so einen wahrhaften ‚Weltmarkt‘, also die Vollendung der Freiheit bewerkstelligt, von der freie Völker leben, weil ihre Herrschaften sie auf die freie Konkurrenz der Kapitale verpflichten, um daraus die Mittel ihrer Macht zu schöpfen.

Was die Populisten an dieser ‚Globalisierung‘ auszusetzen haben, das ist die institutionelle Kehrseite davon, dass die Staaten der globalisierten Welt – manche mehr aktiv und maßgeblich, andere eher passiv – die Quellen ihrer Macht durch die Internationalisierung des Geschäfts derart erweitert haben, dass die alles übersteigen, was die Staaten im Innern an Grundlagen ihrer Macht jemals zustande bringen könnten. Das heißt nämlich umgekehrt, dass diese Quellen nicht mehr ihrer alleinigen, souveränen Verfügung unterliegen; ihr Zugriff darauf hängt vielmehr ab von multilateralen Vereinbarungen, Partnerschaften und Institutionen, also von lauter mehr oder weniger verfestigten und verstetigten Einigungen mit den Konkurrenten, gegen die sie zugleich antreten. Dieses Verhältnis gilt für alle Staaten in der modernen Weltordnung, auch und gerade für deren große Macher. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt es bekanntlich in besonderer und besonders zugespitzter Form, haben sie sich doch einen gemeinsamen Binnenmarkt und für die meisten sogar ein gemeinsames Geld – immerhin die Existenzform und das Mittel ihres nationalen Reichtums – geschaffen, über dessen hoheitliche Bewirtschaftung sie nicht mehr alleine entscheiden. Und es gilt sogar für die USA, Pate, Hauptnutznießer und Ordnungsmacht dieser Weltordnung, die ganz zu Recht nicht nur die ‚regelbasierte‘, sondern auch gleich die ‚amerikanische‘ genannt wird.

Zwar verteilen sich die Erträge aus dieser weltweit freigesetzten und supranational geregelten Konkurrenz unübersehbar unterschiedlich auf die konkurrierenden Nationen – streng nach Maßgabe ihrer jeweiligen Fähigkeit, den eigenen Laden und das eigene Geld nicht bloß zum Betätigungsfeld und Durchgangsstadium, sondern zum Ausgangs- und Endpunkt des globalen Geschäfts herzurichten. Doch die populistische Unzufriedenheit mit dieser Weltordnung fällt auffällig gleichartig für die Gewinner wie für die Verlierer aus. Dass die Institutionen der sogenannten ‚regelbasierten Ordnung‘ einen Quasi-Rechtszustand festschreiben, der über ihrer Souveränität thront, sie ihrer nur durch ihre eigene Macht legitimierten Handlungsfreiheit beraubt – das halten die Populisten dieser Staatenwelt nicht aus und deshalb für einen Anschlag auf die Identität und Freiheit ihres Volkes. Und daher entdecken sie auch die Schurken, die sich heuchlerisch auf die überstaatlichen Rechte berufen, um ihren Nutzen auf Kosten ihrer Nation zu ergaunern und zu verteidigen. Ihre Absage ist nicht die Ankündigung, die nationalen Interessen auf die Landesgrenzen beschränken zu wollen, sondern eine Kampfansage. Sie denken gar nicht daran, ihre imperialistischen Ambitionen, die ganze Welt als Quelle und Betätigungsfeld des Reichtums und der Macht der eigenen Nation in Anspruch zu nehmen, zu beschränken. Sie sagen den Konkurrenten vielmehr an, dass sie sich dabei an keinen supranationalen Vereinbarungen und Regeln, sondern ausschließlich am eigenen Volk und seinen Interessen orientieren werden, wie sie sie souverän definieren. Alles andere ist eine nicht hinzunehmende Relativierung eben dieser Souveränität. Gegen die ‚Fesseln‘ der inkriminierten Ordnung bestehen sie darauf, sich frei und selbstbestimmt zu dieser Konkurrenz zu stellen, sich also rücksichtslos als nur ihrem Interesse verpflichtete Konkurrenten in ihr zu bewähren. Die populistische Rückbesinnung auf den Höchstwert der ‚Volksgemeinschaft‘ ist der passende Rechtstitel für diese Selbstvergewisserung: Bei der Ansage, dem Volk in der Konkurrenz der Nationen zu seinem Recht zu verhelfen, loben sie das Volk als natürliche Basis der Souveränität ihrer Staatsgewalt und verpflichten es theoretisch wie praktisch auf Dienste an deren Selbstbehauptung.

Natürlich bleibt die Weltordnung von dem populistischen Standpunkt der ‚Rückeroberung‘ nationaler Souveränität nicht unberührt – das betrifft nicht bloß Fragen des diplomatischen Stils und der Moral des außenpolitischen Treibens, sondern durchaus die Organisationsweise und den Gehalt dieser Konkurrenz selbst. Inwiefern und inwieweit, hängt freilich sehr davon ab: Inhalt, Reichweite und imperialistische Wirksamkeit des populistischen, ‚souveränistischen‘ Standpunkts richten sich zum einen nach dem Umfang der jeweiligen Ambitionen populistischer Außenpolitiker, zum anderen und hauptsächlich nach der imperialistischen Stellung ihrer jeweiligen Nation in der globalen Weltordnung. Die Varianten dieser ‚Rückeroberung‘ reichen von defensiven Forderungen nach Zugeständnissen von den Partnern in Finanz-, Grenzschutz- und Asylfragen bis hin zur sehr offensiven Forderung an alle Staaten der Welt nach der unbedingten Kapitulation vor der eigenen Übermacht, nach der willigen Übernahme der Aufträge, die man selbst erteilt. Auch die populistische Weltordnung fällt also recht bunt aus, was allerdings nicht an der unverwechselbaren Identität der einzelnen Völker liegt; die bekommen umgekehrt im Zuge der Konkurrenz der über sie verfügenden Mächte ihre einzig relevante Besonderheit als Volk verpasst: als eine mehr oder weniger ergiebig benutzte Manövriermasse imperialistischer Gewalten.

VI. Die Quittung für eine sozialdemokratische Erfolgsstory: Die Arbeiterklasse ist zum Volk geworden – also für einen alternativen, konsequenten Nationalismus jederzeit bereit

Dass die Populisten mit dieser Definition und dieser Inanspruchnahme ihres Volkes nach innen und nach außen bei so beträchtlichen Teilen desselben Volkes Erfolg haben, bereitet Demokraten Sorgen und Kopfzerbrechen. Teils mit Bedauern, teils mit Bangen blickt man insbesondere auf den Niedergang der Sozialdemokratie; ihre traditionelle Stammklientel, die man einmal als ‚Arbeiterklasse‘ gekannt hat, wechselt in erheblicher Anzahl nicht nur die Partei, sondern gleich ans ganz andere Ende des Parteienspektrums und beschert damit den Sozialdemokraten in beinahe allen Ländern des freien Westens einen Absturz aus dem Rang der ‚Volksparteien‘, wenn nicht gleich in die Nähe der politischen Bedeutungslosigkeit. Dass dieser Niedergang den Sozialdemokraten – auch von besagter Klientel selbst – als ihr eigenes Versäumnis vorgerechnet wird, etwa durch die soziale ‚Vernachlässigung‘ ihrer Stammwähler, ist ziemlich ungerecht. Versäumt haben die Sozialdemokraten nichts. Was ihnen jetzt widerfährt, ist vielmehr der gerechte Lohn dafür, dass sie ihr höchstes sozialdemokratisches Ziel erreicht haben.

In Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften haben sie über mehr als ein Jahrhundert hinweg eine ‚Arbeiterbewegung‘ definiert und organisiert, deren allgemeine Zielsetzung – bei allen nationalen Besonderheiten – darin bestanden hat, dem Proletariat volle rechtliche Anerkennung, demokratische Würdigung und eine soziale Heimat in der Klassengesellschaft zu verschaffen, was die maßgeblichen Organisatoren dieser Bewegung von Haus aus mit der Beseitigung der Klassengesellschaft gleichgesetzt, also verwechselt haben. Darüber ist die Arbeiterklasse ihre besonderen Nöte nicht losgeworden. Dass sie von der Lohnarbeit gut und anständig leben könnte, wenn die sozialdemokratische und gewerkschaftliche Arbeitervertretung sich ihrer Lage annimmt, bleibt deren Lebenslüge. Doch ein beachtlicher, und für die Nation äußerst produktiver Erfolg dieser Arbeiterbewegung ist dabei sehr wohl herausgekommen: Die lohnabhängige Klasse ist voll ‚integriert‘. Erstens in dem Sinne, dass ihre sozialen Nöte, auch ihre Kampfnotwendigkeit, gewerkschaftlich und politisch längst lückenlos betreut, verwaltet werden; für jede klassentypische Notlage gibt es beim Sozialstaat oder bei der Gewerkschaft eine Anlaufstelle, von der Lohnarbeiter Hilfestellungen, aber auch Pflichten beim Zurechtkommen mit ihren proletarischen Notlagen erwarten können – und auch erwarten. Denn zweitens ist das Klassenbewusstsein der Lohnarbeiter längst durch ein von demokratischen Vertretern und Anwälten vorformuliertes und gepflegtes Selbstbewusstsein erfolgreich ersetzt worden: Sie sind nicht Mittel eines Reichtums, der zwar mit ihrer Arbeit zustande kommt, aber auf ihre Kosten geht, sondern der wichtigste, unentbehrliche Beitrag zum Gemeinwesen, dessen Wohlstand insofern – zumindest moralisch – auf ihr Konto geht. Sie sind zwar der notorisch zu kurz kommende, systematisch schlechtergestellte Teil des Volkes, aber zugleich mit ihrer Leistung und ihrer Leistungsbereitschaft, mit ihrem Verzicht und ihrer Verzichtsbereitschaft doch eigentlich die tragende Säule der Nation; damit sind sie die leibhaftige Auftragslage der Herrschaft.

Eine Alternative dazu – etwa eine Arbeiterpartei, die gegen die Notwendigkeiten des Wachstums auf eine Berücksichtigung ihrer Klientel pocht oder gar gegen das Dasein als arbeitender Produktions- und Kostenfaktor kämpft – ist derzeit nicht im Angebot. Der Triumph des Kapitalismus und der bürgerlichen Herrschaft über den einstigen ‚realen Sozialismus‘; der Sieg der Moral der Konkurrenz über die im Ostblock staatstragende Moral der Arbeitersolidarität – das alles hat die ‚drüben‘ gefeierte proletarische ‚Identität‘ und – mit Verzögerung – deren Echo im Westen erledigt, den Glauben an eine womöglich durchsetzungsfähige Systemalternative sozialistischer Art blamiert und im Weltmaßstab durch den Standpunkt beleidigter Vaterlandsliebe ersetzt. Und bei allen Ermahnungen sozialdemokratischer Parteien an sich selbst, die ‚soziale Gerechtigkeit‘ zwecks Schärfung des eigenen ‚Profils‘ wieder mehr in den Mittelpunkt zu rücken, hat sich der Standpunkt durchgesetzt, dass – um das bundesrepublikanische Beispiel zu nennen – es zu einer ‚Partei der Schlechterverdienenden‘ kein Zurück mehr geben darf. Ein ‚Linkspopulismus‘ kommt für die Sozialdemokratie auf keinen Fall infrage; und nachgefragt wird er kaum noch.

Eine unbestreitbare Erfolgsstory also: Die ‚Integration‘ des Proletariats in all diesen Ländern hat für eine Funktionalisierung der Arbeiterschaft gesorgt, die sich in einer epochemachenden weltweiten Kapitalakkumulation niedergeschlagen hat, die so produktiv und so frei von allen Störmanövern seitens der Lohnarbeiter ihren Gang hat gehen können, dass sie sich in eine epochemachende Überakkumulation, eine Krise hineingewirtschaftet hat. Die für die Masse der Lohnabhängigen verheerenden Konsequenzen dieses kapitalistischen Welterfolgs und seiner krisenhaften Kehrseite; die gefeierten technologischen Fortschritte in der Produktivität des Kapitals und deren diverse, als ‚Schattenseiten‘ problematisierte Wirkungen auf die durchrationalisierte globale Arbeiterklasse; die sehr unterschiedlichen Erfolgs- und Schadensbilanzen für die konkurrierenden Nationen bzw. für die Völker, die für diese imperialistische Konkurrenz und nach Maßgabe des einschlägigen Kräfteverhältnisses in Anspruch genommen werden: das alles bildet den ‚Nährboden‘ der radikalen Liebe zur Volkssouveränität – für das Angebot an ein unzufriedenes Volk, in der Unzufriedenheit einer ‚alternativen‘ demokratischen Führungsmannschaft mit ihrer herrschaftlichen Handlungsfreiheit nach innen und nach außen seine eigene Unzufriedenheit adäquat widergespiegelt zu finden. Das alles macht die in demokratischer Konkurrenz von oben angezettelte Polemik gegen die ‚Entrechtung‘ der wahren Massenbasis der Nation durch dem Volk entfremdete, also volksfremde Eliten zum durchschlagskräftigen politischen Angebot.

So wird der demokratische Nationalismus um eine Variante reicher, der Faschismus vielleicht sogar überflüssig.

[1] Siehe auch im Artikel Das Volk, Kapitel 3, den Abschnitt (c) zur ‚Politisierung‘, GegenStandpunkt 1-06, S. 99 f.

[2] In der Hinsicht ist das Selbstbild des amerikanischen Volkes, der ‚hard-working Americans‘ eine gewisse Ausnahme. Hier sind die Bürger gerade im allseitigen Gegeneinander der Konkurrenz ums Geld und auf den unterschiedlichsten Rängen der sozialen Hierarchie als Volk, als eine einige nationale Gemeinschaft mitsamt den family values einer Konkurrenzgesellschaft ganz bei sich. Siehe den Artikel Ein Sieg des ‚Populismus‘ im Herzen der Demokratie: Donald Trump und sein Volk – zu ihrem Glück vereint in GegenStandpunkt 2-17, insb. S. 39 ff.