Die Reform der Entsenderichtlinie

Die EU beschließt im Frühsommer die Reform einer großen Errungenschaft für ihre Bürger: Der freie Verkehr von Dienstleistungen in der EU wird endlich gerecht, üble Ausbeutung und Sozialdumping beendet, der gewerkschaftliche Traum vom ‚gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ real, zumindest außerhalb des Transportsektors. In den Worten des französischen Präsidenten Macron: „ein Europa, das seine Bürger besser schützt“. Fragt sich nur: Wovor, warum und wie?

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Die Reform der Entsenderichtlinie

Die EU beschließt im Frühsommer die Reform einer großen Errungenschaft für ihre Bürger: Der freie Verkehr von Dienstleistungen in der EU wird endlich gerecht, üble Ausbeutung und Sozialdumping beendet, der gewerkschaftliche Traum vom ‚gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ real, zumindest außerhalb des Transportsektors.

In den Worten des französischen Präsidenten Macron: ein Europa, das seine Bürger besser schützt. Fragt sich nur: Wovor, warum und wie?

Worauf sich die Reform bezieht: staatlich organisierte Ausbeutung europaweit

Gegenstand der Kritik ist eine besondere Abteilung der europäischen Arbeitswelt, die sich aus einer der vier Säulen des europäischen Binnenmarktes, der Dienstleistungsfreiheit, ergibt. Mit dieser großen Errungenschaft werden zwei Prozent der europäischen Arbeitskräfte per Entsendung transnational mobil gemacht. Eine ganz wesentliche Besonderheit der Dienstleistungen, die auf den Heimatmärkten der europäischen Führungsmächte entschieden vermisst und im europäischen Ausland insbesondere nach der Osterweiterung entdeckt wird, ist der niedrige Preis, für den die Anbieter bereit sind, die geforderten Dienste so in besonders profitwirksamer Weise zu erbringen. In der europäischen Peripherie entsteht angesichts dieser Nachfrage stante pede eine ganz neue Gestalt von Unternehmen, deren Geschäft schlicht darin besteht, in ihrer Heimat Arbeitskräfte anzustellen, um diese dann für die gesuchten Dienstleistungen in fernen Ländern feilzubieten. Bei den entsandten Arbeitskräften zielt der Aufenthalt im Ausland entsprechend gar nicht darauf, sich dort einzurichten, einen ortsüblichen Lebensstandard zu entwickeln und eine neue Heimat zu finden, sondern für ihre Arbeit benutzt zu werden und ihr übriges Leben im Entsendeland zu fristen. Dafür hausen sie auswärts in Arbeiterunterkünften und werden dorthin gekarrt, wo sich mit ihnen ein Geschäft machen lässt. So besteht die ökonomische Substanz des Geschäfts dieser Entsendeunternehmen darin, dass sie ein im europäischen Vergleich besonders niedriges nationales Lohnniveau in anderen Ländern als Ware verkaufen.

Das Geschäft der Entsendeunternehmen ist denkbar schlicht: Es besteht in der Differenz zwischen dem Dienstleistungspreis und den tatsächlich ausgezahlten Löhnen; wobei der Preis der Dienstleistung den im Zielland üblichen Preis für die zu leistende Arbeit unterbieten muss, weil es sonst keine Nachfrage nach ihr gibt. Die Konkurrenz mit anderen Entsendeunternehmen, die massenhaft entstehen, weil dafür Überzeugungskunst und ein Handy als Geschäftsmittel ausreichen, drückt die Preise und macht das Angebot für die Anwender der Arbeitskräfte immer attraktiver. Es liegt in der Natur dieses Geschäfts, dass es auf Kosten der entsandten Arbeitnehmer geht, weil hier gleich zwei Gewinnrechnungen daraus bedient werden, dass der Lohn so erbärmlich niedrig ist; so wird die Not, dass diese Arbeitskräfte in ihren Heimatländern gar keine alternative Beschäftigungsgelegenheit haben, doppelt produktiv gemacht.

Die europäische Entsenderichtlinie von 1996, die vorschreibt, dass ausländische Entsendeunternehmen ihren ausländischen Beschäftigten den inländischen Mindestlohn bezahlen müssen, falls es einen solchen gibt – auf die ansonsten üblichen Modalitäten der Entlohnung wie Zuschläge wird genau so verzichtet wie auf 13. oder 14. Monatsgehälter –, macht aus diesem zweiseitigen Business das unternehmerische Kunstwerk, die Niedriglöhne als Erfüllung des Mindestlohns zurechtzurechnen. Dabei bieten die Lebensumstände der Entsandten einiges Potenzial: Die Kosten für Unterkunft, Transport oder Arbeitsgerät werden als ein Dienst am Arbeitnehmer deklariert und vom offiziell gezahlten Lohn abgezogen. Und ob die gültigen Vorschriften eingehalten werden, ist nicht selten eine Frage der Kalkulation mit eingespartem Lohn gegenüber möglichen Strafen, die noch seltener sind als die Kontrollen. Und weil sich diese Art der Beschäftigung auch für die Anwender der Arbeitskräfte so unverschämt rechnet, ersetzen die Unternehmen einiger Branchen gleich ganze Belegschaften weitgehend durch entsandte Dienstleister.

Mit der transnationalen Verwendung der Arbeit machen so nicht nur Kapitalisten über die Grenzen hinweg gute Geschäfte. Auch die jeweiligen Staaten haben Grund zur Freude: Für die Entsendeländer leistet ihre nationale Arbeitskraft, mit der am heimischen Standort kein Kapital etwas anzufangen weiß, im Ausland gute Dienste und schafft mitsamt der neuen Unternehmerschaft einen Beitrag zu ihrem nationalen Reichtum. Die Zielländer erschließen ihren vom Hochlohn gebeutelten Gewerbetreibenden günstige Arbeitskräfte. Neben diesem direkten Nutzen leistet diese Freisetzung der Konkurrenz am europäischen Arbeitsmarkt den Dienst, dem ‚Hochlohnarbeiter‘ aufzuzeigen, dass er keine Besitzstände hat. So leistet die Beschäftigung auswärtiger Arbeitskräfte einen entscheidenden Beitrag zur Etablierung eines eigenen veritablen Niedriglohnsektors in den ‚Hochlohnländern‘.

So wächst Europa zusammen: nicht indem die nationalen Unterschiede an Bedeutung verlieren, sondern indem die nationalen Besonderheiten des Proletariats für das Kapital an seinem jeweiligen Standort nutzbar gemacht werden.

Die Reform: Mit Nichtdiskriminierung der ausländischen Arbeiter die Diskriminierung der ausländischen Arbeiter sicherstellen

Nach gut 20 Jahren Entsendepraxis und gewerkschaftlichen Beschwerden über deren Zustände ziehen die europäischen Führungsmächte kritisch Bilanz und greifen mit ihrer Reform der Entsenderichtlinien die gewerkschaftliche Parole gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort auf.

Zum Vorreiter des politischen Korrekturbedarfs macht sich Frankreich. Macron stellt die hohe nationale Arbeitslosigkeit den gleichzeitig hohen und steigenden Zahlen entsandter Arbeitnehmer gegenüber. In diesen sieht er nicht einfach kostengünstiges Personal für heimische Betriebe, sondern den Ersatz heimischer Belegschaft durch fremde, welche die französischen Arbeitskräfte daran hindert, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und produktive Dienste für die Nation zu leisten. Für Macron sind die französischen Arbeitslosen also nicht nur deshalb ein nationales Problem, weil sie dem Staat Kosten verursachen, die er für ihren Lebensunterhalt aufwenden muss, sondern weil das Verharren des Volkes in der sozialstaatlichen Betreuung seinen historischen Auftrag lähmt, Frankreich groß zu machen.

Diesen Standpunkt teilen inzwischen auch andere kapitalistische Vorreiternationen in der EU, die nicht zuletzt dank der von ihren Unternehmen ausgiebig genutzten Entsendepraxis über eine Masse heimischer Arbeitssuchender im ‚Niedriglohnsektor‘ verfügen. Um zusammenzuführen, was zusammengehört, bringen sie deswegen gemeinsam eine Reform der Entsenderichtlinie auf den Weg: Durch angemessene Verteuerung der entsandten Arbeiter in allen Branchen, die zukünftig den Tariflohn einschließlich aller rechtlichen und tariflich festgelegten Zulagen erhalten sollen, wovon Kosten für Fahrt und Unterkunft auch nicht mehr abgezogen werden dürfen, soll diese – nun offiziell als ‚Dumping‘ zu Lasten der nationalen Arbeitskräfte definierte – Billiglohnkonkurrenz ein Ende finden und die europäische Arbeitslosigkeit wieder dorthin abwandern, wo sie hingehört.

Die westeuropäischen Staaten machen sich hier also glatt für eine Lohnerhöhung stark und treten als Kämpfer für die entrechteten Arbeiter auf, weil das ihr Mittel in der Konkurrenz um die nationale Verteilung der europäischen Arbeitslosigkeit ist: Die Staaten verbieten die Diskriminierung der entsandten Arbeitskräfte bei der Bezahlung, um sie zu diskriminieren, nämlich von den heimischen Arbeitsplätzen fernzuhalten.

Nicht minder zynisch wehren sich die Staaten in Süd- und Osteuropa gegen die Reform; für die ist die Entsendung von Arbeitnehmern erstens längst ein bedeutender und geschäftlich florierender Sektor ihrer Ökonomie, und zweitens ermöglicht sie überhaupt erst großen Teilen des Volkes eine Beschäftigung, mit der die einen Beitrag zum Wachstum leisten, statt Kosten für ihre Betreuung zu verursachen. Diese Länder sind von daher gegen die Verteuerung ihres Exportartikels ‚Billiglohnarbeitskraft‘ und beklagen deshalb die neuen verbesserten Lohnbestimmungen ihrerseits als ungerechte ‚Diskriminierung‘. In seiner Stellungnahme geht z.B. das rumänische Parlament davon aus, dass die Reform viele Unternehmen aus den neuen Mitgliedsländern aus dem europäischen Binnenmarkt vertreiben und zu einem erheblichen Verlust von Arbeitsplätzen führen wird. Es schlägt deshalb vor, den Ausdruck ‚Sozialdumping‘ mit ‚Gehaltslücke‘ zu ersetzen, um Missverständnisse und eine negative Konnotation zu vermeiden. Überhaupt solle die EU die Lage nicht als Sozialdumping, sondern lieber als individuelle Handlung zur leichteren Suche von vorteilhaften Beschäftigungsgelegenheiten auf dem freien Binnenmarkt definieren und interpretieren. Die Entsendeländer kämpfen also für die Armut ihrer Völker als Mittel in der Konkurrenz, die vom westlichen Kapital mit der Arbeit veranstaltet wird.

Europäische Arbeitersolidarität heute: gewerkschaftliches Lob für ein staatliches Diskriminierungsverbot, das zum Diskriminieren erlassen wird

Die Gewerkschaft ist bei entsandten Arbeitnehmern praktisch ausgemischt, schließlich kommen die nicht als Arbeitskräfte, sondern als Dienstleister mit einem ausländischen Arbeitsvertrag über die Grenze. Untätig bleibt sie deswegen nicht: Mit mehrsprachigen Flyern und individueller Beratung informiert sie entsandte Arbeitnehmer über ihre Rechte. Mitunter führt sie auch selbst Prozesse, um nicht gezahlte Löhne einzuklagen. In jedem Fall läuft sie den Behörden hinterher, wo sie Verstöße gegen die gültigen Rechtsvorschriften entdeckt, und versucht, die Angriffe auf die von ihr mitverantwortete Arbeitswelt durch Aufforderungen an die zuständigen Ministerien, doch bitte die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen vorzuschreiben, abzuwehren. Dass dermaßen unsoziales Geschäft in der bundesrepublikanischen Beschäftigungslandschaft Einzug hält, findet sie nicht in Ordnung – und meldet das bei der Politik an: Da soll der Staat für Abhilfe sorgen.

In dieser Hinsicht ist die Reform der Entsenderichtlinie, das Diskriminierungsverbot, das zum Diskriminieren gedacht ist und bei dessen Zustandekommen die politischen Aktivisten betonen, dass sie für ihren nationalen Egoismus kämpfen – für mehr heimische Beschäftigung im Billiglohnsektor und die Ausschaffung der Arbeitslosigkeit –, in den Augen der Gewerkschaft ein großer Fortschritt zu mehr Gleichheit und Lohngerechtigkeit und eine soziale Errungenschaft:

„Das heutige Ergebnis ist ein gutes Signal für das soziale Europa. Die überarbeitete Entsenderichtlinie hat das Potenzial, die Situation entsandter Beschäftigter konkret zu verbessern – nach jahrelangem politischen Stillstand. Dem Ziel ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ kommen wir damit einen großen Schritt näher.“ (Pressemitteilung des DGB vom 29.5.18)

Die entsandten Beschäftigten können sich freuen: Als Entsandte bekommen sie möglicherweise mehr – falls die Politik sich dazu bequemt, die Mahnung ihrer Gewerkschaft zu erhören, dass sie alle Spielräume bei der nationalen Umsetzung nutzt, damit die Verbesserungen tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Und wer dann zu diesen Glücklichen in den Unteretagen der Lohnhierarchie noch gehört, werden die dann schon sehen.