Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Kein Mindestlohn für unter 18-Jährige
Die Jugendlichen müssen vor der Verlockung des Mindestlohns gerettet werden!
„In den kommenden Tagen will Arbeitsministerin Nahles ihren Gesetzentwurf zum Mindestlohn den Kabinettskollegen vorlegen. Eine Lohnuntergrenze für arbeitende Jugendliche soll es darin nicht geben – Nahles fürchtet einen falschen Anreiz und will Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde ausnehmen. ‚Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen‘, sagte die SPD-Ministerin der Bild am Sonntag... Jeder Jugendliche muss eine Ausbildung machen!“ (SZ 17.3.14)
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Kein Mindestlohn für unter
18-Jährige
Die Jugendlichen
müssen vor der Verlockung des Mindestlohns gerettet
werden!
„In den kommenden Tagen will Arbeitsministerin Nahles ihren Gesetzentwurf zum Mindestlohn den Kabinettskollegen vorlegen. Eine Lohnuntergrenze für arbeitende Jugendliche soll es darin nicht geben – Nahles fürchtet einen falschen Anreiz und will Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde ausnehmen. ‚Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen‘, sagte die SPD-Ministerin der Bild am Sonntag... Jeder Jugendliche muss eine Ausbildung machen!“ (SZ 17.3.14)
Es gilt also: Bloß keine falschen Anreize für die Jugendlichen, die sich zwischen einer Ausbildung, während der sie fast nichts verdienen, um später womöglich etwas besser verdienen zu können, und sofortigem, dafür dauerhaftem Schlecht-Verdienen zu entscheiden haben. Bei denen, so fürchtet Frau Nahles, wirkt sogar der Mindestlohn als eine Verlockung, der viele nicht widerstehen könnten. Das Dilemma erspart sie ihnen nun, indem sie Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr die Gunst des Mindestlohns gleich ganz vorenthält. Nur wenn die bei einer Arbeit, bei der es aufs Verdienen ankommt, fast nichts verdienen und im Vergleich zum unreglementierten Niedriglohn sogar die Ausbildungsvergütung nicht allzu schlecht abschneidet, erscheint der Ministerin das Opfer einer Ausbildung den Betroffenen „vermittelbar“. Hat ihr eigentlich niemand geflüstert, dass sich der Fehlanreiz durch eine allgemeine Mindestvergütung von 8,50 Euro auch für Lehrlinge ebenso gut hätte vermeiden lassen? Natürlich hat das niemand. Schließlich soll sich in der dualen Ausbildung die Arbeit der Lehrlinge, die im Betrieb noch lernen, für die Unternehmen auch lohnen. Sonst wird das auch nichts mit der Ausbildung!