Der Staat sieht Terroristen als Verbrecher anderer Art: Nicht seinem Recht untergeordnet, sondern Konkurrenten zu seinem Gewaltmonopol, gegen die nur der rücksichtslose Gebrauch seiner Gewalt hilft. Im Prinzip sehen Terroristen das von ihrem Standpunkt aus ebenso; rechte – in Deutschland, USA, Japan – fordern und exekutieren die Einlösung der durch die Nation proklamierten Erfolgsmaßstäbe, linke vermissen den staatlichen Bezug auf den ‚eigentlichen‘ Volkswillen.