Kaufleute aus anderen Ländern sind aus den Rechtsverhältnissen, die jeder Staat intern, verbindlich für seine Bürger, stiftet, und folglich aus dem nationalen Gang der Geschäfte, die allesamt der Vertragsform bedürfen, ausgeschlossen; den eigenen Kaufleuten kann der Staat außerhalb seiner Zuständigkeit nichts garantieren, weder Rechtssicherheit fürs Eigentum noch die Geltung des gesetzlichen Zahlungsmittels als Repräsentant kapitalistischer Zugriffsmacht.
Die Unternehmer führen ihren Konkurrenzkampf um Gewinn weltweit. Sie erwerben im Ausland Geschäftsartikel aller Art, wenn sie ihrer Kalkulation zuträglich sind; sie verkaufen ihre Produkte und nehmen auswärtige Zahlungsfähigkeit für ihren Umsatz in Anspruch. Durch die Internationalisierung des Handels hängt die Rentabilität eines Betriebs davon ab, ob seine Produkte den Vergleich mit Waren aus aller Herren Ländern und auf deren Märkten bestehen.
Der bürgerliche Staat regiert mit Geld. Die Sachen und Dienste, die er für sich und die Betreuung seiner Gesellschaft braucht, kauft und bezahlt er wie ein ordentlicher Kunde oder Arbeitgeber.
Die „soziale Frage“ ist gelöst: Der moderne Arbeitnehmer ist die Antwort. Jahrzehnte lang haben Sozialpolitiker und Unternehmer, Gewerkschaften und Parteien, Volksseelsorger und Sozialforscher ans Proletariat hingearbeitet, damit es nicht dauernd störend im Weg herumsteht, wenn die kapitalistische Produktionsweise und die dafür zuständige politische Gewalt ihren fortschrittlichen Gang gehen. Sie haben es geschafft.
Wenn der imperialistische Staat im auswärtigen Handel seiner Wirtschaft Vorteile verschafft, so erfährt er an den ökonomischen Anliegen und Potenzen der anderen Staaten seine Schranken. Der Weltmarkt bewährt sich als Mittel der Bereicherung des nationalen Kapitals nur in dem Maße, wie es die anderen Nationen, die auf ihren Nutzen aus sind, zulassen. So verläuft die Konkurrenz als beständige Serie von Vereinbarungen und deren Bruch bzw. Korrektur.