Hungerlöhne, mit denen ausländische Lohnsklaven abgefunden werden, kann der Kanzler nicht zulassen, selbstverständlich nicht wegen des Elends dieser übel ausgebeuteten Figuren und noch nicht einmal hauptsächlich deswegen, weil dadurch deutschen Arbeitslosen die wunderbare Chance vorenthalten wird, selbst solche Löhne zu verdienen; „illegale Praktiken und bestimmte Schlupflöcher“ will Schröder illegalisieren, weil solche Praktiken Abteilungen deutscher Klein- und Handwerksunternehmer zu ruinieren, also deutsche Wirtschaftskraft zu schädigen drohen.