Souveränität & Rechtsstaat

Es gibt insgesamt 14 zugeordnete Veröffentlichungen. Auf Seite 2 von 2 werden die Treffer 11 - 14 angezeigt.

Durch die Eingabe eines Begriffs aus den beiden Katalogen kann die Ergebnisliste weiter eingeschränkt werden.

Ergebnisse filtern
Ergebnisse filtern

Wenn gewählt ist, bilden die Politiker mit den meisten Stim­men eine Regierung. Die entscheidet dann über den Gebrauch der Staatsgewalt, mit der sie das Volk unter die Arbeits- und Lebensbedingungen stellt, welche der Sache der Nation die­nen. Das dürfen die, weil sie gewählt sind. Die Wähler kom­men in den Genuß, daß sie eine dauerhafte Berufungsinstanz für die Regierenden abgeben. Bis dann wieder Wahl ist, gehen sie mehr oder minder unzufrieden den Geschäften nach, die ihnen ihr Stand eröffnet.

Länder und Abkommen
Systematischer Katalog

Die alte DDR ist kaputt, eine neue noch gar nicht abseh­bar, und schon sind lauter Geschichtslegenden unter­wegs, wer da über wen gesiegt  das Volk über seine Un­terdrücker, oder überhaupt die Freiheit über den Kom­munismus  und wer sich durch vornehmes Raushalten ausgezeichnet hätte  die Bundesregierung nämlich.

Länder und Abkommen
Systematischer Katalog

Der Wille zur politischen Herrschaft findet seine Erfüllung in der Souveränität des Staates. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und entspricht seinem politischen Willen, indem sie ihn als das Allgemeininteresse gegen die Privatsubjekte durchsetzt. In der Verfassung werden die Beziehungen der Bürger untereinander bestimmt, und zwar in Form von gültigen Prinzipien staatlicher Gewaltanwendung.

Systematischer Katalog

Mit der Verfassung genügt der Staat dem Interesse seiner Bürger an den Verkehrsformen der Konkurrenz und verpflichtet sich, alles, was er tut, in Form von Gesetzen zu vollziehen, deren Inhalt den Grundrechten zur Durchsetzung verhilft. Indem die Repräsentanten des Volkes ihr Handeln mit den Grundrechten legitimieren und es korrigieren, sobald es der Verfassung widerspricht, ist der Staat Rechtsstaat. Als solcher ist er vom Einfluss des privaten Willens auf sein Handeln emanzipiert und lässt seine Gewaltausübung nur noch an der Verfassung messen.

Systematischer Katalog