„Pflichterfüllung; das heißt, nicht sich selbst genügen, sondern der Allgemeinheit dienen ... Die grundsätzliche Gesinnung, aus der ein solches Handeln erwächst, nennen wir – zum Unterschied vom Egoismus, vom Eigennutz – Idealismus.“
Ein Staatsmann in dem Sinn soll der verflossene Führer aller Deutschen nicht gewesen sein; das ist demokratischer Konsens. Die Feststellung, daß er aber doch einer war, ist nicht banal, sondern verdächtig: Soll der große Politkriminelle als deutscher Politiker verharmlost, womöglich rehabilitiert werden? Wir haben doch gelernt, daß in Gestalt des Nazi-Chefs ein Verbrecher und Besessener die Staatsmacht usurpiert und mißbraucht hat!
Wenn gewählt ist, bilden die Politiker mit den meisten Stimmen eine Regierung. Die entscheidet dann über den Gebrauch der Staatsgewalt, mit der sie das Volk unter die Arbeits- und Lebensbedingungen stellt, welche der Sache der Nation dienen. Das dürfen die, weil sie gewählt sind. Die Wähler kommen in den Genuß, daß sie eine dauerhafte Berufungsinstanz für die Regierenden abgeben. Bis dann wieder Wahl ist, gehen sie mehr oder minder unzufrieden den Geschäften nach, die ihnen ihr Stand eröffnet.
Die alte DDR ist kaputt, eine neue noch gar nicht absehbar, und schon sind lauter Geschichtslegenden unterwegs, wer da über wen gesiegt – das Volk über seine Unterdrücker, oder überhaupt die Freiheit über den Kommunismus – und wer sich durch vornehmes Raushalten ausgezeichnet hätte – die Bundesregierung nämlich.
Der Wille zur politischen Herrschaft findet seine Erfüllung in der Souveränität des Staates. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und entspricht seinem politischen Willen, indem sie ihn als das Allgemeininteresse gegen die Privatsubjekte durchsetzt. In der Verfassung werden die Beziehungen der Bürger untereinander bestimmt, und zwar in Form von gültigen Prinzipien staatlicher Gewaltanwendung.
Mit der Verfassung genügt der Staat dem Interesse seiner Bürger an den Verkehrsformen der Konkurrenz und verpflichtet sich, alles, was er tut, in Form von Gesetzen zu vollziehen, deren Inhalt den Grundrechten zur Durchsetzung verhilft. Indem die Repräsentanten des Volkes ihr Handeln mit den Grundrechten legitimieren und es korrigieren, sobald es der Verfassung widerspricht, ist der Staat Rechtsstaat. Als solcher ist er vom Einfluss des privaten Willens auf sein Handeln emanzipiert und lässt seine Gewaltausübung nur noch an der Verfassung messen.