Insofern der Weltmarkt das Werk des bürgerlichen Staates ist, der den Notwendigkeiten des unter seiner Herrschaft akkumulierenden Kapitals durch den Einsatz seiner Gewalt Anerkennung verschafft, erfährt die ökonomische Konkurrenz auffällige Modifikationen.
Wenn der imperialistische Staat im auswärtigen Handel seiner Wirtschaft Vorteile verschafft, so erfährt er an den ökonomischen Anliegen und Potenzen der anderen Staaten seine Schranken. Der Weltmarkt bewährt sich als Mittel der Bereicherung des nationalen Kapitals nur in dem Maße, wie es die anderen Nationen, die auf ihren Nutzen aus sind, zulassen. So verläuft die Konkurrenz als beständige Serie von Vereinbarungen und deren Bruch bzw. Korrektur.