Die bürgerlichen Individuen eignen sich selbstverständlich nicht zuerst ihre Manieren an, um sie dann in der Welt auszuprobieren. Sie richten ihren Verstand nicht an den Prinzipien des Wohlverhaltens aus, bevor sie diese Prinzipien zum situationsgemässen Anpassungsprogramm ausgestalten. Die hier vorgenommene Trennung ist eine theoretische, die darauf abzielt, die Leistungen eines abstrakt freien Willens in ihrer „Logik“ darzustellen.