Teil II
Die Bewährung des bürgerlichen Individuums in seiner Heimat, der kapitalistischen Gesellschaft
Die bürgerlichen Individuen eignen sich selbstverständlich nicht zuerst ihre Manieren an, um sie dann in der Welt auszuprobieren. Sie richten ihren Verstand nicht an den Prinzipien des Wohlverhaltens aus, bevor sie diese Prinzipien zum situationsgemässen Anpassungsprogramm ausgestalten. Die hier vorgenommene Trennung ist eine theoretische, die darauf abzielt, die Leistungen eines abstrakt freien Willens in ihrer „Logik“ darzustellen. Insofern besteht auch kein Grund, anzunehmen, es gäbe diese Logik außerhalb der immerzu praktizierten Bescheidung des Individuums in den Umständen, die es für Mittel seines Erfolges hält.
Aus dem Buch
1981, 1985, 1990, 2002, 2021 | 140 Seiten |
vergriffen (Nachdruck ist vorgesehen)