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Grundsätzliches zur demokratischen Wahl: Was ist dieser gerühmte Akt staatsbürgerlicher Freiheit, was ist er für die aktiv und passiv Beteiligten, was sind die Parteien, wie unterscheiden sie sich und welcherart ist der Standpunkt der öffentlichen Begutachtung des Ganzen. Und die Besonderheit, dass in Deutschland nach Wende und Rezession eine ganz neue Staatsräson, weltpolitisch wie sozialpolitisch angesagt ist.

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Mit der permanenten Bedrohung durch das Coronavirus verfährt die Obrigkeit hierzulande, wie es sich für ein christlich-abendländisches Gemeinwesen gehört: Im Mittelpunkt ihrer Pandemiebekämpfung steht das Individuum und gibt dem Staat Anlass zur Frage, wo und wie es sich ansteckt, und wie sich genau das effektiv verhindern lässt.

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Freie Wahlen werden amtlich als das Kernstück der Demokratie geschätzt – durch sie zeichnet sich diese Staatsform vor allen anderen aus. Wahlen, so heißt es, legitimieren die Ausübung der politischen Macht. In der Demokratie wird nicht einfach regiert – das Volk erteilt per Abstimmung höchstförmlich den Auftrag zur Wahrnehmung der Staatsgeschäfte. Die Regierung beruft sich bei ihrer Amtsführung zu Recht auf den Willen des Volkes, da sich ihre Vollmachten der Entscheidung der Wähler verdanken.

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Zum Recht des Volkes auf gute Führung gehört in der Demokratie das Recht von Politikern auf Führung. Geschäftsgrundlage sind die nationalen Notwendigkeiten und das staatliche Gewaltmonopol. Sie ermöglichen den Charaktermasken von Staat und Kapital die Selbstdarstellung als Diener am Volkswillen. Die Exekution staatlicher Programme wird dabei übersetzt in persönliche Kompetenz und Glaubwürdigkeit bei der effektiven Durchsetzung von Staatsnotwendigkeiten.

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Um überleben zu können, mussten die Lohnarbeiter rebellisch werden. Zu arbeiten, wie es von ihnen verlangt wird, und sich mit dem gezahlten Lohn zu bescheiden – das langt nicht; mit Dienst nach dem Geschmack der Eigentümerklasse und Fügsamkeit nach Vorschrift der politischen Ordnungsmacht liefern sie sich bloß dem Zerstörungswerk aus, das ihre Arbeitgeber gemäß den Sachgesetzen ihres Metiers und ihrer Konkurrenz an ihrer Arbeitskraft vollziehen.

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