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Der Faschist verlangt seinem Staat mehr Erfolg ab, als dieser hat. Er führt die Ohnmacht der Nation auf schwerwiegende Versäumnisse der amtierenden Staatsmacht zurück. An deren Stelle will er treten, um durch den ordentlichen Gebrauch aller Instrumente der öffentlichen Gewalt das Volk zu mobilisieren – damit es wieder seiner eigentlichen Bestimmung nachkommt. Unter seiner ordentlichen Führung hat es sich an die Erledigung seiner inneren und äußeren Feinde zu machen, die ihm die faschistischen Staatsretter als Urheber sämtlicher Miß- und Notstände präsentieren.

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Da der Staat seine Bürger durch die Unterwerfung unter das Gesetz zwingt, sich als Privateigentümer zu erhalten, ergreift er zusätzliche Maßnahmen, die garantieren, dass sich die Individuen trotz der Gegensätze der Konkurrenz entsprechend ihren Mitteln reproduzieren. Die negativen Wirkungen der durch das Recht formell gesicherten Konkurrenz auf die Reproduktion der Bürger sind für den Staat Anlass zu kompensatorischer Tätigkeit, die der Aufrechterhaltung der Eigentumsordnung dient.

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