Die Konkurrenz der Kapitalisten
Kapitel V: Die letzte Wachstumsgarantie: Imperialistische Erfolge der Nation (§ 28, § 29, § 30)
Selbst im Krieg hört der Staat nicht auf, seine Gesellschaft gemäß den Erfordernissen des kapitalistischen Privateigentums zu bewirtschaften. Bis zum äußersten Gewaltakt nimmt er für die Durchsetzung seiner Souveränität seinen grenzüberschreitend aktiven nationalen Kapitalismus in Anspruch. Er belastet ihn nicht nur mit den alltäglichen faux frais seiner Gewalt; er opfert nationalen Reichtum, verschleißt Quellen seines Wachstums, zerstört nutzbringende Außenbeziehungen; er ruiniert, was er schützt, wenn, soweit, also weil es ihm in letzter Instanz um sich als die unangefochten herrschende Schutzmacht seiner Basis geht. Doch auch dann geht er nicht zu einer anderen Wirtschaftsweise über. Er will und er kennt selbst im Extremfall Krieg keine andere ökonomische Quelle seiner Macht als den kapitalistischen Gebrauch der Privatmacht des Geldes. Für alles, was er aus seinem Volk herausholt, um das wehrhafte Kräftemessen mit seinesgleichen zu bestehen, nutzt er seine Verfügungsmacht über den Kredit der Nation, in dem sich Leistung und Leistungsfähigkeit des Akkumulationsprozesses realisieren, der unter seiner Regie zustande kommt.
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Die Konkurrenz der Kapitalisten
Kapitel V[1]
Die letzte Wachstumsgarantie: Imperialistische Erfolge der Nation
§ 28 Kredit und Gewalt, supranational
Selbst im Krieg hört der Staat nicht auf, seine Gesellschaft gemäß den Erfordernissen des kapitalistischen Privateigentums, i.e. seiner Akkumulation und der darauf aufbauenden Finanzindustrie zu bewirtschaften: mit Kredit, für den er seinen Gläubigern Zinsen verspricht. Bis zum äußersten Gewaltakt nimmt er für die Durchsetzung seiner Souveränität seinen grenzüberschreitend aktiven nationalen Kapitalismus in Anspruch. Er belastet ihn nicht nur mit den alltäglichen faux frais seiner Gewalt; er opfert nationalen Reichtum, verschleißt Quellen seines Wachstums, zerstört nutzbringende Außenbeziehungen; er ruiniert, was er schützt, wenn, soweit, also weil es ihm in letzter Instanz um sich als die unangefochten herrschende Schutzmacht seiner Basis geht. Doch auch dann geht er nicht zu einer anderen Wirtschaftsweise über. Er will und er kennt selbst im Extremfall Krieg keine andere ökonomische Quelle seiner Macht als den kapitalistischen Gebrauch der Privatmacht des Geldes. Für alles, was er aus seinem Volk herausholt, um das wehrhafte Kräftemessen mit seinesgleichen zu bestehen, nutzt er seine Verfügungsmacht über den Kredit der Nation, in dem sich Leistung und Leistungsfähigkeit des Akkumulationsprozesses realisieren, der unter seiner Regie zustande kommt. Andersherum betont: In seinem Konkurrenzkampf um den Respekt der Staatenwelt vor seinem souveränen Willen führt der Staat die freie Marktwirtschaft, die er installiert und ihren Notwendigkeiten gemäß regiert, ihrer definitiven politischen Zweckbestimmung zu.
In diesem doppelten Sinn: als die vom Finanzkapital bewertete ökonomische Bilanz wie als das alternativlose ökonomische Mittel staatlicher Herrschaft, ist das
Geld ökonomischer Ausdruck des Status der Nation
Was der Staat sich leistet, wenn er seine kapitalistische Ökonomie gemäß deren Erfolgsbedingungen für sich als den maßgeblichen Erfolgsgaranten und übergeordneten Zweck in Anspruch nimmt, wenn er den Anteil seines Kapitalstandorts am Weltmarkt für Geld und Kredit, am globalen Geschäft, für sich als kriegstaugliche und -bereite nationale Macht funktionalisiert und strapaziert: das findet seine Entsprechung im konsequent eigennützigen Kalkül der Kapitalisten selbst, in deren spekulativem Geschäft an den Kapitalmärkten der Welt. Die nehmen ihre Kompetenz zur vergleichenden Bewertung der nationalen Kreditgelder ganz sachgerecht in diesem Sinn wahr. Sie würdigen in freier Spekulation, was ein Staat mit seiner Finanzmacht für den Status des Landes in der Hierarchie der Mächte fertigbringt; nach dem Grundsatz: Wenn die politische Herrschaft die Akkumulation des kapitalistischen Reichtums so konsequent für ihren Machtwillen, nämlich dessen Durchsetzung in der Staatenwelt in Anspruch nimmt, dann kommt es für die Bewertung des Mittels, das sie dafür zum Einsatz bringt, auch auf den Erfolg an, den sie damit erzielt. Wenn der Staat sich so absolut setzt als den wahren Sinn und letzten Zweck des Systems der Konkurrenz der Kapitalisten, ohne dessen selbstzweckhafte Funktionsweise, das Bereicherungsinteresse seiner Akteure außer Kraft zu setzen, dann sind die auch berechtigt und berufen, das nationale Geld nach dem Rang des Landes zu schätzen, den es repräsentiert. Dann richten sie sich in ihren Bewertungen und Investitionsentscheidungen danach, ob und wie sehr der fürs nationale Kapitalwachstum allemal unproduktive Aufwand, den die souveräne Gewalt für ihre Wehrhaftigkeit treibt, ihren Status in der Staatenwelt verbessert.
Im geschäftlichen Alltag macht sich diese Reflexion auf den Rang des staatlichen Geldschöpfers in der Konkurrenz der höchsten Gewalten geltend als mitbestimmender Faktor im spekulationsgetriebenen Auf und Ab der Tauschverhältnisse zwischen den Währungen und der Kreditpapierkurse der Nationen. Wenn ‚die Lage‘ kritisch wird, sei es wegen mangelnder Zukunftsaussichten der Wirtschaft, sei es in Sachen innere Sicherheit oder internationale Streitigkeiten, dann fällen die Finanzmärkte ihr kritisches Urteil in Form einer prompt einsetzenden Fluchtbewegung ihrer Vermögenswerte, heraus aus den Kreditpapieren und Währungen der minder durchsetzungsstarken Staaten, hinein in die der politisch maßgeblichen Mächte mit der größeren Erpressungspotenz. Dass damit auch Investitionen guten Geldes in diesen Ländern an Wert verlieren, gehört zum Geschäftsrisiko.
Nicht nur mit-, sondern ganz entscheidend fürs Kalkül der Spekulantenwelt wird das Kriterium der Durchsetzungsfähigkeit des Souveräns im Krisenfall, wenn grenzenlos, weltweit vergebene Kredite sich in uneinbringliche Schulden verwandeln und die Finanzmärkte illiquide werden. Dann hängt der Fortgang des kapitalistischen Geschäftslebens davon ab, und das heißt: Dessen Akteure setzen im Bewusstsein ihrer Wichtigkeit darauf, dass die Staaten, die mit ihrer Kreditschöpfung und ihrem so besonders sicheren Kreditgeld die grenzen- und schrankenlose Bewirtschaftung der Welt durchs Finanzkapital praktisch ermöglicht, vorangetrieben und für sich, für ihren Machtzuwachs ausgenutzt haben, dann auch die Katastrophe allgemeiner Entwertung abwenden. Die sollen die Weltmärkte aus der Krise herauskaufen: mit der Schöpfung nationaler Zahlungsmittel, als Ersatz für wertlos gewordene Finanztitel und Geldvermögen aller Art, und das in hinreichender Menge, um alle Zweifel zum Schweigen zu bringen. Gefordert ist nicht mehr und nicht weniger als ein politisches Machtwort, das stark genug ist, um für einen Neubeginn des weltweiten Spekulationsgeschäfts zu sorgen. Demgemäß, entsprechend einseitig, verteilt das Finanzkapital den Schaden der allgemeinen Entwertung auf die Staaten; zum Nachteil derer, denen es einen solchen Machtbeweis am wenigsten zutraut.
Dass die selektive Entwertung des Kredits der schwächeren Gewalten, womöglich bis zu ihrem Zusammenbruch, unweigerlich auch auf die Finanzmacht der Stärksten zurückschlägt, die zur Überakkumulation des Kapitals bis zur Krise am meisten beigetragen haben, hat für die Finanzmärkte die Konsequenz, dass sie die Scheidung zwischen den mehr und den weniger sicheren Staatsgarantien für die Liquidität, die sie unbedingt brauchen, im Fortgang der Krise immer weiter treiben, den Kreis der Mächte, die ihrem Sicherheitsbedarf genügen, immer enger ziehen – die Finanzmärkte haben ja längst die Kredite und Gelder der verschiedenen, gerade der mächtigen Nationen so voneinander abhängig gemacht, dass der Erfolg der einen den der anderen für die eigene Bestätigung braucht, umgekehrt Misserfolg in großem Stil, egal von wem er ausgeht, alle gefährdet. In der Sache zielt ihre anspruchsvolle Spekulation auf mehr als den Komparativ, nämlich auf einen letzten Fluchtpunkt: die eine Währung, mit deren Gebrauch das Kapital endgültig nichts falsch machen kann; den einen staatlich beglaubigten Kredit, bei dem der fortschreitende Wertverfall der Finanzvermögen seinen Boden findet. Was die Krise resp. die politökonomische Logik ihrer Bewältigung von der Staatsgewalt fordert, das ist das eine Geld, das hinreichend verlässlich, also weltweit, exklusiv, absolut verbindlich die kapitalistische Macht des Eigentums materialisiert; insofern den einen Souverän, der mit seiner Geldhoheit dem sich radikalisierenden Misstrauen der Finanzmärkte in ihre eigene Grundgleichung von Schulden und sich verwertendem Reichtum ein Ende setzt: eine Weltmacht, deren politische Geldgarantie nicht mehr durch Alternativen relativiert, also infrage gestellt wird.
Mit dieser Notwendigkeit kommt nicht etwas ganz Neues, nur der Krise Geschuldetes in die Welt der Konkurrenz der Kapitalisten. Das finanzkapitalistische Alltagsgeschäft der vergleichenden Bewertung nationaler Gelder und Kredite setzt erst einmal nichts weiter voraus als die allgemeine Konvertibilität der Währungen und freien Kapitalverkehr. Was die nationalen Kreditgelder kommensurabel macht, ist aber nicht ihre abstrakte Gleichheit als Geschäftsmittel überhaupt, sondern eine in der Welt des kapitalistischen Geschäfts real vorhandene Bezugsgröße: eine wirkliche Geld-Materie, als deren besondere, gute oder mangelhafte Fassungen die nationalen Gelder in – immer neu – bestimmten quantitativen Verhältnissen gegeneinander austauschbar, im Prinzip also gleich sind. Und das bedeutet im Zeitalter des staatlichen Kreditgelds: Unterstellt ist eine nationale Währung, mit deren universeller Geltung der Widerspruch zwischen bloß national garantiertem Kreditzeichen und wirklichem abstraktem Reichtum aufgehoben ist. Die Krise, der Endpunkt der internationalen Konkurrenz der Kapitalisten, fordert, was überhaupt deren Geschäftsgrundlage, Voraussetzung der funktionierenden Anarchie der Weltfinanzmärkte ist: das eine konkurrenzlose Weltgeld.
Das es andererseits so gar nicht gibt. In ihrer geschäftlichen Praxis gehen die internationalen Finanzmärkte davon aus, dass jeder nennenswerte Staat seine Nation mit seinem eigenen Kreditgeld bewirtschaftet, auch für Geschäfte über die nationalen Grenzen hinaus, für sein Zahlungsmittel also reale Kapitalmacht beansprucht. Sie verdienen an der Ausnutzung und am Vergleich der Chancen zur Kapitalakkumulation, die die nationalen Kapitalstandorte mit ihrer autonomen Kreditschöpfung ihnen bieten und die sie im allseitigen Geldhandel per Kursbestimmung im Verhältnis zueinander bewerten. Und sie hören ja auch im Krisenfall nicht damit auf, die Schulden und Kreditgelder sämtlicher Nationen aufeinander zu beziehen und ihren Wert von ihrer im Tauschgeschäft vollzogenen Bestätigung durch die Forderungen und Verbindlichkeiten anderer abhängig zu machen; ebendeswegen greift die Entwertung im Krisenfall ja so unaufhaltsam um sich. Am Ende sind die Finanztitel auch der potentesten Weltgeldmächte nicht mehr viel wert, wenn bzw. in dem Maße, wie ihnen die zahlungsfähigen Schuldner und investitionswilligen Wertpapierkunden abhandenkommen. In der realen Welt der konkurrierenden Kreditgelder, in der die maßgeblichen Staaten auf ihrer Geldhoheit bestehen, fordert und braucht selbst die Währung, die den Finanzkapitalisten im Krisenfall als die letzte, zuverlässigste Zuflucht ihres Reichtums erscheint, die Bestätigung ihres universellen Werts durch den Austausch mit den Zahlungsmitteln der – vorletzten – Konkurrenten. Die Identität von nationalem Kreditzeichen und definitivem Weltgeld, die die Finanzmärkte in ihrer weltumspannenden Geschäftstätigkeit als deren unverwüstliche Grundlage voraussetzen, hat in ihrer Geschäftstätigkeit keinen Platz.
Der Imperialismus eines einzigen absolut gültigen Kreditzeichens, das der Konkurrenz der nationalen Kredite und Währungen ein Ende macht, kommt für die Staaten erst recht nicht infrage. Schon deswegen nicht, weil kein Souverän es sich nehmen lässt, seine kapitalistische Nation in eigener Verantwortung mit eigenem Kredit und Geld zu bewirtschaften, um sie als Standort des internationalen Kapitals voranzubringen; so schaffen sie den Stoff für die Weltmärkte. Für die großen Weltwirtschaftsmächte, die im Ernstfall mit ihrem Geld kapitalistische Krisen durchziehen, gilt das schon gleich: Wenn die per Notenbank Liquidität in erklärtermaßen unerschöpflicher Menge herausgeben – „Whatever it takes!“ –, um der grassierenden Kapitalentwertung und Gefährdung ihres Kreditgelds ein Ende zu setzen, dann konkurrieren sie gegeneinander darum, diejenige Macht zu sein, die den Sicherheitsanspruch der Finanzkapitalisten besser als alle anderen bedient, sodass die den Schaden der Entwertung auf die anderen Nationen abwälzen – also, im Endeffekt, um die Alleinstellung ihres Kreditgelds als Verkörperung des abstrakten Reichtums schlechthin. Entschieden wird dieser Machtkampf in der Krise und durch deren Bewältigung nicht. Es bleibt zwischen den Staaten, die sich die Rettung des Weltkapitalismus zutrauen, beim Widerspruch zwischen der Sache, um die es zwischen ihnen geht – der Monopolstellung ihres Geldes und damit ihrer Garantie fürs kapitalistische Eigentum –, und der Konkurrenz um diese Machtposition, aus der sich keine Weltgeldnation verabschiedet oder verdrängen lässt. Der Widerspruch entsteht und vergeht nicht mit der Krise, auch wenn ehrgeizige Krisenpolitiker es so sehen wollen, dass sie mit ihrer tapferen Intervention eine unvorhersehbare Katastrophe abgewendet haben. Er kennzeichnet vielmehr das Verhältnis zwischen Konkurrenz und Kredit im Kapitalzeitalter des staatlichen Kreditgelds überhaupt, nämlich zwischen der Konkurrenz der mächtigen Weltgeldschöpfer und der Notwendigkeit einer auch für sie verbindlichen Garantie eines Weltgelds der letzten Instanz.
Für die Staaten geht es bei ihrem Einsatz für die Überzeugungsmacht ihres Kreditgelds zudem – imperialistisch entscheidend – nicht bloß um den Status ihrer Finanzmacht im Vergleich der Nationen, sondern um ihre Finanzmacht als Quelle und Ausweis ihrer souveränen Macht, um ihren Status als durchsetzungsfähiges Subjekt in einer Welt kriegsbereiter Gewalten. Dafür nehmen sie die Finanzmärkte mit ihrer spekulativen Urteilskraft in Anspruch, statten sie mit der Autorität aus, Kredit und Kreditgeld der Nationen vergleichend zu bewerten. Ihren Kampf um Selbstbehauptung gegeneinander führen sie als Konkurrenzkampf um Teilhabe an und Nutzen aus der kapitalistischen Bewirtschaftung der Welt unter dem Regime der Finanzmärkte, das auf der von den großen Weltgeldmächten beanspruchten Garantie eines universell verbindlichen Weltkreditgelds beruht. Von der Verbindlichkeit dieser Garantie machen die Staaten ihre ökonomische Existenz als souveräne Mächte abhängig, fügen sich also der politischen Macht des Machtworts, durch das das Regime der Finanzmärkte in Kraft gesetzt wird. Sie gehorchen einem universell wirksamen Konkurrenzgebot – einem Gebot nicht im Sinne einer irgendwo hinterlegten Vorschrift, auch nicht der Rechtsetzung eines anerkannten Gewaltmonopolisten: Die Souveräne der Welt respektieren Räson und Forderungen des Systems der kapitalistischen Konkurrenz als Prämisse ihrer eigenen Staatsräson, von der sie in allen ihren Vorteils-Nachteils-Rechnungen ausgehen. Dieselben imperialistischen Weltgeldmächte, die je für sich den Status des Geldschöpfers der letzten Instanz beanspruchen, sorgen dafür, dass eine Alternative zu dem System nicht infrage kommt, in dem sie nicht bloß um ihren Rang in der immerzu umkämpften Hierarchie der Nationen konkurrieren, sondern um den Vorrang als unentbehrlicher Garant dieser lieblichen Weltordnung aus Geld und Gewalt.
Dieses widersprüchliche Verhältnis zwischen universell gültigem und wirksamem politischem Machtwort und fortdauernder Konkurrenz der imperialistischen Mächte genau darum bewährt sich im Krisenfall in der Weise, dass die allesamt geschädigten maßgeblichen politischen Subjekte des weltweiten Kapitalismus einander mit Kreditlinien beistehen, die reihum den fortbestehenden Wert der konkurrierenden Währungen bestätigen, und so ihr Regime, nämlich ihr alternativlos geltendes Konkurrenzgebot aufrechterhalten. Die Herren der Geldschöpfung geben ihre Konkurrenz gegeneinander nicht auf, aber sie sistieren sie im Fall der allgemeinen Not. Sie agieren als imperialistisches Kollektiv – und schmeißen damit ihre Weltordnung nicht um, sondern bringen zum Vorschein, auf Grundlage welchen Widerspruchs sich der in die Krise geratene Normalfall weltweiter Kapitalakkumulation überhaupt entfaltet hat und immer weitergeht: Ihre stets prekäre Kooperation ist der funktionale Ersatz für die eine unbedingte, von einem allgemeinen Einverständnis unabhängige Macht zur Schöpfung eines absolut allgemeinverbindlichen Geldes und etabliert den Supranationalismus der Konkurrenz darum; sie ist das Äquivalent einer Macht, die als perfektes Monopol nicht zustande kommt, weil alle ehrgeizigen Imperialisten diesen Status für sich, gegeneinander, anstreben. So tragen sie der Notwendigkeit eines einzigen Weltgeldes letzter Instanz Rechnung, ohne ihre Souveränität als autonome Geldschöpfer aufzugeben; so existiert die Garantiemacht, die der globale Kapitalismus braucht, und dadurch der Weltmarkt, auf dem die imperialistischen Großmächte ihre Konkurrenz um die Führungsrolle bei der Bewirtschaftung des Globus austragen.
Geschafft haben sie das unter entschlossener US-amerikanischer Führung – ohne viel Theorie, weitsichtig noch vor Weltkriegsende in begriffslosem angelsächsischem Pragmatismus, also auf die wahrscheinlich einzig mögliche Art – mit der Schaffung der sogenannten „Bretton Woods“-Institutionen IWF und Weltbank. Die wirken als supranationale Eigentumsgarantie für die staatlichen Schuldpapiere, die nach ihren Regeln zustande kommen. Sie stiften so, anfänglich und fortdauernd, kraft der imperialistischen Gewalt, die hinter ihnen steht, die eine Welt kapitalistischer Überakkumulation und nationaler Konkurrenz. Sie gewährleisten die Bedingungen dafür, dass die Unterwerfung der Staatenwelt unter das Regime des Kredits und des Geldes der Großmächte ihren Gang geht und dass in der Folge der Status der Nationen in der Hierarchie der souveränen Mächte im Geld als Bilanz und Instrument ihrer Konkurrenzkämpfe seinen gerechten Ausdruck findet. In diesem Sinn definieren IWF und Weltbank praktisch wirksam einen finanzwirtschaftlichen Normalfall staatlichen Mitmachens im Weltgeschäft, dessen Verwirklichung in der Mehrzahl der Fälle freilich nur näherungsweise und per politisches Diktat vonstattengeht.
Der Geldausdruck des Status der Nation: kontrollierter Normalfall und politisches Diktat
Der Internationale Währungs-Fonds organisiert, systematisch vor allen kommerziellen Finanzbeziehungen der Staaten untereinander, eine politische Kreditierung seiner Mitglieder – heute praktisch aller Staaten – für die elementaren Bedürfnisse ihres internationalen Geschäftsverkehrs. Er bildet ein Vermögen aus Beiträgen, festgelegt nach Maßgabe der Wirtschaftskraft seiner Mitglieder, zu entrichten teils in ihrer eigenen Währung, teils in Währungen, die er als „universell verwendbar“ definiert. Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten können die Staaten entsprechend ihrem Anteil benötigte Devisen aus dem Fondsvermögen herausziehen. Da die staatlichen Zahlungsbilanzprobleme mit den Segnungen des freien Weltgeschäfts nicht verschwinden, sondern sich vervielfachen, verschafft der IWF seinen Mitgliedern zusätzlich einen verbindlich verabredeten, von ihm regulierten, verwalteten und kontrollierten direkten Zugriff auf benötigte Weltgelder. Das Instrument dieser Ermächtigung sind per Beschluss geschaffene Sonderziehungsrechte, die den Mitgliedsländern gemäß ihrer Quote zugeteilt werden und von denen entsprechend ihrem Bedarf und nach vorgeschriebenen Verfahren an andere Staaten mit genügend frei verfügbaren Devisenreserven verkauft werden können. Darüber hinaus kann der IWF Staaten in speziellen Notlagen gemäß diversen nach und nach eingeführten Kreditfazilitäten zur Bewältigung von Zahlungsbilanznotlagen Geldmittel leihen, die er über Anleihen auf eigene Rechnung finanziert.
Auf diese Weise verknüpfen der Fonds und die analog konstruierte Weltbank die Staaten zu einem Kollektiv von Gläubigern und Schuldnern, die sich zum Zwecke ihrer internationalen Geschäftsfähigkeit bedarfsweise kreditieren; formell alle wechselseitig, faktisch die großen Geldeinleger die restliche Staatenwelt mit Geldsummen in ihrer Währung. Der IWF stiftet damit eine politische Garantie für die Beteiligung der Staaten am globalen kapitalistischen Geschäftsverkehr: Seinen Teilhabern gewährt er Kredit, wenn denen die Finanzmärkte keinen mehr geben und damit sie wieder kreditwürdig werden. Der Geschäftswelt bietet er so die Sicherheit, dass die Staatenwelt keines ihrer Mitglieder definitiv bankrottgehen lässt – also auch nicht aus seinen finanzwirtschaftlichen Verpflichtungen entlässt –, sondern zahlungsunfähigen staatlichen Schuldnern Beistand leistet und Überlebensbedingungen diktiert, damit und bis die Geschäftswelt wieder von sich aus ein spekulatives Interesse entwickelt. Die permanente Kontrolle der IWF-Schuldner und nach Bedarf die Intervention in deren Finanzgebaren sind Sache einer Bürokratie unter dem Regime der maßgeblichen Anteilseigner des Fonds; die sorgt für die fortdauernde Verlässlichkeit der fallweise wiederhergestellten Solvenz der Staaten – so jedenfalls die Idee.
Tatsächlich fällt die Leistung der Institutionen für die verschiedenen Kategorien von Teilhabern sachgerecht unterschiedlich aus.
Den führenden Mitgliedern, die mit ihren Einzahlungsquoten die Kreditmacht des IWF und der Weltbank begründen, kommt der Status der wirklichen Garanten der vom IWF verwalteten internationalen Zahlungsfähigkeit zu; und zwar dadurch, dass sie einander als Schöpfer eines verlässlichen Kreditgelds, also als prinzipiell gleiche – wenn auch nicht gleichgewichtige – Garantiemächte des globalen Kapitalismus anerkennen. Für sie ist der Fonds diese wechselseitige Anerkennung in organisierter Form. Mit diesem Status gehen sie in die Konkurrenz der Nationen hinein. Wer zu diesem Club gehört, bis auf Weiteres und mit begrenztem Stimmrecht über die Politik der Institution, ist Sache eines politischen Beschlusses der Gesamtheit der Mitglieder, erfolgt praktisch – nachhaltiger überragender Konkurrenzerfolg natürlich vorausgesetzt – per Kooptierung durch die überschaubare Anzahl der etablierten Mächte. Der restlichen Staatenwelt bietet dieses Kollektiv, faktisch alternativlos, die Teilnahme an einem gesicherten System der internationalen kapitalistischen Konkurrenz als herrschender Wirtschaftsweise und ökonomischer Existenzbedingung. Der Verlauf dieser Konkurrenz entscheidet auch bei dieser Elite der Maßgeblichen darüber, wie viel ihr nationales Geld, der Geldausdruck ihres politischen Gründer-Status, vergleichsweise jeweils wert ist. Dass sie es sind, die das Geld schaffen, mit dem der IWF die allgemeine Zahlungsfähigkeit seiner Mitglieder herstellt, steht deswegen aber nicht infrage; auch dann nicht, wenn sie – ausnahmsweise, in einem Krisenfall – doch einmal auf ihre eingezahlten Mittel zurückgreifen müssen. Die Kontroll- und Korrekturaufgabe, mit der sie den Fonds betrauen, greift bei ihnen mehr in Form regelmäßiger kritischer Berichterstattung über ihre Konkurrenzlage.
Die große Mehrheit der Mitglieder zeichnet sich dadurch aus, dass ihre internationale Zahlungsfähigkeit – mehr oder weniger und auf ganz unterschiedlichem Niveau, aber – prinzipiell prekär ist. Die müssen sich nämlich ihren Status als Schöpfer eines kapitalistisch vergleichsweise brauchbaren Kreditgelds beständig erwirtschaften, indem sie den Finanzmärkten, deren Interesse und Zuspruch sie brauchen, durch außenwirtschaftliche Erfolge oder vielversprechendes Wachstum – oder beides –, außerdem durch anerkannte „politische Stabilität“ ihre Kreditwürdigkeit beweisen. Die zuverlässige letzte, also grundlegende Garantie ihrer Zahlungsfähigkeit leisten sie nicht selbst, die liefert ihnen der IWF; zwar nur ausnahmsweise mit Beistandskrediten gemäß seiner Geschäftsordnung, aber eben prinzipiell in Form ihres Rechts darauf; sowie, wenn Hilfe einmal nötig war, durch Auflagen zur Geldverwendung und die strenge Kontrolle ihrer Erfüllung, von der die private Geschäftswelt ihre Spekulation abhängig macht und die Politik anderer Länder ihr Engagement. Der Preis gesicherter Geschäftsfähigkeit besteht für diese Staaten in Abstrichen von ihrer Autonomie bei der Gestaltung ihres nationalen Haushalts, also in Einschränkungen ihrer Handlungsfreiheit als Souveräne; was entgegen der wohlmeinenden Kritik stellvertretend betroffener Humanisten nicht zuerst die arme Bevölkerung trifft, die auch ohne IWF und Weltbank nichts zu lachen hat, sondern das, was in diesen Schuldnerstaaten überhaupt an aktionsfähigem Gewaltmonopol existiert. In den besseren Fällen wird der Staat – meist befristet – wieder kreditwürdig, kann sich womöglich von der Hilfestellung des IWF freikaufen. Oft genug bleibt die Nation auch dann ein Kandidat für eine Karriere unter der Vormundschaft des IWF.
Beides: der kontrollierte Normalfall des politischen Weltgeld-Regimes und das komplementäre politische Diktat, beides festgeschrieben im organisierten Konsens der Staatenwelt, ist allerdings noch gar nicht die Wahrheit über das fortwirkende große Werk der Bretton-Woods-Konferenz von 1944. Das gibt es nämlich nur, und es hat nur deswegen Bestand, weil im Kollektiv der Schöpfer von IWF und Weltbank die USA die gar nicht wirklich gleiche Entscheidungsmacht sind. Deren Kreditgeld ist die wirkliche „Münze“, das Zahlungsmittel letzter Instanz, das der Weltwirtschaft in der Praxis die politisch gewollte prinzipielle Zahlungsfähigkeit der Nationen garantiert. Das ist aus mehreren Gründen so gekommen: Am Ende des Zweiten Weltkriegs standen die USA einer Welt bankrotter, was ihre Verbündeten betraf: tief bei ihnen verschuldeter Staaten gegenüber. Die edelmetallische Geldmaterie, die nach dem seinerzeit noch gültigen Konsens der kapitalistischen Mächte als die einzig reale, weil stoffliche Existenz des kapitalistischen Reichtums und Grundlage aller staatlich verbindlich gemachten Geldzeichen galt, war praktisch im Alleinbesitz der amerikanischen Notenbank und wurde anfänglich in einem festen Verhältnis zwischen einem gewissen Quantum Gold und dem „Golddollar“ durch deren Banknoten repräsentiert. Vor allem aber gedachten die USA die auswärtige Staatenwelt kapitalistisch zu benutzen; diese musste also irgendwie mit Zahlungsfähigkeit ausgestattet, auf längere Sicht zu nationaler Kapitalakkumulation mit eigenem Kredit und Kreditgeld befähigt werden, um zur Akkumulation amerikanischen Kapitals beizutragen. Letzteres ist, speziell nach der offiziellen Auflösung der anfänglich dekretierten Dollar-Gold-Parität und mit der Überschwemmung der Welt mit Dollar-Kredit und -Kapital, dermaßen gut gelungen, dass das politische An-Gebot, den US-Dollar als den wahren Geldausdruck des kapitalistischen Reichtums überhaupt anzuerkennen und zu benutzen, praktisch längst eingelöst ist durch dessen universellen Gebrauch für alles, was sich kapitalistisch mit Geld machen lässt. Umgekehrt beruht dieser Gebrauch des amerikanischen Kreditgelds nach wie vor auf seiner politischen Garantie durch die Autorität, die den USA aufgrund ihrer mehrfach bewiesenen kriegerischen Überlegenheit zukommt. Als Zahlungsmittel der letzten Instanz für die Welt ist der US-Dollar der Geldausdruck des Status der amerikanischen Weltmacht, ganz oben in der Hierarchie der Staatsgewalten.
Der US-Dollar macht also praktisch wahr, was das internationale Finanzkapital systemnotwendig benötigt: die nicht-relative Eigentumsgarantie, die den Spekulanten die Freiheit des Vergleichens aller nationalen Kredite und Kreditzeichen erlaubt; damit das unmittelbar weltweit einsetzbare Mittel, sich am Kapitalwachstum der Nationen und am Vergleich ihrer Kreditgelder zu bereichern. Im Welthandel vermittelt er den Warentausch durch zweimaligen Tausch der nationalen Währungen in Dollar; so fungiert er als Maßstab des Tauschwerts der Währungen, die national den Wert des kapitalistischen Reichtums messen. Als praktisch verbindliche Messlatte ist er Maß und gültige Materie dieses Reichtums, i.e. seiner Macht, sich als Kapitalvorschuss im Zugriff auf Arbeit und Ressourcen der Welt zu vermehren. Er bilanziert und repräsentiert in letzter Instanz den Geschäftserfolg und vermittelt den unendlichen weltweiten Fortgang der Kapitalakkumulation, durch alle Krisen hindurch. Den bleibenden politischen Bezug der nationalen Kreditgelder auf den US-Dollar repräsentiert seine Verwendung als prominenter Teil der Reserven in den Beständen und Bilanzen der Nationalbanken, also im Staatsschatz der Staaten, auch der großen Konkurrenten. So realisiert der Dollar den Geld-Imperialismus, den das Finanzkapital braucht, indem er ihn vergegenständlicht.
Für die amerikanische Staatsgewalt heißt das: Der Dollar ist Ausdruck und Mittel ihres Sonderstatus als kapitalistische Führungsmacht. Mit ihm verschafft sie sich, mit seiner Schöpfung vermehrt sie unmittelbar ihren Zugriff auf Reichtum und Reichtumsquellen in der Welt und damit auf praktisch unbegrenzte Mittel zur Potenzierung ihrer militärischen Fähigkeiten, die wiederum ihre Garantie für einen weltweiten Kapitalismus und den Dollar als dessen Triebkraft absolut glaubwürdig machen. Die Macht des Dollar ist eine imperialistische Tatsache, getragen von einem Konsens der Staatenwelt, den IWF und Weltbank als Organisationen praktisch wahr machen; Sache der US-Regierungen ist es, den Machtstatus zu reproduzieren, den ihr Geld ausdrückt, und es dafür zu nutzen.
Gemäß dieser Räson agieren sie auch. Und haben sich damit den Vorwurf – denn als Vorwurf ist dieses Etikett gemeint – des Dollar-Imperialismus zugezogen.
Wahrnehmung des Imperialismus als Diebstahl an Staat und Volk
Kein Zweifel: Das Regime des US-Dollar und der paar anderen Weltgelder, deren staatliche Schöpfer sich im Bewusstsein und mit dem Standpunkt wechselseitiger Abhängigkeit ihrer Führungsmacht zuordnen, läuft auf eine Enteignung anderer, sogar der meisten anderen Länder hinaus. Und zwar in doppelter Hinsicht: Mit ihren Beiträgen zur weltweiten Kapitalakkumulation beglaubigen und mehren die aus den Zentren der Weltfinanzwirtschaft kreditierten Nationen die Kreditmacht der Staaten, in denen die Weltfinanzmärkte zu Hause sind. Die so aus der „Peripherie“ in diese Zentren transferierte Macht des kapitalistischen Reichtums ist zugleich Ergebnis und Mittel einer permanenten Umverteilung weltpolitischer Handlungsfreiheit in die gleiche Richtung. Wahr ist auch, dass beide Prozesse nicht einfach die natürliche Folge eines neutralen Sachzwangs sind, sondern politisch gewollt, berechnend und mit erpresserischen Mitteln betrieben. Die Wahrnehmung dieser Lage, die auch den politischen Umgang mit ihr bestimmt, orientiert sich allerdings hauptsächlich an der rechtlichen Form, die die weltpolitischen Führungsmächte ihrer Konkurrenz gegeben und mit der sie sie als universelles Angebot alternativlos etabliert haben. Die Teilnahme der souveränen Gewalten am internationalen Geschäftsleben überhaupt ist als freie Teilhabe formell gleicher Rechtssubjekte an supranationalen Institutionen organisiert, zu deren rechtlicher Verfassung sogar Schiedsgerichte und ein Rechtsweg für die Abwicklung von Streitfällen gehören. Geschädigte Interessen, wie sie zum Alltag der Konkurrenz aktiver und mehr passiver regierender Imperialisten gehören, bekommen dadurch den Charakter von Rechtsfällen, in denen es um die Einhaltung oder Nichteinhaltung geltender Normen, um beanspruchte und nicht gewährte Rechte, um strittige Ermessensentscheidungen zuständiger Instanzen und dergleichen geht. Politisch verarbeitet wird dieser imperialistische Alltag vermittels der Interpretation des förmlichen Regelwerks als politisch verbindliches Versprechen, dass keine Nation zu kurz kommt; generell seien die Ausplünderung fremder Länder und politische Diktate über fremde Souveräne untersagt, als gewöhnliche politische Verfahrensweise durch die herrschende regelbasierte Weltordnung aus der Welt geschafft. Was die rechtsförmlich etablierte Konkurrenz der Staaten tatsächlich anrichtet, erscheint deswegen, wo Betroffene dagegen Einspruch einlegen, als Verstoß gegen eigentlich gültige Normen und Berufungstitel, als Ausnutzung ungerechtfertigter Übermacht, wo doch das „Recht des Stärkeren“ längst durch die „Stärke des Rechts“ abgelöst wäre – als gäbe es dazwischen einen Gegensatz in der Welt der Konkurrenz... Ankläger finden sich im Übrigen nicht bloß unter Vertretern der Verlierer und deren empörten Sympathisanten: Auch radikale Anwälte imperialistisch aktiver und erfolgreicher Nationen nehmen die anfallenden Kosten der Konkurrenz als Diebstahl an ihrem „hart arbeitenden“ Volk und Beschädigung ihres Rechts auf wohlverdienten Vorrang unter den politischen Gewalten wahr.
Natürlich gibt es kritische Stimmen, die viele seiner horrenden Wirkungen dem System der Konkurrenz selbst, nicht seinem angeblichen Missbrauch ankreiden; häufig mit dem moralischen Argument, dass der darin geforderte und gepflegte Eigennutz zu unerwünschter Rücksichtslosigkeit verführt oder sogar nötigt. Die Mehrheit der politischen Meinungsbildner spricht aber, wenn schon nicht alle Akteure – die feindlichen sowieso nicht –, dann doch das Gesamtsystem von kritischen Vorwürfen frei. Von systematischer Enteignung schwacher Staaten und ihrer Völker weiß man da nichts. Und so viel hat diese Ignoranz ja auch für sich: Niemand vertritt Plündern und Unterdrücken als ordentliche Zielsetzungen der Weltpolitik; beides ist auch tatsächlich nicht ihr Zweck. Den imperialistischen Mächten geht es um die Aneignung der Leistungen auswärtiger Kapitalakkumulation, die deswegen sein muss und stattfinden soll, und um die Dienste, nicht um die bloße Entmachtung fremder Staatsgewalt. Dass das funktioniert – Alternativen sind nicht im Angebot –, blamiert mit der „Kraft des Faktischen“ jede Kritik, die am faktischen Elend etwas anderes sehen will als Ausnahmen, die die gute Regel bestätigen. Denn es beweist, richtig betrachtet, die unbestreitbare Gültigkeit des Dogmas:
Mangelnder nationaler Erfolg ist Ergebnis nicht befolgter Rezepte
Die Staaten der Welt sind in aller Form dazu eingeladen, sich eigennützig an der globalen Konkurrenz um Anerkennung und Durchsetzung ihres souveränen Willens und um die kapitalistische Mehrung ihres Geldes als Quelle ihrer Macht zu beteiligen. Eine realistische Chance, die Einladung auszuschlagen und als Staat trotzdem zu überleben, haben sie nicht, wollen ihre Oberhäupter auch gar nicht. Sie sind damit Notwendigkeiten unterworfen, die einen sachlichen Inhalt und ihre eigene Logik haben und der politischen Herrschaft ihre Räson vorgeben. Für deren Vollzug, die politische Erledigung der akzeptierten Aufgaben staatlicher Macht, haben die Staaten sich auf Regeln verpflichtet, die die bestimmenden Mächte als supranationales Völkerrecht etabliert haben. Beides zusammen ist das, was „regelbasierte Weltordnung“ heißt. Die wird befolgt, mehr oder weniger. Mit welchem Erfolg, das ist damit nicht entschieden, soll und kann durch regelgerechtes Mitmachen auch gar nicht entschieden sein. Es handelt sich ja um Regeln und Sachzwänge der internationalen Konkurrenz der Nationen, in der Sache um ein Gegeneinander, das wenige Gewinner und ganz viele „zweite Sieger“ und Verlierer hervorbringt und hervorbringen soll.
Das ist banal. Es ist aber eine Erinnerung wert, weil die Arrangeure und notorischen Nutznießer dieser einen Welt der Konkurrenz, die keinen Staat auslässt, es dabei nicht belassen. Sie inszenieren und betreiben diesen unerbittlichen Konkurrenzkampf, formalisieren und institutionalisieren ihn rechtlich – und sie ergänzen ihn vermittels ihrer supranationalen Geld-Behörden mit einem Ausgleichsmechanismus, der die programmierten Niederlagen nicht etwa abwendet, ihre notwendigen Konsequenzen aber quasi ungeschehen machen soll, ohne sie wirklich zu kompensieren. Denn das ist der explizite Auftrag, mit dem IWF und Weltbank gegründet worden sind und an dem sich auch nichts geändert hat: Staaten, die infolge außenwirtschaftlicher Defizite zahlungsunfähig werden, mit Überbrückungshilfen wieder flottzumachen. Gerechnet wird mit Konsequenzen des internationalen Konkurrenzkampfes, der die Existenz schwächerer Kandidaten gefährdet; behandelt werden diese Ergebnisse als Zwischenfälle, die durch zeitlich begrenzten, verzinst zurückzuzahlenden Beistand bei der Erfüllung genau der Notwendigkeiten, an denen der Staat scheitert, zu beheben wären. Institutionalisiert ist damit eine Lebenslüge des egalitär-freiheitlichen Imperialismus: Die Konkurrenz der Nationen um den Geldausdruck ihres Status in der Hierarchie der Mächte wäre eine Aufgabe, die von allen Mitmachern – nicht problemlos, letztlich aber schon – gleichermaßen zu bewältigen wäre, wenn sie nur alles richtig machen; die Überlebenskämpfe der Nationen mit ihren ruinösen Folgen wären ein Wettbewerb um die beste Realisierung allgemeiner, für alle vollziehbarer Erfolgsrezepte in Sachen nationale Kreditwürdigkeit.
Logischerweise sind die „Bretton Woods“-Institutionen, in denen diese Lebenslüge organisatorisch realisiert ist, keineswegs nur punktuell, sondern permanent mit deren Aufrechterhaltung gegen ihre permanente Widerlegung befasst: auf der einen Seite mit der Konstruktion und Verwaltung von immer neuen temporären, dann doch wieder einander ablösenden Beistandskrediten, zugeschnitten auf den jeweiligen – besonderen und dabei immer wiederkehrenden – Einzelfall, um dessen Betreuung sich zugleich auf der anderen Seite, vor Ort, gekümmert wird; mit Eingriffen in die Politik der Schuldnerstaaten, die deren Kreditwürdigkeit wiederherstellen sollen; mit Rezepten, die Gepflogenheiten demokratisch-sozialstaatlicher Sparhaushalte auf dazu überhaupt nicht passende Verhältnisse übertragen.
Für sich genommen ist das ein hoffnungsloses Unterfangen, wenn man sich davon die buchstabengetreue Erfüllung des IWF-Auftrags, ein allgemeines Gleichgewicht im internationalen Zahlungsverkehr und Verschuldungswesen zu sichern, erwarten würde. Deswegen nehmen sich die imperialistischen Auftraggeber, die ganz anders kalkulieren, auch ganz anders der Lage an, neben und unabhängig von ihren supranationalen Behörden. Sie sehen sich in der Pflicht, nämlich sich selbst gegenüber, die Tauglichkeit der Staatenwelt als Objekt ihrer kreditmächtigen Spekulation auf lohnende Bewirtschaftung des Globus herzustellen, wo sie fehlt, und wiederherzustellen, wo sie verloren geht. Sie wollen keinen Fleck auf der Erde ohne staatliche Herrschaft lassen und keine staatliche Herrschaft aus dem Konkurrenzkampf entlassen, den sie inszenieren; selber in misslingenden Staatsgebilden die Herrschaft zu übernehmen, haben sie aber auch nicht im Programm. Sie schalten sich als Finanziers und Betreuer in die Politik der für sie irgendwie relevanten Opfer der globalen Konkurrenz und lokaler Überlebenskämpfe ein. Das freilich nicht ohne eine ordnungspolitische Analyse der „Phänomene“, denen sich das Scheitern der vor Ort zuständigen Staatsgewalt bei der Absolvierung des im Prinzip doch eindeutig vorgegebenen Erfolgswegs ihres Landes zur Last legen lässt.
Die Hauptdiagnose lautet Korruption und stimmt immer, weil sie gar nichts anderes ausdrückt als die Zweckentfremdung der Finanzmittel, über die irgendwie, woher auch immer, die Regierung noch des armseligsten Landes verfügt; eine Zweckentfremdung, die schon damit bewiesen ist, dass der ökonomische Hauptzweck staatlicher Macht, eigenständige Zahlungsfähigkeit, offenkundig nicht erreicht ist. Das wird den Regierenden als Verstoß gegen ihre Amtspflicht zum Vorwurf gemacht; gerne mit Blick auf die repräsentative Lebensführung, die sie sich und ihrem Amt meinen schuldig zu sein und sich leisten; so als wäre das bürgerliche Beamtenrecht für sie einschlägig. Die Abhilfe steht damit auch schon fest. Sie heißt „Good Governance“ und hat schlicht das Gegenbild erfolgreicher Herrschaft zum Inhalt. Das verlangt nicht unbedingt Bescheidenheit der Regierenden, auf jeden Fall aber die demokratische Souveränität, sich durch die Renitenz eines verelendeten Volkes nicht beeindrucken und schon gar nicht von einer Sparpolitik abbringen zu lassen, für deren Notwendigkeit gerne das Bildwort von der „bitteren Medizin“ verwendet wird. Soweit die so diagnostizierte, mit der Therapie auf Dauer gestellte Karriere eines solchen Staatsgebildes die imperialistischen Mächte stört, wird der Befund schuldhaft nicht befolgter Erfolgsrezepte um die dem Konkurrenzideal der Chancengleichheit entnommene Einsicht ergänzt, dass es vor Ort womöglich an Voraussetzungen für die erfolgreiche Beteiligung am guten Weltgeschäft fehlt. Tatsächlich gemeint sind damit Bedingungen für den sei es politischen, sei es ökonomischen Nutzen, den das Land seinen zuständigen Betreuern schuldet. Praktisch wirksam wird eine solche entgegenkommende Sicht der Dinge meist in Form von Projekten, die bestimmte Dienste organisieren und einer externen Erfolgskontrolle unterliegen. In der Summe heißen sie dann „Entwicklungshilfe“. Wie weit die reicht, entscheidet wiederum die Konkurrenz der kapitalistischen Mächte um die Monopolisierung des Zugriffs auf die Staatenwelt. Das sagen die maßgeblichen Akteure einander auch nach, sobald ein Konkurrent Erträge kommerzieller oder politisch-strategischer Art erzielt, die man dem nicht gönnt oder gerne selbst verbucht hätte. Dessen Sorge um das oberste Erfolgskriterium im internationalen Geschäftsverkehr, die Kreditwürdigkeit des entwicklungsgeholfenen Landes, wird dann als „Schuldenfalle“ entlarvt, in der der Feind – natürlich nur der! – unschuldige „failing states“ einfängt... So bleiben auf jeden Fall die notorischen, am Ende auch noch die hoffnungslosen Verlierer dem System der Konkurrenz der Nationen erhalten.
§ 29 Imperialismus heute
Die Anarchie der Konkurrenz der Nationen um Aufstieg und Fall in der Hierarchie der souveränen Mächte heißt heute „regelbasierte Weltordnung“. Der Name ist gut gemeint. Er fingiert eine Welt, in der die maßgeblichen Subjekte sich zwanglos an einen Kodex von Normen halten, die so etwas wie ein berechenbares Wohlverhalten zum Inhalt haben. Der Haken ist, dass von dieser Errungenschaft meistens dann, eigentlich nur dann die Rede ist, wenn sie – wieder einmal – gegen Regelbrecher verteidigt, unter Einsatz von Gewalt gerettet werden muss; mit militärischer Gewalt, deren Einsatz eine Handvoll großer Mächte sich nicht nehmen lässt. Das vorgestellte Regelwerk „basiert“ also gar nichts; was „Ordnung“ genannt wird, steht und fällt mit der Gewalt, die erst einmal sich durchsetzt. Und was sie dann durchsetzt, ist mit „Ordnung“ noch nicht einmal nach seiner formellen Seite hin angemessen bestimmt. Denn die „Regeln“, um die es geht, haben gewaltsames Kräftemessen der Nationen zum Inhalt: Die konkurrieren um kapitalistischen Reichtum als Quelle ihrer Macht und um durchsetzungsfähige Gewalt als unerlässliche Bedingung ihres kapitalistischen Reichtums. Was darin an Ordnung herrscht, das ist die Sachlogik der Felder, auf denen diese Konkurrenz tobt; was darin an Regeln enthalten ist, das sind die Prinzipien wechselseitiger Funktionalisierung für den eigenen, des Ausschlusses anderer vom allseits angestrebten Erfolg.
Dass es Großmächte gibt, die mit ihrer Gewalt dafür einstehen, dass alle Souveräne dabei mitmachen und mitmachen müssen, um zu überleben, und die dazu eine Art Geschäftsordnung beisteuern, sorgt immerhin für einen finalen Fortschritt im permanenten kämpferischen Kräftemessen der Staaten. Sie machen den Traum von der Einen Welt, in der „die Grenzen das Trennende verloren haben“, in der Weise wahr, dass die imperialistische Sachlage a) zersetzend wirkt für das Innenleben der Nationen und b) der Weltkrieg zur Prämisse für die Gewaltkonkurrenz der Souveräne wird.
Im Innern: Staatsräson und Patriotismus, imperialistisch revidiert
Die politischen Macher und Betreuer der Weltfinanzmärkte hebeln mit dem Regime ihres Weltgeldes die Geldhoheit der Staaten aus, ohne sie abzuschaffen. Die Eigenverantwortung der Souveräne für die Finanzierung ihres Kapitalstandorts mit eigenem Kredit und Kreditgeld lösen sie nicht auf; die Tauglichkeit der nationalen Währungen als kapitalistisches Geschäfts- und Lebensmittel der Länder und ihrer Bewohner relativieren sie jedoch ganz entscheidend durch das Monopol ihrer Weltgelder auf definitive Geltung als verbindliches allgemeines Äquivalent, i.e. als unbedingte Verfügungsmacht über die Quellen kapitalistischen Reichtums und als Quantum privater Teilhabe an der Güterwelt. Für den marktwirtschaftlichen Lebensprozess der staatlich organisierten Klassengesellschaften hat dieser Widerspruch eine Konsequenz, die je nach dem Stellenwert des Landes im imperialistischen Geldsystem unterschiedlich ausfällt, im Prinzip aber alle betrifft, selbst die paar Nationen, die mit ihrem Kapitalismus die Macht der maßgeblichen Kreditgelder – wie im IWF festgeschrieben – hergestellt haben und begründen.
Das Geld entzweit Staat und Volk
Als Teilnehmer der Weltwirtschaft konkurrieren die Staaten nicht bloß um Geld und dessen Quellen, sondern um Erwerb und Vermehrung fraglos gültigen, also amerikanischen – resp. einer sehr überschaubaren Anzahl nicht ganz gleichrangigen anderen – Weltgeldes in ihrem Besitz. Für sie als Handelsnationen ist das nicht einfach eine Bequemlichkeit in der Abwicklung von Im- und Export miteinander, da der US-Dollar als Wertmaß der diversen Währungen Vergleich und Ausgleich ihrer Handels- und Zahlungsbilanzen erleichtert und ökonomisiert: Was sie im Außenhandel verdienen oder schulden, wird in positiver oder negativer Weise, aber auf jeden Fall abhängig von dem Verhältnis der Kurse ihres Kreditgelds zu dem der imperialistischen Führungsnation. Das haben sie von vornherein überhaupt nicht im Griff; das maßgebliche Weltgeld wirkt als unbeherrschbare Fremdbestimmung auf alles ein, was sie untereinander an Handelsgeschäften abwickeln. Das gilt erst recht für die Konkurrenz der Staaten um ihren Status als Standorte lohnender Kapitalanlage und wachstumswirksamer Kreditschöpfung. Zwar bewirtschaften sie ihr Land eigenverantwortlich mit ihren Schulden und ihrer Währung; als Teilhaber an den Weltfinanzmärkten sind sie damit aber auf den US-Dollar als Maßstab für Sicherheit und Rendite und als die entscheidende Geldmaterie bezogen. Mit ihrer autonomen Kredit- und Haushaltspolitik sind sie in den Kreislauf des Dollar-Kapitals inkorporiert; der imperialistische Endzweck und Endnutzen kapitalistischen Wirtschaftens ist als sachliche Prämisse in ihren politökonomischen Eigennutz eingebaut. Autonomer Gebrauch ihrer Geldhoheit fällt mit ihrer Fremdbestimmung zusammen.
Das hat Folgen für das ökonomische, soziale und politische Innenleben der Nationen, je nach ihrem Status in der Staatenwelt unterschiedliche. In der weiträumigen Hierarchie der Staaten gibt es am unteren Ende das gar nicht seltene Extrem, dass ein Volk, so gut oder so schlecht es kann, seinen Lebensunterhalt an seiner Obrigkeit vorbei oder gegen sie auf Schwarzmärkten in Dollarform erwirtschaftet: ein Umgang mit den Zwängen und Resultaten des Währungsvergleichs aus der Position nationalen Unvermögens, diesen Vergleich auszuhalten; bei der herrschenden Elite, die es natürlich auch dort gibt, heißt das Korruption. Andere kapitalistische Nationen halten die Berechnungen des internationalen Finanzgewerbes – also die Sachzwänge des durch die USA bestimmten globalen Kredit- und Geldmarkts, die darin wirksam werden – mehr oder weniger gut aus, steuern zur weltweiten Überakkumulation aktiv und zum eigenen Nutzen das Ihre bei. Auch als Standorte erfolgreichen Wachstums kommen sie aber nicht daran vorbei, dass ihre nationale Kreditwirtschaft zu entscheidenden Teilen an der Wallstreet stattfindet und dass ihr Staatshaushalt seine Freiheit zur Verschuldung an der der Dollar-Weltmacht bemessen muss. Der Widerspruch zwischen autonomer Herrschaft und Unterwerfung unter Amerikas Gelddominanz wird da zwangsläufig zum Gegensatz zwischen der ihrer nationalen Klassengesellschaft gegenüber souveränen Staatsgewalt und den international maßgeblichen Interessen und Rechtsansprüchen, denen sie damit dient.
Dieser Effekt tritt in ganz spezieller Weise, gewissermaßen zur Kenntlichkeit verzerrt, in den Staaten der Euro-Zone auf. Die haben sich nach der einen Seite hin mit ihrer Gemeinschaftswährung einen einmaligen Sonderstatus im Weltfinanzsystem verschafft: eine kollektive Autonomie gegenüber dem US-Dollar, die Freiheit zur Bewirtschaftung ihres Kontinents mit eigenmächtig und eigenverantwortlich geschöpftem Kreditgeld als Alternative und in Konkurrenz zum amerikanischen Weltgeld und gleichzeitig als kooperativer Teil der vom Kredit und Geld der USA beherrschten globalen Finanzmärkte, der deren Bestand mit begründet und gewährleistet. Nach der anderen Seite hin, untereinander, haben sie ein quasi-imperialistisches Verhältnis eigener Art eingerichtet: ein supranationalistisches Regime über die Schöpfung des gemeinsamen Kreditgelds, wahrgenommen durch die EZB, in deren Kompetenzen die Geldhoheit der Euro-Staaten aufgegangen ist, sowie über den Zugriff der Staatshaushalte auf Kredit, ausgeübt durch Gemeinschaftsinstitutionen mit staatsähnlichen Aufgaben und Befugnissen per Kontrolle der Einhaltung von Verschuldungsgrenzen, die die Weltgeldqualität des Euro, nämlich den Wert der darin materialisierten Staatsschulden sicherstellen sollen. Zugleich setzt dieser oberhoheitliche Kollektivismus die eigenverantwortliche Konkurrenz der Staaten um maximales Wachstum in ihrem Land nicht außer Kraft, sondern in extremer Form frei: Er legt nicht nur die grenzüberschreitend konkurrierenden Kapitalisten auf dasselbe Maß der Macht ihres Reichtums fest, sondern macht Aufwand und Ergebnisse der nationalen Akkumulation und Schulden wie Leistungen der Staatshaushalte unmittelbar vergleichbar. Er schließt die sonst gang und gäbe Anwendung hoheitlicher Gewalt zur Korrektur des Verlaufs und der Resultate der Konkurrenz, etwa durch Zölle, andere Handelsbeschränkungen oder die Manipulation von Wechselkursen aus. Stattdessen kommt ein Ringen der beteiligten Souveräne um die Ausgestaltung der verbindlichen Konkurrenzbedingungen zu ihrer Partnerschaft hinzu: eine spezielle Kultur bi- und multipolarer Erpressungen.
Aus diesem sehr speziellen Widerspruch zwischen Supranationalismus und Konkurrenz: der Unterordnung autonomer staatlicher Konkurrenten unter ein von ihnen selbst geschaffenes und gestaltetes Finanzregime mit bedeutender Macht auf den Weltfinanzmärkten, folgen im Innenleben der EU-Länder ebenso spezielle, zugleich für den modernen Imperialismus exemplarische Friktionen im Verhältnis zwischen der Staatsgewalt und ihrer Klassengesellschaft. Die Kapitalisten sind nicht nur mit den Kosten ihrer Freiheit von nationalen Beschränkungen ihrer Konkurrenz konfrontiert, die sie unterschiedlich gut verkraften. Mit ihrem Anspruch auf gemeinnützige Förderung ihres Partikularinteresses sind sie auf eine doppelte Obrigkeit verwiesen: auf das Wachstumsinteresse und die Finanzmacht der eigenen Regierung und auf das dauernd umstrittene Wachstumsinteresse der Unions-Instanzen, das mit keinem nationalen Standpunkt zusammenfällt. Ihre Unzufriedenheit richtet sich gegen die eigene Herrschaft, die die Belange der nationalen Wirtschaft nie nachdrücklich genug durchsetzt. Die ist ihrerseits wegen der Institutionalisierung der Anarchie der Konkurrenz in der EU und von Europa aus in ihrer Parteinahme fürs nationale Wohl nicht frei, daher umso mehr zu bestimmender Einflussnahme herausgefordert, was aber doch nicht dasselbe ist wie Alleinzuständigkeit. Den Einklang mit der Unzufriedenheit ihrer Bürger, deren Sonderinteressen allesamt national und europäisch reguliert werden, sucht sie in der Dauerbeschwerde über „Brüsseler Bürokratie“, bekennt damit freilich zugleich ihre Unterordnung unter deren Macht, was den in ihrem Patriotismus bestätigten Einheimischen wieder gar nicht gefallen kann. Im Blick aufs Geld, das im Land verdient, aber kollektiv bewirtschaftet und – wie wenig auch immer – gesamteuropäisch verteilt wird, finden marktwirtschaftlicher Materialismus und europakritische Heimatliebe sich zusammen in der Vorstellung eines nationalen Besitzstands, der den Partnern, auf deren Leistungen man damit ein Anrecht hat, nicht in gleicher Weise zusteht und von der eigenen Regierung nicht gut genug gehütet wird. Am wenigsten interessiert dabei die Frage, was der einzelne selbst von diesem Besitzstand hat.
Ganz grundsätzlich ist die Entnationalisierung des Geldes ein heilloser Widerspruch zwischen seinem weltweiten Gebrauch als internationales Geschäftsmittel, an dem der ökonomische Status der Nation hängt, auf der einen Seite; auf der anderen Seite ist es als verbindliche Landeswährung das Lebensmittel der nationalen Klassengesellschaft, das „reale Gemeinwesen“ in einer Welt staatsangehöriger Völker, der materielle Inbegriff nationaler Zusammengehörigkeit. Es hat insoweit seine Ordnung, dass der aus imperialistischer Vernunft konstruierte Euro Staat und Volk in den Partnerländern immer wieder entzweit.
Dieser Effekt eines aktiv betriebenen Imperialismus, in dem Fall des Welterfolgs der nationalen Währung, ist natürlich auch den USA und ihren realen und ideellen Dollarbesitzern nicht fremd. Die gehen zu Recht ganz selbstverständlich davon aus, dass für Dollars die Welt zu kaufen ist, auch wenn man aktuell keine hat. Die Gegenrechnung, dass dann auch die ganze Welt, jeder Staat und jeder Unternehmer, sich mit allen Mitteln Dollars aneignet und jeder Privatmensch auch, sogar als Zugereister ohne Lizenz, das erscheint dem Volk und seinen Politikern spätestens dann als Übergriff fremder Mächte und Figuren, wenn Probleme mit der nationalen Überakkumulation oder dem privaten Gelderwerb oder auch überhaupt mit der Großartigkeit des eigenen Landes mit seinem Dollar-Monopol eine selbstkritische Erklärung verlangen. Die besteht dann in Bilanzen, die wirkliche und imaginäre Kosten der imperialistischen Übermacht des Landes als Schaden fürs „hart arbeitende“ Volk durch unverdiente Hilfe für Fremdvölker verbuchen.
Und nicht nur das.
Eine teilmobilisierte Weltbevölkerung stört den „inneren Frieden“ mehr als jeder Klassenkampf
Das gute Geld der imperialistischen Nationen, genauer: die offensive Betreuung seiner grenzenlosen Akkumulation durch die zuständigen Souveräne hat eine Rückwirkung auf deren Länder, die für Bürger und Politiker den Widerspruch der Internationalisierung ihres nationalen Lebensmittels ganz direkt sichtbar und greifbar macht: das sogenannte „Flüchtlingsproblem“. Fälschlich so genannt, weil zwar je nach innenpolitischer Konjunkturlage mehr oder weniger alle Landesbewohner „mit Migrationshintergrund“ als Problem für Volk und Staat definiert und so auch behandelt werden, das wirkliche Subjekt der problematisierten Zuwanderung aber gar nicht sind. Das sind vor allen anderen die imperialistischen Führungsnationen, insofern sie ihren Kapitalisten nicht nur auswärts Zugriff auf die menschlichen Ressourcen verschaffen, die die Staatenwelt zu bieten hat. Nach Maßgabe eines sorgenvoll vorausschauenden demographischen Kalküls, dem zufolge ihr heimischer Nachwuchs für die Personalbedürfnisse maßloser nationaler Überakkumulation nicht reicht, erklären sie sich zu Einwanderungsländern und machen Staaten mit arbeitsloser Überbevölkerung das fordernde Angebot, ihren Bedarf an Fachkräften aller Art, speziell ihr Interesse an den „besten Köpfen“, aber ebenso die Nachfrage nach belastbarer billiger junger Arbeitskraft überhaupt zu bedienen; Deviseneinnahmen durch Überweisungen ins Heimatland sind das schlagende Argument. Reich gewordene Ölexportländer ohne Massenbasis beschaffen sich so überhaupt so etwas wie eine Arbeiterklasse. Diesem Modell der Migration zwecks Kapitalakkumulation entnehmen überzählige Massen in weltwirtschaftlich abgehängten Ländern auch ohne Anwerbung und Willkommenskultur die Chance auf einen Gelderwerb, die in ihrer Heimat nicht zu finden ist, wandern auf eigene Rechnung und Gefahr dorthin, wo im besten Fall schon eine eigene Community existiert; nutzen dafür Rechtstitel, wo es die gibt, für politische Opfer und Vertriebene, die es in der modernen Staatenwelt ebenfalls massenhaft gibt und von denen es ein Bruchteil bis zu den Führungsmächten dieser Staatenwelt schafft.
So haben die prominenten Zielländer ihren Zugriff auf auswärtiges Menschenmaterial allerdings nicht geplant; diesen Teil der Völkerwanderung des 21. Jahrhunderts definieren und behandeln sie als „irregulär“. Mit dem Ergebnis haben sie ein doppeltes Problem. Das geringere besteht darin, die Masse der nicht eingeladenen und angeworbenen, sondern eigenmächtig zuwandernden Leute gemäß den Rechtstiteln, unter denen sie die Grenze haben überschreiten dürfen, sowie nach Gesichtspunkten des nationalen Bedarfs und der individuellen Eignung zu sortieren, also mit der gebotenen Rücksichtslosigkeit abzuwehren und abzuschrecken, viele nicht Abgeschobene einem Schicksal als rechtlose Tagelöhner zu überlassen, die Aufgenommenen so nützlich zu machen, als hätte man sie sich bestellt. Letzteres geht nicht ganz ohne Kosten ab, die sich für den Staatshaushalt nicht unmittelbar lohnen, für die nationalen Billiglohnsektoren dann aber schon. Die politisch größere Herausforderung liegt in Inhalt und Umfang der rechtlichen Diskriminierung der so oder so, eigenmächtig oder auf Bestellung Eingewanderten: einer sauberen Unterscheidung zwischen vollgültiger Staatsangehörigkeit und Bedingungen der Zulassung ausländischer Landesbewohner. Einen Pass bekommen sie nicht; das Wahlrecht auch nicht, weil die in der Wahl praktizierte Loyalität zur Herrschaft als ideelle Verfügungsmacht der wahlberechtigten Bürger über ihre Obrigkeit erscheint. Und die Integration in die nationale Konkurrenz behält den Rechtscharakter einer Konzession, die Abstufungen bei der sozialstaatlichen Betreuung beinhaltet, bis hinunter zum unveräußerlichen Menschenrecht auf „Bett, Seife, Brot“. Was Migranten je nach ihrem besonderen Rechtsstatus verwehrt wird, darf der einheimische Bürger sich als Privileg zurechnen, das ihm nicht aufgrund praktischer Bewährung in der Konkurrenz, sondern als Teil des Volkes zusteht. Andererseits sind Lohnarbeit und Geschäft, für die der Staat fremdes Volk einwandern lässt, sind Erfolg und Misserfolg in der Konkurrenz ums Lebensmittel Geld und das Geld selbst blind gegen das Kriterium angeborener oder definitiv rechtsgültiger Volkszugehörigkeit, die doch den unantastbaren exklusiven Rechtsanspruch der Einheimischen an die höchste Gewalt begründet und ihren Status als Teil des wahren Souveräns ausmacht, der für Recht und Ordnung sorgt. Den Status merkt der Bürger zwar selten; im Konkurrenzverhältnis zu Landesfremden spürt er ihn aber umso intensiver.
Dass derselbe Staat, der sein Volk als seinen exklusiven Besitzstand in Anspruch nimmt und sich als den exklusiven Besitzstand seines Volkes deklariert, zugleich als verantwortlicher Pragmatiker des nationalen Kapitalwachstums die wie streng auch immer kontrollierte Zuwanderung Fremder in seine Konkurrenzgesellschaft duldet und sogar betreibt, kommt bei seinem Volk nicht gut an. Konkurrenz gilt da, wo Minderberechtigte aus aller Welt daran beteiligt werden, nicht als herausfordernde Freiheit, sondern als Zumutung an die eigenen Leute. Die Gemeinheiten des kapitalistischen Arbeits- und Wohnungsmarkts, die sonst wie alle systemnotwendigen Härten des Lebens gewohnheitsmäßig erlitten, beschimpft und hingenommen werden, sind da, wo auch Zugewanderte ohne angeborenes Bleiberecht ihnen unterworfen sind, Verstöße gegen das Vorzugsrecht der Einheimischen auf eine bürgerliche Existenz. Den staatlichen Aufwand für die Eingemeindung nützlicher Migranten und sogar für die Fernhaltung und Beseitigung unerwünschter Fremder nimmt der patriotische Bürgersinn als pure Belastung wahr, für die das gute Volk mit Steuern und verschlechterten Lebensbedingungen zahlen muss. Und dem Staat werden, einmal mehr und mit ausländerfeindlichem Nachdruck, nicht die Lebensbedingungen unter seiner imperialistischen Regie übel genommen, sondern dass sein Volk die mit nicht-eigenen Menschen teilen muss.
Verwegene Wege zur Harmonie, der nützlichen
Wo das Geld, so oder so, Staat und Volk entzweit, nehmen sich Oppositionsbewegungen, die bisweilen die Macht ergreifen, der Sache an. Das aktiv imperialistische Ausgreifen bzw. die mehr passiv imperialistische Einbindung ihrer Nation kritisieren sie radikal als Preisgabe der nationalen Selbstbestimmung; die wird unmittelbar gleichgesetzt mit Verrat am Volk als dem alleinigen Besitzer und Sorgeobjekt der öffentlichen Gewalt. Sie versteifen sich auf eine ungeheuerliche nationale Schadensbilanz, verschuldet durch heillose Nachgiebigkeit der Verantwortlichen gegenüber fremden Ansprüchen. Die decken sie schonungslos auf, um durch schonungslosen Kampf gegen ausländische wie, als deren Helfershelfer, inländische Schädlinge die Nation wieder in Ordnung zu bringen, i. e. zur „Nummer 1“ zu machen.
In der Masse der imperialistisch degradierten Länder lautet der Vorwurf auf Korruption. Der ergibt sich wie von selbst aus der Kombination eines offiziell gepflegten Glaubens an „eigentliche“ Reichtümer des Landes mit einer moralischen Wahrnehmung des tatsächlichen Elends der Massen auf der einen, der Bereicherung der Mächtigen auf der anderen Seite als schreiender Ungerechtigkeit. In die Machtkämpfe, die daraus folgen, wird das Volk per Wahl einbezogen, das ist weltweit zur Regel geworden; entschieden werden sie, auch das ziemlich regelmäßig, durch Interessen und Interessenten aus kapitalistisch starken Staaten mit zahlungskräftigem Bedarf an Gütern, die das jeweilige Land zu bieten, und Leistungen auch politischer Art, die es zu erfüllen hat. Der Wahlsieger ist bemüht, die errungene Macht nicht wieder aus der Hand zu geben, sondern mit Geld und einem Gewaltapparat nach dem Vorbild funktionstüchtiger bürgerlicher Gemeinwesen eine auf die Person zugeschnittene Herrschaft zu etablieren, was oft gelingt. Die Versöhnung zwischen Staatsmacht und Bevölkerung findet dann stereotyp in der Form statt, dass die Führung ihrem Volk den Glanz eines autochthonen Heldentums vor Augen stellt, in dem es seine einzigartige nationale Identität finden darf. In anderen Fällen machen die Parteien sich wechselseitig mit dem immer gleichen Vorwurf der Korruption fertig; dann hält der wiederkehrende Machtwechsel die Hoffnung auf eine doch einmal fällige Besserung wach und den patriotischen Bürgersinn bei der Stange. Dass beides misslingt und nur noch die Gewalt Momente staatlicher Herrschaft über ein nicht mehr wirklich nützlich gemachtes Volk aufrechterhält, gehört am Ende auch noch zur „regelbasierten Weltordnung“.
Der Fetisch einer großartigen nationalen Identität, in der das Wesen des Volkes mit der Souveränität seiner Herrschaft harmonisch und für beide Seiten nutzbringend in eins fällt, ist in namhafteren Nationen und den imperialistisch herrschenden Staaten erst recht lebendig. Im Rahmen einer bürgerlichen Demokratie hat er aber seinen eigenen Stellenwert. Grund des Zerwürfnisses zwischen Staatsmacht und „hart arbeitendem“ Volk, folglich Ausgangspunkt der Kritik an der dafür verantwortlich gemachten Partei ist in den prominentesten Fällen gerade nicht ein nationaler Misserfolg in der Konkurrenz der Mächte, sondern der imperialistische Erfolg, der das national gestiftete Weltgeld zum Geschäftsmittel der Weltwirtschaft, seinen Gebrauch zum umkämpften Lebensmittel der Staaten und ihrer Völker, seinen Erwerb zur letzten Perspektive des mobilen Bruchteils der Einen Weltbevölkerung gemacht hat. Auf der Grundlage wiegen der klassengemäße Ausschluss des heimischen Fußvolks von den Erträgen der nationalen Wirtschaftsmacht und seine Nötigung zur Konkurrenz mit den Lohnabhängigen der ganzen Welt, das sogar im eigenen Heimatland, umso schwerer. Der Vorwurf an die Fraktion der politischen Klasse, die sich den imperialistischen Erfolg der Nation als ihre Leistung zugutehält, sie hätte das eigene Volk vergessen, ist deswegen mit dem demokratieüblichen Schlagabtausch zwischen den konkurrierenden Parteien auch nicht abgetan. Er wird zu einer Absage radikalisiert, die nicht nur, schon gar nicht bloß rhetorisch, auf sträfliche Pflichtvergessenheit des politischen Gegners im Dienst an einer gemeinsamen politischen Agenda zielt. Die überkommene Agenda selbst, die die Wirkungen, die Erfolge und Drangsale imperialistischer Machtentfaltung in zu lösende Probleme der Herrschaft übersetzt, wird in Zweifel gezogen; unter dem Gesichtspunkt, dass die zu lösenden Probleme, sofern nicht überhaupt berechnend erfunden, nichts als die Folge verantwortungsloser Unterwerfung der Heimat unter fremde Interessen sind. Der imperialistische Rang der Nation steht außer Frage; seine Kosten sind aber nicht bloß zu hoch: Dass überhaupt welche anfallen, ist unvereinbar mit wirklicher Souveränität. Die hat sich gerade darin zu beweisen, dass sie alle faux frais nationaler Größe deren Opfern auferlegt: im Innern denen, die als Sozialfälle Kosten verursachen und als unerwünschte Zuwanderer noch nicht einmal Anerkennung als Sozialfälle verdienen; nach außen den Staaten, die man überhaupt in den Genuss geschäftlicher Beziehungen kommen lässt. Ein herrschendes Establishment, das dies nicht leistet, verübt Verbrechen gegen die Nation und den Souverän, das Volk. Dessen Unzufriedenheit bekommt nicht einfach recht; sie wird überführt in eine wütende Volksbewegung gegen innere Feinde. Dass die überhaupt an die Macht gelangen und sich an der Macht halten können, wirft ein schlechtes Licht auf das Verfahren, das derart volksfeindliches Regieren möglich macht. Nicht auf die Wahl als Methode der Ermächtigung; umso mehr auf alle „checks and balances“, die rechtlichen und bürokratischen Vorkehrungen zur Wahrung der bürgerlich-imperialistischen Staatsräson, die ein kompromissloses patriotisches Durchregieren, das Aufräumen mit letztlich selbstgeschaffenen Bedingungen und Bindungen der souveränen Volksmacht behindern oder sabotieren. Das positive Angebot an den aufgeregten Volkszorn ist ein Führer, der ihn verkörpert und per Akklamation durch das im Wahlakt vereinigte Volk bestätigt wird. Systemkritisch ist dieses Angebot am Ende darin, dass ein solcher Mann des Volkes, wenn er Erfolg hat, gekommen ist, um zu bleiben, und nicht, um sich und sein Regime durch anonyme Verfahrensregeln aushebeln zu lassen. Was zu einem so unmöglichen Ergebnis führen kann, wird außer Kraft gesetzt.
Die Gegenseite, das angegriffene oder schon ausgebootete Establishment, führt ihren Abwehrkampf, was Inhalte der politischen Agenda betrifft, entschieden konservativ mit dem Argument der bewährten Zweckmäßigkeit ihrer Herrschaft für den Status der Nation, der nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Ihren Gegenangriff bestreitet sie auf demselben herrschaftsmethodischen Kampfplatz wie ihre radikalen Kritiker hauptsächlich mit dem Vorwurf der Spaltung, die die „Autoritären“ mit ihrem Kult der Kompromisslosigkeit und dem Furor der Ausgrenzung ins demokratisch einig gewesene Volk hineintragen; also mit der spiegelbildlichen Ausgrenzung und kompromisslosen Ächtung ihrer Gegner als Totengräber von Toleranz und pluralistischer Demokratie.
So wird der Streit beider Seiten um einen harmonischen Zusammenschluss von Volk und Führung zum Offenbarungseid über den Widerspruch des modernen Imperialismus zwischen nationaler Souveränität und existenznotwendigem Internationalismus und über die Lebenslüge der bürgerlich-demokratischen Idylle, die ihn zur Reife gebracht hat.
Nach außen: Gewaltmonopol und Anarchie der Konkurrenz weltweit
Die Nationen und ihre antiimperialistischen Kurse
Wie auch immer die Nationen im Innern mit ihren fundamentalen Zerwürfnissen fertigwerden: Nach außen bestehen sie in jedem Fall allesamt auf unbedingter Selbstbestimmung. Keine Staatsgewalt versteht sich als Auftragnehmer einer höheren Instanz oder überhaupt eines fremden politischen Willens; jede hat sich selbst, ihre Selbstbehauptung gegen Fremdbestimmung zum Zweck. Das ist so und gilt flächendeckend weltweit, seit der Imperialismus der Kolonialreiche mit ihrer rigiden praktischen und rechtlichen Scheidung zwischen Metropole und Peripherie durch die Unterwerfung der Menschheit unter rechtlich gleiche, einander anerkennende souveräne Nationalstaaten überwunden ist. Die bestehen auf ihrer uneingeschränkten Hoheit, verwahren sich gegen äußere Eingriffe in ihre „inneren Angelegenheiten“, wo immer sie sich Übergriffen und Erpressungen durch ihresgleichen ausgesetzt sehen. Und weil die im alltäglichen Verkehr der Nationen an der Tagesordnung sind, sind die zuständigen Machthaber immerzu damit befasst, Grenzen für fremde Einflussnahme zu definieren, sich gegen Angriffe auf ihren heiligen nationalen Egoismus zur Wehr zu setzen und erst recht keinerlei Bevormundung zu dulden. Wo Stärkere es an Respekt vor dem Recht auch und gerade der Schwächeren auf Autonomie fehlen lassen, da fängt in der modernen Staatenwelt der Imperialismus an, den sich keiner gefallen lässt.
Mit diesem Standpunkt souveräner Selbstbestimmung, ihrem grundsätzlichen Antiimperialismus, grenzen die freien Nationen sich keineswegs ab gegen die Welt der kapitalistischen Märkte und der internationalen Beziehungen; schon gar nicht so, dass sie sich aus der ausgrenzen und gegen sie isolieren würden. Im Gegenteil: Gerade mit ihrer permanenten kritischen Aufmerksamkeit auf mögliche Übergriffe und Fremdbestimmung sind sie und betätigen sie sich als engagierte Teilnehmer an der Konkurrenz der Nationen um kapitalistischen Reichtum und um die Mehrung der Macht, die dafür nötig ist und daraus erwächst. In freier Selbstbestimmung, um ihrer erfolgreichen Selbsterhaltung willen, also gemäß ihrer antiimperialistischen Generallinie folgen sie den Bedingungen und Sachzwängen einer Konkurrenz, die sie nicht wirklich frei gewählt haben, an der sie sich aber nicht nicht beteiligen können. Das hat seinen Grund freilich nicht in den Sachen, deren eigene Logik als Zwang wirkt. Der Zwang zur Konkurrenz ist das Werk einer Gewalt, die dem souveränen politischen Willen der modernen Nationalstaaten keine Wahl lässt, die Alternative des Entzugs aus den Sachnotwendigkeiten des Konkurrierens ausschließt.
Dieses globale Regime existiert, durchaus konform mit dem antiimperialistischen Kurs der souveränen Nationen, als UNO: als „Weltorganisation“, der alle Staaten als formell gleichberechtigte Mitglieder angehören. Die steht für die ideelle, in gewissem Maß auch praktische Geltung des Völkerrechts als Kodex staatlichen Wohlverhaltens; sie fasst mit der Mehrheit ihrer Mitglieder auf periodischen Vollversammlungen Beschlüsse über gemeinsame Vorhaben und zur Beurteilung von Problemfällen der Weltpolitik; sie unterhält oder unterstützt eine Vielzahl supranational agierender Einrichtungen, nicht zuletzt die getrennt von ihr entstandenen Institutionen des globalen kapitalistischen Geschäftsverkehrs der Nationen. Sie verwirklicht auf der Ebene der souveränen staatlichen Willensbildung der Form nach die Macht des Kollektivs über seine freiwilligen und weiterhin souveränen Mitglieder, somit das rechtliche Gegenstück zu dem widersprüchlichen kapitalistischen Supranationalismus, den die Weltmärkte praktisch wahr machen, wenn die Nationen der Welt den Erwerb von Weltgeld, das der hoheitlichen Geldschöpfung der USA und eines kleinen Oligopols von Weltwirtschaftsmächten entstammt, als ihr ökonomisches Lebensmittel betreiben. Dieses materielle Verhältnis der Kooperation und Unterordnung zwischen dem Kollektiv der Macher von Weltkreditgeld und der großen Masse der Länder, die mit ihrer eigenen Kredit- und Geldschöpfung davon abhängen, findet seine politische Entsprechung in der rechtlichen Unterscheidung und dem Vertretungsverhältnis zwischen der Masse der gewöhnlichen gleichberechtigten UN-Mitglieder und dem Weltsicherheitsrat, dessen Beschlüssen allein – im Unterschied zu den Mehrheits-Voten der Vollversammlung – völkerrechtliche Verbindlichkeit zukommt. Die setzen keinen der weltwirtschaftlichen Sachzwänge, die die Konkurrenz der Nationen praktisch bestimmen, eigens in Kraft. Die Mehrheitsentscheidungen des Rats betreffen vielmehr die höhere Ebene der staatlichen Willensbildung. Sie befassen sich mit den Beziehungen zwischen den Nationen in der Weise, in der die staatlichen Souveräne als solche, in ihrer abstrakten Natur als Gewaltmonopolisten, konkret miteinander verkehren und über herrschende Zwänge entscheiden, nämlich als Gewaltfragen. Indem sie die zu Verhandlungsgegenständen machen, dekretieren die Entscheidungsorgane der UNO prinzipiell eine friedliche Koexistenz der Staaten, die die Sachzwänge der Konkurrenz zu ihrem Inhalt hat. Eine wirkliche kollektive Unterdrückung des Kriegswillens der Nationen durch den Sicherheitsrat findet so zwar nicht statt; dem steht schon in dem erlauchten Gremium selbst das Veto-Recht der fünf ständigen Mitglieder entgegen: der Gründerstaaten der „Vereinten Nationen“, die folglich nur im Konsens das Gewalt- und Entscheidungsmonopol anderer Staaten förmlich außer Kraft setzen können und die auf jeden Fall sich selbst ihre nationale Entscheidungshoheit über Krieg und Frieden nicht nehmen lassen. Gleichwohl ist damit der Form nach ein supranationales Regime über die souveräne Willensbildung der Staaten ins Werk gesetzt; eine institutionelle Verpflichtung auf völkerrechtskonformes Verhalten, was unter anderem Anerkennung und Respektierung der Institutionen einschließt, die die Sachzwänge des Weltgeschäfts organisieren und betreuen – IWF, Weltbank, GATT bzw. WTO usw.
Die wirkliche Geschäftsgrundlage dieses Regimes und seiner Autorität geht aus seiner Entstehung hervor: Es ist das Werk einer siegreichen Weltkriegsallianz, und das kürzt sich aus der weltpolitischen Realität, die in der UNO Gestalt angenommen hat, nicht heraus. Bei der kann von einem Monopol auf Weltkrieg zwar schon längst nicht mehr die Rede sein. Doch das weltkriegsfähige Regime über die Eine Welt der freien Konkurrenz, die in der UNO institutionelle Formen angenommen hat, ist in anderer Gestalt umso wirksamer in Kraft: Es existiert in der wirklichen Weltkriegsallianz, die die USA mit der NATO geschaffen haben. Die leistet real die Relativierung der Souveränität der Nationen, ihre Festlegung auf das sachzwanghaft herrschende System der Konkurrenz, also auf die kapitalistisch funktionale Friedensordnung, die mit der Gründung der UNO intendiert war – jedenfalls von ihrem maßgeblichen Urheber Amerika. Sie leistet das ohne Beteiligung der großen Völkerfamilie, dafür mit der Wucht des nach eigenem Urteil stärksten Militärbündnisses aller Zeiten.
Historische Entgleisungen und ihre Zurückweisung
Die äußerst ungleiche Allianz aus Großbritannien, Sowjetunion und USA, aus der die UNO hervorgegangen ist, hat das Unternehmen des Dreimächtepakts aus Japan, Deutschland und Italien, auf dem Weg raumgreifender Eroberungen die Welt zwischen sich neu aufzuteilen und zu beherrschen, bis zur bedingungslosen Kapitulation niedergekämpft. Am Ende hatten die USA den einmaligen und einzigartigen Status der alleinigen kapitalistischen Weltmacht errungen: Ökonomisch als Standort einer konkurrenzlosen Industrie, einer Kapitalakkumulation, die die Kosten des jahrelangen Weltkriegs an mehreren Fronten voll verkraftet hatte, und einer Finanzmacht, die zur Kreditierung eines Neuaufbaus kapitalistischer Länder rund um den Globus fähig und bereit war. Militärisch als souveräne Besatzungsmacht in den meisten besiegten Ländern sowie als Monopolist der erfolgreich erprobten „Massenvernichtungswaffe“ von epochemachend neuem Typ, der Atombombe. Weltpolitisch als Ordnungsmacht, der es gelungen ist, mit der Überführung der Waffenbrüderschaft des Weltkriegs in die für alle Mitkämpfer offene, schließlich alle Staaten umfassende UNO eine Art Welt-Innen- und -Wirtschaftspolitik zu institutionalisieren. Der deutsch-japanische Versuch einer Revision der bestimmenden imperialistischen Kräfteverhältnisse durch gewaltsame Ausdehnung der eigenen Herrschaftsbereiche war damit nicht nur gescheitert, sondern als historischer Missgriff abgeschmettert. Der artverwandte Imperialismus der Kolonialreiche, deren europäische Metropolen von den USA und ausgerechnet durch die Leistungen der Roten Armee hatten gerettet werden müssen, wurde in der Folge gleichfalls abgewickelt; im Wesentlichen mit Kriegen, die von der Sowjetunion als Befreiungskriege unterstützt, von den USA in Stellvertreterkriege gegen den Versuch der Sowjetunion überführt wurden, sich Gegenpositionen gegen das kapitalistische Konkurrenzregime der westlichen Allianz über die neu entstehende Staatenwelt zu verschaffen.
Denn das war die entscheidende Schranke des neuen Imperialismus der unter ihrer Führung geeinten Einen Welt, den die USA als Nachkriegsordnung durchzusetzen gedachten: Als zweite Siegermacht hat sich die Sowjetunion zwar in die UNO eingegliedert, freilich mit einem Vetorecht bei Sicherheitsratsentscheidungen über Krieg und andere wesentliche Gewaltfragen. Dem Aufbau einer kapitalistischen Staatenwelt mit amerikanischem Geld und Kredit hat sie sich aber entzogen, um sich herum ein „sozialistisches Lager“ mit einer eigenen Sorte politischer Ökonomie aufgeschlagen, ihre Autonomie und den Bestand ihrer Machtsphäre militärisch mit ihren Besatzungstruppen sowie durch nachholende Aufrüstung mit der von den USA entwickelten ultimativen Vernichtungswaffe sichergestellt.
Für die USA war das nicht bloß eine störende Ausnahme von der Regel einer Konkurrenz souveräner Staaten, die ihrer Wirtschaftsmacht den Globus komplett erschließen sollte, sondern ein flagranter Angriff auf ihr kriegerisch erworbenes Recht, der Staatenwelt das Mitmachen gemäß dieser Regel als Friedensbedingung vorzugeben; also ein Verstoß gegen den Weltfrieden, der neuerlich als historische Entgleisung zu bekämpfen war. Mit einem Krieg nach dem Muster des gewonnenen Weltkriegs war das nicht zu machen, weil die Sowjetunion mit ihrer nuklearstrategischen Gegenmacht sich nicht ohne Existenzrisiko für Amerikas Weltmacht ausschalten ließ. Amerikas Lösung war ein „kalter“ Weltkrieg: eine Politik der offensiven Abschreckung, die den Feind ohne „heißen“ Atomwaffeneinsatz zur Kapitulation als alternative Weltmacht zwingen und in die Eine Welt freiheitlicher Konkurrenz einfügen sollte. Dieses Ergebnis haben die USA zwar erst nach mehr als vier Jahrzehnten erreicht. In der Zeit und auf Basis ihres unbedingten Revisionsbedarfs, die Ausnahmestellung der Sowjetunion betreffend, haben sie aber nichts Geringeres als den Westen zustande gebracht: die Eingliederung der wichtigsten kapitalistischen Konkurrenznationen in ein festes, jederzeit aktionsfähiges antisowjetisches Kriegsbündnis. Bindemittel war die Subsumtion der europäischen Verbündeten als Amerikas strategische Gegenküste unter die beständige Drohung eines Atomkriegs, der denen keine Chance auf eine wirksame Verteidigung ließ – außer eben durch die zum „Atomschirm“ stilisierte glaubwürdig abschreckende Vernichtungsdrohung der USA gegen die Sowjetunion. Sie waren – als kapitalistische Geschäfts- und antikommunistische Bündnispartner Amerikas freiwillig, als vorderste Front der amerikanischen Atomkriegsplanung auf Gedeih und Verderb – verlässliche Partner: aktive Parteigänger in einem permanenten virtuellen Weltkrieg. Damit verbunden war der politökonomische Nutzen einer Entschränkung der Konkurrenzkämpfe innerhalb des so vereinigten Westens, die natürlich zwischen den mächtigsten kapitalistischen Nationen nicht ausbleiben konnten und auch nicht sollten.
Für Amerikas Partner folgte daraus eine Karriere als Nutznießer eines freien Zugriffs auf Ressourcen in aller Welt sowie, das vor allem, der Teilhabe am Waren- und Finanzmarkt der USA – Grundlage für das widersprüchliche Verhältnis wechselseitiger Abhängigkeit und Bestätigung der quasi-monopolistischen Dominanz des US-Dollars auf den Welthandels- und ‑finanzmärkten und der Quasi-Gleichrangigkeit einer kleinen Anzahl alternativer Weltwährungen. Den USA stand im Gegenzug die Kapitalakkumulation, die ihre großen Partnerländer zustande brachten, als Quelle ihrer wachsenden Kreditmacht zu Gebote. Die wurde ausgiebig genutzt und bewährte sich als Ressource für einen unerschöpflichen Rüstungshaushalt, mit dem Amerika seine nuklearstrategischen Fähigkeiten Maßstäbe setzend weiterentwickelt, seine konventionelle Militärmacht um neuartige taktische Atomwaffen für gar nicht so jenseitig abschreckende Einsatzszenarios ergänzt und überhaupt zu einem Kontinuum kriegerischer Überlegenheit auf allen denkbaren Zwischenstufen vom Fußsoldaten bis zum Weltraum ausgebaut hat. Die Mittel „herkömmlicher“ Kriegsführung waren nämlich durch die Konzeption des wirklich totalen Kriegs mit strategischen Atomwaffen keineswegs überflüssig geworden: Das per atomare Abschreckung erreichte, in Vereinbarungen mit dem Hauptfeind festgeschriebene strategische „Patt“ nutzten die USA dazu, die Sowjetmacht in aufwendige Auseinandersetzungen zu verwickeln, an der Entfaltung eigener Weltmacht und geopolitischer Einflussnahme zu hindern, Stellvertreterkriege gegen sie zu führen; und um außerdem jede als kommunistisch verdächtigte Eigenmächtigkeit der aus den alten Kolonialreichen hervorgehenden und anderen „bündnisfreien“ Staaten zu bekämpfen. Das war zugleich die Vorgabe für die Politik wechselseitiger Inanspruchnahme des großen und der abhängigen NATO-Partner, die damit ihre zwei großen Erfolge erzielt haben: den Sieg im „Wettbewerb der Systeme“ – für den Rüstungswettlauf mit dem Ziel weltkriegerischer Überlegenheit hat die Konkurrenz der Kapitalisten und ihrer staatlichen Hüter und Nutznießer weit mehr Mittel hergegeben als die realsozialistische Geld-Hebel-Wirtschaft ihres Feindes – sowie ihr amerikanisch angeführtes kollektives Regime über den Rest der Welt, das den dafür nötigen Aufwand auch ökonomisch mehr als bezahlt macht.
Friedensbedingung: Weltkrieg
Mit dem Sieg über seinen sowjetischen Feind hat der Westen den zwingenden Grund für seinen Zusammenhalt überwunden, aber nicht sein Ende gefunden. Die Führungsmacht wie ihre Alliierten führen ihr auf Weltkrieg berechnetes Bündnis weiter. Die USA definieren allerdings Weltkrieg neu und modifizieren ihre Bündnispolitik entsprechend. Die „neue Weltordnung“, die sie nach dem Ableben der Sowjetunion mit Kriegszügen im Irak eröffnet haben und weiter fortschreiben, bezweckt und begründet ein weltweites Monopol auf Frieden durch Krieg, das sich nicht mehr an einer atomkriegstauglichen Gegenmacht relativiert; stattdessen werden zu eigenmächtig agierende Staaten samt Umgebung als Problemfälle identifiziert und mit dem Aufbau, nötigenfalls dem Einsatz unbedingt überlegener Militärgewalt unter Kontrolle gebracht. Für ihre einschlägigen Auftritte als konkurrenzlos bestimmende jeweilige Regionalmacht nehmen die USA ihre Verbündeten und vor Ort auch noch gar nicht verbündete Kräfte als „Koalition der Willigen“ in Anspruch. Daneben bauen sie auch ohne Herausforderung durch einen strategisch gleichrangigen Gegner ihre Fähigkeit zu einem totalen Weltkrieg, die sich allein an ihrem Anspruch auf Unverwundbarkeit misst, bis in den Weltraum hinein aus und erneuern ihre Vereinnahmung Europas als verlässliche Gegenküste für ihren Zugriff auf den großen Kontinent mit seinen Problemregionen vom Mittelmeer über Osteuropa bis zum Pazifik; dafür bleibt die NATO, der organisierte, militärbürokratisch realisierte Konsens mit den kapitalistischen Hauptkonkurrenten und klassischen Allianzpartnern, besonders wichtig. Die beteiligen sich an diesem neuen Weltfriedensdiktat als nützlicher Rückhalt für Amerikas Weltmacht; ständig bemüht, daraus ein Gemeinschaftswerk zu machen, in dem sie als mitbestimmende Macht mit eigenen strategischen Interessen zum Zuge kommen.
In diesem Sinn positiv wie negativ wirksam sind die größeren Herausforderungen, die für diesen Imperialismus des amerikanisch und gesamtwestlich garantierten Weltfriedens aus dessen eigener Logik folgen und für deren praktische Umsetzung sich allemal ehrgeizige Machthaber finden.
Die für die NATO wichtigste Bewährungsprobe folgt aus der Entstehungsbedingung der „neuen Weltordnung“, die in ihrer Vorgeschichte enthalten ist: Die sowjetische Atomkriegsmacht ist mit dem Ende der Sowjetunion nicht mit verschwunden; sie dient deren verkleinertem Rechtsnachfolger, der Russischen Föderation, als Grundlage für eine eigenständige Sicherheitspolitik und den Anspruch auf Anerkennung als Weltmacht. Aus dem System der kapitalistischen Konkurrenz der Nationen, dem auf US-Dollars und anderen westlichen Kreditgeldern basierenden Regime der Weltmärkte für Waren, Geld und Kredit grenzt der neue Staat sich nicht länger aus. Aber schon allein seine Fähigkeit, sich auf dem Feld der nuklearstrategischen Waffen mit den USA zu vergleichen, verbunden mit dem Willen, Qualität und Reichweite seiner Sicherheitsbedürfnisse autonom zu definieren – also sich nicht nach Maßgabe der westlichen Weltfriedensordnung zumessen zu lassen – und geltend zu machen, sich außerdem ungefragt in auswärtige Konflikte militärisch einzumischen, macht ihn für den Westen zum Störfall, der ausgeräumt, zum Gegner, der auf jeden Fall entmachtet werden muss. Die Eskalation der offensiven Weltfriedenspolitik des Westens und der russischen Gegenoffensive zum und im Ukraine-Krieg ist die entsprechende sachgerechte Konsequenz: eine hybride Bewährungsprobe der NATO in dem Sinn, dass hier der imperialistisch notwendige Kampf gegen eine konkurrierende Weltkriegsmacht die Form eines Regionalkonflikts annimmt, nämlich auf einem regional begrenzten Schauplatz so siegreich abgewickelt werden soll, dass von dem strategischen Störfall Russland nicht mehr viel Störendes übrig bleibt.
Eine zweite große Herausforderung, wie sie nach der Logik der „neuen Weltordnung“ der USA gar nicht ausbleiben kann, ist der mit den Waffen der kapitalistischen Staatenkonkurrenz ausgetragene Konflikt der VR China mit dem Westen und dessen programmierte Zuspitzung zu einer kriegerischen Konfrontation im Westpazifik, für den Amerika sich und ein umfängliches regionales Bündnis in Stellung bringt, von dem die NATO-Alliierten nicht ausgeschlossen sein wollen. Die Eine Welt der USA und ihrer Partner kennt nur eine Weltwirtschaft und nur eine maßgebliche Aufsicht über zwischenstaatliche Abhängigkeits- und Erpressungsverhältnisse; dieses Quasi-Monopol ist mit dem Bemühen, eine Alternative zu schaffen, und schon mit der Existenz eines Rivalen, der dazu in der Lage sein könnte, unvereinbar. Weil das eine Frage eines ordentlichen Weltfriedens ist, kommen Taiwan und eine ganze pazifische Inselwelt samt Anrainerstaaten in den Status eines Kriegsschauplatzes für den Fall, dass diese Frage nur noch mit Gewalt zu beantworten ist.
Eine Herausforderung der dritten Art, ebenso systemnotwendig und zugleich zufällig, was Art und Ort ihrer Austragung betrifft, ist das, was die Partner des Weltfriedens als Terrorismus verbuchen: die Militanz organisierter Anhänger eines Idealismus jenseitiger Gerechtigkeit, die aus einer Position bewaffneter Ohnmacht heraus gegen das diesseitige „System“ ankämpfen. Das wirkliche System der Konkurrenz der Kapitalisten und ihrer Staaten gefährden sie nicht. Was sie weltpolitisch immerhin bewirken können, ist der Effekt, dass ansonsten brauchbaren Regierungen die Kontrolle über Landes- und Bevölkerungsteile entgleitet: Störungen, die je nach dem Gewicht, das ihnen beigelegt wird, militärisch zu bereinigen sind.
Eine Herausforderung ganz anderer Art für das System der Konkurrenz und des Weltfriedens sind schließlich dessen Macher selbst. Die strapazieren ihr Bündnis durch eben den Standpunkt, von dem aus, und den Ehrgeiz, mit dem sie es betreiben: den Willen und die Fähigkeit zur Kontrolle zwecks eigennützigem Gebrauch der Staatenwelt. Amerikas wichtigste Alliierte sind als kapitalistische Mächte zwar bei Weitem nicht von gleichem Kaliber wie ihre Führungsmacht, aber groß genug für gleichgerichtete Ambitionen. Und weil die größten Staaten Europas sich ganz selbstbewusst zu klein finden, um diese selbst zu verwirklichen, haben sie sich zur fast schon supranationalen EU zusammengetan, um als ökonomische Konkurrenz und in der Perspektive auch als strategische Militärmacht neben den USA bestehen zu können. Dass das „neben“ notwendigerweise ein gewisses „gegen“ beinhaltet, ist für sie ein Grund mehr, ihre Spezialallianz mit Amerika nicht zu kündigen. Das bleibt dem Kalkül der Führungsmacht überlassen, die sich als solche immer wieder die Kostenfrage stellt; nämlich, wie viel Teilhabe und Mitbestimmung ihrer Partner an Aufwand und Ertrag ihres globalen Regimes, wie viel Kollektivismus für den Weltfrieden überhaupt einerseits notwendig, andererseits lohnend ist. Am Ende führen die unvermeidlichen Zweifel aller Beteiligten immer wieder zurück auf den Ausgangspunkt: Letztlich ist das epochemachende Bündnis zwischen den größten souveränen Konkurrenten nur so viel wert, wie ein gemeinsamer Feind stark ist. Und auf jeden Fall ist der imperialistische Weltfrieden nur so sicher wie der Weltkrieg, der ihn sichert.
§ 30 Der kapitalistische Traum – eine Dystopie aus Geld, Gewalt und gutem Willen
Kapitalisten und Politiker meinen es nur gut. Mit den Menschen, für die sie Verantwortung tragen. An der sie oft genug schwer zu tragen haben, weil es viele sind, deren Schicksal von ihren Entscheidungen abhängt, und weil sie ganz häufig Entscheidungen treffen müssen, die viele von den vielen in ihrer Lebensführung und -planung hart treffen. Nicht selten hängen der Lebensunterhalt ganzer Firmenbelegschaften bzw. das Überleben einer unübersehbaren Anzahl von Bürgern von ihnen ab. Deswegen treffen sie fällige Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen: nach ihrem Wissen darüber, was die Lage – ihres Geschäfts, ihrer Nation – von ihnen verlangt, und nach gewissenhafter Prüfung der Alternativen, die die Lage womöglich doch noch offenlässt. Natürlich wissen sie, dass man über die Zukunft, die sie mit ihren Entscheidungen herbeiführen, vorher nichts Genaues wissen, sich über die zu bewältigenden Probleme und deren passende Lösung durchaus täuschen kann. Und dass manche Kollegen gewissenlos handeln, ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, wissen sie auch nur zu gut. Ihrem Berufsstand als solchem, sich als Profis lassen sie das aber nicht nachsagen. Wie jeder anständige Bürger handeln sie gemäß den Anforderungen ihres Metiers, zu dem Verfügungsmacht über andere Leute nun einmal dazugehört. Dass sie sich ihre Funktion gemäß der damit verbundenen Verantwortung vergüten lassen bzw. als „Selbstständige“ selber vergüten, ist nichts als ihr gutes Recht, für das sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen. Sie tun ja nichts als in ihrem Gewerbe ihre Pflicht.
Die professionelle Einstellung von Kapitalisten und Politikern ist schon die ganze Erklärung dafür, wie ganz normale Menschen ebenso wie solche, die sich für Genies und für sich selbst immer neu erfindende Weltverbesserer halten, es fertigbringen, den Weltmarkt in allen seinen Teilen und Abteilungen bzw. die dazugehörigen Gewaltverhältnisse Tag für Tag in Gang zu halten. Nötig sind dafür nur zwei Dinge: erstens die per Versuch und Irrtum vorangetriebene Entfaltung all der Sachzwänge, die in der kapitalistischen Verwendung von Geld als machtvoller Quelle seiner Vermehrung objektiv enthalten, quasi gegenständlich vorgegeben sind. Und zweitens ein Personal, das Wille und Bewusstsein darauf verwendet, mit seinen jeweils individuell verfügbaren Mitteln, seinem Eigentum, seinem wie auch immer beschränkten Verstand aus dem Prozess der Kapitalverwertung für sich das Beste herauszuholen bzw. die Handhabung der dafür erforderlichen politischen Gewalt als Berufsweg zu wählen und den mit der nötigen Hartnäckigkeit zu verfolgen. Die Logik des Kapitalismus oder die Räson der politischen Herrschaft muss dafür niemand erfinden; aus Wissen darüber kämen die nie zustande. Um die in die Tat umzusetzen, durch alle Erfolge und Misserfolge hindurch an der Weltkarriere des kapitalistischen Geschäfts und der bürgerlichen Herrschaft mitzuwirken, genügt, braucht es allerdings auch eine dezidiert affirmative Stellung dazu: den schlauen Realismus, sich mit hinreichend viel Geld an der Akkumulation des abstrakten Reichtums zu beteiligen bzw. im Regime darüber in die Hierarchie der Befugten ein- und in ihr aufzusteigen.
Vorausgesetzt freilich, dass der weitaus größere Teil der Menschheit sich im Status der Verfügungsmasse der ökonomisch herrschenden Klasse und der Inhaber staatlicher Macht einrichtet, seine praktische Indienstnahme praktisch akzeptiert. Dafür zu sorgen, das nehmen die Macher und Nutznießer der herrschenden Verhältnisse auch noch auf ihre Verantwortung. Sie machen sich die Mühe und erklären sich und ihrem Fußvolk die Essentials ihres Jobs:
Gute Geschäfte, Freiheit überall, und Politik, die Frieden macht
Die Ansagen „von oben“ folgen einem denkbar einfachen Prinzip: Die Macher sprechen aus, wie sie selbst ihr professionelles Handeln verstehen; mit einer Betonung darauf, dass sie so auch verstanden und gewürdigt sein wollen. Für alles was sie – als Unternehmer die einen, als Hoheitsträger die anderen – zum Zwecke privat wie national zu Buche schlagender Kapitalakkumulation tun, nehmen sie nichts weiter in Anspruch als eben dies: dass es ihnen um keinen anderen Zweck geht als den Erfolg dieses Zwecks. Damit erübrigen sich weitere Fragen nach dessen Inhalt. Die Abstraktion „Geschäftsleben“ genügt, um dafür das Kriterium des Gelingens, und zwar ganz im Sinn des beabsichtigten privaten und nationalen Ertrags, als einziges gelten zu lassen: Wenn gelungen, dann – nur dann, dann aber ohne Frage – sind die Geschäfte gut. Misserfolg wirft dementsprechend ein schlechtes Licht – nie auf die Sache, auch nicht unbedingt auf die gute Absicht, vielmehr auf alles, was den Erfolg be- oder verhindert hat oder haben könnte; hauptsächlich aufs Personal, das in einer zweifelsfrei guten Angelegenheit versagt hat. Dass dieselbe Sache ganz schlechte Noten verdient, wenn und soweit sie von fremden Verantwortungsträgern betrieben wird und sich gegen die entsprechenden Unternehmungen der eigenen Seite richtet, begründet erst recht keine Einwände gegen das kapitalistische Geschäftsleben als solches: Dass es die ganz identischen eigenen Zwecke durchkreuzt, ist ja der ganze Inhalt der Kritik. Klargestellt ist damit, dass es sich bei den guten Geschäften um einen Konkurrenzkampf handelt, der Erfolg der einen also allemal der Nachteil der anderen Seite ist. Beim Gelingen geht es also ums Gewinnen, sonst ist alles Verantwortungtragen nichts wert. Die Abstraktion „gute Geschäfte“ ist nicht anonym; es geht um die eigenen; und um die muss gerungen werden. Mit dieser Selbstauskunft der Verantwortlichen ist auch schon die Ansage an die vielen Leute fertig, die für die anstehenden kommerziellen bzw. politischen Konkurrenzgeschäfte als Manövriermasse in Anspruch genommen werden: Mit oder ohne ausdrückliche Berufung auf ihre Abhängigkeit von den Konkurrenzerfolgen, um die es ganz unabhängig von ihnen geht, sind sie vereinnahmt als die Partei, um deren Erfolg es geht. Vereinnahmt nicht in dem Sinn, dass sie zu einer Parteinahme aufgefordert werden, für die sie sich erst ein Urteil bilden müssten – was sie natürlich dürfen –, sondern so, dass sie als Teil eines übergreifenden kollektiven Subjekts des jeweiligen Konkurrenzgeschehens angesprochen werden: als ein „Wir“, das in der großzügigsten Weise Inhaber und abhängig Betroffene der geschäftlichen bzw. politischen Verfügungsmacht zusammenschließt, die allein nach ihrem Gelingen zu beurteilen ist, nach Maßgabe ihres Erfolgs gegen eine andere Partei. Dabei, das versteht sich von selbst, geht es auf Seiten der Maßgeblichen wie der Abhängigen nicht um eine bloß theoretische Lagebeurteilung, sondern um eine engagierte Einstellung, um die willentliche Wahrnehmung des selbstverständlich vorausgesetzten Rechts auf Erfolg. Das „Wir“ und das „Ja“ gibt es schon, noch bevor, also damit die angesprochenen Subjekte sich den darin enthaltenen Imperativ willentlich zu eigen machen.
Bei den lohn- resp. gehaltsabhängigen Bürgern, die unter verschiedenen Gesichtspunkten als Kollektiv angeredet werden, ist das damit evozierte Rechtsbewusstsein so lebendig, der abstrakt parteiliche Erfolgswille so bestimmend, dass Erfolgsmeldungen der Führung nur selten mit Zufriedenheit quittiert werden; am ehesten dann, wenn es den Misserfolg eines als Gegner vorgestellten anderen Kollektivs zu begrüßen gibt. Ansonsten spricht doch viel alltägliches oder besonderes, privates oder allgemeines Drangsal dagegen. Zu kritischen Bedenken gegen das erfolgsberechtigte „Wir“ und dessen ökonomische oder politische Sache führt das nicht, eher zu selbstsicherer Skepsis gegen „die da oben“, die das Beste nicht nur versucht, sondern im Großen und Ganzen auch erreicht haben wollen. Von denen, die das Sagen haben, fühlt das Volk sich gerne betrogen, gerade weil es deren „wir“-Standpunkt teilt; und das mit umso größerem Recht, weil zwischen denen, die um die hohen Posten konkurrieren, genau solche Vorwürfe ausgetauscht werden: die Rivalen würden ihre Unfähigkeit zum Erfolg bloß verleugnen oder verschleiern. Ein zweifelndes Volk findet sich leicht hintergangen durch die Mächtigen, denen es so oder so zu folgen hat; in seinem kollektiven Rechtsbewusstsein und seinem daraus abgeleiteten individuellen Selbstbewusstsein findet es sich bevormundet durch eine populäre Auswahl wirklicher wie vorgestellter Eingriffe ins öffentliche Leben wie in die private Lebensgestaltung.
Für die Verantwortlichen ist solche Unzufriedenheit Anlass, denen, über die sie zu bestimmen haben, die Sache mit der Freiheit zu einer abweichenden Meinung genauer zu erklären. Es gibt, natürlich, die Lizenz zum Kritisieren, in den imperialistisch maßgeblichen Demokratien jedenfalls. In ihrer Konkurrenz um höhere Posten im Staat und um Einfluss auf die Politik nehmen sie es sich ja selbst heraus, ihre Gegenspieler schlecht zu machen. Dabei bestehen sie aber darauf, dass Kritik bei aller Schärfe konstruktiv zu sein hat, also von fragloser Parteinahme für die gemeinsame Sache getragen sein muss, um deren Handhabung konkurriert wird. In dem gleichen Geist weisen die verantwortlichen Macher die weniger verantwortungsbeladenen Mitglieder ihrer Zivilgesellschaft darauf hin, dass die Freiheit, die ihnen niemand nehmen will, auch von ihnen verantwortlich wahrgenommen werden muss, weil sonst Anarchie einreißt. Vor allem dürfen der und die Einzelne nicht alles von ihren Vorgesetzten und schon gar nicht vom Staat erwarten, sind vielmehr erst einmal selbst für sich verantwortlich. Das ist der wahre Inhalt der Freiheit, die der Staat ihnen gewährt. Dessen Hauptaufgabe ist es, diese Freiheit dadurch zu gewährleisten, dass sie an der der jeweils anderen ihre Grenze findet, die nicht nach Willkür, sondern vom Recht gezogen wird. Konkurrenz ist der wirkliche Inhalt der freigesetzten Zivilgesellschaft, und so will die staatlich lizenzierte persönliche Freiheit auch wahrgenommen werden: als das affirmative Selbstbewusstsein des konstruktiv agierenden Konkurrenzsubjekts. Darin hat das freigegebene allgemeine Beschwerdewesen seinen Sinn und seine Schranke.
Die zivile gesellschaftliche Unzufriedenheit hört mit ihrer hoheitlichen Zulassung natürlich überhaupt nicht auf. Tatsächlich freigesetzt sind ja nicht bloß irgendwelche Meinungen, sondern lauter unauflösbare Interessengegensätze und -konflikte. Für die Verantwortlichen ergibt sich daraus ihre nächste wesentliche Aufgabe: An ihnen ist es, in ihrem freiheitlichen Laden sozialen Frieden zu stiften. Damit fängt ihr ordnungspolitisches Selbstverständnis überhaupt an: nicht mit den guten Geschäften, die ein ganzes Nest von Dauerkonflikten zum Inhalt, unendliche Antagonismen zur Folge haben, sondern mit deren rechtlicher Freisetzung und Einhegung, die daraus erst den dauerhaften bürgerlichen Lebenskampf machen. Also den zivilen Alltag, dessen Gemeinheiten und Zerwürfnissen mit Ermahnungen zur Verträglichkeit, die natürlich immer Konjunktur haben, nicht beizukommen ist. Die vielfältigen Gegensätze und Streitfälle der kapitalistischen Konkurrenz benötigen Rechtssicherheit, um Bestand zu haben und systemgerecht zu funktionieren. Und Rechtssicherheit gibt es nicht ohne souveräne Gewalt, die die widerstreitenden, zugleich voneinander abhängigen gesellschaftlichen und privaten Interessen ihrem Regime unterwirft, also sachgerecht mit behördlich bereitgestellten Zwangsmitteln versieht. So, als Waffe im Gegeneinander der Konkurrenzsubjekte, ist die Staatsgewalt wiederum Mittel und Garantie der allgemeinen Freiheit wie der Ordnung, die den Gelderwerb zum Lebensinhalt der Leute macht. Und wo die Verantwortlichen die Klassengesellschaft zur Rechtslage machen, da entwickeln die Insassen dieser Ordnung den zur Lage passenden rechtsbewussten Realismus: Sie nehmen – im Großen und Ganzen – die Nöte der Konkurrenz um die Finanzierung eines Lebensunterhalts als nicht zu hinterfragende Ausgangslage für einen eigenverantwortlich geführten Lebenskampf, der ohne sozialen Frieden, also ohne rechts- und sozialstaatliche Gewalt nicht funktioniert. Ihren alternativlosen praktischen Konformismus rechtfertigen sie – auf Nachfrage – als lebenslanges Unternehmen „Selbstverwirklichung“ oder so ähnlich. Und für die Resultate verlangen sie Anerkennung, vor allem von den Verantwortlichen, die mit Komplimenten für stolz ertragene Armut – „hart arbeitende ...“ – dann auch nicht geizen.
Neben ihrer unermüdlichen Sorge um gute Geschäfte, allgemeine Freiheit und sozialen Frieden nehmen die Vorstände des Gemeinwesens die Konkurrenz der Nationen in den Blick. Auch die nicht als Notwendigkeit und entscheidenden Inhalt der Räson des Staates, dem sie dienen, sondern als gegebene Realität, auf deren Herausforderungen – die die Zuständigen einander reihum um die Ohren hauen – sie reagieren müssen; am besten vorauseilend so, dass die anderen das Problem haben. Hier geht es, worum auch immer im Besonderen, im Allgemeinen immer um die Sicherheit; nicht einfach irgendwelcher grenzüberschreitenden Interessen, sondern die der nationalen Selbstbestimmung, in letzter Instanz um das unbedingte Existenzrecht ihres Staates. Bei diesen höchsten Gütern ist nämlich davon auszugehen – auch das ein kategorisches Gebot der Realität, das nicht weiter zu hinterfragen ist –, dass sie prinzipiell verteidigt werden müssen. Inwiefern, gegen wen, mit welchen Mitteln: das zu ermitteln ist die andere große und besonders heikle Daueraufgabe der Verantwortlichen. Grundsätzlich gilt da die Schuldvermutung gegen die ausländische Umwelt; aus der folgt der ebenso grundsätzliche Imperativ zu handeln. Für das, was an Sachkunde dafür nötig ist, haben die Befehlshaber ihre Fachleute. Was sie sich in ihrer Verantwortung für ihr Volk nicht nehmen lassen, ist die Dienstleistung, in dessen Namen und selbsterteiltem Auftrag zu entscheiden, ob, wo und wie sehr vitale Interessen der Nation angegriffen, also ihre Rechte, unveräußerliche womöglich, beleidigt sind, auf welcher Eskalationsstufe darauf zu antworten ist, welche andere Macht man wie fest auf seiner Seite hat. Denn hier steht die rechtsetzende Gewalt nicht, wie im Innern, über den zu regelnden Konflikten, sondern anderen Höchsten Gewalten gegenüber. Entsprechend anspruchsvoll ist die Aufgabe, Frieden zu schaffen. Das kann nichts anderes heißen als: einem Gegner einen Frieden aufzuzwingen, in dem die sorgfältig definierte Rechtsposition der eigenen Nation sich durchsetzt. Was natürlich schiefgehen kann. Im schlimmsten Fall geht ein Krieg verloren. Das Ergebnis unterscheidet dann im Nachhinein seriöse Friedenspolitiker und besonnen zupackende Befehlshaber von Abenteurern und Verbrechern. Im Vorhinein ist eine Armee mit Rückhalt in einem militärisch-industriellen Komplex auf jeden Fall eine gute Sache; und Feigheit vor dem Feind ist das Letzte, was nationale Führer mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Auf der anderen Seite gibt es dann doch einen gewissen Erklärungsbedarf gegenüber dem Volk, wenn es für die höheren Eskalationsstufen imperialistischer Konkurrenz in anderer Weise und stärkerem Maß als üblich in Anspruch genommen wird: für Taten, die im Innern verboten sind, und für Opfer, die eine andere sittliche Entschiedenheit und moralische Festigkeit verlangen als der zivile Alltag. Die Überzeugung, dass die Chefs der Nation es mit ihren Bürgern und überhaupt nur gut meinen, wenn sie die so für die Kosten von Frieden und Freiheit in Anspruch nehmen, benötigt schon mehr als die gewöhnliche Parteilichkeit fürs Gelingen der eigenen Sache. Nämlich auf Seiten der Verantwortlichen das gute Gewissen, durch einen Gegner, der sich an den unveräußerlichen Rechten des eigenen Gemeinwesens vergreift, zu militanter Gegenwehr genötigt zu sein. Zur Überzeugung der Bürgerschaft verfügt jede Nation über ein spezifisches Repertoire an Bildern der Niedertracht des Feindes, deren Wahrheitsgehalt nicht an den dafür aufgebotenen Tatsachenbehauptungen festzumachen ist: Ins Bild gesetzt wird die praktisch wahr gemachte Feststellung des Unrechts, das der Feind mit dem Verstoß gegen das eigene nationale Recht und, im höheren Sinn, gegen die Sicherheit des Friedens auf Erden überhaupt begeht, der deswegen erstens abzuschmettern, zweitens vom Standpunkt des Weltfriedens aus zu bestrafen ist.
Aus der Distanz wird dazu gerne angemerkt, die Wahrheit wäre das erste Opfer des Krieges. Aber welche Wahrheit sollte das sein? Wenn die Erklärung der Notwendigkeit von Krieg für den Frieden zwischen den Staaten gemeint ist: Was sollte ein Souverän mit der Wahrheit über sich anfangen? Dessen Wahrheit ist seine Räson; der Beweis ist ihr Erfolg im Konkurrenzkampf der Mächte. Die Wahrheit der Politiker ist ihre Entschlossenheit, diese Räson als Probleme und Herausforderungen ihrer Macht wahrzunehmen und dementsprechend zu bewältigen; überhaupt, und im Krieg erst recht; die einzige Art der Widerlegung ist die Niederlage. Das letzte Argument ihrer bürgernahen Überzeugungsarbeit ist die Kriegsführung selbst, die den Betroffenen keine Alternative offenlässt. Die nationale Wahrheit über den Krieg ist fertig, wenn die Bürger sich von ihrer Führung weitreichende Angriffswaffen zur Verteidigung wünschen, sich bei ihr für Bunkeranlagen bedanken und den Feind für die Opfer hassen, die für einen Sieg gebracht werden müssen.
So löst sich das Rätsel – falls es eines gewesen sein sollte –, wie Kapitalisten und Politiker, Manager und Bürokraten es hinbringen, ein ganzes Weltsystem, das jeder Vernunft ins Gesicht schlägt, bis zu den extremsten Konsequenzen wie selbstverständlich ins Werk zu setzen: Sie gehorchen der dinglich vorgegebenen Logik der Konkurrenz der Kapitale und der bürgerlichen Staatsgewalten, durch alle immanenten Widersprüche hindurch, von denen ein jeder die Lösung des vorherigen und der Grund für den nächsten ist. Sie tun das mit dem Engagement des verantwortlichen Subjekts dieser Konkurrenz; in dem falschen Bewusstsein, dass „es“ anders gar nicht geht; in der Überzeugung, dass es auf sie ankommt. Ebenso löst sich das andere Rätsel, wie die ausgenutzten regierten Massen es fertigbringen, sich in dieser Welt einzurichten, in der es auf sie nur als Manövriermasse fremder, für sie schädlicher herrschender Interessen ankommt: Die herrschenden Gewalten lassen Alternativen zu diesem System nicht zu; in ihm finden die Insassen keine Alternative zum Mitmachen. Die Konkurrenz ums Geld und die Herrschaft des Rechts nehmen sie wahr, praktisch und ideell, als sittlichen Auftrag und als Chance, ihre Lage bestmöglich zu bemeistern; mit demselben falsch affirmativen Bewusstsein wie ihre Chefs. Die einen wie die andern, jeweils mit ihren komplementär entgegengesetzten Mitteln, handeln gemäß der Realität, die sie vorfinden, und denken, wie sie handeln: Charaktermasken der Konkurrenz der Kapitalisten.
Fehlt noch ein Hinweis:
Diese Welt der vollendeten Konkurrenz der Kapitalisten, vollendet in einem System imperialistischer Macht, ist ohne Alternative, weil, seit, soweit sie, d. h. ihre maßgeblichen Führungsmächte ihre einzigen wirklichen Alternativen kaputtgemacht haben.
- Die eine Alternative hat eine Zeitlang als eine besondere Art Staatenbündnis – Sowjetmacht plus Verbündete mit beschränkter Souveränität unter der Herrschaft verbündeter Parteien – „real existiert“, weil sie zu bieten hatte, was Imperialisten als einziges respektieren, was als einziges Kapitalisten imponiert, was in der Welt der Konkurrenz und sogar gegen sie als einziges zählt: Reichtum und Gewalt, begründet auf materielle Erfolge einer mit staatlichen Mitteln herrschenden Partei; Erfolge in der Benutzung verfügbarer Völker für Wirtschaftswachstum und antiimperialistische Wehrhaftigkeit. Der Geburtsfehler dieses „realen Sozialismus“ ist eine Sache, der Entschluss der Parteichefs, die Überlegenheit des Imperialismus mit Selbstauflösung zu quittieren, eine andere; beides Grund genug, ihm keine Träne nachzuweinen. Nur: Im Zuge ihres erfolgreichen „kalten Krieges“ gegen die Sowjetmacht haben die imperialistischen Mächte noch einen ganz anderen Triumph eingefahren:
- Die Staatenwelt ist die einzige wirkliche Alternative zu ihrem System der Konkurrenz der Kapitalisten und Nationen losgeworden, hat mit viel Erfolg den einzigen Gegner kaputtgemacht, der für die Überwindung der Dreieinigkeit von Geschäft, Freiheit und Frieden überhaupt infrage kommt: ein kommunistisch aufgeklärtes und aktiviertes Proletariat. Von dem deswegen abschließend doch auch noch die Rede sein muss. Denn so ist es ja nicht, dass ausgerechnet deswegen, weil der „Kommunismus tot“ ist, der Widerspruch aus der Welt wäre, den der Kapitalismus sich mit seinem Regime über eine lohnabhängige Arbeiterklasse selber schafft.
Bei all ihren Bemühungen, sich von ihrer Abhängigkeit von diesem Faktor ihrer Konkurrenz um Bereicherung frei zu machen: die Kapitalisten brauchen es doch, und die politischen Machthaber brauchen es sowieso als Verfügungsmasse auf ihrem nationalen Standort und Quelle ihrer Gewalt: ein eigenes Arbeitsvolk. Ihr System lebt von dessen Dienst. Und auch wenn die Produktivität dieses Dienstes und der Zweck seines Einsatzes ganz in der Hand der kapitalistischen Eigentümer und der politischen Herrschaft liegt: Das System der Konkurrenz der kapitalistischen Geldmacher und imperialistischen Rechtsetzer lebt davon, dass es Wille und Bewusstsein seiner lohnabhängigen Klasse mit Beschlag belegt. Wie? Es nutzt deren Materialismus für sich, indem es ihn auf den kapitalistisch durchorganisierten Gelderwerb als sein absolut alternativloses Mittel festlegt, damit auf den nicht aufzulösenden Widerspruch zwischen dem tätigen Interesse der Leute an einem guten und sicheren Leben und dem Zweck der Vermehrung des kapitalistischen Reichtums und der imperialistischen Gewalt. In seinen Lohnarbeitern hat und reproduziert dieses System seine Basis; in der doppelten Weise, dass es sie zu betreuten Schadensfällen seines Regimes und zugleich zu dessen Instrument macht: zur Waffe der Konkurrenz der Kapitalisten und der Staaten.
Dieses System überlebt erfolgreich – wie es aussieht: ganz locker auch die Zerstörung der natürlichen, naturnotwendigen Existenzbedingungen seines Menschenmaterials, die es veranstaltet –, weil es mit allen Ansätzen zur Emanzipation von seinem Regime fertig geworden ist. Denn so ist es ja nicht, dass es die schlicht nicht gäbe. Den Leuten bleibt nicht verborgen, dass sie zu ihrem Schaden benutzt werden. Vielen wird auch praktisch klar, dass sie ihrem Materialismus des Gelderwerbs ihren Lebensunterhalt immer erst noch zusätzlich abkämpfen müssen, durch organisierten Widerstand gegen die Interessen, von deren Bedienung sie leben. Sogar eine Arbeiterbewegung ist daraus entstanden, ein proletarisches Klassenbewusstsein, ein Wille zur Emanzipation vom vorgegebenen Status. Und eine radikale theoretische Kritik an diesem Status und der Welt, zu der der gehört, gibt es seit dem Ende des 19. Jahrhunderts auch; einschließlich einer Korrektur des falschen affirmativen Bewusstseins derer, die in ihrer Lebenspraxis um den Versuch nicht herumkommen, aus den Bedingungen ihrer Existenz das Beste zu machen, und dann zwischen fataler Notwendigkeit und Zustimmung nicht mehr unterscheiden mögen. Durchgesetzt hat sich dagegen die Gewalt, die im Geld ihre ökonomische Wucht hat; die in dieser Form den Staat zu seinen Glanztaten befähigt; mit der der Staat wiederum die grenzenlose Herrschaft des Geldes bewirkt. Abgestützt auf die quasi naturwüchsigen Sachzwänge des proletarischen und anderweitigen Gelderwerbs, außerdem mit viel rechtsförmigem Klassenkampf von oben, haben die Staaten es hingekriegt, aus Arbeiterbewegungen konstruktiv agierende Gewerkschaften zu machen, Klassenbewusstsein durch Nationalismus zu ersetzen und sich ohne Irritation durch eine kommunistische Alternative ganz ihren eigenen Feindschaften zu widmen. Ihr Trumpf-As ist ein globales Proletariat, flächendeckend kontrolliert durch gegeneinander feindliche politische Herrschaften, das sich in den imperialistischen Führungsmächten durch vorbildliche Qualitäten auszeichnet: [2]
- politisch emanzipiert = in seinem kritischen Bemühen um ein gutes Leben ganz und gar auf seine vorgestellten Rechtsansprüche gegen seine politische Herrschaft borniert;
- sozial diszipliniert = auf seine Rolle als konstruktiver Sozialpartner festgenagelt;
- global ausgenutzt = Waffe der Kapitalisten und Staaten in deren Konkurrenz um Wachstum und gelungene Staatshaushalte;
- nationalistisch verdorben = im Standpunkt der Selbstbewunderung als distinkter Menschenschlag mit unveräußerlichen Menschenrechten auf Vorzugsbehandlung befangen.
Kurzum: Nicht bloß Instrument, noch dazu die für Resonanzkatastrophen nutzbare Echokammer der imperialistischen Staatsräson ihrer Nation.
[1] Die ersten drei Paragraphen 25 bis 27 des V. Kapitels sind in GegenStandpunkt 4-23 erschienen. Eine Übersicht über alle Paragraphen findet sich hier.
[2] Peter Decker, Konrad Hecker; Das Proletariat. Die große Karriere der lohnarbeitenden Klasse kommt an ihr gerechtes Ende. Gegenstandpunkt Verlag 2024, 2. Nachdruck der Ausgabe von 2002. 280 Seiten. ISBN 978-3-929211-05-4