Die Beschlüsse, ihr staatliche Haushaltsgebaren verbindlich an dem kritischen Urteil der Finanzmärkte über die Euro-Staatsschulden auszurichten, enthalten das Eingeständnis, dass die Finanzmärkte den Euro-Staaten die Anerkennung ihrer Schulden als verlässlicher zinsbringender Finanzvermögen zunehmend verweigern – dass es auf diese geschäftliche Anerkennung für ihre staatliche Finanzmacht aber ankommt.