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Neue Ansprüche an die Staatenwelt: Der US-amerikanische Staaten-TÜV befindet über die Rechtmäßigkeit staatlicher Gewalt auf dem Globus. Die schon gegen die kommunistischen Staaten erprobte „Menschenrechtswaffe“ ist dabei nicht zu verwechseln mit der Befolgung des Antrags wohlmeinender Menschen und Organisationen auf Besserung des Umgangs mancher Staaten mit ihren Bürgern hinzuwirken. Sie ist der Titel für die Ansage staatlicher Gewalt gegen von der US-Administration für fällig erachteten Souveränitäten.

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Keine Woche vergeht, ohne dass irgendwo Menschenrechtsverletzung anklagt werden. Gegenstand der Anklagen sind Gemeinheiten, die eine Herrschaft sich gegen ihre Untertanen herausnimmt. Ins Feld geführt werden aber nicht geschädigte Interessen, sondern ein verletztes allerhöchstes Recht, das Herrschaft verpflichte, damit aber auch rechtfertige – oder bei Missachtung delegitimiere. Angeklagt werden in der Regel Politiker anderswo, auswärtige Regierungen und „selbsternannte“ Machthaber.

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Völkerrecht und Menschenrechte – wo Recht sein soll, braucht es Gewalt. Wenn die nicht unangefochten ist – „Gleichgewicht des Schreckens“ – dann herrscht auch eine, wenn auch spezielle Rechtslage, die allerdings mit dem Abgang der Sowjetunion passé ist. Heute bietet die verbliebene Supermacht an, für die Gültigkeit des Völkerrechts zu sorgen – als letztlich allein kompetenter Ausleger und Vollstrecker!

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Das deutsche Grundgesetz ist eine super Sache, da sind sich alle politischen Lager von queer bis quer einig, wenn sie sich für ihre Anliegen auf es berufen. Dem tut es keinen Abbruch, dass die Allermeisten sich auf Nachfrage hart damit tun würden, mehr über den Inhalt seiner 146 Artikel kundzutun als ausgewählte Kalauer an Grundrechten aus den ersten paar Seiten. Die restlichen 130 Artikel spielen für den guten Ruf des Grundgesetzes offenbar keine Rolle.

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